Schufaeintrag nach der Insolvenz
Meine Frau und ich hatten Mitte Dezember 2013 die IV beantragt – das Verfahren wurde aber wegen der Weihnachtsfeiertage erst Mitte Januar 2014 eröffnet. Dies bedeutet ja, dass unsere IV erst im Januar 2020 endet und wir aufgrund der Statuten der Schufa somit statt 3 Jahre insgesamt 4 Jahre (bis Ende 2023) noch dort negativ vermerkt sind. Ist diese “Benachteiligung” rechtlich haltbar, denn wir können ja nichts dafür, dass das Gericht erst Mitte Januar 2014 das Verfahren eröffnet hat? Und könnten wir unseren Treuhänder bitten, dass Verfahren schon Ende 2019 zu beenden, da wir den Antrag ja noch im “alten” Jahr gestellt hatten? Vielen Dank für Ihre Antwort.



