Sehr geehrte Damen und Herren,
mit meiner ersten Arbeitslosigkeit im Oktober 2014 fingen unsere Finanziellen Probleme an.
Mit meinem vorherigen Nettoeinkommen von ca. 4000,. € war es problemlos möglich vier Kreditverträge und einen Leasigvertrag für einen PKW zu bedienen. Trotz erneuter Arbeitsaufnahme im Mai 2014 reichte das Einkommen von ca. 1850,- € dann vorne und hinten nicht mehr dazu aus, alle Kreditverpflichtungen zu erfüllen.
Ab diesem Monat sind wir, gelinde gesagt, Zahlungsfähig was uns mehr als belastet und äusserst peinlich ist.
Eine erneute Arbeitslosigkeit im September 2015 hat unsere Situation noch verschlechtern. Ich habe, um einer Verhartzung zu entgehen zum 15.09.2015 ein Kleingewerbe im Bereich der Haushaltsnahen Dienstleistungen angemeldet.
Die dadurch erzielten Einnahmen, werden das nötigste für unseren 4 Personenhaushalt abdecken. Geld, um die restlichen Kreditverpflichtungen zu erfüllen wird jedoch nicht mehr vorhanden sein.
Kann ich überhaupt eine Privatinsolvenz durchlaufen oder falle ich unter eine sog. Regelinsolvenz ?
Gern würde ich Ihre Meinung dazu hören.
Mit freundlichen Grüßen
W. K