Guten Tag. Ich arbeite seit einigen Jahren als Einzelunternehmer. Nun möchte ich eine Gesellschaft für diesen Betrieb gründen, um im Fall der Fälle nicht mit meinem Privatvermögen zu haften. Da sich meine Einnahmen meist aus mehrmonatigen Projekten ergeben sind die Zahlungseingänge zur Zeit jedoch zu unregelmäßig um daraus ein fixes Geschäftsführergehalt kalkulieren zu können (zumindest keines, von dem ich leben möchte).
Nun meine Frage: Kann ich mir als Einzelunternehmer in einer UG & Co KG ein Geschäftsführergehalt von einem Euro zahlen und, je nach Zahlungseingängen, regelmäßig Privatentnahmen in unterschiedlicher Höhe tätigen wie ich es zur Zeit auch tue? Und ist es richtig, dass eine UG (haftungsbeschränkt) diese Möglichkeit der Privatentnahmen nicht ermöglicht? Wenn sich der Gewinn in einer „normalen“ UG auch flexibel ausschütten ließe, bräuchte ich für meine Situation eigentlich kein solch kompliziertes Konstrukt wie die UG & Co KG. Vielen Dank für Ihre Antwort und diese informative Seite.