privatinsolenzz

hallo ich würde gern mal wiessen oder info bekommen was ich alles machen muss um eine privatinsolenz zu machen oder was ich alles brauche

privatinsolvent beantragen

ich habe mehrere schulden von schufa frankfurt eingetragen und von der mehrere gerichtvolzhier im hause besuchen und und jedes zwei jahre idestatliliche eklaren.zeit 2007 arbeitlos gemeldet bis lauft.ich lieben mit ALG 2 unterhalhtgeld.bitte geben sie micht eine gute rat wie kanns ich von diese schufa bebreit .und eine privat insolvent beantrag. vielen dank.

mit freinliche grussen,
Herrn.Martinez

Welche Kündigungsfristen muss der Arbeitgeber einhalten?

Kündigungsfristen sind vom Arbeitgeber zwingend einzuhalten. Wird die geltende Kündigungsfrist unterschritten, hat dies die Unwirksamkeit der Kündigung zu Folge.

Wenn Sie wissen wollen, mit welcher Kündigungsfrist Sie entlassen werden dürfen, sollten Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder in den auf Ihren Betrieb anwendbaren Tarifvertrag werfen. Fehlt dort eine entsprechende Regelung, richten sich die Kündigungsfristen nach dem Gesetz, nämlich nach § 622 BGB. Welche Frist für Ihren Fall gilt, können Sie der Tabelle weiter unten entnehmen.

Sie sollten lediglich beachten, dass in die Berechnung der Beschäftigungsdauer nicht die Zeiten einberechnet werden, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen.

Wer trägt die Kosten eines Kündigungsschutzprozesses?

Bei der Frage der Kosten herrscht im Arbeitsrecht, zivilrechtlich gesehen, eine Sondersituation. In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei, unabhängig davon, ob sie obsiegt oder unterliegt, ihre Anwaltskosten selbst. Dies gilt natürlich auch für den Fall eines Vergleiches, einer einvernehmlichen Einigung, die für den Arbeitsgerichtsprozess besonders typisch ist.

Die Gerichtskosten trägt stets der Verlierer. Diese fallen jedoch nur an, wenn in der Sache ein Urteil gesprochen wird. Bei Vergleichen, mit denen etwa 70 % aller Gerichtsverfahren enden, werden keine Gerichtskosten erhoben. Außerdem brauchen Sie als Kläger keine Gerichtskosten vorzustrecken. Auch das ist eine Besonderheit des Arbeitsrechts. Erst wenn ein Urteil gesprochen wurde, werden die Gerichtskosten eingefordert.

Kann ich eine Abfindung erhalten?

Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Arbeitnehmer nach einer Kündigung nicht mehr in den Betrieb zurückkehren wollen. Die Kündigung soll aber auch nicht „umsonst“ sein. Gemeinsam ist allen Arbeitnehmern der Wunsch nach einer Abfindung.

Entgegen einem weit verbreiteten Irrglauben, gibt es in der Regel keinen gesetzlichen Abfindungsanspruch. Dennoch ist es Gang und Gäbe, dass Entlassungen mithilfe einer finanziellen Zuwendung kompensiert werden. Wie kommt es dazu?

Es gibt im Wesentlichen zwei Optionen. Eine Abfindung kann entweder in einem Aufhebungsvertrag vereinbart werden – hierbei handelt es sich um eine mehr oder weniger einvernehmliche Lösung – oder aber die Abfindung wird nach Erhebung einer Kündigungsschutzklage im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches gezahlt.

Die Zahlung einer Abfindung ist für Ihren Arbeitgeber die sicherere Variante. Denn ein Kündigungsschutzprozess ist für ihn ein risikoreiches Unterfangen. Unterliegt Ihr Arbeitgeber nämlich – und das ist bei der tendenziell arbeitnehmerfreundlichen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte keine Seltenheit – muss er Sie nicht nur weiterbeschäftigen, sondern ist darüber hinaus verpflichtet, Sie für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses zu entlohnen. Und das, obwohl Sie in der Regel während dieser Zeit nicht mehr gearbeitet haben.

Je besser also Ihre Chancen stehen, den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzung eine angemessene Abfindung zu erhalten.

In welcher Höhe Sie eine Abfindung beanspruchen können, verrät Ihnen unser Abfindungsrechner. Wir weisen jedoch darauf hin, dass es sich um einen ersten Orientierungswert handelt. Bei der Frage nach der Höhe einer Abfindung spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, etwa Ihr Alter, die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihre familiäre Situation (Unterhaltspflichten), möglicher Sonderkündigungsschutz (Betriebsratszugehörigkeit, Schwerbehinderung, Schwangerschaft) und die Größe des Betriebes; nur um die wichtigsten Faktoren zu nennen

Ist es sinnvoll gegen eine Kündigung vorzugehen?

Hier handelt es sich um eine ökonomische Entscheidung. Kündigungsstreitigkeiten werden in aller Regel vor Gericht ausgetragen. Dafür sorgt das Gesetz mit der Festlegung der Drei-Wochen-Frist für die Erhebung Kündigungsschutzklage.

Ein Gerichtsverfahren kostet Geld. Insbesondere entstehen Anwaltskosten, die im Regelfall irgendwo zwischen 50% und 80 % Ihres Monatsverdienstes liegen.

Auf der anderen Seite kann man im Zuge eines Gerichtsverfahrens eine Abfindung erhalten. Als Orientierungswert dient hier ebenfalls Ihr (Brutto-) Monatsverdienst. Dieser wird zunächst halbiert und anschließend mit den Jahren Ihrer Beschäftigung multipliziert. Wenn Sie also 3.000,00 monatlich verdienen und sechs Jahre im Betrieb gearbeitet haben, würde Ihre Abfindung in etwa 9.000,00 EUR betragen (3.000,00 x 0,5 x 6 = 9.000,00 EUR). Insofern dürfte sich die Investition in einen kompetenten Anwalt lohnen.

Diese Rechnung geht natürlich nur auf, wenn die Chancen, eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen, gut stehen. Anderenfalls wird sich Ihr Arbeitgeber nicht auf die Zahlung einer Abfindung einlassen. Wie die Aussichten für Ihre Kündigungschutzklage sind, erfahren Sie, sofern eine Einschätzung möglich ist, bei unserer kostenfreien, umfassenden und unverbindlichen Erstberatung.

Müssen Kündigungen schriftlich erfolgen?

In dieser Hinsicht ist das Gesetz eindeutig. Gemäß § 623 BGB bedarf jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses, also sowohl die Kündigung, als auch der Aufhebungsvertrag, zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt für beide Parteien des Arbeitsverhältnisses, insbesondere für den Arbeitgeber. Sollten Sie also ausschließlich mündlich entlassen worden sein, so ist diese Kündigung unwirksam.

Nur befristete Arbeitsverhältnisse bedürfen ihrem Wesen nach für die Beendigung keiner Schriftform. Sie enden mit Ablauf der vertraglich vorgesehenen Frist.

Was passiert mit meinen Ansprüchen gegen den Arbeitgeber?

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die noch offenen Forderungen zu begleichen. Davon umfasst sind alle Geldansprüche wie etwa ausstehendes Gehalt oder die Überstundenvergütung. Auch offener Urlaub muss, wenn er vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in natura gewährt werden konnte, abgegolten werden.

Sie sollten jedoch unbedingt auf etwaige Ausschlussfristen Acht geben. Sowohl Arbeits- als auch Tarifverträge enthalten häufig so genannte Ausschlussklauseln. Danach müssen die Arbeitnehmer ihre noch offenen Anprüche innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 3-6 Monate) gegen den Arbeitgeber geltend machen. Anderenfalls verfallen diese Ansprüche. Relevant wird dies insbesondere bei Gehaltsrückständen, die sich über mehrere Monate aufsummiert haben.

Dieses Thema betrifft viele Arbeitgeber, deswegen sollten auch Sie Ihren Arbeitsvertrag auf solche Ausschlussklauseln hin überprüfen (lassen).

Was sollte ich als Erstes nach einer Kündigung tun?

Bleiben Sie gelassen. Das ist immer ein guter Ratschlag. Nur wer einen klaren Kopf bewahrt, kann das Beste aus der Situation machen.

Für viele Arbeitnehmer kommt die Kündigung nicht unerwartet. Wer schon früh ahnen kann, dass eine Entlassung in der Luft schwebt, sollte sich rechtzeitig über die nötigen Schritte informieren.

Ihre erste Handlung nach der Kündigung sollte die Meldung bei der Agentur für Arbeit sein. Wenn das erledigt ist, brauchen Sie keine Kürzung Ihres Arbeitslosengeldes zu befürchten.

Im nächsten Schritt sollten Sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Auf diese Weise können Sie erfahren, ob Sie sich gegen Ihre Kündigung wehren sollten und ob Sie dabei auf eine Abfindung hoffen dürfen.

Allerdings sollten Sie sich dabei nicht zu viel Zeit lassen. Wollen Sie etwas gegen Ihre Kündigung unternehmen, räumt Ihnen das Gesetz nur drei Wochen Zeit ein ab Erhalt des Kündigungsschreibens. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nichts unternehmen, wird die Kündigung wirksam.

Unterhaltspflicht

Guten Tag,
ich lebe von meinem Mann getrennt. Ein Kind lebt mir bei, eins bei ihm. Besteht dann bei einer Privatinsolvenz unterhaltspflicht nur für ein Kind oder trotzdem für zwei?
Vielen Dank