Gehalt vs. Privatentnahmen

Guten Tag. Ich arbeite seit einigen Jahren als Einzelunternehmer. Nun möchte ich eine Gesellschaft für diesen Betrieb gründen, um im Fall der Fälle nicht mit meinem Privatvermögen zu haften. Da sich meine Einnahmen meist aus mehrmonatigen Projekten ergeben sind die Zahlungseingänge zur Zeit jedoch zu unregelmäßig um daraus ein fixes Geschäftsführergehalt kalkulieren zu können (zumindest keines, von dem ich leben möchte).

Nun meine Frage: Kann ich mir als Einzelunternehmer in einer UG & Co KG ein Geschäftsführergehalt von einem Euro zahlen und, je nach Zahlungseingängen, regelmäßig Privatentnahmen in unterschiedlicher Höhe tätigen wie ich es zur Zeit auch tue? Und ist es richtig, dass eine UG (haftungsbeschränkt) diese Möglichkeit der Privatentnahmen nicht ermöglicht? Wenn sich der Gewinn in einer „normalen“ UG auch flexibel ausschütten ließe, bräuchte ich für meine Situation eigentlich kein solch kompliziertes Konstrukt wie die UG & Co KG. Vielen Dank für Ihre Antwort und diese informative Seite.

2 Kommentare
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    eine Privatentnahme aus einer Kapitalgesellschaft ist nicht möglich, da eine strikte Trennung zwischen den Konten der Gesellschaft und denen der Gesellschafter erfolgt. Daher können Sie nicht frei über die Umsätze der UG verfügen.

    Anstelle einer UG&Co. KG, die eine Privatentnahme ermöglicht, wäre es dennoch in Ihrem Fall sinnvoll eine bloße UG zu gründen. Zwar müssten Sie auf Privatentnahmen verzichten, können sich dafür jedoch flexibel und auf Bedarf ein Geschäftsführergehalt auszahlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

    • Nw
      says:

      Hallo Herr Kraus.

      Vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich mit einer bloßen UG auskommen würde, käme mir das sehr entgegen. Verstehe ich Ihre Antwort insofern richtig, dass ich mir durchaus von Monat zu Monat ein Geschäftsführergehalt in unterschiedlicher Höhe auszahlen kann? Ich war der Meinung, dass das GF-Gehalt, das ich mit mir selbst vereinbare, in einer Art Vertrag festgeschrieben wäre?

      Einmal mehr vielen Dank für Ihre Antwort.

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert