Ihr Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln
Die Umwandlung eines Einzelunternehmens – ob ein Gewerbe, ein Freiberuf oder eine kaufmännische Firma – in eine GmbH ist der häufigste Umwandlungsweg. Die Umwandlung wird durch Einbringung des bestehenden Unternehmens in die parallel zu gründende oder eine bereits vorhandene GmbH – meistens als Aufgeld-Sachagio – durchgeführt und bietet neben den Vorteilen der GmbH alle Steuervorteile einer Umwandlung.
Die Gründe für eine Umwandlung sind meistens:
- Private Enthaftung: Sie beschränken Ihre private Haftung. Die GmbH beschränkt die Haftung für Unternehmensverbindlichkeiten auf die Gesellschaft
- Steuervorteil: Sie sparen Steuern. Die GmbH wird mit der Körperschaftssteuer besteuert – ein positiver Gewinnvortrag ist deutlich günstiger
- Image: Die GmbH ist eine angesehene Rechtsform
Umwandlung Ihrs Einzelunternehmens mit Haftungs-, Steuer und organisatorischen Vorteilen
Falls Sie die Umwandlung Ihres Einzelunternehmens in eine GmbH planen, stehen Ihnen folgende Methoden zur Verfügung:
- Aufgeld-Sachagio: Schnellster und leichtester Rechtsformwechsel mit allen Steuervorteilen der Umwandlung (Rückwirkung und steuerfreie Entnahme des Unternehmenswerts), aber ohne die Erfordernis, Ihr Einzelunternehmen vom Steuerberater bewerten zu lassen
- Sachgründung: Ersetzung der Bareinlage der GmbH durch Ihr Einzelunternehmen nach teilweiser Unternehmensbewertung
- Ausgliederung nach Umwandlungsgesetz (§ 123 ff. UmwG): Gesamtrechtsnachfolge nach voller Unternehmensbewertung bei erforderlich werdender Inventur aller bestehender Dauerschuldverhältnisse Ihres Einzelunternehmens
Daneben gibt es noch andere Möglichkeiten der Umwandlung wie die Aufspaltung, Abspaltung oder Verschmelzung.
Rückwirkung und steuerbegünstigte Entnahme des Unternehmenswerts
Eine Umwandlung erlaubt es Ihnen,
- Gewinne Ihres Einzelunternehmens ab einem zurückliegenden Stichtag (max. 8 Monate) steuervorteilhaft der neuen GmbH zuzuordnen und
- den Wert eingebrachten Einzelunternehmens steuergünstig aus der GmbH zu entnehmen.
Damit hat eine “echte” Umwandlung deutliche Vorteile gegenüber einer “unechten” Umwandlung, bei der eine GmbH gegründet und das Einzelunternehmen im Nachgang liquidiert wird.
Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.