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Gewerbliche Schutzrechte anmelden – so geht’s

Wer in Neuentwicklungen investiert, der möchte in aller Regel verhindern, dass Wettbewerber und Nachahmer unbefugt von  seiner Arbeit profitieren. Gewerbliche Schutzrechte in Deutschland und in der Europäischen Union (EU) sind rechtliche Instrumente, die dazu dienen, Innovationen, kreativen Werke, Marken und Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Zu den wichtigsten Formen dieser Schutzrechte gehören:

  1. Marken: Markenrechte schützen Symbole, Namen, Logos und andere Kennzeichnungen, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens identifizieren. Sie helfen, Verwechslungen am Markt zu vermeiden.
  2. Geschmacksmuster  oder Designs: Diese Rechte schützen das äußere Erscheinungsbild eines Produkts oder Teils davon (wie Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Textur). In der EU wird es als „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ bezeichnet und bietet Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten. In Deutschland spricht man vom DE-Design.
  3. Patente: Patente schützen technische Erfindungen (wie Maschinen, chemische Verbindungen oder Herstellungsverfahren) für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise 20 Jahre. Sie verleihen dem Inhaber das exklusive Recht, die Erfindung zu nutzen, zu verkaufen oder zu lizenzieren.
  4. Gebrauchsmuster: In Deutschland bekannt als “kleines Patent”, bietet dieser Schutz eine kürzere Laufzeit als ein Patent und ist für technische Innovationen gedacht, die keine erfinderische Tätigkeit im Sinne des Patentgesetzes erfordern.
  5. Sortenschutz: Für landwirtschaftliche oder gartenbauliche Pflanzenarten gibt es spezielle Schutzrechte, um die Entwicklung und den Einsatz neuer Pflanzensorten zu fördern.
  6. Halbleiterschutzrecht: Dieses Recht schützt die Topographien (d.h. die dreidimensionalen Strukturen) von Halbleitererzeugnissen.
  7. Sonderfall –  Urheberrecht:  Obwohl es technisch gesehen kein gewerbliches Schutzrecht ist, spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle, etwa im Schutz von literarischen, musikalischen, dramatischen und künstlerischen Werken sowie von Software. Das Urheberrecht entsteht automatisch, sobald ein Werk geschaffen wird, das eine persönliche geistige Schöpfung darstellt und genügend Individualität und Kreativität aufweist. Eine formelle Anmeldung oder Registrierung des Urheberrechts ist in Deutschland nicht erforderlich. Das Urheberrecht besteht in der Regel bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach wird das Werk gemeinfrei und kann von jedermann genutzt werden.Obwohl eine Anmeldung nicht erforderlich ist, kann es hilfreich sein, Beweise für die Urheberschaft und das Datum der Werksschöpfung zu sichern. Dies kann durch verschiedene Methoden erfolgen, wie z.B. das Hinterlegen des Werks bei einem Notar oder die Verwendung von Zeitstempeldiensten im Internet. Diese Maßnahmen können im Falle von Urheberrechtsstreitigkeiten als Beweismittel dienen.

In der EU gibt es zusätzlich zu den nationalen Schutzrechten auch einheitliche Systeme, die Schutz in allen Mitgliedstaaten bieten, wie das EU-Marken- und Geschmacksmusterrecht. Dies erleichtert den Schutz geistigen Eigentums in der gesamten EU.

Mehr über die unterschiedlichen gewerblichen Schutzrechte erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.