Schutzrechte anmelden - so geht’s
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Gewerbliche Schutzrechte anmelden – so geht’s
Wer in Neuentwicklungen investiert, der möchte in aller Regel verhindern, dass Wettbewerber und Nachahmer unbefugt von seiner Arbeit profitieren. Gewerbliche Schutzrechte in Deutschland und in der Europäischen Union (EU) sind rechtliche Instrumente, die dazu dienen, Innovationen, kreativen Werke, Marken und Geschäftsgeheimnisse zu schützen. Zu den wichtigsten Formen dieser Schutzrechte gehören:
- Marken: Markenrechte schützen Symbole, Namen, Logos und andere Kennzeichnungen, die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens identifizieren. Sie helfen, Verwechslungen am Markt zu vermeiden.
- Geschmacksmuster oder Designs: Diese Rechte schützen das äußere Erscheinungsbild eines Produkts oder Teils davon (wie Linien, Konturen, Farben, Gestalt, Textur). In der EU wird es als „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ bezeichnet und bietet Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten. In Deutschland spricht man vom DE-Design.
- Patente: Patente schützen technische Erfindungen (wie Maschinen, chemische Verbindungen oder Herstellungsverfahren) für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise 20 Jahre. Sie verleihen dem Inhaber das exklusive Recht, die Erfindung zu nutzen, zu verkaufen oder zu lizenzieren.
- Gebrauchsmuster: In Deutschland bekannt als “kleines Patent”, bietet dieser Schutz eine kürzere Laufzeit als ein Patent und ist für technische Innovationen gedacht, die keine erfinderische Tätigkeit im Sinne des Patentgesetzes erfordern.
- Sortenschutz: Für landwirtschaftliche oder gartenbauliche Pflanzenarten gibt es spezielle Schutzrechte, um die Entwicklung und den Einsatz neuer Pflanzensorten zu fördern.
- Halbleiterschutzrecht: Dieses Recht schützt die Topographien (d.h. die dreidimensionalen Strukturen) von Halbleitererzeugnissen.
- Sonderfall – Urheberrecht: Obwohl es technisch gesehen kein gewerbliches Schutzrecht ist, spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle, etwa im Schutz von literarischen, musikalischen, dramatischen und künstlerischen Werken sowie von Software. Das Urheberrecht entsteht automatisch, sobald ein Werk geschaffen wird, das eine persönliche geistige Schöpfung darstellt und genügend Individualität und Kreativität aufweist. Eine formelle Anmeldung oder Registrierung des Urheberrechts ist in Deutschland nicht erforderlich. Das Urheberrecht besteht in der Regel bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Danach wird das Werk gemeinfrei und kann von jedermann genutzt werden.Obwohl eine Anmeldung nicht erforderlich ist, kann es hilfreich sein, Beweise für die Urheberschaft und das Datum der Werksschöpfung zu sichern. Dies kann durch verschiedene Methoden erfolgen, wie z.B. das Hinterlegen des Werks bei einem Notar oder die Verwendung von Zeitstempeldiensten im Internet. Diese Maßnahmen können im Falle von Urheberrechtsstreitigkeiten als Beweismittel dienen.
In der EU gibt es zusätzlich zu den nationalen Schutzrechten auch einheitliche Systeme, die Schutz in allen Mitgliedstaaten bieten, wie das EU-Marken- und Geschmacksmusterrecht. Dies erleichtert den Schutz geistigen Eigentums in der gesamten EU.
Mehr über die unterschiedlichen gewerblichen Schutzrechte erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Kernpunkte Gewerbliche Schutzrechte
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Anmeldung Schutzrechte
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite: Beginnend mit der Recherche nach identischen und ähnlichen Schutzrechten und einer Schutzfähigkeitsprüfung bis hin zur Anmeldung bei der zuständigen Stelle.
Überblick Schutzrechte
| Marke | Design | Patent | Gebrauchsmuster | Weitere | |
|---|---|---|---|---|---|
| Art des Rechts | Bezeichnung, Name oder Kennzeichen eines Unternehmens, Produkts, oder einer Dienstleistung | Farb- oder Formgebung eines industriellen oder handwerklichen Erzeugnisses | Schutz einer technischen Erfindung/ eines Verfahrens | Schutz technischer Erfindungen, mit Ausnahme von Verfahren | Halbleitererzeugnisse/ Topografien.
Sortenschutz in Landwirtschaft und Gartenbau |
| Voraussetzungen | Nicht nur allgemeine Bezeichnung/ Beschreibung. Marke muss- Unterscheidungs- kraft haben. | Design muss “neu” sein und über eine besondere “Eigenart” verfügen. | 1.Neuheit (nicht bereits bestehender technischer Standard) 2. Erfinderische kreative Tätigkeit. 3. Gewerbliche Anwendbarkeit | 1.Neuheit (nicht bereits bestehender technischer Standard) 2. Erfinderische kreative Tätigkeit. 3. Gewerbliche Anwendbarkeit | Topografie; Eigenart, keine bloße Nachbildung
Sorte: Neu, unterscheidbar, homogen und beständig |
| Eintritt und Dauer des Schutzes | Mit Eintragung wird Anmeldetag zuerkannt.
10 Jahre, beliebig verlängerbar | Mit Eintragung
5 Jahre, mehrfach verlängerbar bis auf 25 | Mit der Veröffentlichung im Patentblatt
20 Jahre | Mit Registereintrag
10 Jahre | Topografie: Schutz ab erster kommerzieller Nutzung, wenn innerhalb von zwei Jahren davor. 10 Jahre Schutz.
Sorte: Mit Registrierung. Sortenschutz in der Regel für 25 Jahre. Bei Reben und Baumarten für 30 Jahre. |
Marke anmelden
Eine Marke stellt ein einzigartiges Kennzeichen dar, das zur Schaffung einer unternehmenseigenen Identität beiträgt. Sie kann in Form einer Wortmarke, Bildmarke oder einer Kombination aus beidem registriert werden.
Durch das Anmelden einer Marke ist es möglich, den Namen, das Produkt oder die Dienstleistung Ihres Unternehmens in Deutschland (DE-Marke) , innerhalb der Europäischen Union (EU-Marke) oder sogar auf globaler Ebene (IR-Marke) rechtlich zu schützen.
Ablauf der Marken-Anmeldung
Eine Markenanmeldung läuft in 8 Schritten ab:
- Markennamen wählen
- Eintragungsfähigkeit prüfen
- Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche
- Bekanntheitsschutz prüfen
- Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen
- Marke anmelden
- Eintragung der Marke und Widerspruchsfrist
- Markeneintragung
Für die Anmeldung ist in Deutschland das DPMA, in der EU das EUIPO und global die WIPO zuständig.
Eingetragenes Design
Bei vielen industriell gefertigten oder Handwerks-Produkten ist das Design ein nicht zu unterschätzendes Unterscheidungsmerkmal von eigenem Wert.
Die Gestaltung, insbesondere die Form oder Farbgebung von Gebrauchsgegenständen, kann durch ein so genanntes eingetragenes Design geschützt werden. Niemand außer dem Anmeldenden darf dann etwas im selben Design produzieren, vertreiben usw.
Man unterscheidet das DE Design und das EU- Design, auch Gemeinschaftsgeschmacksmuster genannt.
Ablauf der Design-Anmeldung
Für die Anmeldung ist das Design genau wiederzugeben, mittels Grafiken o.ä. Ferner sind Angaben zum Anmelder, eine so genannte Erzeugnis-Angabe und die Designfähigkeit (nicht bloße Ideen o.ä.) erforderlich.
Das Design ist nur geschützt, wenn es neu und von Eigenart ist, was DPMA und EUIPO allerdings nicht eigens prüfen.
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Patent anmelden
Patente spielen eine wesentliche Rolle beim Schutz technischer Innovationen und Verfahren vor Imitationen. Gemäß § 1 Abs. 1 des deutschen Patentgesetzes (PatG) müssen drei Kriterien erfüllt sein, damit eine Erfindung patentierbar ist:
- Neuheit: Die Erfindung muss neu sein, d.h., sie darf nicht bereits Teil des bestehenden technischen Standards sein.
- Erfinderische Tätigkeit: Die Erfindung muss auf einer kreativen Leistung beruhen.
- Gewerbliche Anwendbarkeit: Sie muss in der Industrie oder einem anderen Gewerbe nutzbar sein.
Nur technische Erfindungen können patentiert werden. Dies bedeutet, dass Entdeckungen, die bereits existieren, sowie reine Theorien, mathematische Methoden, oder bloße Ideen und Regeln keinen Patentschutz erhalten. Ähnlich verhält es sich mit Computerprogrammen; sie sind grundsätzlich nicht patentierbar, es sei denn, es handelt sich um „computerimplementierte Erfindungen“, die eine technische Lösung für ein technisches Problem bieten und auf einer erfinderischen Tätigkeit basieren.
Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen, wie beispielsweise genetische Manipulationen am Menschen, sind von der Patentierung ausgeschlossen.
Ablauf der Patentanmeldung
Bei einer Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist es erforderlich, eine detaillierte Beschreibung Ihrer Erfindung vorzulegen. Diese Unterlagen sollten eine vollständige technische Darstellung der Erfindung (Offenbarung) enthalten, möglicherweise ergänzt durch erklärende Zeichnungen, sowie die Angabe des Erfindernamens. Ziel ist es, dass ein Fachmann in der Lage ist, die Erfindung auf Basis dieser Beschreibung zu verstehen und umzusetzen.
Die inhaltliche Überprüfung der Patentanmeldung durch das DPMA erfolgt erst nach Einreichung des kostenpflichtigen Prüfungsantrags. Ohne diese Prüfung ist eine Patenterteilung nicht möglich. Dabei überprüft der Patentprüfer nicht nur die formellen Anforderungen, sondern auch den Stand der Technik in Bezug auf die angemeldete Erfindung. Falls die Erfindung die Schutzbedingungen nach § 1 Abs. 1 PatG nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt. Vor einer Ablehnung werden die Gründe hierfür mitgeteilt, sodass eventuelle Mängel noch behoben werden können.
Nach der Erteilung des Patents wird dies im Patentblatt veröffentlicht. Ein Patent hat eine maximale Laufzeit von 20 Jahren, wobei zur Aufrechterhaltung des Schutzes jährliche Gebühren fällig sind.
Vom Tag der Anmeldung an kann für ähnliche Erfindungen, die später von Wettbewerbern angemeldet werden, kein Patent mehr erteilt werden.
Allerdings besteht nach der Patenterteilung die Möglichkeit, dass Dritte gegen das Patent durch Einspruch oder Nichtigkeitsklage vorgehen.

Gebrauchsmuster
Für technische Erfindungen lässt sich ein rascher Schutz durch das sogenannte Gebrauchsmuster erzielen. Ähnlich wie beim Patent, setzt das Gebrauchsmuster voraus, dass die Erfindung neu und gewerblich nutzbar ist, jedoch erstreckt sich sein Schutz nicht auf Verfahren.
Im Gegensatz zur oft mehrjährigen Dauer für die Erteilung eines Patents, kann ein Gebrauchsmuster bereits innerhalb weniger Wochen nach der Anmeldung in das Register aufgenommen werden.
Ablauf der Gebrauchsmuster-Anmeldung
Eine Anmeldung eines Gebrauchsmusters beim Deutschen Patent- und Markenamt muss schriftlich erfolgen und eine Beschreibung der Erfindung beinhalten. Im Gegensatz zum Patentverfahren sind Zeichnungen oder ähnliche Darstellungen nicht obligatorisch.
Sobald die Anmeldegebühr eingegangen ist, erfolgt eine Überprüfung der Anmeldeunterlagen. Dabei wird kontrolliert, ob diese vollständig sind, den formalen Anforderungen der Gebrauchsmusterverordnung entsprechen und ob die Erfindung ihrer Art nach grundsätzlich unter Gebrauchsmusterschutz gestellt werden kann.
Im Unterschied zum Patentverfahren findet jedoch keine inhaltliche Prüfung statt, ob es sich tatsächlich um eine neue Erfindung handelt. Deshalb ist es ratsam, vor der Anmeldung eigenständig eine Recherche nach bestehenden Schutzrechten durchzuführen. Andernfalls besteht das Risiko, dass das Gebrauchsmuster zwar in das Register eingetragen wird, aber später aufgrund eines Löschungsverfahrens beim DPMA angefochten werden könnte, beispielsweise mit dem Argument, dass die Erfindung nicht neu ist.
Sortenschutz
Sortenschutzrechte bieten speziellen rechtlichen Schutz für landwirtschaftliche und gartenbauliche Pflanzenarten. Sie sind darauf ausgerichtet, die Entwicklung und Verwendung neuer Pflanzensorten zu fördern. Durch Sortenschutzrechte erhalten Züchter das exklusive Recht, über die Vermehrung, den Verkauf und die Vermarktung ihrer neu gezüchteten Pflanzensorten zu bestimmen.
Um Sortenschutz zu erhalten, muss die betreffende Pflanzensorte bestimmte Kriterien erfüllen. Sie muss:
- Neu sein: Die Sorte darf vor der Anmeldung zum Sortenschutz nicht kommerziell genutzt worden sein.
- Unterscheidbar sein: Die Sorte muss sich in einem oder mehreren wesentlichen Merkmalen klar von jeder anderen bekannten Sorte unterscheiden.
- Homogen sein: Die Sorte muss in ihren wesentlichen Merkmalen gleichmäßig sein, d.h., die Pflanzen innerhalb der Sorte müssen ähnliche Eigenschaften aufweisen.
- Beständig sein: Die Merkmale der Sorte müssen über mehrere Vermehrungszyklen hinweg stabil bleiben.
Die Anmeldung für den Sortenschutz erfolgt in Deutschland beim Bundessortenamt. Nach erfolgreicher Prüfung und Registrierung ist der Sortenschutz in der Regel für einen Zeitraum von 25 Jahren gültig, bei Reben und Baumarten sogar für 30 Jahre.
Sortenschutzrechte sind ein wichtiger Bestandteil des landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Sektors, da sie Anreize für die Entwicklung neuer, verbesserter Pflanzensorten bieten, die beispielsweise ertragreicher, widerstandsfähiger gegen Krankheiten oder anpassungsfähiger an unterschiedliche klimatische Bedingungen sein können.
Halbleiterschutz/ Topografien
Nach dem Halbleiterschutzgesetz (HalblSchG) können Topografien, also die dreidimensionalen Strukturen mikroelektronischer Halbleiterprodukte, beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geschützt werden.
Ein wesentliches Kriterium für den Schutz ist die sogenannte Eigenart der Topographie. Diese liegt vor, wenn die Topographie durch geistige Arbeit entstanden ist, nicht bloß durch das Kopieren einer anderen Topographie, und wenn sie über das Alltägliche hinausgeht.
Es ist Dritten untersagt, ohne die Erlaubnis des Anmelders die Topographie zu reproduzieren, anzubieten, in den Verkehr zu bringen, zu verbreiten oder dazu zu importieren.
Das Anmeldeverfahren ähnelt dem des Gebrauchsmusterschutzes. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch darin, dass der Schutz nicht erst mit der Eintragung beginnt, sondern bereits ab dem Zeitpunkt der ersten kommerziellen Nutzung der Topographie, sofern diese innerhalb von zwei Jahren vor der Anmeldung erfolgt. Der Schutz gilt für einen Zeitraum von 10 Jahren.
Exkurs: Recherche um Kollisionen zu vermeiden
Die Recherche nach gewerblichen Schutzrechten ist ein wichtiger Prozess für Unternehmen und Einzelpersonen, die ihre Erfindungen, Marken oder Designs schützen möchten.
Hier einige Schlüsselaspekte und Schritte, die bei der Recherche nach diesen Schutzrechten beachtet werden sollten:
- Recherche-Datenbanken:
- Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) bietet Datenbanken wie DEPATISnet für Patente und DPMAregister für Marken und Designs, um nach bestehenden Schutzrechten zu suchen.
- Internationale Datenbanken wie Espacenet und WIPO bieten ebenfalls Informationen zu Schutzrechten in Deutschland und weltweit.
- Recherchezweck:
- Die Recherche kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z.B. zur Überprüfung der Neuheit einer Erfindung, zur Wettbewerbsanalyse oder zur Identifikation potenzieller Patentverletzungen.
- Professionelle Hilfe:
- Für eine umfassende Recherche kann es sinnvoll sein, Experten wie Patentanwälte oder spezialisierte Recherche-Dienstleister zu konsultieren.
- Bewertung der Ergebnisse:
- Die Ergebnisse der Recherche müssen sorgfältig bewertet werden, um zu entscheiden, ob und wie ein Schutzrecht angemeldet werden soll.
- Anmeldeverfahren:
- Nach der Recherche folgt bei Bedarf die Anmeldung des Schutzrechts beim DPMA oder internationalen Ämtern.
- Überwachung und Durchsetzung:
- Nach der Anmeldung ist es wichtig, die eigenen Schutzrechte zu überwachen und gegen Verletzungen vorzugehen, um den vollen Schutzumfang zu gewährleisten.
Diese Recherche ist entscheidend, um die eigene Innovation und Kreativität effektiv zu schützen und mögliche Rechtsverletzungen oder Konflikte zu vermeiden.
Speziell bei Marken unterschiedet man die Identitätsrecherche und die Ähnlichkeitsrecherche.
Bei der Identitätsrecherche wird nach Marken gesucht, deren Zeichenfolge mit denen der eigenen Wunsch-Marke übereinstimmen bzw. allenfalls geringfügig von ihr abweichen.
Die Ähnlichkeitsrecherche erstreckt sich darüber hinaus auf Marken, die hinsichtlich ihres Wortlautes, Schriftbildes oder Designs der eignen Marke ähneln.
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Exkurs: Schutzrechte verwerten und lizensierenden
Die Verwertung, der Verkauf und die Vergabe von Lizenzen für Schutzrechte bieten Unternehmen und Einzelpersonen die Möglichkeit, aus ihren Erfindungen, Marken, Designs und anderen Formen des geistigen Eigentums finanziellen Nutzen zu ziehen. Dieser Prozess erfordert strategisches Denken und sorgfältige Planung.
- Verständnis der Schutzrechte:
- Es ist danach zu unterscheiden, welche Art von Schutzrecht man besitzt, sei es ein Patent, eine Marke, ein Gebrauchsmuster oder ein Design. Jedes dieser Rechte bietet unterschiedliche Schutz- und Verwertungsmöglichkeiten.
- Bewertung und Strategie:
- Eine genaue Bewertung des Schutzrechts ist entscheidend, um dessen Marktwert zu bestimmen. Dies kann von der Einzigartigkeit der Erfindung, der Markenstärke, der Nachfrage in der Branche und anderen Marktfaktoren abhängen.
- Basierend auf dieser Bewertung sollte eine Verwertungsstrategie entwickelt werden, die bestimmt, ob z.B. ein Verkauf oder eine Lizenzierung der beste Weg ist, um das Schutzrecht zu verwerten.
- Lizenzierung:
- Bei der Lizenzierung wird Dritten das Recht eingeräumt, das Schutzrecht unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. Dies kann eine wichtige Einnahmequelle sein, insbesondere wenn das Schutzrecht breite Anwendungsmöglichkeiten hat.
- Lizenzverträge sollten sorgfältig ausgearbeitet werden, um die Rechte und Pflichten beider Parteien festzulegen, einschließlich Umfang der Nutzung, Lizenzgebühren, Laufzeit und Kündigungsbedingungen.
- Verkauf von Schutzrechten:
- Der Verkauf eines Schutzrechts überträgt das Eigentum an einem Dritten. Dies kann eine lukrative Option sein, wenn man nicht die Ressourcen oder das Interesse hat, das Schutzrecht selbst zu nutzen oder zu lizenzieren.
- Beim Verkauf ist es entscheidend, den Wert des Rechts genau zu kennen und einen angemessenen Preis zu verhandeln.
- Rechtliche und vertragliche Aspekte:
- Es ist unerlässlich, rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Transaktionen und Vereinbarungen rechtlich abgesichert sind. Dies beinhaltet die Überprüfung von Verträgen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten.
- Marktkenntnis:
- Kenntnisse über den Markt und die Branche, in der das Schutzrecht relevant ist, sind wichtig, um potenzielle Käufer oder Lizenznehmer zu identifizieren und anzusprechen.
- Überwachung und Durchsetzung:
- Nach der Vergabe von Lizenzen oder dem Verkauf des Schutzrechts ist es wichtig, die Einhaltung der vereinbarten Bedingungen zu überwachen und gegebenenfalls durchzusetzen.
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24 Sep. 2026/1 Kommentar/in Deutsche Marke anmeldenSehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mit zwei Kolleginnen, die ebenfalls Hundeschulen führen, eine Marke incl. Logo schützen lassen. der Name ist “Dummy League” das ist ein Konzept, das wir erarbeitet haben und anderen Hundeschulen anbieten wollen, damit sie mit von uns gestellten Aufgaben, Punkte erarbeiten können, die in einem Ranking geführt werden. 3-4 […]
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24 Sep. 2026/1 Kommentar/in Deutsche Marke anmeldenGuten Tag, ich möchte die Wortmarke Whycation sichern und für mich eintragen lassen. Es gibt bereits die Verwendung des Wortes in der Hotellerie und Urlaubsbranche. Ich würde sie aber leicht modifiziert verwenden.
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16 Sep. 2026/1 Kommentar/in Deutsche Marke anmeldenWie hoch belaufen sich die Kosten, einen Namen sichern zu lassen?
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