Sehr geehrte Damen und Herren
Gilt eine Restschuldbefreiund bzw. Anerkennung auch für Gläubiger in der Schweiz. Oder konkret gesagt, bei einer Übersiedlung nach Konstanz mit Wohnung Anmeldung etc. ab 2018. Wie Sie ja bestimmt wissen gibt es in der Schweiz (noch) keine Restschuldbefreiung. Bei mir sind aus dem Jahr 2007 über 2 Mio CHF aufgelaufen, wo ich unmöglich zurückzahlen kann, selbst wenn ich wollte. Bin heute 48 Jahre alt und noch rund 17 Jahre berufstätig.
Besten Dank im Voraus für eine kompetente Antwort.
Freundliche Grüsse
Patrick Tamas