Sie beabsichtigen eine GmbH Holding zu gründen? Diese etablierte Gesellschaftsform bietet Ihne viele Vorteile: Seien es die Steuerersparnisse, die Verteilung des Unternehmensrisikos oder der Ausschuss Ihrer privaten Haftung. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung mit Gesellschafts-Gründungen, kennen die Abläufe genauestens und gründen Ihre GmbH Holding zügig, rechtlich sicher und zum Fixpreis. Ihr GmbH Holding Gesellschaftsvertrag wird von einem Rechtsanwalt erstellt.
Für eine GmbH Holding benötigen Sie ein Startkapital von 25.000 €
Die Haftung einer GmbH Holding ist auf das Betriebsvermögen beschränkt
Spardosenfunktion: Langfristige niedrige Besteuerung von Investition durch die Muttergesellschaft (1,5 % )
Vorteilhafter Exit: Verkauf von Töchtern nur mit 1,5 % besteuert
Risikoschutz: Schieflage einer Tochter wirkt sich nicht auf Vermögen der anderen Gesellschaften aus
Wir gründen Ihre GmbH Holding – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
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Sie bekommen bei uns eine eingehende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer GmbH Holding. Wir besprechen dabei Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Kernthemen einer Gründung wie der passenden Rechtsform, den entstehenden Kosten und dem Gründungsablauf.
Gründung Ihrer GmbH Holding
Wir stehen Ihnen durchweg zur Seite: Von der Gründungsberatung, dem Verfassen eines GmbH Holding Gesellschaftsvertrags über die Vorbereitung des Notartermins, die Handelsregisteranmeldung bis hin zur Marken-, Steuer- und Gewerbeanmeldung sowie der Organisation Ihrer Buchhaltung.
Überblick GmbH Holding Gründung
Wichtige Szenarien der GmbH-Holding Gründung
Die Gründung einer GmbH-Holding lohnt sich vor allem in 3 Szenarien – die oft kumulativ vorliegen:
Sie haben einen regelmäßigen Gewinnvortrag über 70.000 € – Sie haben bereits ein Unternehmen, z.B. eine GmbH, ein Einzelunternehmen oder eine GbR. Jährlich fallen mindestens 70.000 € Gewinnvortrag an – also Gewinn, den Sie nicht unternehmerisch ausgeben, sondern versteuern. Wird der Überschuss ins folgende Geschäftsjahr übertragen, können Sie mit Hilfe einer GmbH-Holding Investitionen mit Steuervorteilen vornehmen (“Sparbüchsenfunktion”). Möglich sind z.B. die Gründung von Tochtergesellschaften, Immobilien- oder Aktienkäufe. Die Steuerlast hinsichtlich des Investitionsvermögens fallt meist etwa von 45 auf 30 Prozent.
Mittels GmbH-Holding können Sie auch-in unterschiedlichen Geschäftsfeldern unabhängig voneinander agieren. Einzelne GmbH–Holding-Töchter haften nicht gegenseitig für ihre Verbindlichkeiten; ebenso wenig die Mutter.
Planen Sie einen Exit – den Verkauf eines Geschäftsbereichs – ist ebenfalls eine Holdingstruktur von Vorteil. Grund ist der niedrige Steuersatz von rund 1,5 %. Ohne Holding würden 25 % des Veräußerungsgewinns fällig. Für das Steuerprivileg ist eine Sperrfrist von 7 Jahren einzuhalten.
Umwandlung bestehenden Unternehmens in eine Holding
Oftmals gibt es bei der GmbH Holding Gründung schon ein anderes Unternehmen. So kann im Zuge der Holding Gründung zum Beispiel
in eine GmbH-Holding umgewandelt werden. Dies erfolgt im Gründungsprozess, wobei Eingänge- und Ausgänge des Ursprungsunternehmens bis zu 8 Monaten steuerlich vorteilhaft rückwirkend einbezogen werden können.
Unternehmensstruktur der GmbH Holding
Unter einer Holding ist keine eigentliche Unternehmensform zu verstehen, sondern vielmehr eine Organisationsstruktur. Kennzeichnend ist die Existenz einer Mutter-Gesellschaft, welche über sämtliche Anteile an einer/ diversen Tochter-Gesellschaften verfügt. Diese Form des Unternehmensaufbaus hat zahlreiche Vorteile:
Laufende Geschäfte werden an operative Gesellschaften ausgelagert; Risiken für die Mutter entfallen
Ein möglicher Verkauf von Tochter Gesellschaften wird lediglich zu 5 % besteuert. Der übrige Gewinn fließt der Mutter steuerfrei zu.
Ressourcen und Bereiche des Unternehmens werden verteilt, die Effektivität kann so enorm erhöht werden.
Die GmbH hat für Gesellschafter ferner den Vorteil einer Enthaftung. Für Schulden der Holding steht nur das Betriebsvermögen ein.
Holding-Strukturen sind insbesondere für größere Unternehmen interessant. Wir beraten Sie in einem Erstberatungsgespräch kostenfrei zu den Vor-und Nachteilen der Holdingstruktur und planen auf Wunsch Ihr Unternehmen.
GmbH-Holding-Strukturen im Handelsverkehr
Sowohl bei der GmbH als auch bei der Holding handelt es sich um renommierte, angesehene Gesellschaftsformen. Speziell die Holding steht für professionelles Unternehmertum und im Handel populär. Die Kombination beider geht mit einem Image-Vorteil einher. Darüber hinaus bietet die Holding-Striktur die Option immer neuer Tochterunternehmen; Sie können so leichter in weitere Länder bzw. Sparten expandieren. Ein Nachteil der Holding liegt aber in den hohen Gründungskosten einer Holding aus mehreren GmbHs. Diese lohnen sich nicht für jeden Gründer.
Unsere Pakete
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€929,–zzgl. € 176,51 USt.
Für Gründer die eine Gründung mit anwaltlicher Beratung wünschen.
Unter einer Holding ist keine Rechtsform zu verstehen, sondern vielmehr ein Konstrukt aus mehreren Gesellschaften. Im Falle einer GmbH-Holding fungiert eine GmbH als Muttergesellschaft und Inhaberin einer/ mehrerer Tochtergesellschaften. Die Gründung erfolgt in zwei Stufen:
GmbH-Holding-Mutter gründet im Anschluss GmbH-Holding-Töchter (aus ihrem Vermögen heraus)
Die Gründung der Töchter kann auch in anderen Rechtsformen erfolgen (z.B. UG oder AG). Die GmbH ist der absolute Klassiker unter den Gesellschaftsformen und eignet sich besonders als Rechtsform einer Holding.
Wann lohnt sich die Gründung einer UG-Holding?
Die Gründung einer Holding lohnt sich:
Wenn Ihr Jahresgewinn stabil über 70.000 € liegt– ab dann zeigen sich die steuerlichen Vorzüge der “Spardosenfunktion” deutlich.
Bei Aktivitäten in unterschiedlichen Geschäftsbereichen – Die GmbH-Holding-Gesellschaften haften nicht für einander.
Bei Exitplänen – Anteile an einer operativen Tochter lassen sich mit Steuervorteilen veräußern.
Wer gründet die GmbH-Holding?
Die Gründung ist durch Einzelpersonen oder mehrere Gründer möglich. Diese sollten dann aber jeder seine eigene vv UG ins Leben rufen.
Wie wird das bestehende Unternehmens zur Holding umgewandelt?
Vielfach gibt es bereits ein Unternehmen. Im Gründungsprozess kann diesesin eine GmbH-Holding umgewandelt werden. Dies hat dann u.a. zur Folge, dass Einnahmen des eingebrachten Unternehmens bis zu 8 Monate Einbeziehung rückwirkend einbezogen werden können.
Definition: Was ist eine GmbH-Holding?
Der Begriff Holding stammt aus dem Englischen und bedeutet „innehabend“ – eine Umschreibung der Holding-Struktur und -organisation. Die Holding steht damit für eine Organisationsform einer unternehmerischen Operation, die sich zusammensetzt aus
den Gesellschaftern und Inhabern der Mutter
der Muttergesellschaft (oder Dachgesellschaft genannt) als verwaltender Gesellschaft und Inhaberin der Töchtern sowie
Tochtergesellschaft(en) als operative „Speerspitze“.
Gründungs-Kostenrechner
Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:
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Sie können unser Honorar bei Verwendung einer Satzung als Betriebsausgabe VON DER STEUER ABSETZEN.
Die GmbH-Holding ermöglicht erhebliche Steuereinsparungen. Von Holding-Töchtern an die Mutter ausgeschüttete Gewinne werden lediglich zu 5 % steuerlich berücksichtigt. Bei einer Veräußerung von Tochter-Anteilen („Exit”), gilt selbiges – 95 % des Gewinns bleiben auch hier steuerlich unberücksichtigt.
3. Ziel
Langfristige Investition
Die “Sparbüchsenfunktion” der -Mutter ermöglich steuerlich begünstigte Investitionen. Unterm Strich stehen Ihnen ca. 15 Prozentpunkte mehr zur Verfügung. Ob Sie in Immobilien (15 statt 45 Prozent ), andere Unternehmen oder Aktien investieren (Ausschüttung 1,5 Prozent , Aktien-Veräußerung 1,5 Prozent , Dividenden 30 Prozent.)
2. Ziel
Risikoverlagerung
Mit der Gründung einer GmbH-Holding-Mutter und mehrerer Töchter lässt sich das unternehmerische Risiko auf die Töchter auslagern. Jede Tochter haftet nur für ihren Unternehmenszweig. Wirtschaftlich erfolgreiche Töchter müssen Risiken der schwächeren also nicht übernehmen.
4. Ziel
Ausschluss der persönlichen Haftung
Gründer einer GmbH-Holding können ihre persönliche Haftung beschränken und so ihr Privatvermögen schützen. Das Risiko unternehmerischer Fehler oder Marktschwankungen tragen die Holding-Töchter. Verbindlichkeiten der Mutter wirken sich nicht negativ auf das Privatvermögen der Gesellschafter aus.
Die Gründungsdauer der GmbH-Holding-Mutter betragt zumeist durchschnittlich 21 Tage.
Für die Holding-Tochter/ Töchter ist grob noch einmal der gleiche Zeitraum zu veranschlagen.
Bei Bedarf sind wir oft dazu in der Lage, unseren Part des Gründungsprozesses (Gründungsberatung, Gründungsunterlagen) innerhalb von 24 Stunden zu leisten.
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Exkurs: Umwandlung des Unternehmens in eine GmbH Holding während der Gründung
Wenn Sie schon Inhaber eines Unternehmens sind, ist es möglich, es von uns während Ihres Gründungsprozesses in eine GmbH Holding umwandeln zu lassen – zum Beispiel:
ein Einzelunternehmen in eine Holding
eine GmbH in eine Holding
Die Umwandlung während der Gründung hat mehrere Vorzüge:
Steuerbegünstigte Entnahme des Wertes des eingebrachten Unternehmens
Steuerbegünstigte Zurechnung der Einnahmen zur Holding bei maximal 8 Monaten Rückwirkung (§ 20 UmwG)
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Umwandlung Ihres Unternehmens während der Gründung Ihrer Holding.
Pflichten, Möglichkeiten & Hilfen nach der Gründung
Im Nachgang der Gründung bestehen noch einige Pflichten, die zu erfüllen sind. Es gibt aber auch Chancen bezüglich Wachstum, Steuervorteilen und Rechtsvorteilen. Vielfach werden Sie auch noch Unterstützung in unterschiedlichen Fragen benötigen:
Pflichten: Transparenzregister, Steuer- und Gewerbeanmeldung, ggf. Zulassungen, FiBu Datenschutz
Möglichkeiten: AGB erstellen, Marke oder Design schützen, Upgrade in GmbH oder in Holding, Mitarbeiter einstellen, Finanzierung und Förderung erhalten, Upgrade in Familiensatzung, Ehevertrag aufsetzen, Upgrade in Stiftung, Erben still beteiligen, Sitzverlegung, steuerliche Gestaltungsberatung
Unterstützungen: Steuerberatung, Betrugsrechnungen erkennen, firmenrechtliche Nachhaftung umgehen, werben und Verpackungsgestaltung ohne Abmahnungsgefahr, gegen negative Bewertungen, Abmahnungen und Rechtsverletzungen wehren, gegen säumige Zahler vorgehen, Mitarbeiter- oder Gesellschafterstreit, Unternehmensverkauf.
Möglichkeiten nach Gründung
AGB erstellen
Wir erstellen Ihnen gerne individuelle AGB, für einen günstigen Rechtsrahmen Ihres Business. Insbesondere vorteilhaftere Haftungs-, Zahlungs- und Rechtsschutzvorschriften lassen sich so schaffen.
Marke & Design anmelden
Mit einer Marken- oder Designanmeldung können Bezeichnungen, das Logos oder Leistungen sowie das Aussehen von Produkten vor Nachahmern geschützt werden.
In Holding upgraden
Sie können Ihre Gesellschaft zu einer vorteilhafteren Rechtsform upgraden. Eine GmbH oder UG lässt sich in eine Holding umwandeln, sobald der Gewinnvortrag eine Höhe erreicht (ab 70.000 €), bei der er sich steuervorteilhaft ansparen und investieren lässt.
In komplexeren Situationen, bei denen Leistungen nicht einfach durch Auftrag plus AGB darstellbar sind, kerstellen wir Ihnen gerne einen unternehmerfreundlichgestalteten Vertrag oder individuelle Auftragsunterlagen für Ihr Geschäftsmodell.
Gesellschaftsverträge – insbesondere der Holding-Muttergesellschaft – können zu einer Familiensatzung upgegradet werden. Auch lässt sich ein operatives Unternehmen in eine Familiengesellschaft umwandeln. So lassen sich Nachkommen erbschafts- und schenkungssteuersparend beteiligen, während Sie die Kontrolle nicht abgeben müssen.
Ehevertrag abschließen
Unternehmern und Gesellschaftern ist für den Fall der Fälle dazu zu raten, einen Ehevertrag abzuschließen und das Unternehmensvermögen zumindest teilweise von der Zugewinngemeinschaft auszunehmen. Der Ehegatte kann einen Ausgleich erhalten, etwa eine Rentenversicherungseinzahlung o.ä.
In Stiftung upgraden
Sie können die Inhaberstruktur Ihres Unternehmens in eine Stiftung umwandeln, um entnommenes Vermögen nachhaltig zu schützen und es vor der privaten Haftung abzuspalten.
SATZUNG & GRÜNDUNGSUNTERLAGEN UPGRADEN
Mitunter -oft mit Aufnahme neuer Gesellschafter oder bei Änderung des Tätigkeitsgebiets – müssen Satzungsänderungen vorgenommen werden. Dabei kann es um Abfindungen gehen, um Abstimmungsrechte, Kompetenzen, die Schaffung eines Beirats oder Aufsichtsrats, usw. Diese können nachträglich in die Satzung aufgenommen werden.
Bestimmungen der Geschäftsführung, die ohne Notartermin geändert werden können sollen – etwa Kompetenzen von Geschäftsführern o.ä. – sollten Sie in der Geschäftsordnung regeln.
Sie Steuer- und Gewerbeanmeldung sind vorzunehmen. Im PLUS Paket übernehmen wir das für Sie bzw. bereiten es vor. Für viele Tätigkeiten sind auch Genehmigungen einzuholen oder Qualifikationen nachzuweisen.
USt.- Vor- Anmeldung, FIBU und Abschlüsse
Es empfiehlt sich, zeitnah mit der vorbereitenden Finanzbuchhaltung zu beginnen, insbesondere der Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Am Ende des Geschäftsjahres ist der Abschluss zu erstellen. Mit Hilfe professioneller Software und voll automatisierter Buchungen gelingt das auch in Eigenregie – Sie können diese Aufgaben aber auch an externe Dienstleister wie Buchhaltungsanbieter oder Steuerberater auslagern.
Weitere Pflichten
Pflichten nach der Gründung bestehen auch hinsichtlich: Datenschutzerklärung, ggf. Datenschutzbeauftragten einsetzen, ggf. Mitarbeiteranmeldung beim Sozialversicherungsträger, Impressum erstellen, bei gewerblichen Tätigkeiten IHK Zahlungen.
Um Ihre Steuerangelegenheiten zu regeln sollten Sie möglichst einen Steuerberater beauftragen. Er entlastet Sie bei der laufenden FIBU und Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Ihren Abschlüssen. Insbesondere für die Steueroptimierung ist er nahezu unverzichtbar
Betrugsrechnungen erkennen
Nach Neugründungen bekommen Unternehmer oft betrügerische Rechnungen von Betrügern. Vielfach erfolgt solches nach Handelsregister- oder Markenanmeldungen. Es wird der Eindruck vermittelt, für die amtliche Leistung würden zusätzliche Zahlungen fällig, die in Wirklichkeit nicht geschuldet sind. Es gibt nur bestimmte, immer anfallende Gründungskosten – andere sind von Ihnen nicht geschuldet.
Richtig werben und Abmahnungen vermeiden
Rechte Dritter dürfen nicht verletzt werden. Ihre Werbung sollte nicht gegen geltendes Recht verstoßen, sonst können Abmahnungen drohen.
Vorgehen gegen Verletzer Ihrer unternehmerischen Rechte
Umgekehrt ist auch denkbar, dass Wettbewerber Ihre Rechte verletzen: Produktpiraterie im Markenrecht, Wettbewerbsverstöße durch falsche Versprechungen oder verbotene Werbung sind Beispiele dafür. Gegen solche Verstöße können Sie vorgehen, durch anwaltliche Anschreiben, Abmahnungen, das Erwirken einstweiliger Verfügungen oder Klagen auf Unterlassung und Schadensersatz.
Zahlen Kunden nicht, obwohl Sie Ihre Leistung (überwiegend) ordnungsgemäß erbracht haben, steht Ihnen gegen Nichtzahler die Möglichkeit des Inkassos offen. Ausnahmen gibt es bei Zahlungsunfähigkeit.
Abwehr negativer Bewertungen
Nach der Gründung kann es vorkommen, dass Sie zu Unrecht negativ bewertet werden. Solche Bewertungen können Sie löschen lassen.
Mitarbeiter- & Gesellschafterstreit
Beim Streit mit Mitarbeitern kommen oft Abmahnungen, Mediation oder Kündigungen ins Spiel – hier können Sie anwaltliche Hilfe beim Mitarbeiterstreit in Anspruch nehmen.
Mehrere Mitgesellschafter können ebenfalls in Streit geraten. Mediation und eine gütliche Einigung sind manchmal Auswege, Oft kommt es aber auch zu Kündigungen, gerichtlicher Auseinandersetzung usw. Lassen Sie sich im Falle eines Gesellschafterstreits anwaltlich vertreten.
Verkauf Ihres Unternehmens
Beim Exit ist auf die rechtzeitige Planung der Unternehmensnachfolge und gute Vorbereitung zu achten. Eine Nachfolge kann intern (Familie, Mitarbeiter/Management) oder extern (Kauf, Pacht etc.) erfolgen.
Weitere Hilfen
Weitere Hilfen direkt nach der Gründung gibt es bei: Impressum und Datenschutzerklärung erstellen, ggf. Datenschutzbeauftragten bestellen, ggf. Mitarbeiteranmeldung beim Sozialversicherungsträger durchführen.
Darüber hinaus gibt es noch vielfältige unternehmerische Möglichkeiten, die Sie speziell für ein stärkeres Wachstum Ihres Unternehmens kennen sollten:
IT optimieren
Schlüsselbereiche nahezu jedes Unternehmens, wie operatives Geschäft oder Vertrieb, lassen sich effizienter gestalten, wenn Sie Tools wie CRM, VOIP-Telefonie, interne Kommunikationstools sowie AI nutzen. Denken Sie von Anfang an auch an die Digitalisierung Ihrer Geschäftsvorgänge
Auch das Marketing ist ständig im Fluss, u.a. im Zuge der Entwicklung künstlicher Intelligenz. Holen Sie sich Unterstützung für Webdesign, SEA, SEO, Verkaufsfunnel oder die Optimierung Ihres Callcenters
Die Finanzierung ist das A und O jedes Business. Dies reicht vom DIspo bei der Geschäftsbank bis hin zu Finanzierungsmöglichkeiten wie Crowdfounding, Investoren, Kredit oder branchenspezifischen Finanzierungen durch KfW oder APO Bank.
Eine Directors & Officers Geschäftsführer- Versicherung, gewerbliche Haftpflichtversicherungen sowie eine durchdachte Altersvorsorge für Unternehmer sichern Sie ab.
Last but not least ist auch an “Bürofragen” zu denken, wie ein Geschäftskonto, eine repräsentative Geschäftsadresse (mglw. auch im Ausland) oder eine virtuelle Geschäftsadresse
Nach dem Geldwäschegesetz (GwG) müssen GmbH-Holdings in das Transparenzregister eingetragen werden.
Die Pflicht trifft die Geschäftsführer.
Als wirtschaftlich Berechtigte werden vor allem Gesellschafter mit Anteilen von über 25 % eingetragen. Aber auch sonst an Abstimmung oder Erfolg Beteiligte sollten in das Transparenzregister aufgenommen werden.
Wird eine Eintragung unterlassen, drohen hohe Bußgelder bis 150.000 €.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei Eintragung ins Transparenzregister. Schnell, rechtssicher und zu einem Festpreis.
Die Struktur einer GmbH-Holding geht für die Gründer mit zahlreichen Vorteilen einher, u.a. der Haftungsbeschränkung. Diesen stehen naturgemäß auch Nachteile gegenüber – etwa der Aufwand für Gründung und Verwaltung. Nachfolgend ein Überblick über das Pro und Contra der GmbH-Holding.
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Mittels GmbH-Holding lassen sich immense Steuervorteile erreichen. Die Gesamtbesteuerung sinkt dadurch von rund 45 auf 30 Prozent. Gewinne der operativ tätigen GmbH-Tochtergesellschaft fließen dem Gesellschaftsvermögen der Mutter zu. Dafür ist nur eine Steuer von rund 1,5 % zu zahlen. Dies sind nur 5 Prozent der normalerweise fällig werdenden Kapitalertragssteuer (25 Prozent). Die Mutter kann diese Gewinne beliebig investieren.
STEUERVORTEIL INVESTITIONEN
Mittels der “Sparbüchsenfunktion” der GmbH-Holding-Mutter lassen sich steuerlich vorteilhafte Investitionen umsetzen. Mutter und Töchterebenen sind getrennt. Ausgeschüttetes Investitionsvermögen wird niedrig besteuert und vor Risiken (z.B. Insolvenz der Tochter) geschützt. Ihnen verbleiben 15 Prozentpunkte mehr für Investitionen. Die Mutter kann vermögensverwaltend in fast alles investieren: Von Immobilien (15 statt 45 Prozent) über andere Unternehmen (1,5 Prozent) bis hin zu Aktien (Veräußerung 1,5 Prozent, Dividenden 30 Prozent).
STEUERVORTEIL VERKAUF UNTERNEHMENSANTEILE
Steuerliche Vorteil gibt es auch beim Verkauf von Unternehmensteilen. Verkäufe von GmbH-Töchtern schlagen nur mit etwa 1,5 Prozent zu Buche. Dies sind 5 Prozent der normalerweise zu zahlenden Steuern auf Veräußerungsgewinne (25 Prozent).
Risikoverlagerung
Durch die Gründung von jeweiligen GmbH-Holding-Töchtern für jeden Bereich des Unternehmens wird das Gesamtrisiko der Unternehmung verteilt und von der Muttergesellschaft ferngehalten. Scheitert in etwa ein einzelner Geschäftszweig – obwohl der Rest der Geschäfte erfolg hat – kann das jeweilige Tochterunternehmen durch einen GmbH Insolvenzantrag abgewickelt werden. Die „gesunden“ Teile Ihrer GmbH-Holding bleiben hiervon unberührt.
Private Enthaftung
Die GmbH-Holding bringt den Vorteil der privaten Enthaftung mit sich. Als Gründer einer GmbH-Holding haften Sie für die in den Holding-Töchtern begründeten Verbindlichkeiten weder mit Ihrem privaten Vermögen noch mit dem Vermögen der GmbH-Holding-Muttergesellschaft. Für Verbindlichkeiten der Mutter haften die Gesellschafter eben sowenig privat.
Image
Die GmbH-Holding ist aufgrund ihres guten Rufs für viele Unternehmer besonders interessant. Sie ist eine renommierte Gesellschaftsform, die sich durch den Haftungsausschluss der Gesellschafter und das Stammkapital von 12.500 €/25.000 € auszeichnet. Ihr durch das Stammkapital gewährte Bonität gibt der GmbH-Holding ein positives Image bei ihren Geschäftspartnern.
Einfacher Verkauf
Einzelne bereiche Unternehmens lassen sich leicht Übertragen, weil Sie eine komplette Tochter-Gesellschaft verkaufen können. Es bedarf keines Asset-Deals und der Abspaltung einzelner Unternehmenszweige.
Effektivere Verwaltung
Durch die Aufteilung in Mutter- und Tochtergesellschaften können einzelne Elemente der Verwaltung auf die Gesellschaften verteilt werden. Jeder Unternehmensbereich kann sich so auf seine eigenen Verwaltungsaufgaben konzentrieren, und die Effektivität der unternehmensinternen Bürokratie erhöhen. Die Muttergesellschaft kann die Gesamtverwaltung des Unternehmens selbstverständlich auch in ihrer Hand behalten.
Schutz des Unternehmensvermögens
Eine weitere Minimierung des Risikos lässt sich durch die Gründung einer Vermögenshaltenden-Tochter erreichen. Diese dient nur der Verwaltung und Vermietung des Betriebsvermögens an operative Holding-Töchter. Durch die Trennung werden die Risiken des operativen Geschäfts vom Holding-Vermögen ferngehalten.
Erleichterte Expansion
Die Expansion in andere Länder, Regionen oder Marktbereiche wird durch die Errichtung einer Holdingstruktur vereinfacht. Filialen oder ausländische Standorte werden als Tochtergesellschaften der jeweiligen GmbH-Holding-Töchter organisiert. Das bisherige Geschäft bleibt von der Ausweitung und Gründung unberührt.
Nachteile der GmbH Holding Gründung
Erhöhter Aufwand für Gründung und Verwaltung ➤ Kapitalgesellschaft
Die Gründung einer GmbH-Holding geht mit einem erhöhten Gründungs- und Verwaltungsaufwand einher. Es muss zwingend eine GmbH-Mutter gegründet werden welche laufend verwaltet werden muss. Ausgaben wie der IHK Beitrag und die Bilanzierung fallen für jede der GmbH-Holding Gesellschaften an. Die höheren Kosten sind daher erst ab gewissen (voraussehbaren) Umsätzen gerechtfertigt. Die Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) hat Holding-Strukturen jedoch auch für kleinere Unternehmen interessanter gemacht.
Unserer Meinung nach gilt der Grundsatz: Sobald sie die Gründung mehrerer Kapitalgesellschaften (GmbH oder UG) beabsichtigen, sollten Sie eine Holding-Struktur nutzen. In diesen Fällen ist der Mindestumsatz des Unternehmens hoch genug oder zumindest mögliche Grundlage der Kalkulation. Die Vorteile der Holding überwiegen in solchen Fällen den Nachteil der Gründungskosten von knapp 1.000,- und Betriebskosten aus unserer Sicht vielfach.
Alternative: Um den höheren Verwaltungs- und Gründungsaufwand zu umgehen, muss gleichzeitig auf die steuerlichen und sonstigen unternehmerischen Vorteile einer Holding verzichtet werden. Es gibt keine Alternative außer der Gründung einer einfachen Kapitalgesellschaft wie einer AG, GmbH oder UG.
Höhere Gründungskosten ➤ UG-Holding
Bei der Gründung einer GmbH-Holding fallen für alle Mutter- und Tochtergesellschaften hohe Gründungskosten an. Im Gegensatz zur UG kann die GmbH nur mit einem Stammkapital von 12.500 €/25.000 € gegründet werden. Dieses Stammkapital kann von der Mutter genutzt werden um die Tochter GmbHs zu gründen. Das Stammkapital muss, entgegen weitläufiger Meinung, nicht in der GmbH verbleiben. Die Kosten der Gründung der GmbH Holding sind dennoch bedeutend höher als bei einer UG Holding.
Alternative: Um die hohen Kosten zu umgehen können Sie eine UG-Holding gründen. Sie erhalten die steuerlichen und unternehmerischen Vorteile der Holding, ohne das hohe Stammkapital einer GmbH einzahlen zu müssen – Jedoch fällt das renommierte Ansehen der GmbH als Rechtsform weg.
Steuern, Buchhaltung und steuerliche sowie gewerbliche Anmeldung einer GmbH Holding
Steuern der GmbH-Holding
Bei der Besteuerung einer GmbH-Holding sind drei Akteure zu unterschieden. Das sind:
GmbH-Holding-Tochter: Diese GmbHs nehmen die operative Geschäftszweige der Mutter wahr. Es fallen Gewerbe- und Körperschaftssteuer an, die zusammen etwa. 29 % ausmachen.
GmbH-Holding-Mutter: Die Mutter agiert vermögensverwaltend (vv GmbH). Bei der GmbH-Holding ist sie i.d.R. selbst eine GmbH. Gewinne führen die Töchter an die Mutter ab. Für Ausschüttungen fallen 1,5 Prozent Steuern an (5 Prozent der Kapitalertragssteuer). Den entnommenen und insgesamt mit 30 Prozent besteuerten Gewinn (statt sonst 45 Prozent Einkommenssteuer) kann die vv Mutter-GmbH investieren. Dabei fallen an:
Immobilien – Mieteinnahmen 15 statt 45 Prozent, bei gesonderten Immobilien-vv-Töchtern,
Unternehmensanteile – auf Ausschüttung/ Veräußerung nur 1,5 Prozent
GmbH-Holding-Gesellschafter: Oft erhalten Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH-Holding-Tochter ein Geschäftsführergehalt. Dieses muss angemessen sein und darf nicht von Monat zu Monat an den Bedarf angepasst werden. Anderenfalls könnte es als “verdeckte Entnahme” hoch besteuert werden (über 50 Prozent). Das Gehalt unterliegt der Einkommenssteuer. Bei spontanem privaten Bedarf kann die GmbH-Mutter- oder eine der Töchter dem Gesellschafter ein Gesellschafterdarlehen auszahlen. Hierfür fällt keine Steuer an, es sind marktübliche Zinsen zu zahlen.
Steuerfragebogen – Anmeldung aller Unternehmen der GmbH-Holding
Nach der Eintragung der Gesellschaften steht die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt an. Steuerfragebögen sind für jede einzelne Gesellschaft auszufüllen.
Die Kosten der Gründung einer GmbH (Anwalts-, Notar- und Gerichtsgebühren) lassen sich über die GmbH absetzen , wenn dies im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, also nicht bei der Gründung mit einem Musterprotokoll.
Gewerbeanmeldung ist notwendig
Beim Tätigkeitsfeld einer GmbH handelt es sich meistens um ein Gewerbe. Jede der Holding-Gesellschaften ist dann beim Gewerbeamt anzumelden. Wir übernehmen das gerne für Sie!
Sondergenehmigung kann notwendig werden
Manche Geschäftsmodelle erfordern eine Sondergenehmigung. Wir beraten Sie im Vorfeld hierzu und bereiten erforderlichenfalls alles für Sie vor!
GmbH-Holding Buchhaltung
Der GmbH Geschäftsführer ist zur sogenannten „doppelten Buchführung“ verpflichtet – er hat die laufende Buchhaltung zu erledigen und den Jahresabschluss zu erstellen.
Da es sich bei den Mutter- und Tochtergesellschaften um unterschiedliche Unternehmen handelt, ist die Buchführung bei einer Holding aufwändig.
Es ist anzuraten, die GmbH-Holding Buchführung auszugliedern. So können Sie sich als Gründer ihrem Kerngeschäft widmen, behalten den Überblick über die Finanzen und können die Haftung auf einen Fachmann übertragen.
Für die Buchhaltung der GmbH ist der Geschäftsführer verantwortlich (§ 41 GmbHG). Dazu gehört die Dokumentation aller Geschäftsvorfälle, die doppelte Buchführung und der Jahresabschlusses gemäß den Anforderungen der GmbH-Holding
GmbH-Holding Jahresabschluss
Bei der GmbH-Holding ist ferner ein Jahresabschluss Pflicht. Dieser setzt sich aus Bilanz, GuV-Rechnung und Anhang zusammen. Zum Teil ist ein Lagebericht anzuhängen. Bei einer Holding kann außerdem eine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses bestehen.
Wir empfehlen das Auslagern des Jahresabschlusses, um Fehler zu verhindern und Ihren Aufwand zu reduzieren.
Der GmbH-Jahresabschluss ist im HGB geregelt (§§ 242 ff. HGB). Verantwortlich ist der Geschäftsführer
Die Organe der GmbH Holding
Der Geschäftsführer
Jede GmbH braucht mindestens einen Geschäftsführer. Die Anzahl ist nicht beschränkt. Der Geschäftsführer handelt für die GmbH und vertritt sie nach außen. Er übernimmt zudem die Geschäftsleitung innerhalb der GmbH. Die Tätigkeit des Geschäftsführers wird v.a. bei kleineren Gesellschaften oft durch einen Gesellschafter ausgeübt. Alternativ kann ein Dritter zum Geschäftsführer bestellt werden, sog. Fremdgeschäftsführer (§ 6 Abs. 3 GmbHG).
Die Gesellschafter
Verwaltungs- und Vermögensrechte
Die wichtigsten Verwaltungs- und Vermögensrechte sind u.a.:
das Recht auf Teilnahme an Gesellschaftsversammlungen
das Stimmrecht (§ 47 GmbHG)
das Auskunfts- und Einsichtsrecht in die Geschäftsbücher (§ 51a GmbHG)
Anspruch auf den erzielten Reingewinn entsprechend dem Gesellschaftsanteil (§ 29 Abs. 1 GmbHG)
Ihre wichtigste Pflicht als GmbH-Gesellschafter: Einlagepflicht
Die Gesellschaftsanteile werden gewissermaßen durch die Einbringung der Stammeinlage „erkauft“. Die Stammeinlage darf auch nicht mehr an die Gesellschafter zurückgezahlt werden (sog. Kapitalerhaltungsprinzip). Sie sollte bei Eintragung in das Handelsregister zur freien Verfügung der Gesellschaft stehen, d.h. sie sollte zu diesem Zeitpunkt im Vermögen der GmbH vorhanden sein.
Der Aufsichtsrat
Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft ist für die GmbH die Bildung des Aufsichtsrates nicht zwingend vorgeschrieben. Empfehlenswert ist die Bildung des Aufsichtsrates allerdings dann, wenn aus bestimmten Gründen ein erhöhtes Bedürfnis besteht, Kontrolle über die Geschäftsführung auszuüben. Bei einer GmbH mit geringem Gesellschafterbestand ist dies regelmäßig nicht notwendig.
Lesen Sie hier mehr zu den Organen der GmbH: dem Geschäftsführer, den Gesellschaftern, der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat.
Bei der Gründung einer GmbH Holding entstehen die folgenden Kosten:
Beschreibung
Kosten (Nettobeträge)
Gründungskosten je Gesellschaft
Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen
Festpreis: 929,– € (“Rechtssicher”) oder 1.259,– € (“Rechtssicher PLUS”)
Beurkundungskosten je Gesellschaft
Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis
Durchschnittlich zwischen 280,- (Musterprotokoll) und 835,- € (individuelle Satzung) je Gesellschaft
IHK Überprüfung Firmenname
Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin).
Kostenfrei oder ab 45,- €
Handelsregistereintragung
Regelmäßig 170,- € je Gesellschaft
Gewerbeanmeldung
Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- €
Steuerliche Anmeldung
Kostenfrei
IHK Beitrag
Ab 115,- €
Eintrag Transparenzregister
Eintragung der Gesellschaft und “wirtschaftlich Beteiligten” ins Transparenzregister.
Bestandsmandanten: 99,- €. Neumandanten: 119,- €.
Transparenzregister erhebt keine Eintragungsgebühr. Danach jährliche Führungsgebühr von 20,80 €.
Gründung einer GmbH Holding zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für GmbH Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere GmbH gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
Mandanten, die eine GmbH-Holding gründen, haben oft noch weitergehende Fragen wie:
“Wie unterscheiden sich GmbH-Holding und Konzern?”
“Was genau bringt mir die GmbH-Holding Gründung?” oder
“Ist die GmbH Holding wirklich die richtige Wahl für mein Business?”
Nachfolgend die häufigsten Fragen und Antworten zur GmbH Holding.
Was ist der Unterschied zwischen GmbH-Holding und Konzern?
Ein Konzern ist eine Einheit und damit für alle Bereiche haftend. So haftet bei einem Konzern die Mutter für die Schulden und Verbindlichkeiten einer Tochter. Dies ist für die meisten Gründer unvorteilhaft und daher unerwünscht.
Ein Konzern entsteht beispielsweise bei Beherrschung durch einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag, weswegen wir von dessen Abschluss regelmäßig abraten.
Warum ist die GmbH-Holding Gründung sinnvoll?
Unternehmer im fortgeschrittenen Stadium gründen aus einer GmbH-Holding-Struktur heraus, um ihr Geschäft aus Ihrem GmbH-Holding-Vermögen heraus beliebig auszuweiten oder Teile abzustoßen und Vermögen steuerbegünstigt aufzubauen.
Neugründer bzw. Start-Upper nutzen GmbH-Holding-Strukturen, wenn Sie eine klare Expansion mit der wahrscheinlichen Option eines (ganzen oder teilweisen) Exits verfolgen.
Die Gründungsmotive können verschiedener Natur sein. Die meisten GmbH-Holding-Gründungen werden aus folgenden Motiven gegründet:
Steuerliche Motive: Durch die Gründung einer GmbH-Holding-Struktur können enorme Steuervorteile erzielt werden. So kann eine Tochter ihre Betriebsgewinne mit deutlichen Steuererleichterungen (95 % Ersparnis) an die Muttergesellschaft weiterleiten.
Risikoverlagernde Motive: Durch die Betriebsaufspaltung in mehrere Tochterunternehmen wird das unternehmerische Gesamtrisiko verlagert. Kommt ein Geschäftsmodell oder -bereich in finanzielle Schwierigkeiten, kann die jeweilige Tochter durch Insolvenz aufgelöst werden, ohne dass der Rest der GmbH-Holding davon berührt wird.
Imagevorteile: Eine GmbH-Holding-Struktur signalisiert Ihren Geschäftspartnern eine durchdachte und auf langfristiges Unternehmertum ausgelegte Unternehmerkultur. Die GmbH-Holding ist eine besonders renommierte Gesellschaftsform.
Grundsätzlich ist eine GmbH-Holding-Gründung immer sinnvoll, sollten Sie die Gründung mehrerer Gesellschaften planen.
Ist die GmbH-Holding passend für mein Vorhaben?
Eine GmbH-Holding ist eine der klassischen Formen der Holding-Struktur. Die GmbH enthaftet die Gesellschafter der Mutter , so dass ihr Privatvermögen nicht für Verbindlichkeiten haftbar gemacht werden kann.
Außerdem genießt die GmbH als eine lange etablierte Gesellschaftsform ein hohes Ansehen im Geschäftsverkehr. Das Image eine GmbH-Holding ist besonders vorteilhaft.
Wer kann eine Holding gründen?
Eine Holding kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden.
Eine Einzelperson kann eine Ein-Mann-GmbH als Mutter und gleichzeitig zwei GmbHs als Tochtergesellschaften gründen. Er tritt als Gesellschafter und Geschäftsführer der Mutter auf, während die Muttergesellschaft 100% der Anteile der Tochtergesellschaft hält.
Jeder kann eine Holding gründen, der mindestens die Voraussetzungen für eine GmbH-Geschäftsführung erfüllt:
Uneingeschränkt geschäftsfähig und volljährig
Keine Verurteilung wegen Vermögensstraftaten (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 GmbHG)
Kein Berufs- oder Gewerbeverbot (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG)
Sollte man einen Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen?
Ein Stimmbindungs- und Gewinnabführungsvertrag wird meist als Beherrschungsvertrag oder Ergebnisabführungsvertrag tituliert.
Sein Abschluss führt zur automatisierten Gewinnabführung von einer Tochter an die Mutter. Gleichzeitig tritt die sogenannte „Konzernfiktion“ ein: Die Holding wird automatisch als Konzern angesehen.
Dies hat den Vorteil, dass 0 % des Gewinns der Tochter steuerlich belastet werden, sondern steuerfrei an die Mutter wandert.
Dem steht allerdings der Nachteil gegenüber, dass es zur organschaftlichen Haftung der Mutter für die Verbindlichkeiten der Töchter kommt, die Risikoumverteilung als Vorteil der GmbH-Holding entfällt.
Wir raten daher in den meisten Fällen vom Abschluss eines solchen Vertrags ab.
Ist die Umwandlung bestehender Unternehmen in eine GmbH-Holding möglich?
Bereits bestehende Unternehmen können in eine GmbH-Holding-Struktur eingegliedert werden. Gründen Sie etwa weitere Unternehmen, deren hundertprozentiger Eigentümer Ihre bereits gegründete GmbH ist, so wandeln Sie Ihr Unternehmen durch die Gründung in die Dachgesellschaft einer Holding um.
Nachteile ergeben sich, wenn ein Unternehmen als Tochter an eine GmbH-Holding angegliedert werden soll:
Wird ein Unternehmen als Tochter angegliedert mit dem Ziel des späteren Verkaufs, so können die vollen Steuervorteile erst nach sieben Jahren in Anspruch genommen werden. Wird das Unternehmen vor Ablauf der siebenjährigen Frist verkauft, so besteht der Steuervorteil nur für einen Teil des Unternehmenspreises.
Ab wann lohnt sich eine GmbH-Holding?
Die Gründung einer GmbH-Holding lohnt sich dann, wenn die durch die Holding Gründung entstehenden Vorteile den Mehraufwandrechtfertigen.
Eine GmbH-Holding lohnt sich somit, wenn:
Wenn ein Betrieb „Vermögensintensiv“ ist – also viele Geräte usw. hat und nicht dem Insolvenzrisiko einer operativen Gesellschaft ausgesetzt werden soll
Die voraussichtlichen Steuerersparnisse größer sind als der zusätzliche Mehraufwand der Gründung und Führung der GmbH-Holding
Wenn die Gründung von mehr als einer GmbH geplant ist
Im Wege der kostenlosen Erstberatung widmen wir uns Ihren fragen und klären, ob eine Holding für Ihre unternehmerische Situation sinnvoll ist.
Ihr Unternehmensrechtsteam
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ
und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Prinzipien
KOSTENFREIE ERSTBERATUNG & PRÜFUNG
Kostenfreie Erstberatung oder Überprüfung Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
SCHNELL & EINFACH
Wir kümmern uns um Ihren Unternehmensrechtsfall – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
RECHTSSICHERHEIT
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
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Im Falle eines Pauschalhonorars begleiten wir Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
SPEZIALISIERUNG
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
LANGFRISTIGKEIT
Die Betreuung Ihres Falls ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Unternehmensrechts.
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