• Familien-GmbH gründen: Bundesweit mit Anwalt

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Telefonische Erstberatung

Eine Familien-GmbH gründen

Sie möchten eine Familien-GmbH gründen, um die Unternehmensnachfolge  innerhalb der Familie zu sicher, das Unternehmen in einer Organisationsstruktur zu bündeln und  Steuervorteile zu nutzen?

Sie streben danach, Ihr Familienvermögen so zu sichern, dass es nicht durch Erbfolgen, Scheidungen oder ähnliche Umstände aufgeteilt oder zerteilt wird. Ziel ist es, Ihr Vermögen sicher an die nächste Generation weiterzugeben und es über mehrere Generationen hinweg zu erhalten. Dabei ist Ihnen wichtig, dass Sie zu Ihren Lebzeiten weiterhin Kontrolle über Ihr Vermögen behalten und nicht voreilig abgeben möchten.

Eine vermögensverwaltende Familien-GmbH eignet sich hervorragend für Vermögensarten, die sich schwer aufteilen lassen, wie beispielsweise Immobilien. Diese Struktur ermöglicht es, Vermögen frühzeitig an die folgende Generation weiterzugeben, ohne dass eine Aufteilung des Vermögens notwendig wird oder Sie die Kontrolle darüber verlieren.

Die vermögensverwaltende Familien-GmbH bietet auch steuerliche Vorteile. Zum Beispiel entfällt die Grunderwerbsteuer. Vermögen des Erblassers kann bereits zu Lebzeiten übertragen werden, wodurch die Entstehung einer Erbengemeinschaft umgangen wird. Die Übertragung des Familienvermögens wird hauptsächlich über den Eintritt und Austritt von Gesellschaftern geregelt. Zudem ermöglicht dieses Modell eine steueroptimierte Verteilung der Einkünfte unter den Gesellschaftern, was bei der Einkommensteuer von Vorteil ist. Eine Steuerung kann durch Mehrheitsbeteiligung erfolgen.

Durch unsere langjährige  Erfahrung mit begleiteten Gründungen kennen wir den Gründungsprozess sehr genau und gründen Ihre Familien-GmbH schnell, rechtssicher und zum Festpreis. Ihr individueller Gesellschaftsvertrag kommt dabei direkt vom Anwalt.

Wir gründen Ihre Familien-GmbH – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Online Familien-GmbH-Gründung oder Terminvereinbarung

Sie können Ihre Familien-GmbH direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Familien-GmbH. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung, wie den Vorteilen der Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Familien-GmbH

Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, bis hin zur  Erstellung Ihrer Steueranmeldung.

Überblick Familien-GmbH-Gründungen

Eine Familien-GmbH ist eine  Kapitalgesellschaft.  Zu­sammenschließen können sich z.B.  Eltern, Kinder und Enkelkinder.

Die GmbH erfordert ein Mindest-Kapital von 12.500 Euro.  Ab 25.000 € ist die private Haftung der Gründer komplett ausgeschlossen. Die GmbH ist in Deutschland eine besonders beliebte und anerkannte Unternehmensform.

Die GmbH ist eine  juristische Person (§ 13 GmbHG). Sie schließt eigenständig Verträge, kann kaufen, verkaufen, mieten und vermieten. Werden z.B. Mitarbeiter für die GmbH eingestellt, ist nicht der einzelne Gesellschafter, sondern die GmbH selbst der Arbeitgeber.

Familien-GmbH gründen: Unsere Pakete

Übersicht der Pakete

Familen GbR oder KG

€1.599,–zzgl. € 303,81 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess abgeben wollen: wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie Steuer- und Gewerbeanmeldung inklusive.

  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Besondere Familienklauseln & Familiengerichtsverfahren
    Neben den gewöhnlichen Satzungsregelungen werden besondere Familienklauseln aufgenommen wie die Unterteilung der Familiengesellschafter in Klassen, alleinige Abstimmungs-, Entnahme und Verfügungsrechte des einbringenden Gesellschafters oder familientypische Anpassungen wie die Ermöglichung minderjähriger Gesellschafter. Bei minderjährigen Kindern wird der Gesellschaftsvertrag für diese "lediglich rechtlich vorteilhaft" gestalten. Außerdem begleiten wir Sie optional bei der Bestellung eines Ergänzungspflegers beim zuständigen Familiengericht.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Organisation Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung

Familien GmbH (& Co. KG) / Holding

€1.899,–zzgl. € 360,81 USt.
  • Für Gründer, die den gesamten Prozess abgeben wollen: wir kümmern uns um alles. Steuerspar- und Asset-Protection Beratung sowie Steuer- und Gewerbeanmeldung inklusive.

    Bei der Erstberatung geht es um Ihre Fragen, die Rechtsform und den Ablauf der Gründung. Dabei wird Ihr individueller Gründungsfahrplan erstellt und alle erforderlichen Schritte vorbereitet.
  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Gründungsberatung als Video oder Telefoncall 60 Min.
    • Abschlussberatung "Steuern & Assets" als Video oder Telefoncall 60 Min.
  • Besondere Familienklauseln & Familiengerichtsverfahren
    Neben den gewöhnlichen Satzungsregelungen werden besondere Familienklauseln aufgenommen wie die Unterteilung der Familiengesellschafter in Klassen, alleinige Abstimmungs-, Entnahme und Verfügungsrechte des einbringenden Gesellschafters oder familientypische Anpassungen wie die Ermöglichung minderjähriger Gesellschafter. Bei minderjährigen Kindern wird der Gesellschaftsvertrag für diese "lediglich rechtlich vorteilhaft" gestalten. Außerdem begleiten wir Sie optional bei der Bestellung eines Ergänzungspflegers beim zuständigen Familiengericht.
  • Begleitung und Organisation
    • Individuelle Video- oder Telefonberatung mit Rechtsanwalt
    • Organisation Notartermin zur Beurkundung
    • Kontoeröffnung
    • Einlageneinzahlung
    • Handelsregister
    • IHK Firmenprüfung
    • Erstellung Gewerbeanmeldung
    • Elektronische Durchführung Steuerliche Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Umsatzsteuer-ID Anmeldung
    • Elektronische Durchführung Eröffnungsbilanzeinreichung
  • Vertragspaket und Anmeldungen
    • Individueller Gesellschaftsvertrag / Satzung
    • Geschäftsführer Einstellungsvertrag
    • Mustervertragspaket PLUS
    • Eröffnungsbilanz
    • Gewerbeanmeldung
    • Steueranmeldung
    • USt.-ID Anmeldung

Was ist eine Familien-GmbH ?

Zu einer Familien-GmbH können sich mehrere Familienmitglieder, oft Eltern und ihre Kinder, zusammenschließen. Diese Gesellschaftsform wird besonders häufig genutzt, um Betriebs- oder Immobilienvermögen effektiv zu verwalten.

Das primäre Ziel einer Familien-GmbH ist es, das Familienvermögen nicht nur zu übertragen, sondern es auch innerhalb der Familie zu bewahren. Die Übertragung kann durch das Hinzufügen neuer Gesellschafter oder durch die Anpassung der Anteile bestehender Gesellschafter erfolgen.

Der Prozess beginnt damit, dass der Vermögeninhaber Vermögenswerte in die Gesellschaft einbringt und anschließend Anteile an andere Familienmitglieder abgibt, entweder durch Schenkung oder im Erbgang.

Dabei sorgt der Vermögenseinbringer in der Regel dafür, dass sein Einfluss gewahrt bleibt. Dies kann durch höhere Stimmrechte im Gesellschaftsvertrag geschehen, die über das Maß seiner tatsächlichen Anteile hinausgehen, oder durch festgelegte Einschränkungen für andere Gesellschafter.

Gründungs-Kostenrechner

Unsere Preise sind FESTPREISE - berechnen Sie Ihr Endhonorar schon jetzt:

0,– €

Sie können unser Honorar bei Verwendung einer Satzung als Betriebsausgabe VON DER STEUER ABSETZEN.

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Ziele der Familien-GmbH-Gründung

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Vorbereitung der Familien-GmbH-Gründung

Die Gründung einer Familien-GmbH will gut vorbereitet sein. Fehler im Gründungsprozess können  Korrekturen oder sogar eine Neugründung notwendig machen,  schlimmstenfalls sogar die Auflösung der Familien-GmbH nach sich ziehen.

Wenn Sie eine Familien-GmbH gründen möchten, ist vorab die Frage zu benatworten, ob dies in Ihrem Fall sinnvoll ist.   

Das hängt u.a. davon ab, aus welchen Werten sich Ihr Vermögen zusammensetzt (Wertpapiere, Immobilien. Unternehmen etc.). Dies ist mit den Kosten ins Verhältnis zu setzen, die beim Einbringen in eine Familien-GmbH entstehen.

Mögliche Alternativen

Sie sollten sich auch fragen, ob es sinnvolle Alternativen gibt, etwa die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder das Errichten einer Familienstiftung.

  • Die Testamentsvollstreckung  greift erst nach dem Erbfall und kann daher nicht die Vorteile bieten, die eine Familiengesellschaft zu Lebzeiten ermöglicht.
  • Eine Familienstiftung wird das Vermögen der Stiftung übertragen und gehört somit nicht mehr direkt der Familie. Dies schränkt die Freiheit erheblich ein, insbesondere wenn es darum geht, auf Veränderungen zu reagieren.
  • Immobilien werden oft schon zu Lebzeiten übertragen und gleichzeitig ein  Wohnrecht oder Nießbrauch auf Lebenszeit für Eltern oder Großeltern eingeräumt. Ein Nachteil dieser Regelung ist, dass die ursprünglichen Eigentümer die Immobilie nicht mehr frei nutzen können. Die neuen Eigentümer, in der Regel die Kinder, könnten die Immobilie theoretisch verkaufen, jedoch ist dies durch das bestehende Wohnrecht oder Ähnliches kompliziert, da solche Belastungen für potenzielle Käufer meist unattraktiv sind.

Wenn Sie sich für die Gründung einer Familien-GmbH entscheiden, sind die nachfolgenden Gründungs-Schritte zu unternehmen.

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Familien-GmbH gründen in 11 Schritten – Ablauf der Familiengesellschafts-Gründung als GmbH Schritt für Schritt

Überblick Ablauf Familiengesellschafts-Gründung als GmbH

Eine GmbH Gründung läuft folgendermaßen ab:

  • 1. Kostenlose Erstberatung
  • 2. Anwaltliche Gründungsberatung
  • 3. Check des Firmennamens
  • 4. Erstellung maßgeschneiderter Gründungsunterlagen (Gesellschaftsvertrag)
  • 5. Notartermin
  • 6. Geschäftskontoeröffnung,  Stammkapitaleinzahlung
  • 7. Eintragung ins Handelsregister
  • 8. Abschlussgespräch
  • 9. Erstellung der Eröffnungsbilanz
  • 10. Steuer- und Gewerbeanmeldung
  • 11. Eintragung ins Transparenzregister

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Ablauf der Familien-GmbH-Gründung

  • Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung

    Welche Rechtsform soll Ihre Familienfirma haben?  Können Sie die zur Gründung einer GmbH erforderliche Einlage aufzubringen? Kommen alternativ andere  Gesellschaftsformen in Betracht? Bei der Rechtsformwahl spielen Haftungsbeschränkung,  Image, Aufwand, Steuern usw. eine Rolle. Bei einer kostenlosen Erstberatung sprechen wir darüber.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    Es folgt eine  anwaltliche Gründungsberatung, die als Grundlage  für den individuell auf Ihre Bedürfnisse angepassten Gesellschaftsvertrag dient.  Wir erstellen einen individuellen Gründungsplan. In der Gründungsberatung wird auf alle für die Erstellung der Gründungsunterlagen wichtigen Aspekte eingegangen.

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Firmenname

    Wir begleiten das Firmennamen-Vorabstellungnahmeverfahren bezüglich Ihres Wunsch-Firmennamens  bei der für Sie zuständigen IHK / HWK. Firmenrechtliche Bedenken könnten die  Eintragung ins Handelsregister verzögern oder  Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist mancherorts kostenpflichtig.

  • Schritt 4 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen

    Sodann erstellt Ihr Gründungsrechtsanwalt  auf Grundlage des Besprochenen Ihre  individuelle  GmbH-Satzung. Auch alle weiteren  erforderlichen GmbH-Gründungsunterlagen werden erstellt.

    Schritt 4 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen

  • Schritt 5 - Notarieller Beurkundungstermin

    Sodann steht der notarielle  Beurkundungstermin an. Hier erscheinen Sie persönlich und weisen sich aus.

  • Schritt 6 - Eröffnung des Geschäftskontos

    Nächster Step ist die Geschäftskontoeröffnung und  Stammkapital-Einzahlung. Wir bereiten für Sie den Termin bei der Bank  vor.  Zahlen Sie dann die erforderliche Einlage ein.

    Schritt 6 - Eröffnung des Geschäftskontos

  • Schritt 7 - Eintragung

    Anschließend kann  die GmbH  in das Handelsregister eingetragen werden.

  • Schritt 8 - Abschlussberatung

    Im Anschluss findet ein abschließenden Gespräch statt.  Wir weisen Sie  auf die wichtigsten Pflichten beim Start der GmbH sowie die Pflichtanmeldungen  hin und gehen das Wichtigste durch. Sie erhalten auch Gelegenheit, noch Fragen an uns zu stellen. Sie erhalten von uns als “Zugabe” auch noch einige hilfreiche Musterverträge.

    Schritt 8 - Abschlussberatung

  • Schritt 9 - Eröffnungsbilanz

    Im Paket „Rechtssicher“ ist eine Muster-Eröffnungsbilanz enthalten. Wählen Sie das Paket „PLUS“, so  erstellen wir für Sie eine Eröffnungsbilanz  und übermitteln sie elektronisch an das zuständige Finanzamt (eBilanz+).

  • Schritt 10 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung

    Wir kümmern uns auf Wunsch um die gewerbliche Anmeldung. Wählen Sie das Paket “PLUS”, so  erstellen wir auch Ihre steuerliche Anmeldung und ihren USt.-ID Antrag und reichen sie beim zuständigen Finanzamt elektronisch ein (ELSTER).

    Schritt 10 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung

  • Schritt 11 - Transparenzregister

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Vorteile und Nachteile der Familien-GmbH-Gründung

Die Familien-GmbH  bietet ihren Gründern viele Vorteile.  Natürlich bestehen auch einige Nachteile. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht dazu.

Vorteile der Familien-GmbH-Gründung

  • Vermögensbündelung und Schutz

    In einer Familiengesellschaft lässt sich Familienvermögen sowohl bündeln als auch schützen: Vor dem Zerfall im Erbfall (Erbstreitigkeiten; Pflichtteile, Zugriff von Schwiegerkindern), bei Scheidungen, vor dem Gläubigerzugriff  usw.

    Beispiele:

    • Anders als bei einer Erbengemeinschaft kann es bei einer Familiengesellschaft keine Teilungs­ver­stei­ge­rung geben.
    • Gläu­bi­ger einzelner Familienmitglieder haben keinen Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen,
    • Der geschiedene Ehegatte eines Gesellschafters kann nicht auf das Vermögen zugreifen, etwa wegen Unterhaltsforderungen.
  • Weitergabe von Vermögen

    Das Familienvermögen kann über Generationen weitergegeben werden, ggf. auch stufenweise. Die Übertragung ist einfach, da Gesellschaftsanteile übertragen werden können.

  • Kontrolle erhalten

    Der Vermögensinhaber kann die Kontrolle behalten, etwa als Geschäftsführer, durch besondere Stimmrechte und  Beschränkungen oder andere Regelungen im  Gesellschaftsvertrag, ggf. auch durch einen vertraglich festgeschriebenen Rückforderungsvorbehalt.

    So kann Vermögen zwar frühzeitig auf Kinder, Enkel usw. übertragen werden, aber die Verfügungsgewalt weitgehend erhalten bleiben.

  • Steuervergünstigungen

    Es können Steuervergünstigungen genutzt werden.  Vorteile gibt es etwa bei der

    • Erbschafts- und Schenkungssteuer (Beispiel: Eltern können z.B. sukzessive alle 10 Jahre  Vermögen an die Kinder übertragen und dabei  Freibeträge nutzen.) oder der
    • Einkommensteuer (steuerlich günstige Verteilungsmöglichkeit der Einkünfte auf die Gesellschafter).
    • Die Grunderwerbsteuer für Immobilien entfällt in der Regel.

Nachteile der Familien-GmbH- Gründung

  • Kosten

    Die Errichtung einer Familien-GmbH kostet Geld. Sie müssen nicht nur mit Beratungs-, Notar- und ggf. Register-/Eintragungskosten rechnen. Die GmbH erfordert auch ein hohes Stammkapital.

  • Verwaltungsaufwand

    Für die Gesellschaft fällt Verwaltungs­aufwand an, oft ist z.B. ein Jahresabschluss zu erstellen.

  • Stimmrechte

    Sollen Entscheidungen getroffen oder der  Gesellschaftsvertrag geändert werden, sind  dazu entsprechende Stimmenmehrheiten erforderlich.

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Dauer der Gründung

Die Mindest-Gründungsdauer einer GmbH beträgt 8 Tage. Im Regelfall dauert die Gründung einer GmbH eher ca. 21 Tage  – gerechnet ab der  Gründungsberatung bis zum Handelsregistereintrag der GmbH.

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Steuern, Buchhaltung und Gewerbeanmeldung

Als Kapitalgesellschaft wird die  GmbH wie folgt besteuert:

  • 15 Prozent Körperschaftssteuer  
  • 0,825 Prozent “Soli”  
  • Im Durchschnitt 15 Prozent Gewerbesteuer  
  • Umsatzsteuer von 7 Prozent bzw. 19 Prozent
  • 26,5 Prozent Kapitalertragssteuer mit Soli im Fall der Ausschüttung von Gewinnen

Da insbesondere Gewinnausschüttungen hoch besteuert werden, lohnt sich die GmbH-Gründung  für  Einzelpersonen nicht immer. Dies ist abzuwägen. Durch die Auszahlung eines Geschäftsführergehalts lassen sich ggf. Steuern sparen. Der Geschäftsführer hat dann nur noch Einkommenssteuer abzuführen.

Fragen und Antworten zur Gründung einer Familien-GmbH

Bei der Gründung einer Familien-GmbH haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:

  • “Wie werden Gewinne verteilt?” oder
  • “Was ist der Vorteil ggü. einer Erbengemeinschaft?”

Unten finden Sie  häufige Fragen und unsere Antworten.

Im Regelfall findet bei GmbHs einmal pro Jahr eine Gewinnausschüttung der Betriebseinnahmen unter den Gesellschaftern statt. Der genaue Zeitpunkt und auch die Häufigkeit kann jedoch individuell im Gesellschaftsvertrag bestimmt werden.

Der prozentuale Anteil am Gewinn der Gesellschaft unterliegt ebenfalls der individuellen Regelung im Gesellschaftsvertrag. Meistens richtet sich der Anteil bei GmbHs nach der Höhe der erbrachten Stammeinlage. Gerade bei Familien-GmbHs geht ein Großteil aber meist an den Einbringenden. Diese ist dann in der Satzung festgeschrieben.

Die Vermögens-Übertragung erfolgt bei GmbHs einfach durch Ein- und Austritt von Gesellschaftern oder durch Änderung der Anteilsverhältnisse. Es muss keine Teilungs­ver­stei­ge­rung befürchtet werden.

In den Gesellschaftsvertrag können Verbote und Gebote aufgenommen werden. Kinder oder Enkel können z.B. auch zunächst schrittweise Anteile erhalten und zunehmend Verantwortung übernehmen. Der Vermögensinhaber kann aber auch alleiniger Geschäftsführer sein.

Vor Personen wie geschiedenen Gatten, eigentlich Pflichtteilsberechtigten oder Gläubigern kann das Familienvermögen durch Klauseln im Gesellschaftsvertrag geschützt werden.

Unterlagen Download

Gerne begleitet unsere Kanzlei Ihre GmbH Gründung – Sie können sich dabei alleine auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Laden Sie sich die Auftragsunterlagen runter und  lassen Sie sie uns ausgefüllt zukommen:

  • per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) oder
  • per Fax (0221 – 6777 005-9) oder
  • per Post (KRAUS I GHENDLER Anwaltskanzlei, Aachener Straße 1, 50674 Köln).

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    Guten Tag, meine Frage ist: Wir wollen im ausland produzierte Produkte in Deutschland importieren und verkaufen.”Möbelbranche” Wir sind 2 Partnern. Wir haben schon ein Firma “GmbH” im Ausland. Wir übrlegen ein Tochterunternehmen oder eine Niederlassung mit minimal Kosten hier in Deutschland gründen. Was für eine Gründung würde sinnvoll für uns? Sollen wir eine Zweig-Niederlassung oder […]

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