Eine Familien-Holding gründen
Sie überlegen, eine Familien-Holding zu gründen, um die Übertragung und Bewahrung Ihres Privat- oder Betriebsvermögens innerhalb der Familie zu erleichtern und gleichzeitig Steuervorteile zu nutzen? Eine solche Gesellschaft ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen gegen Zersplitterung durch Erbfolge, Scheidungen oder ähnliche Ereignisse zu schützen. Dabei können Sie weiterhin zu Lebzeiten die Kontrolle über Ihr Vermögen behalten und es schrittweise an die nächste Generation übergeben.
Eine vermögensverwaltende Familien-Holding eignet sich besonders für schwer teilbare Vermögenswerte wie Immobilien. Dies ermöglicht die frühzeitige Übertragung des Vermögens an die nächste Generation, ohne dass es aufgeteilt werden muss oder die Verfügungsmöglichkeit verloren geht.
Zudem bietet diese Gesellschaftsform steuerliche Vorteile und die Möglichkeit, Erbengemeinschaften zu vermeiden. Die Übertragung und Verwaltung des Familienvermögens erfolgt vorrangig durch den Ein- und Austritt von Gesellschaftern, wobei die Einkommensteuer durch optimierte Verteilung der Einkünfte auf die Gesellschafter minimiert werden kann.
Mit unserer umfangreichen Erfahrung in der Begleitung von Gründungsprozessen können wir Ihre Familien-Holding schnell, rechtssicher und zu einem Festpreis gründen. Der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Gesellschaftsvertrag wird dabei direkt von einem Anwalt erstellt.
Wir gründen Ihre Familien-Holding – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Kernpunkte Familien-Holding-Gründung
Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung & Kosten
Online Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.