Familien-Holding gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Eine Familien-Holding gründen
Sie überlegen, eine Familien-Holding zu gründen, um die Übertragung und Bewahrung Ihres Privat- oder Betriebsvermögens innerhalb der Familie zu erleichtern und gleichzeitig Steuervorteile zu nutzen? Eine solche Gesellschaft ermöglicht es Ihnen, Ihr Vermögen gegen Zersplitterung durch Erbfolge, Scheidungen oder ähnliche Ereignisse zu schützen. Dabei können Sie weiterhin zu Lebzeiten die Kontrolle über Ihr Vermögen behalten und es schrittweise an die nächste Generation übergeben.
Eine vermögensverwaltende Familien-Holding eignet sich besonders für schwer teilbare Vermögenswerte wie Immobilien. Dies ermöglicht die frühzeitige Übertragung des Vermögens an die nächste Generation, ohne dass es aufgeteilt werden muss oder die Verfügungsmöglichkeit verloren geht.
Zudem bietet diese Gesellschaftsform steuerliche Vorteile und die Möglichkeit, Erbengemeinschaften zu vermeiden. Die Übertragung und Verwaltung des Familienvermögens erfolgt vorrangig durch den Ein- und Austritt von Gesellschaftern, wobei die Einkommensteuer durch optimierte Verteilung der Einkünfte auf die Gesellschafter minimiert werden kann.
Mit unserer umfangreichen Erfahrung in der Begleitung von Gründungsprozessen können wir Ihre Familien-Holding schnell, rechtssicher und zu einem Festpreis gründen. Der individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Gesellschaftsvertrag wird dabei direkt von einem Anwalt erstellt.
Wir gründen Ihre Familien-Holding – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Kernpunkte Familien-Holding-Gründung
Inhaltsverzeichnis
Steuern, Buchhaltung & Kosten
Online Gründung
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Online Familien-Holding-Gründung oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre Familien-Holding direkt online gründen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Erstberatung
Sie erhalten eine umfassende kostenfreie Erstberatung zur Gründung Ihrer Familien-Holding. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Gründung, wie der richtigen Rechtsform oder den Kosten und dem Ablauf einer Gründung.

Gründung Ihrer Familien-Holding
Wir begleiten Sie von der anwaltlichen Gründungsberatung, der Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags, bis hin zur Erstellung Ihrer Steueranmeldung.
Überblick Familien-Holding-Gründungen
Familiengesellschaften können als Kapital- oder Personengesellschaften gegründet werden, auch in Form einer Holdingstruktur. Zusammenschließen können sich z.B. Eltern, Kinder und Enkelkinder.
Für die häufig gewählte GmbH Holding benötigen Sie ein Startkapital von 25.000 €. Ihre Haftung ist auf das Betriebsvermögen beschränkt.
Sie profitieren von der langfristig niedrigen Besteuerung von Investition durch die Muttergesellschaft (1,5 % ).
Außerdem besteht ein Risikoschutz dahingehend, dass finanzielle Probleme einer Tochter sich nicht auf Vermögen der anderen Gesellschaften auswirken.

Familien-Holding gründen: Unsere Pakete
Was ist eine Familien-Holding?
Eine Holding ist eine Struktur, die aus mehreren Unternehmen besteht. Bei einer GmbH-Holding dient z.B. eine GmbH als Muttergesellschaft und besitzt eine oder mehrere Tochtergesellschaften. Die Errichtung einer solchen Holding erfolgt in zwei Phasen:
- Die Gesellschafter errichten die GmbH als Holding-Muttergesellschaft.
- Die Holding-Muttergesellschaft gründet daraufhin eine oder mehrere Tochtergesellschaften, finanziert durch ihr eigenes Vermögen.
Die Tochtergesellschaften können auch in anderen Rechtsformen gegründet werden, wie zum Beispiel als UG oder AG. Die GmbH ist dabei eine sehr beliebte Wahl für die Rechtsform einer Holding.
Zur Familien-Holding schließen sich mehrere Verwandte zusammen, etwa Eltern und Kinder. Sie wird oft im Zusammenhang mit Betriebs- oder Immobilienvermögen gewählt.
Mittels Familien-Holding kann das Familienvermögen übertragen und zusammengehalten werden. Eine Übertragung kann mittels Wechsels von Gesellschaftern erfolgen, oder durch Anpassung von Anteilen.
Der Vermögensinhaber bringt Werte in die Gesellschaft ein und überträgt danach Anteile auf andere Familienmitglieder, etwa mittels Schenkung oder Erbschaft.
Der Einbringende behält dabei seinen Einfluss. Das ist z.B. dadurch möglich, dass er sich in der Satzung höhere Stimmrechte einräumen lässt oder Einschränkungen usw. für Mitgesellschafter aufgenommen werden.
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Ziele der Familien-Holding-Gründung
Ziel 1
Bündelung und Übertragung von Vermögen
In einer Familien-Holding kann Familienvermögen zusammengefasst werden. Es lässt sich auch einfach übertragen.
Ziel 2
Zerschlagung vermeiden
Eine Zersplitterung des Familienvermögens und Gläubigerzugriffe können vermieden werden. Der Vermögensinhaber kann gleichzeitig die Kontrolle behalten.
Ziel 3
Steuerersparnis
Es lassen sich Vorteile bei der Erbschafts- und Grunderwerbssteuer sowie der Einkommensteuer erreichen.
Ziel 3
Rechtssichere Gründung vom Anwalt
Als erfahrene Gründungskanzlei mit mehreren tausend begleiteten Gründungsmandaten betreiben wir Ihren Gründungsprozess mit anwaltlicher Gewähr. Von der ersten Beratung über die Erstellung der Gesellschaftsverträge bis hin zur Anmeldung beim Finanzamt.
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Vorbereitung der Familien-Holding-Gründung
Die Gründung einer Familien-Holding will gut vorbereitet sein. Fehler im Gründungsprozess eine Korrektur oder Neugründung erforderlich machen oder sogar eine Auflösung der Familien-Holding nach sich ziehen.
Die Gründung einer Holding lohnt sich, wenn Ihr Jahresgewinn stabil über 70.000 € liegt (steuerlichen Vofteile,“Spardosenfunktion”). Ferner bei Aktivitäten in unterschiedlichen Geschäftsbereichen (Gesellschaften haften nicht für einander).
Wichtig für die Entscheidung ist auch, aus welchen Werten Ihr Vermögen besteht (Wertpapiere, Immobilien; Unternehmen usw.). Dazu werden die Kosten ins Verhältnis gesetzt, die beim Einbringen in eine Familien-Holding entstehen.
Alternativen
Sinnvolle Alternativen zur Holding-Gründung können z.B. die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder das Errichten einer Familienstiftung sein.
- Die Testamentsvollstreckung greift allerdings erst nach dem Erbfall, nicht zu Ihren Lebzeiten .
- Bei einer Familienstiftung gibt die Familie das Vermögen aus der Hand, das dann der Stiftung gehört.
- Bei Immobilien ist eine lebzeitige Übertragung und die Einräumung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs auf Lebenszeit für den Übertragenden möglich. Allerdings kann er über die Immobilie dann nicht mehr frei verfügen. Kinder, Enkel usw. könnten sie zwar verkaufen, aber nur belastet mit dem Nießbrauch o.ä., was Käufer abschreckt.
Sie wollen eine Familien-Holding gründen? Dann sind die folgenden Gründungs-Schritte zu vollziehen.
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Familien-Holding gründen in 16 Schritten – Ablauf der Familiengesellschafts-Gründung als Holding Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Familiengesellschafts-Gründung als Holding
Die Gründung einer Holding durchläuft folgende Schritte:
- 1. Kostenlose Erstberatung
- 2. Anwaltliche Gründungsberatung
- 3. Erstellung der Holding-Struktur
- 4. Prüfung der Firmennamen
- 5. Erstellung der Gründungsunterlagen
- 6. Notarielle Beurkundung Mutter
- 7. Eröffnung des Geschäftskontos Mutter
- 8. Eintragung der Mutter ins Handelsregister
- 9. Steuerliche- und gewerbliche Anmeldung Mutter
- 10. Notarielle Beurkundung Tochter oder Töchter
- 11. Eröffnung des Geschäftskontos Tochter oder Töchter
- 12. Eintragung der Tochter oder Töchter ins Handelsregister
- 13. Anwaltliche Abschlussberatung
- 14. Eröffnungsbilanz
- 15. Steuerliche- und gewerbliche Anmeldung Tochter oder Töchter
- 16. Eintragung in das Transparenzregister
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Ablauf der Familien-Holding-Gründung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Insbesondere bei sehr großen Vermögen kommt auch eine Holdingstruktur in Betracht. Bei einer kostenlosen Erstberatung sprechen wir darüber, ob dies in Ihrem Fall denkbar und und welche Art von Holding für Sie interessant wäre.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Es folgt eine anwaltliche Gründungsberatung Ihr Gründungsrechtsanwalt durchleuchtet Ihr Vorhaben mit Ihnen aus rechtlicher Perspektive. Eine Holding Gründung muss umfangreich und detailliert geplant werden. Gerne erarbeiten wir Ihr Holding-Modell, das die von Ihnen gewünschten Vorteile mit sich bringt und zu Ihrem Unternehmen passt. Gleichzeitig besprechen wir mit Ihnen alle wichtigen Punkte der Gesellschaftsverträge der Holding-Mutter und Tochter bzw. Töchter.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Holding-Struktur
Basierend auf der Intensivberatung entwerfen wir Ihre Holding-Struktur. Wie viele Unternehmen sind erforderlich und in welchem Verhältnis sollen sie zueinander stehen? Wir erörtern mit Ihnen den rechtlichen Handlungsrahmen, der zum Erhalt der unternehmerischen Vorteile einzuhalten ist.
Schritt 4 - Firmenname
Wir begleiten das Firmennamen-Vorabstellungnahmeverfahren bezüglich Ihres Wunsch-Firmennamens bei der für Sie zuständigen IHK / HWK. Firmenrechtliche Bedenken könnten die Eintragung ins Handelsregister verzögern oder Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist mancherorts kostenpflichtig.
Schritt 4 - Firmenname
Schritt 5 - Erstellung individueller Gründungsunterlagen
Sodann erstellt Ihr Gründungsrechtsanwalt auf Grundlage des Besprochenen Ihre Gründungsunterlagen. Es werden die Unterlagen der Mutter- sowie aller Tochtergesellschaften erstellt. Um die Holding nach Ihren Vorstellungen zu strukturieren, werden die Gesellschaftsverträge der Unternehmen aufeinander abgestimmt.
Schritt 6 - Notarieller Beurkundungstermin Mutter
Sodann steht der notarielle Beurkundungstermin der Muttergesellschaft an. Hier erscheinen Sie persönlich und weisen sich aus.
Schritt 6 - Notarieller Beurkundungstermin Mutter
Schritt 7 - Eröffnung des Geschäftskontos Mutter
Nächster Step ist die Geschäftskontoeröffnung für die Mutter. Es ist die entsprechende Stammeinlage der Holding-Mutter zu leisten. Wir bereiten für Sie den Termin bei der Bank vor. Zahlen Sie dann die erforderliche Einlage ein.
Schritt 8 - Eintragung Mutter
Anschließend kann die Muttergesellschaft in das Handelsregister eingetragen werden.
Schritt 8 - Eintragung Mutter
Schritt 9 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung Mutter
Wir bereiten die steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Mutter vor.
Schritt 10 - Notartermine Tochtergesellschaften
Danach folgen die Notartermine für die Beurkundung der Holding-Tochtergesellschaft(en) .
Schritt 10 - Notartermine Tochtergesellschaften
Schritt 11 - Geschäftskonto Tochter
Nachdem die Tochter/Töchter-Gründungsunterlagen beurkundet sind, wird auch für sei je ein Geschäftskonto eröffnet und Stammeinlagen der Töchter eingezahlt.
Schritt 12 - Handelsregister Tochter
Es folgen die Eintragungen im Handelsregister .
Schritt 12 - Handelsregister Tochter
Schritt 13 - Anschlussgespräch
Um die Vorteile einer Holding optimal zu nutzen, muss der rechtlich zulässige Handlungsrahmen eingehalten werden. Da hier oft Fragen erst während der Gründung aufkommen, klären wir diese im Abschlussgespräch.
Schritt 14 - Eröffnungsbilanz
Beim Paket „Rechtssicher“ erhalten Sie eine Muster-Eröffnungsbilanz. Beim Paket „PLUS“ erstellen wir eine die Eröffnungsbilanz Ihres Unternehmens und übermitteln sie elektronisch an das zuständige Finanzamt (eBilanz+).
Schritt 14 - Eröffnungsbilanz
Schritt 15 - Steuerliche und gewerbliche Anmeldung Tochter
Wir bereiten auf Wunsch die steuerliche und gewerbliche Anmeldung der Holding-Tochter/Töchter vor. Beim Paket “PLUS” erstellen wir Ihre steuerliche Anmeldung und ihren USt.-ID Antrag und reichen sie elektronisch beim zuständigen Finanzamt ein (ELSTER).
Schritt 16 - Transparenzregister
Holding sowie die “wirtschaftlich Berechtigten” werden in das Transparenzregister eintragen. Bei Auftrag übernehmen wir gerne diese Eintragung.
Schritt 16 - Transparenzregister
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Vorteile und Nachteile der Familien-Holding-Gründung
Die Familien-Holding bietet eine Fülle von Vorteile. Allerdings stehen diesen auch einige Nachteile gegenüber. Hier eine Übersicht:
Vorteile der Familien-Holding-Gründung
Vermögensbündelung und Schutz
Die Familien-Holding bündelt und schützt Ihr Familienvermögen. Erbstreitigkeiten; Pflichtteilsansprüche, Scheidungen oder Gläubigerzugriff bringen es dann nicht in Gefahr.
Gäbe es z.B. eine Erbengemeinschaft, so würde eine Teilungsversteigerung drohen.
Gläubiger einzelner Familienmitglieder hätten ohne Familien-Holding mglw. Zugriff auf das Familienvermögen,
Scheidungen könnten dazu führen, dass z.B. wegen Unterhaltsforderungen Zugriff auf das Vermögen genommen würde.
Weitergabe von Vermögen
Das Familienvermögen kann über Generationen weitergegeben werden, ggf. auch stufenweise. Die Übertragung ist einfach, da Gesellschaftsanteile übertragen werden können.
Kontrolle erhalten
Trotz Übertragung kann der Vermögensinhaber Kontrolle behalten. Er kann z.B. Geschäftsführer sein oder höhere Stimmrechte aus dem Gesellschaftsvertrag erhalten.
Trotz der Vermögensübertragung auf Familienmitglieder können so Einfluss und Verfügungsgewalt bestehen bleiben.
Steuervergünstigungen
Es winken Steuervergünstigungen, u.a. bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer (alle 10 Jahre Freibeträge), der Einkommensteuer (Verteilungsmöglichkeit auf die Gesellschafter) oder der Grunderwerbsteuer für Immobilien.
Gewinne der operativ tätigen Tochtergesellschaft fließen dem Gesellschaftsvermögen der Mutter zu. Dafür ist nur eine Steuer von rund 1,5 % zu zahlen. Dies sind nur 5 Prozent der normalerweise fällig werdenden Kapitalertragssteuer (25 Prozent). Die Mutter kann diese Gewinne beliebig investieren.
Die Mutter kann vermögensverwaltend in fast alles investieren: Von Immobilien (15 statt 45 Prozent) über andere Unternehmen (1,5 Prozent) bis hin zu Aktien (Veräußerung 1,5 Prozent, Dividenden 30 Prozent).
Steuerliche Vorteil gibt es auch beim Verkauf von Unternehmensteilen. Verkäufe von Töchtern schlagen nur mit etwa 1,5 Prozent zu Buche. Dies sind 5 Prozent der normalerweise zu zahlenden Steuern auf Veräußerungsgewinne (25 Prozent).
Risikoverlagerung
Durch die Gründung von jeweiligen Holding-Töchtern für jeden Bereich des Unternehmens wird das Gesamtrisiko der Unternehmung verteilt und von der Muttergesellschaft ferngehalten. Scheitert ein einzelner Geschäftszweig, so kann das jeweilige Tochterunternehmen durch einen Insolvenzantrag abgewickelt werden. Die „gesunden“ Teile der Holding bleiben davon unberührt.
Eine Minimierung des Risikos liegt z.B. auch in der Gründung einer Vermögenshaltenden-Tochter. Diese dient nur der Verwaltung und Vermietung des Betriebsvermögens an operative Holding-Töchter. Durch die Trennung werden die Risiken des operativen Geschäfts vom Holding-Vermögen ferngehalten.
Eine GmbH-Holding bringt ferner den Vorteil der privaten Enthaftung mit sich.
Nachteile der Familien-Holding- Gründung
Kosten
Die Gründung einer Holding bringt einen hohen Gründungs- und Verwaltungsaufwand mit sich. Es muss zwingend eine Muttergesellschaft gegründet und laufend verwaltet werden. Ausgaben wie der IHK Beitrag und die Bilanzierung fallen für jede der Holding Gesellschaften an. Eine GmbH kann z.B. nur mit einem Stammkapital von 12.500 €/25.000 € gegründet werden. Die höheren Kosten sind erst ab gewissen Umsätzen sinnvoll. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) macht Holding-Strukturen jedoch auch für kleinere Unternehmen möglich.
Verwaltungsaufwand
Für jede der Gesellschaften fällt Verwaltungsaufwand an, z.B. für Buchhaltung, Jahresabschluss usw.
Stimmrechte
Sollen Entscheidungen getroffen oder Gesellschaftsverträge geändert werden, sind hierfür bestimmte Stimmenmehrheiten nötig.
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Dauer der Gründung
Die Gründungsdauer der GmbH-Holding-Mutter betragt zumeist durchschnittlich 21 Tage.
Für die Holding-Tochter/ Töchter ist grob noch einmal der gleiche Zeitraum zu veranschlagen.
Bei Bedarf sind wir oft dazu in der Lage, unseren Part des Gründungsprozesses (Gründungsberatung, Gründungsunterlagen) innerhalb von 24 Stunden zu leisten.
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Steuern, Buchhaltung und Gewerbeanmeldung am Beispiel GmbH Holding
Bei der Besteuerung einer GmbH-Holding sind drei Akteure zu unterschieden. Das sind:
- GmbH-Holding-Tochter: Diese GmbHs nehmen die operative Geschäftszweige der Mutter wahr. Es fallen Gewerbe- und Körperschaftssteuer an, die zusammen etwa. 29 % ausmachen.
- GmbH-Holding-Mutter: Die Mutter agiert vermögensverwaltend (vv GmbH). Bei der GmbH-Holding ist sie i.d.R. selbst eine GmbH. Gewinne führen die Töchter an die Mutter ab. Für Ausschüttungen fallen 1,5 Prozent Steuern an (5 Prozent der Kapitalertragssteuer). Den entnommenen und insgesamt mit 30 Prozent besteuerten Gewinn (statt sonst 45 Prozent Einkommenssteuer) kann die vv Mutter-GmbH investieren. Dabei fallen an:
- Immobilien – Mieteinnahmen 15 statt 45 Prozent, bei gesonderten Immobilien-vv-Töchtern,
- Unternehmensanteile – auf Ausschüttung/ Veräußerung nur 1,5 Prozent
- Aktien – Veräußerung 1,5 Prozent, Dividenden 30 Prozent.
- GmbH-Holding-Gesellschafter: Oft erhalten Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH-Holding-Tochter ein Geschäftsführergehalt. Dieses muss angemessen sein und darf nicht von Monat zu Monat an den Bedarf angepasst werden. Anderenfalls könnte es als “verdeckte Entnahme” hoch besteuert werden (über 50 Prozent). Das Gehalt unterliegt der Einkommenssteuer. Bei spontanem privaten Bedarf kann die GmbH-Mutter- oder eine der Töchter dem Gesellschafter ein Gesellschafterdarlehen auszahlen. Hierfür fällt keine Steuer an, es sind marktübliche Zinsen zu zahlen.
Steuerfragebogen – Anmeldung aller Unternehmen der GmbH-Holding
Nach der Eintragung der Gesellschaften steht die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt an. Steuerfragebögen sind für jede einzelne Gesellschaft auszufüllen.
Die Kosten der Gründung einer GmbH (Anwalts-, Notar- und Gerichtsgebühren) lassen sich über die GmbH absetzen , wenn dies im Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, also nicht bei der Gründung mit einem Musterprotokoll.
Gewerbeanmeldung ist notwendig
Beim Tätigkeitsfeld einer GmbH handelt es sich meistens um ein Gewerbe. Jede der Holding-Gesellschaften ist dann beim Gewerbeamt anzumelden. Wir übernehmen das gerne für Sie!
Sondergenehmigung kann notwendig werden
Manche Geschäftsmodelle erfordern eine Sondergenehmigung. Wir beraten Sie im Vorfeld hierzu und bereiten erforderlichenfalls alles für Sie vor!
Der GmbH Geschäftsführer ist zur sogenannten „doppelten Buchführung“ verpflichtet – er hat die laufende Buchhaltung zu erledigen und den Jahresabschluss zu erstellen.
Da es sich bei den Mutter- und Tochtergesellschaften um unterschiedliche Unternehmen handelt, ist die Buchführung bei einer Holding aufwändig.
Für die Buchhaltung der GmbH ist der Geschäftsführer verantwortlich (§ 41 GmbHG). Dazu gehört die Dokumentation aller Geschäftsvorfälle, die doppelte Buchführung und der Jahresabschlusses gemäß den Anforderungen der GmbH-Holding
Bei der GmbH-Holding ist ferner ein Jahresabschluss Pflicht. Dieser setzt sich aus Bilanz, GuV-Rechnung und Anhang zusammen. Zum Teil ist ein Lagebericht anzuhängen. Bei einer Holding kann außerdem eine Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses bestehen.
Wir empfehlen das Auslagern des Jahresabschlusses, um Fehler zu verhindern und Ihren Aufwand zu reduzieren.
Der GmbH-Jahresabschluss ist im HGB geregelt (§§ 242 ff. HGB). Verantwortlich ist der Geschäftsführer
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Kosten der Familien-Holding Gründung
Bei der Gründung einer GmbH-Familien-Holding entstehen folgende Kosten:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Gründungskosten je Gesellschaft | Rechtsformberatung, Gründungsberatung sowie Abschlussberatung, Erstellung Gesellschaftsvertrag und Gründungsurkunden, Organisation der Gründung, Vertretung während des gesamten Gründungsprozesses, Firmenprüfung durch die IHK, Geschäftsführervertrag, Eröffnungsbilanz und Erstellung der Gewerbe- und steuerlichen Anmeldung, der USt.-ID Beantragung sowie Vertragsunterlagen | Festpreis: 1.899,– € (“Rechtssicher PLUS”) je Gesellschaft, 20% Rabatt auf die Kosten jeder Tochtergesellschaft |
| IHK Überprüfung Firmenname | Soweit die zuständige IHK / HWK ein Vorabstellungnahmeverfahren durchführt, führen wir für Ihre zu gründende Gesellschaft ein Prüfungsverfahren bei Ihrer IHK /HWK. Dies soll zeigen, ob gegen den Namen firmenrechtliche Bedenken bestehen. So werden Verzögerungen bei der Handelsregistereintragung vermieden und kann Ihnen wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten mit anderen Firmen vor Ort ersparen. Das Vorabstellungnahmeverfahren ist in manchen Städten oder Gemeinden kostenpflichtig (z. B. in Berlin). | Kostenfrei oder ab 45,- € |
| Beurkundungskosten je Gesellschaft | Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und übrigen Gründungsunterlagen. Durch vorherige Gründungsberatung, Erstellung des Gesellschaftsvertrags und der Gründungsunterlagen auf Grundlage eines Festpreises sparen Sie ggf. deutlich höhere Kosten einer Vertragsgestaltung durch den Anwalts-Notar auf Grundlage des RVG oder bei Abrechnung auf Stundenbasis | Durchschnittlich zwischen 105,- € und 678,- € |
| Handelsregistereintragung | Regelmäßig 170,- € je Gesellschaft | |
| Gewerbeanmeldung | Je nach Stadt/Gemeinde 10,- bis 60,- € | |
| IHK Beitrag | Ab 115,- € | |
| Steuerliche Anmeldung | Kostenfrei |
Gründung einer GmbH Holding zum Festpreis
Unser anwaltliches Honorar ist dabei ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Gründungsberatung sowie die Abschlussberatung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres individuellen Gesellschaftsvertrages
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Gründung/Ihre Vertretung während des Gründungsprozesses
- keine höhere notarielle Gebühr nach GNotKG für die Erstellung der Gründungsunterlagen (Gesellschafterbeschlüsse usw.)
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz).
Gründungskosten steuerlich absetzbar
Sparen Sie nicht an der falschen Stelle – eine anwaltlich begleitete und rechtssichere Gründung hilft Ihnen, Aufwand und später viel Zeit und Geld zu sparen. Beachten Sie allerdings, dass die Gründungskosten als berechtigte Betriebsausgabe bei der Verwendung eines Individuellen Gesellschaftsvertrages in voller Höhe steuerlich absetzbar sind. Da die Erstellung eines individuellen Gesellschaftsvertrags selbstverständlich Teil unserer Gründungsdienstleistung ist, werden Sie im Ergebnis mindestens 25% (Mindeststeuersatz) Ihrer Gründungskosten wieder einsparen.
Rabatt für GmbH Seriengründer oder Holdings
Oftmals werden mehrere GmbH gegründet. Das geschieht vor allem bei Seriengründern oder bei der Errichtung mehrer Gesellschaften im Rahmen eines Holdingmodells. In diesem Fall gewähren wir ab der zweiten Gesellschaft einen Rabatt von 20 % auf unseren jeweils gültigen Festpreis.
Fragen und Antworten zur Gründung einer Familien-Holding
Bei der Gründung einer Familien-Holding haben Mandanten häufig vertiefende Fragen wie:
- “Welche Vorteile hat die Familien-Holding ?”
- “Wie lassen sich Zugriffe Dritter vermeiden?” oder
- “Können bestehende Unternehmen in eine GmbH-Holding umgewandelt werden werden?”
Unten finden Sie die häufigsten Fragen und unsere Antworten.
Was ist der Vorteil zur Erbengemeinschaft?
Die Vermögens-Übertragung erfolgt einfach durch Ein- und Austritt von Gesellschaftern oder durch Änderung der Anteilsverhältnisse. Es muss keine Teilungsversteigerung befürchtet werden.
Können bestehende Unternehmen in eine GmbH-Holding umgewandelt werden?
Bereits bestehende Unternehmen können in eine Holding-Struktur eingegliedert werden. Gründen Sie etwa weitere Unternehmen, deren hundertprozentiger Eigentümer Ihre bereits gegründete GmbH ist, so wandeln Sie Ihr Unternehmen durch die Gründung in die Dachgesellschaft einer Holding um.
Nachteile ergeben sich, wenn ein Unternehmen als Tochter an eine GmbH-Holding angegliedert werden soll:
Wird ein Unternehmen als Tochter angegliedert mit dem Ziel des späteren Verkaufs, so können die vollen Steuervorteile erst nach sieben Jahren in Anspruch genommen werden. Wird das Unternehmen vor Ablauf der siebenjährigen Frist verkauft, so besteht der Steuervorteil nur für einen Teil des Unternehmenspreises.
Welche Vorteile hat die Familienholding?
Zu den wichtigsten Vorteilen gehören die Vermögensbündelung und der Vermögensschutz (Erbstreitigkeiten, Zugriff von Schwiegerkindern, Scheidungen, Gläubigerzugriff usw.). Ferner die einfache Übertragung von Gesellschaftsanteilen, der Kontrollerhalt des Vermögensinhabers sowie Steuervergünstigungen.
Wie kann der Zugriff Außenstehender auf das Vermögen verhindert werden?
Vor Personen wie geschiedenen Gatten, eigentlich Pflichtteilsberechtigten oder Gläubigern kann das Familienvermögen durch Klauseln im Gesellschaftsvertrag geschützt werden.
Unterlagen Download
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die notwendigen Unterlagen zur Mandatierung direkt herunterzuladen. Sie können auch eine Checkliste herunterladen, um zu überprüfen, was Sie noch zur Gründung benötigen.

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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).



