Umwandlung Unternehmen in Stiftung
Die Umwandlung eines Unternehmens wie einer GmbH in eine Stiftung ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Faktisch kann dieser Effekt aber erreicht werden, indem Anteile oder Vermögen eines vorhandenen oder zu gründenden Unternehmen in eine Stiftung übertragen werden.
Wer also z.B. bereits eine GmbH hat, der kann dazu eine Stiftung gründen und Unternehmensanteile auf die Stiftung übertragen.
Dies bietet sich z.B. dann an, wenn die so genannte Wegzugsteuer vermieden werden soll. Ein GmbH-Gesellschafter kann z.B. seine GmbH-Anteile auf eine gegründete Stiftung übertragen.
Insbesondere eine Familienstiftung ist gut geeignet. Anteile der GmbH können von ihr übernommen werden, während der bisherige Gesellschafter weiterhin von Erträgen der GmbH profitieren kann.
Kernpunkte Unternehmensstiftung Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.