Familienstiftung Holding gründen: Bundesweit mit Anwalt
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Eine Familienstiftung als Holding gründen
Zur langfristigen Sicherung und Erhaltung höherer Familienvermögen wird oft der Weg der Gründung einer Familienstiftung beschritten. Das Vermögen lässt sich so gut gegen die Zerschlagung infolge von Erbstreitigkeiten, Scheidungen, Gläubigerzugriff usw. schützen.
Eine Stiftung ist eine Institution, die ein genau bestimmtes Ziel verfolgt und das Vermögen, das ihr von einem Stifter übertragen wurde, sowie Erträge daraus zur Verwirklichung dieses Ziels verwendet. Ziel von Familienstiftungen ist es, die Familie finanziell abzusichern.
Holdings ermöglichen den langfristigen Vermögensaufbau aus Gewinnausschüttungen operativer Töchter.
Eine Stiftungsholding ist eine spezielle Struktur, bei der eine Stiftung die Mehrheit oder sämtliche Anteile an einer oder mehreren Gesellschaften hält.
Kernpunkte Familienstiftung Holding Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.