Was ist ein Gewerbe?
Ein Gewerbe ist jede planmäßige, in Absicht auf Gewinnerzielung vorgenommene und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit, mit Ausnahme der Land- und Forstwirtschaft und der freien Berufe. Unter der Gewinnerzielungsabsicht versteht man das Ziel mit einem Unternehmen Gewinn zu erwirtschaften. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die nur ideelle Zwecke verfolgen und gemeinnützig sind, wobei es sich teilweise auch um ein Gewerbe handeln kann. Als gewerbliche Tätigkeit gilt nicht die gelegentliche Betätigung und die Verwaltung eigenen Vermögens, soweit sich diese im angemessenen und üblichen Rahmen bewegt. Rechtliche gesehen ist für eine selbstständige Tätigkeit ein Handeln im eigenen Namen und unter eigenen Verantwortung notwendig.
Erforderlichkeit einer Gewerbeanmeldung
Eine Gewerbeanmeldung ist in der Regel erforderlich, wenn eine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen wird. Eine Anmeldung ist darüber hinaus erforderlich, wenn ein bestehender Betrieb übernommen wird oder der Standort eines bestehenden Gewerbebetriebs in eine andere Stadt verlegt wird. Außerdem ist eine Anmeldung erforderlich, wenn eine Zweigstelle in einer anderen Stadt eröffnet wird. Ferner ist ein Rechtsformwechsel der Gesellschaft bei der zuständigen Gewerbestelle anzuzeigen.
Wen trifft die Anzeigepflicht?
Bei Einzelunternehmen ist selbstverständlich der Einzelunternehmer bzw. der Inhaber des Betriebes als natürliche Person anzeigepflichtig. Komplizierter ist es bei einer anderen Rechtsform. Bei Personengesellschaften wie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter anzeigepflichtig, wobei die Anzeigepflicht jeden Gesellschafter selbst trifft, unabhängig von den anderen Gesellschaftern. Bei juristischen Personen wie beispielsweise einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (UG) trifft die Anzeigepflicht den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person. Bei der GmbH oder UG ist dies der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführer anzeigepflichtig.
Welche Unterlagen werden für die Gewerbeanzeige benötigt?
Für die Gewerbeanmeldung ist ein bundeseinheitlicher Vordruck vorgeschrieben. Dieser Vordruck muss in Schriftform ausgefüllt werden, das bedeutet, dass er handschriftlich unterschrieben werden muss. Zum Teil kann dieser Vordruck aus dem Internet herunterladen und ausgefüllt an die zuständige Stelle geschickt werden oder man füllt ihn im Amt vor Ort aus. Beide Möglichkeiten stehen Ihnen in diesem Fall offen, solange Sie dem Schriftformerfordernis Genüge tun.
Zusätzlich zu diesem Vordruck müssen Sie der Gewerbemeldestelle folgende Unterlagen vorlegen bzw. in Kopie mitsenden:
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätskarte mit Meldebescheinigung
- bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und ein Ausweis oder eine Ausweiskopie des Vollmachtgebers sowie der Ausweis des Bevollmächtigten. Sollte sich aus den Ausweispapieren keine Privatanschrift ergeben, muss auch eine Meldebescheinigung beigefügt werden.
- bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein aktueller Registerauszug
- bei einer juristischen Person (GmbH, UG) in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und die schriftliche Zustimmung aller Gründer, dass diese einer Gewerbeanmeldung vor Eintragung in das Handelsregister zustimmen
- bei ausländischen juristischen Personen müssen die Eintragungsunterlagen in deutscher Übersetzung vorgelegt werden
Darüber hinaus gibt es Tätigkeiten, bei denen eine besondere Erlaubnispflicht besteht. Bei diesen gewerblichen Tätigkeiten können die Gewerbeämter zusätzliche Unterlagen verlangen. Die oben genannten Punkte sind in diesen Fällen nicht abschließend.
Hallo mal eine Frage ich möchte mir einen Online Shop eröffnen in bereich Computer und software und Erotik Artickel Verkaufen. Und auch über Ebay verkaufen was für ein gewerbe muss ich da beim Gewerbeamt anmelte.mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
es wird ein Gewerbe des Handels sein. Nähere Auskünfte bekommen Sie beim für Sie zuständigen Gewerbeamt auf Nachfrage hin.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht