Steuern der UG & Co KG
Körperschaftssteuer
Die UG der UG & Co. KG zahlt auf Ihre Gewinne Körperschaftssteuer in Höhe von 15%. Die Gewinne können entweder aus dem eigenen Geschäftsbetrieb oder aber aus der Beteiligung an der Kommanditgesellschaft stammen. In vielen Konstrukten entfällt die Körperschaftssteuer aber, da die UG gewinnneutral bleibt.
Solidaritätszuschlag
Sowohl die UG als Kommanditist als auch die einzelnen Privatpersonen als Komplementäre müssen den Solidaritätszuschlag zahlen. Für die UG beträgt der Satz 0,825%.
Gesellschafter der KG profitieren seit 2021 ggf. von der teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlages in Abhängigkeit von ihrem zu versteuernden Einkommen.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer sind in der Gesellschaft zu zahlen, die den gewerblichen Betrieb organisiert. Liegt der Gewerbebetrieb bei der KG, muss die UG keine Gewerbesteuer zahlen, da sie lediglich beteiligt ist. Anders herum muss die KG keine Gewerbesteuer zahlen, wenn der Geschäftsbetrieb bei der UG liegt.
Umsatzsteuer
Auf alle Umsätze müssen 19% Umsatzsteuer abgeführt werden. Theoretisch könnte die UG & Co. KG der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UstG unterliegen, doch wäre die Gründung dieser Mischform dann nicht empfehlenswert.
Lohnsteuer
Die Lohnsteuer muss für alle Mitarbeiter abgeführt werden, wenn sie angestellt sind.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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