• Umwandlung GbR, OHG oder KG in eine GmbH oder Holding: Bundesweit mit Anwalt

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Ihre GbR, OHG oder KG in eine GmbH oder Holding umwandeln

Häufig wird eine Personengesellschaft – in den allermeisten Fällen eine GbR, oft aber auch die OHG oder KG – in eine GmbH oder gleich in eine Holding umgewandelt. Die Gründe liegen in den Vorteilen der jeweiligen Zielgesellschaften:

  1. Private Enthaftung: Die persönlich haftenden Gesellschafter beschränken Ihre private Haftung. Die GmbH schränkt die Haftung für Unternehmensverbindlichkeiten auf die Gesellschaft ein. Die Holding erlaubt dabei einen Vermögensschutz durch Aufteilung der Haftungsgefahr auf die Tochtergesellschaften weg von der “ansparenden” Muttergesellschaft
  2. Steuervorteile “Spardose”, Gewinnvortrag und Unternehmensverkauf: Die Gesellschafter sparen Steuern, die mit einer Kapitalgesellschaft oder Holding einhergehen. Eine GmbH wird mit der Körperschaftssteuer besteuert. Ein Gewinnvortrag in das folgende Geschäftsjahr ist dadurch deutlich günstiger. Die “Spardosenfunktion” der Holding erlaubt eine steiuergünstige und langfristige Vermögensansparung und -investition. Zudem erlaubt die Holdlingstruktur, Anteile an den Töchtern steuerbegünstigt zu verkaufen
  3. Image: Die GmbH ist eine angesehene Rechtsform

Nachfolgend erfahren Sie alles Wichtige über die Umwandlung Ihrer Personengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Holdingstruktur.

Methoden der Umwandlung und ihre Steuervorteile

Die Umwandlung Ihrer Personalgesellschaft wird von uns in den meisten Fällen im Wege des Aufgelds-Sachagio, manchmal als Sachgründung, seltener als Ausgliederung durchgeführt. Steuerlich werden haben alle Umwandlungsmethoden folgende Vorteile gegenüber der Beendung und Neugründung:

  1. Es besteht eine Rückwirkung von 8 Monaten (§ 20 UmwStG): Gewinne können ab einem max. 8 Monate zurückliegenden Stichtag mit Steuervorteilen der neuen Rechtsform zugeordnet werden
  2. Ihr eingebrachtes Einzelunternehmen wird (statt im Rahmen einer Liquidation zu verfallen) in die Rücklage der neuen Rechtsform gebucht – Sie können in Höhe seines Wertes eine besonders steuervergünstigte Entnahme vornehmen

Sie sollten möglichst nicht einfach eine Holding  gründen und im Anschluss Ihre Personengesellschaft beenden. Dadurch würden  alle Umwandlungsvorteile verloren gehen und sie liefen Gefahr, dass der Vorgang als Fortführung außerhalb des steuerneutralen Umwandlungsprozesses eingestuft und als hoher Veräußerungsgewinn nach Aufdeckung aller stillen Reserven Ihres Unternehmens besteuert würde.

Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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