Mit der Markenanmeldung als Online-Formular kann der Prozess beschleunigt werden. Sie können eine Wort-, Bild- oder Wort/Bild-Marke anmelden.
Arten der DE Marke
Als Marken lassen sich alle möglichen Zeichen eintragen. Die Grundvoraussetzung ist ihre graphische Darstellbarkeit (§ 8 Abs. 1 MarkenG). Damit muss eine marke im Markenregister darstellbar und von anderen Marken unterscheidbar sein. Die geläufigsten Markenarten sind:
1. Die Wortmarke
Eine Wortmarke besteht aus Schriftzeichen und Zahlen – sie hat keine grafische Ausgestaltung. Verwenden darf man Wörter, Buchstaben, Zahlen und ausgewählte Schriftzeichen. Die Wortmarke kann mehrere Wörter beinhalten oder bloß einzelne Buchstaben. Der Eintrag beim Patent- und Markenamt erfolgt in einheitlicher Druckschrift. Der entstehende Schutz erstreckt sich jedoch auf alle Darstellungsformen und Schriftarten. Der Markenschutz gilt für die genaue, eingetragene Zeichenfolge. Die tatsächlich zum Einsatz kommende Schriftgröße, Formatierung oder Farbe ist irrelevant. Voraussetzung für die sogenannte Eintragungsfähigkeit einer Wortmarke ist Unterscheidungskraft des Wortes / der Buchstabenfolge (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG). Bloße Beschreibungen wie „Nudelsalat mit Gurke“ sind beispielsweise unzulässig, da dies keinerlei Unterscheidungskraft besitzt. Auch Oberbegriffe für Gattungen sind unzulässig, da sie ein viel zu weites Spektrum an Waren erfassen (Beispiel: „Hosen“ oder „Joghurt“).
Da die Wortmarke in regulärer, einheitlicher Druckschrift eingetragen wird, sollte sie sich auch mit diesen Zeichen darstellen lassen. Ist dies nicht möglich, muss eine Bildmarke mit graphischem Element eingetragen werden, oder gar eine kombinierte Wort-Bild-Marke.
Beispiele für Wortmarken sind:
2. Die Bildmarke
Handelt es sich bei dem Zeichen um ein Bild und nicht um einen Schriftzug / Text, spricht man von einer Bildmarke. Diese können alle möglichen Farben beinhalten. Der Markenschutz gilt jedoch bloß für die jeweils angemeldete Farbkombination. Bei einer Bildmarke soll „mit einem Blick“ die Ware, Dienstleistung oder das Unternehmen erkennbar werden. Darunter fallen Logos, Warenabbildungen, Etiketten etc.
Beispiele für Bildmarken sind:
- Apple – Apfel-Logo
- Nike – Swoosh
- Mercedes-Benz – Stern
3. Wort-Bild-Marke
Eine Wort-Bild-Marke ist ein Schriftzeichen, welches sich durch eine besondere Schreibweise oder Design auszeichnet. Die Kombination aus Schriftzug und dem graphischen Gestaltungselement ergibt die Wort-Bild-Marke. Der Schutzbereich einer Wortmarke kann sich weiter erstrecken als bei einer Wort-Bild-Marke. Die reine Wortmarke deckt sowohl das Wort als auch ähnlich klingende Wörter ab. Die Wort-Bild-Marke ist nur auf das Wort in Kombination mit dem Design oder auch ähnliche Designs begrenzt.
Beispiele für Wort-Bild-Marken sind:
- Coca Cola Schriftzug
- ebay Schriftzug
- REWE Schriftzug
Sonstige Marken
Über die klassischen Kategorien der Marken hinweg, gibt es besondere Markenformen, deren Anmeldung ebenfalls möglich ist. Dazu gehört zum Beispiel:
- die Farbmarke: Die besondere Farbkombination wird geschützt (sehr schwer anzumelden aufgrund der Unterscheidungskraft).
- die Klangmarke: Besteht aus bestimmten Tönen oder Melodien (Beispiel Telekom-Jingle).
- dreidimensionale Marken: Ein physischer Gegenstand, der so einzigartig ist, dass er geschützt werden kann.
- Die Geruchsmarke: Geschützt wird ein bestimmter Duft oder Geschmack.