Löschung und Entfernung von Bewertungen auf Facebook
Verstößt die Bewertung gegen die Standards der Facebook Gemeinschaft, so wird Facebook diese auf Aufforderung löschen.
Communitystandards – Gemeinschaftsstandards von Facebook
Facebook hat sogenannte Gemeinschaftsstandards aufgestellt (Communitystandards), die bei der Abgabe einer Bewertung oder Rezension beachtet werden sollten. Dabei gibt Facebook als Ziel aus, Menschen aus der ganzen Welt über Facebook zu vernetzen und dabei seinen Nutzern ein Gefühl der Sicherheit zu geben. Zur Sicherstellung kündigt Facebook an, Inhalte zu entfernen, die folgende Inhalte haben:
- Direkte Bedrohungen
- Selbstverletzungen
- Gefährliche Organisationen
- Mobbing und Belästigung
- Angriffe auf Personen des öffentlichen Lebens
- Sexuelle Gewalt und Ausbeutung
- Reglementierte Güter
- Nacktbilder
- Hassbotschaften
- Gewalttätige und Explizite Inhalte
- Illegale Inhalte
- Falsche Identität
- Betrug
- Spam
- Konten von Verstorbenen
- Verstoße gegen geistiges Eigentum
Zur Entfernung und Löschung einer Bewertung auf Facebook wenden wir die sogenannte Doppelstrategie an: Wir begründen die Entfernung mit
- einem Verstoß gegen die internen Richtlinien und
- einem Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Auf diese Weise wird Facebook stärker unter Druck gesetzt.
Eigene Kontrolle der Bewertung durch Facebook
Eine eigenständige Kontrolle aller Bewertungen durch Facebook findet aufgrund ihrer schieren Menge vermutlich kaum statt. Insbesondere der Wahrheitsgehalt kann nicht durch Facebook, ihre Mitarbeiter oder eine Software geprüft werden. Facebook Bewertungen werden von Facebook in der Praxis deshalb häufig erst auf anwaltliche Aufforderung hin überprüft.
Kontaktaufnahme mit Facebook
Nicht selten ist die eigene Kontaktaufnahme mit Facebook schwierig, da bereits das Auffinden des zuständigen Ansprechpartners undurchsichtig erscheint. Nicht zuständig ist die Facebook Germany GmbH mit Sitz in Hamburg. Vielmehr ist Facebook Ireland Ltd. der zuständige Ansprechpartner. Daher kontaktieren wir unmittelbar die nach NetzDG für Rechtsfragen zuständige Stelle Facebook Ireland Ltd. mit einer anwaltlichen Aufforderung (“notice-and-take-down-letter”). Es wird vermutet, dass Portalbetreiber eine Kontaktaufnahme häufig bewusst komplex gestalten, um die Anzahl der Anfragen auf ein Minimum zu reduzieren.