Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
1. Steuerlich relevante Fehler
Gewinnausschüttungen zur Unzeit
Wer als Privatperson Inhaber einer GmbH ist , muss i.d.R. 25% Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen zahlen. Einen Ausweg bietet bei der Jahressteuererklärung das Teileinkünfteverfahren. Dabei werden nur 60% der Ausschüttungen der Einkommensteuer unterworfen. Die restlichen 40% sind dagegen steuerfrei. Dies soll die Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen, die bereits auf Ebene der Gesellschaft versteuert wurden, mildern.
Die zu versteuernden 60% der Einkünfte werden dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz des Empfängers versteuert. Dies bedeutet, dass der effektive Steuersatz je nach individueller Steuersituation variieren kann.
Der Zeitpunkt der Ausschüttung sollte also klug gewählt werden, je nach übrigen Einkünften und Einkommenssteuerlast im betreffenden Jahr.
Versäumnisse bei der Kapitalertragsteuer
Für Ausschüttungen ist ansonsten eine Kapitalertragssteueranmeldung vorzunehmen und die Kapitalertragsteuer von 25 Prozent abzuführen. Versäumnisse führen nicht nur zu Nachzahlungen, sondern können auch als Steuerhinterziehung verfolgt werden.
Eine Holdingstruktur mit einer Freistellungsbescheinigung kann diese hohe Besteuerung verhindern. Eine Freistellungsbescheinigung ist ein Dokument, das von den Steuerbehörden ausgestellt wird. Es bescheinigt, dass unter bestimmten Voraussetzungen keine Kapitalertragsteuer auf Dividenden oder andere Kapitalerträge, die an die Holdinggesellschaft gezahlt werden, einbehalten und abgeführt werden muss. Diese Bescheinigung ist besonders relevant für Dividenden, die von Tochtergesellschaften an die Holdinggesellschaft gezahlt werden. Um eine Freistellungsbescheinigung zu erhalten, muss die Holdinggesellschaft bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören beispielsweise der Anteil an der Tochtergesellschaft, die Dauer der Beteiligung und möglicherweise die Art der Aktivitäten der Holding.
2. Fehler Stammkapitalauschüttung
Eine GmbH muss mindestens über 25.000 Euro Stammkapital verfügen. Stammkapitalrückzahlungen haben gravierende Folgen.
Schütten Sie niemals mehr aus, als der Bilanzgewinn hergibt. Sonst wird die Ausschüttung als Teil-Rückzahlung des Stammkapitals der GmbH gewertet und es folgen Rückforderungen.
Vor jeder Ausschüttung sollten Sie deshalb einen genauen Blick in Bilanzgewinn und Jahresabschluss werfen.
3. Fehler bei Gesellschafterbeschlüssen
Gewinnausschüttung der GmbH setzen zwingend einen Beschluss der Gesellschafterversammlung voraus. Sonst drohen Rückforderungen, ggf. auch eine Geschäftsführerhaftung.
Die Gesellschafter entscheiden über die Gewinnausschüttung. Dabei können sie den gesamten Gewinn, einen Teil davon ausschütten oder entscheiden, Gewinne in die Rücklagen einzustellen.
Bevor ein Beschluss über die Gewinnausschüttung gefasst wird, muss der Jahresabschluss der GmbH erstellt und festgestellt werden. Dies gibt Aufschluss über den erzielten Gewinn der Gesellschaft.
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