Als Heilpraktiker selbstständig machen – Heilpraktikerpraxis gründen und betreiben
Sie möchten eine Heilpraktikerpraxis eröffnen? Die Voraussetzungen im Vergleich zur Gründung einer Arztpraxis sind deutlich weniger umfangreich.
Zunächst ist eine Heilpraktikerausbildung erforderlich, die je nach Ausbildungsinstitut zwischen 10 und 20 Monate dauern kann und selbst finanziert werden muss. Es folgt die Heilpraktikerprüfung.
Nach erfolgreichem Abschluss stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie als Heilpraktiker direkt eine eigene Praxis eröffnen oder zuvor z.B. eine Gesellschaft dafür gründen möchten.
Hier finden Sie alle Informationen zu Gründung und Betrieb Ihrer Heilpraktikerpraxis.
Fragen wie:
- „Brauche ich spezielle Genehmigungen?“
- „Welche Tätigkeiten sind erlaubt?“,
- „Sind Heilpraktiker Freiberufler?“
beantworten wir Ihnen auf dieser Seite eingehend.
Wir gründen Ihre Heilpraktikerpraxis – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Weitere Fragen
Online Gründung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
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