Als Heilpraktiker selbstständig machen – Heilpraktikerpraxis gründen und betreiben

Telefonische Erstberatung

Als Heilpraktiker selbstständig machen – Heilpraktikerpraxis gründen und betreiben

Sie möchten eine  Heilpraktikerpraxis eröffnen? Die Voraussetzungen im Vergleich zur Gründung einer Arztpraxis sind deutlich weniger umfangreich.

Zunächst ist eine Heilpraktikerausbildung erforderlich, die je nach Ausbildungsinstitut zwischen 10 und 20 Monate dauern kann und selbst finanziert werden muss. Es folgt die Heilpraktikerprüfung.

Nach erfolgreichem Abschluss  stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie als Heilpraktiker direkt eine eigene Praxis eröffnen oder zuvor z.B. eine Gesellschaft dafür gründen möchten.

Hier finden Sie alle Informationen zu Gründung und Betrieb Ihrer Heilpraktikerpraxis.

Fragen wie:

  • „Brauche ich spezielle Genehmigungen?“
  • „Welche Tätigkeiten sind erlaubt?“,
  • „Sind Heilpraktiker Freiberufler?“

beantworten wir Ihnen auf dieser Seite eingehend.

Wir gründen Ihre Heilpraktikerpraxis – Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.

Fakten zur Branche:

  • 46 Prozent aller Deutschen haben schon einmal Naturheilverfahren ausprobiert. 13 Prozent der Befragten gaben  an, regelmäßig alternative Heilmethoden zu nutzen.
  • Der häufigste Anlass dafür ist die Behandlung einer Migräne. 38 Prozent der Befragten ziehen hierfür alternative Heilmethoden in Erwägung.
  • 35 Prozent würden bei Rückenschmerzen und 32 Prozent bei Magen-Darm-Beschwerden Naturheilverfahren ausprobieren.

Quelle: statista.de

Bild von Frau am See

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Ablauf der Gründung Ihrer Heilpraktiker-Praxis

  • Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung

    Wir beginnen die  Beratung damit, welche Rechtsform für Ihre Heilpraktiker-Praxis geeignet ist.

  • Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

    Bei Mandatierung führen wir eine eingehende Gründungsberatung für Ihre Heilpraktiker-Praxis durch.

    Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung

  • Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages

    Falls Sie Ihre Heilpraktiker-Praxis in Form einer Gesellschaft gründen möchten, können wir Ihren Gesellschaftsvertrag  kurzfristig verfassen.

  • Schritt 4 - Gründung der Heilpraktiker-Praxis

    Wir melden Ihre Heilpraktiker-Praxis steuerlich sowie ggf. auch gewerblich an; alternativ ist eine freiberufliche Ausübung möglich. Ob eine Handelsregisteranmeldung erforderlich ist, hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. In einer Abschlussberatung werden ggf. noch offene Fragen besprochen.

    Schritt 4 - Gründung der Heilpraktiker-Praxis

Heilpraktiker-Praxis gründen – Voraussetzungen

Vor der Gründung Ihrer Praxis  brauchen Sie einen detaillierten Businessplan. Sie müssen u.a. bestimmen, welche Leistungen Sie konkret anbieten möchten. Es gibt unterschiedliche Verfahren der Naturheilkunde und Spezialisierungen.

Die Möglichkeiten reichen von Akupunktur über Bachblüten-Therapie, Homöopathie, Osteopathie bis zur Schüssler-Salze-Behandlung.

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Rechtsform wählen

Wenn Sie eine Heilpraktiker-Praxis gründen möchten, stehen Ihnen unterschiedliche Rechtsformen zur Verfügung. 

Wenn Sie als freiberuflicher Heilpraktiker tätig sein wollen, müssen Sie sich nur beim Finanzamt anmelden. Für eine gewerbliche Tätigkeit ist dagegen eine Gewerbeanmeldung nötig. Als Freiberufler  genießen Sie einige Vorteile. So sind Sie z.B. von der Gewerbesteuer befreit, müssen nicht IHK-Mitglied sein und sind nicht zur doppelten Buchhaltung verpflichtet. Heilpraktiker gehören zu den so genannten Katalogberufen, denen nach ihrem Tätigkeitsbild die Freiberuflichkeit attestiert wird, Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, prüft letztlich das Finanzamt.

Für  gewerbliche Tätigkeiten kommen z.B. ein Einzelunternehmen, eine GbR, eine GmbH oder eine UG infrage. Die Rechtsformen unterscheiden sich nach Kapitalbedarf, Besteuerung, aber z.B. auch in Haftungsfragen.

Eröffnung einer Heilpraktiker-Praxis als Einzelunternehmen

Die Gründung einer Heilpraktiker-Praxis als Einzelunternehmen ist unkompliziert und erfordert vergleichsweise geringe Investitionen. Allerdings trägt der Eigentümer das Risiko einer persönlichen Haftung mit seinem privaten Vermögen. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker ist daher dringend zu empfehlen.

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Praxis als GbR gründen

Wenn sich mehrere Personen zusammenfinden, um gemeinsam eine Praxis zu gründen, können sie dies als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) tun. Dies erfordert, dass mindestens zwei Gesellschafter durch einen Gesellschaftsvertrag vereinbaren, zusammen ein geschäftliches Projekt zu betreiben.

Was Gründungs- und Verwaltungsaufwand sowie Haftung anbelangt, sind die Bedingungen denen eines Einzelunternehmens ähnlich.

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Heilpraktiker-Praxis: Gründung als GmbH

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind Aufwand und Ausgaben höher anzusiedeln. Ein Mindestkapital von zunächst 12.500 Euro ist bei Gründung nachzuweisen. Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Registrierung im Handelsregister sind zwingend. Ein großer Vorteil der GmbH liegt darin, dass sie die persönliche Haftung des Heilpraktikers beschränkt und das private Vermögen schützt.

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Praxis-Gründung als UG (haftungsbeschränkt)

Die Gründung als Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG)  ist kostensparender,  ermöglicht aber – wie die GmbH –   eine Begrenzung der Haftung. Die UG ist allerdings weniger prestigeträchtig.

Die UG erfordert nur eine symbolische Stammeinlage von 1 Euro. Für den operativen Praxisbetrieb ist allerdings mehr Kapital erforderlich, als die nominelle Einlage von einem Euro nahelegt.

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Handelsregistereintrag

Falls Sie die Praxis als Gesellschaft in handelsrechtlicher Form oder  eingetragener Kaufmann (e,K.) gründen, ist der Handelsregistereintrag obligatorisch. Das Handelsregister verzeichnet Einträge über Unternehmen in handelsrechtlicher Form öffentlich einsehbar. Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.

Heilpraktiker-Praxis beim Finanzamt anmelden

Die Gründung der Heilpraktiker-Praxis ist auch dem Finanzamt zu melden. Sie erhalten eine Steuernummer , die Sie für die Geschäftsaufnahme und Rechnungsstellung brauchen. Auch um diese Anmeldung kümmern wir uns für Sie.

Ggf. Anmeldung der Heilpraktiker-Praxis beim Gewerbeamt

Falls Sie als Heilpraktiker nicht freiberuflich, sondern gewerblich tätig sind. haben Sie dies auch dem Gewerbeamt zu melden. Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.  

Berufsgenossenschaften und Verbände

Sie haben Ihre Praxis auch bei der Berufsgenossenschaft  anzumelden, der BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Die Mitgliedschaft in einem relevanten Berufsverband ist freiwillig. Infrage kommen z.B. der Bund Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH), der Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger e.V. oder der Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (FDH).

Heilpraktiker-Praxis gründen – Finanzierung

Die Kosten für den Betrieb einer Heilpraktiker-Praxis können je nach Standort, Größe und Ausstattung der Praxis variieren. Einige der grundlegenden Kostenpunkte umfassen:

  1. Miet- oder Kaufkosten für Praxisräume: Die Kosten hängen stark von der Lage und der Größe der Praxis ab. In städtischen Gebieten sind diese in der Regel höher als in ländlichen Regionen.
  2. Einrichtung und Ausstattung: Dies umfasst medizinische Geräte, Büromöbel, Wartezimmerausstattung und ggf. spezielle Behandlungsinstrumente. Die Anschaffungskosten können einmalig hoch sein, aber gute Planung und der Kauf gebrauchter Gegenstände können helfen, Kosten zu sparen.
  3. Betriebskosten: Dazu zählen laufende Kosten wie Energie, Wasser, Heizung, Telefon und Internet.
  4. Versicherungen: Berufshaftpflichtversicherung ist essentiell und eventuell sind weitere Versicherungen wie Inhaltsversicherung für die Praxisausstattung oder eine Rechtsschutzversicherung ratsam.
  5. Software und IT: Kosten für Praxisverwaltungssoftware, Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
  6. Werbung und Marketing: Kosten für die Erstellung und Wartung einer Website, Visitenkarten, Flyer, Anzeigen in lokalen Medien und Online-Marketing.
  7. Fort- und Weiterbildung: Um auf dem neuesten Stand der Behandlungsmethoden zu bleiben, sind regelmäßige Fortbildungen notwendig, die ebenfalls Kosten verursachen.
  8. Mitgliedschaftsbeiträge für Berufsverbände: Die Mitgliedschaft in Berufsverbänden kann ebenfalls mit Kosten verbunden sein, bietet aber auch Unterstützung und Netzwerkmöglichkeiten.
  9. Buchhaltung und Steuerberatung: Professionelle Unterstützung in finanziellen und rechtlichen Fragen ist für die meisten Praxisinhaber unerlässlich.
  10. Personal: Falls Mitarbeiter beschäftigt werden, fallen zusätzlich Löhne, Sozialabgaben und eventuell Weiterbildungskosten an.

Die spezifischen Kosten können stark variieren, und es ist ratsam, einen detaillierten Finanzplan aufzustellen, um alle potenziellen Ausgaben zu berücksichtigen.

Ein solides Eigenkapital ist zwar vorteilhaft, jedoch könnte für Ihre Praxis zusätzliches externes Kapital notwendig sein. Daher ist eine präzise Finanzplanung unerlässlich.

Die meistgenutzte Finanzierungsmethode ist der klassische Bankkredit. Alternativ können Sie auch nach Investoren Ausschau halten. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Vereinbarung einer Beteiligung. Möglich sind etwa Gesellschafterbeteiligungen bei einer Unternehmergesellschaft (UG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), eine stille Gesellschaftereinlage oder ein partiarisches Darlehen. Welche Option am besten passt, hängt vom Einzelfall ab.

Heilpraktiker-Praxis gründen – Marke anmelden

Um sich vor Konkurrenz abzugrenzen, besteht die Möglichkeit, für Ihre Praxis eine Markeneintragung vorzunehmen. Wenn Ihr Praxisbetrieb über Ländergrenzen hinweg agiert, was seltener der Fall ist, aber durchaus vorkommt, wäre die Registrierung einer europäischen Marke anzuraten. Meist genügt eine DE-Marke.

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Mehr Informationen

Deutsche Marke für Heilpraktiker-Praxis anmelden

Haben Sie Kunden nur in Deutschland, ist eine DE Marke zu empfehlen. Die Anmeldung bietet 10 Jahre Markenschutz. 

Europäische Marke  anmelden

Sind Sie häufig grenzüberschreitend tätig, ist eine EU Marke zu empfehlen. Sie bietet 10 Jahre Markenschutz in allen Mitgliedstaaten. 

Heilpraktiker-Praxis gründen – Mitarbeiter

Mitarbeiter beschäftigen

Die Anzahl Ihrer Mitarbeiter hängt von der Größe der Praxis und dem Umfang der angebotenen Dienstleistungen ab.

Manche Heilpraktiker arbeiten ganz allein und ohne Mitarbeiter.

Für die Patientenannahme, Telefonbetreuung und Terminvergabe ist es hilfreich, Mitarbeiter  und eine freundliche und professionelle Anlaufstelle für Patienten zu haben. Dies erleichtert den Praxisablauf enorm.

Bei der Einstellung von Mitarbeitern sind  arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Anforderungen einzuhalten. Sie benötigen  für sie zudem Arbeitsverträge. Mehr dazu unter dem nachfolgenden Link.

Heilpraktiker-Praxis gründen – Bewertungen löschen

Es ist auch für Heilpraktiker wichtig, ein Bewusstsein für ihre Online-Präsenz und die Bewertungen auf Portalen zu haben, da potenzielle Patienten diese Informationen nutzen, um sich ein Bild von der Qualität der angebotenen Dienstleistungen zu machen. Einige Heilpraktiker nutzen auch aktiv ihre eigenen Websites oder soziale Medien, um Feedback und Testimonials von Patienten zu präsentieren.

Zu den bekanntesten Portalen in Deutschland gehören:

    1. Jameda: Eines der größten Arztbewertungsportale in Deutschland, das auch Heilpraktikern die Möglichkeit bietet, ihr Profil einzustellen und Bewertungen von Patienten zu erhalten.
    2. Sanego: Ein weiteres Portal, auf dem Patienten Ärzte und Heilpraktiker bewerten können. Sanego legt Wert auf detaillierte Bewertungen und bietet Informationen zu verschiedenen Gesundheitsthemen.
    3. DocInsider: Hier können Patienten ihre Erfahrungen mit Ärzten und Heilpraktikern teilen. Das Portal bietet auch umfangreiche Informationen zu Gesundheitsdienstleistern.
    4. Google My Business: Über Google My Business können Patienten Bewertungen für lokale Dienstleister abgeben, einschließlich Heilpraktikerpraxen. Diese Bewertungen erscheinen direkt in den Google-Suchergebnissen und auf Google Maps.
    5. Das Örtliche und Gelbe Seiten: Diese Verzeichnisse bieten neben Kontaktdaten auch die Möglichkeit für Nutzer, Bewertungen und Erfahrungsberichte zu hinterlassen.

Wie Sie negative Bewertungen löschen  

Wenn Sie auf unberechtigte oder irreführende Bewertungen treffen, stehen Ihnen juristische Möglichkeiten zur Verfügung. Eine Bewertung ist insbesondere dann zur Löschung vorgesehen, wenn:

  • sie inkorrekte Angaben aufweist, etwa wenn ein Patient unzutreffende Behauptungen aufstellt oder angibt, er hätte Ihre Praxis besucht, obwohl dies nicht zutrifft.
  • sie entwürdigende Äußerungen oder Schmähkritik beinhaltet, die lediglich darauf abzielt, Ihre Praxis schlecht zu machen.
  • sie von einem Fake-Konto aus verfasst wurde: Manchmal erstellen Konkurrenten falsche Profile, um negative Bewertungen über andere Praxen zu verbreiten.

Im Rahmen unserer anwaltlichen Leistungen bieten wir unseren Mandanten an, die Löschung unrechtmäßiger Bewertung für sie zu betreiben.

Exkurs: Heilpraktiker-Praxis abwickeln und schließen

Anders als etwa Kassenärzte, deren Einkommen relativ sicher ist, sind Heilpraktiker auch von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig. Schließlich sind viele Ihrer Patienten Selbstzahler.

Wenn eine Praxis nicht mehr wirtschaftlich geführt  werden kann oder andere Gründe ihre Aufgabe nötig machen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Insolvenzverfahren
  • Unternehmen liquidieren
  • Bei Vermögenslosigkeit: Unternehmen löschen oder auflösen

Je nach individueller Situation Ihrer Praxis kann eine dieser Optionen die geeignetste sein, um die geschäftlichen Aktivitäten zu beenden und  alle Verbindlichkeiten zu regeln. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die optimale Vorgehensweise für Ihre Situation zu finden und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

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