Erst UG, später gUG?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beabsichtige die Gründung einer Eingesellschafter-UG zum Betrieb eines Forums im Gesundheitsbereich. Später sollen weitere Aktivitäten hinzukommen.

Grundsätzlich soll die UG nicht eigennützig sein.

Gegen eine sofortige Beantragung der Anerkennung auf Gemeinnützigkeit spricht bei mir, daß
• ich möglichst schnell gründen will
• die Kosten mit Musterprotokoll gering gehalten werden sollen
• später (halbes oder ein Jahr) die Satzung erweitert werden soll und ev. neue Gesellschafter hinzu kommen, so daß sowieso nochmals Notarkosten, Handelsregisteränderung und Überprüfung der Gemeinnützigkeit hinzu kämen.
• die Steuerbefreiung anfangs nicht viel bringt, da kaum Gewinn aufkommen wird und wenig Spenden eingehen werden.

Sprechen wichtige Gründe dagegen, erst als UG zu gründen und später die Gemeinnützigkeit anzustreben?

Mit freundlichen Grüßen

Indianer

2 Kommentare
  1. Indianer
    says:

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde es überdenken.

    Mit freundlichen Grüßen

    Indianer

  2. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    aus meiner Sicht wollen Sie an der falschen Stelle sparen. Falls vorhersehbar und möglich empfehle ich immer die Gründung der “endgültigen” Gesellschaft bereits am Anfang – hier der gUG. Die Mehrkosten durch eine individuelle Satzung (als Differenz zum Musterprotokoll) würde ich nicht als Argument heranziehen. Die “Umstellung” von UG auf gUG wird sehr aufwändig.

    Mein Vorhehensvorschlag:

    Sie beginnen schnellstmöglich mit dem Betrieb des Forums in der Rechtsform der “###(FIRMENNAME) gUG i. G.”. Sie haften zwar privat – allerdings sind bei einem Forum wohl weniger Haftungsfälle zu erwarten, als z. B. bei einem Shop. Da Sie keine Gewinne machen, wird tatsächlich kein Steuernachteil eintreten.

    Gleichzeitig beginnen Sie mit der Gründung einer gUG – die wegen einer Abfrage beim Finanzamt tatsächlich mehr Zeit in Anspruch nimmt, als eine Musterprotokoll – UG – Gründung.

    Nach Eintragung ins Handelsregister werden Sie Ihre Tätigkeit mit der gUG fortsetzen.

    Kontaktieren Sie uns gerne zu den Details Ihrer Frage.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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