Wir wollen eine UG gründen und Game Development und Bitcoin und Ether Mining betreiben. Braucht man dafür eine extra Genehmigung und eine Gewerbeanmeldung?
Machen sie für uns einen Gesellschaftsvertrag für 3 Gründer?
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2017-08-21 15:45:292017-08-21 15:45:29Game Developement und Mining
1Antwort
Andre Kraus says:
Sehr geehrter Fragesteller,
das Game Development ist für mich die Erstellung von Software. Diese ist genehmigungsfrei – Sie benötigen nur die Gewerbeerlaubnis.
Das Mining ist ein sehr neues und dynamisches Feld. Unsere Erfahrung sagt bislang aus, dass es noch nicht reguliert ist und deshalb bislang nicht unter den Bereich der Finanzdienstleistung fällt. Deshalb brauchen Sie hier zum Betrieb der Tätigkeit unter der UG auch nur die Gewerbeanmeldung.
Im Rahmen unsrer Dienstleistung erstellen wir sowohl den Gesellschaftsvertrag als auch die Gewerbeanmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Andre Kraus
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Sehr geehrter Fragesteller,
das Game Development ist für mich die Erstellung von Software. Diese ist genehmigungsfrei – Sie benötigen nur die Gewerbeerlaubnis.
Das Mining ist ein sehr neues und dynamisches Feld. Unsere Erfahrung sagt bislang aus, dass es noch nicht reguliert ist und deshalb bislang nicht unter den Bereich der Finanzdienstleistung fällt. Deshalb brauchen Sie hier zum Betrieb der Tätigkeit unter der UG auch nur die Gewerbeanmeldung.
Im Rahmen unsrer Dienstleistung erstellen wir sowohl den Gesellschaftsvertrag als auch die Gewerbeanmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Andre Kraus