UG Buchhaltungsservice freier Beruf

Sehr geehrter Herr Kraus,

wir würden gerne einen Buchhaltungsservice eröffnen. Ist dies mit einer UG Gründung möglich? Ist die Erstellung von Buchhaltung und Buchung ein freier Beruf? Die von uns angebotene Buchhaltung wird vollautomatisch und elektronisch gemacht werden. Wäre das auch eine freiberufliche Dienstleistung?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    Sie können eine UG in einigen freien Berufen als Gesellschaftsform verwenden, sofern dies von der jeweiligen Berufsordnung zugelassen wird – so beispielsweise bei Anwälten oder Steuerberatern.

    Buchhalterische Dienstleistungen stellen allerdings leider keinen freien Beruf dar. Sie können eine umfassende Auflistung freier Berufe folgender Liste entnehmen: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

    Die von Ihnen angedachte Dienstleistung wäre als gewerbliche Dienstleistung ohne weiteres von einer UG durchführbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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