Unternehmergesellschaft zum Verkauf von Musikinstrumenten
Sehr geehrter Herr Kraus,
ich führe seit einigen Jahren ein Musikgeschäft und verkaufe Instrumente über Ebay und Amazon. seit einiger Zeit beschäftige ich mich intensiv mit der Frage, eine juristische Person in Form einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zu gründen, um privat nicht zu haften.
Ich habe gelesen, dass bei UG eine Sachgründung nicht möglich ist. Ich kann also meine Einrichtung und Instrumente aus dem Lager nicht auf diese Weise übertragen?
Kann ich sie denn an die UG verkaufen? Das hat mir eine Steuerberaterin empfohlen, aber ich wollte es nochmal bestätigt haben. Wie hoch darf ich den Kaufpreis ansetzen? Und wie weise ich überhaupt den Wert meiner Einrichtung nach?
Vielen Dank im Voraus
Anna Färber
Sehr geehrte Frau Färber,
im Fall einer UG ist der Verkauf der Einrichtung von Ihrer Unternehmung an die gegründete UG der Normalfall. Eine Sachgründung ist bei einer UG tatsächlich nicht möglich – und in den meisten Fällen auch nicht praktikabel.
Sie verkaufen die Einrichtung an die UG und setzen dazu einen Kaufvertrag samt Inventarliste auf. Die Gegenstände bewerten Sie nach dem “Verkehrswert”. Orientieren Sie sich an den Beträgen, die Sie bezahlen müssten, wenn Sie die Instrumente usw. selbst kaufen würden. Sollte jemals eine Prüfung anstehen (Stichwort: Verdeckte Entnahme), werden Sie anhand der angemessenen Werte nachweisen können, dass Sie keinen unangemessenen Vorteil daraus hatten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus