Welche Einlagenart ist möglich?
Während aber bei der GmbH die Leistung durch Sacheinlagen erfolgen kann, ist es bei der UG ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2, Satz 2 GmbHG).
Wann müssen die Einlagen erbracht sein?
Die Einlagen sollten bei der Anmeldung der UG ins Handelsregister in voller Höhe auf das Geschäftskonto eingezahlt sein (§ 5a Abs. 2, Satz 1 GmbHG).
Wieviel Stammkapital sollte eine UG haben?
Auch wenn das kleinstmögliche Stammkapital nur einen Euro beträgt, sollte man lieber mit einem höheren Kapital starten. So vermeidet man Unterkapitalisierung. Denn der Geschäftsführer einer UG ist verpflichtet, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, falls das Vermögen der Gesellschaft die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (rechnerische Überschuldung) und er nicht darlegen kann, dass die Gesellschaft in den nächsten zwei Jahren noch fortgeführt werden kann (§ 15a Abs. 4 InsO). Eine solche Prognose kann gerade bei Start-Ups nicht so leicht aufgestellt werden.
Beträgt das Stammkapital Ihrer Firma nur einen Euro, tritt rechnerische Überschuldung schon mit dem Kauf zweier Briefmarken zu 0,62 € an, falls das Vermögen nicht durch Gesellschafterdarlehen oder Einnahmen aus der geschäftlichen Tätigkeit erhöht wird. Warum aber sollte man eine Gesellschaft gründen, um ihr direkt im Anschluss ein Darlehen zu geben? Deswegen empfehlen wir unseren Mandanten die Firma von Beginn an mit etwas mehr Stammkapital auszustatten. Zumindest sollten durch das Stammkapital die Gründungskosten und die Anlaufkosten gedeckt sein. Es ist auch immer vernünftig einen kleinen Puffer zu haben, um die ungewisse erste Zeit durchzustehen.
Ansparpflicht bis 25.000 € bei der UG
Als der Gesetzgeber die UG aus der Taufe hob, hatte er ihre Verwandlung in eine „richtige“ GmbH im Blick. Deswegen legte er ihr die Pflicht auf, einen Viertel des Jahresgewinns anzusparen, bis das Stammkapital einer GmbH von 25.000 € angespart ist.
Stammkapital UG: Umwandlung in eine GmbH bereits bei Ansparung von 12.500 €
Hierbei sollten Sie aber wissen, dass es zur Umwandlung in eine GmbH bereits ausreicht, 12.500 € anzusparen. Entgegen einem weit verbreiteten Rechtsirrtum sind Sie als Gründer einer UG sind nicht dazu verpflichtet, eine Stammeinlage von 25.000 € anzusparen. Dies wurde durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2011 bestätigt (BGH, Beschluss vom 19. 4. 2011 – II ZB 25/10). So dürfen Gründer von UG nicht gegenüber den Gründern von GmbH benachteiligt werden. Diese wiederum dürfen eine GmbH zum Handelsregister anmelden, sobald eine Einlage von 12.500 € eingezahlt und nachgewiesen worden ist (siehe §§ 7 Abs. 2, 5 Abs. 1 GmbHG). Wenn es zur Gründung einer GmbH ausreicht, eine Stammeinlage von 12.500 € nachzuweisen, soll dasselbe für die Gründer einer UG gelten.
Wenn es also einmal soweit ist und Sie 12.500 € Stammkapital angespart haben, können die Gesellschafter einen sog. Kapitalerhöhungsbeschluss treffen und die UG zu einer klassischen GmbH umfirmieren. Gerne beraten wir Sie hierzu.
Hallo,
ich habe vor eine UG mit einem Stammkapital von genau 24.999 zu gründen.
Eine Umwandlungspflicht in eine GmbH besteht ja nicht.
Würde dann quasi vom Jahresüberschuss 1€ als Kapitalrücklage im Eigenkapital gebucht und dort würde Sie zusammen mit den 24.999€ an gezeichnetem Kapital auf die 25.000€ kommen und so quasi für immer stehen bleiben?
Viele Grüße
Lühnning
Sehr geehrter Herr Lühnning,
da Sie vor der Gründung Ihrer UG stehen, möchte ich Ihnen unsere kostenlose Erstberatung empfehlen. Sie erreichen uns dazu unter der angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Lorena Klee
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine UG mit EUR 500 Stammkapital und möchte diese mit einer externen Einlage in eine GmbH umfirmieren; reicht hier dann eine Einzahlung von 12.000 Euro?
Sehr geehrter Herr Waltereit,
erst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Eröffnung einer GmbH ist eine Stammeinlage von 12.500 Euro ausreichend. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Sie nur mit einem Stammkapital von 25.000 Euro privat enthaftet sind. Bis dahin haften Sie mit den noch nicht eingezahlten 12.500 Euro auch mit Ihrem privaten Vermögen.
Bei weitergehenden Fragen möchte ich Ihnen unsere kostenlose Erstberatung empfehlen. Sie erreichen uns unter der angegebenen Telefonnummer oder per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Lorena Klee