Welche Einlagenart ist möglich?
Während aber bei der GmbH die Leistung durch Sacheinlagen erfolgen kann, ist es bei der UG ausgeschlossen (§ 5a Abs. 2, Satz 2 GmbHG).
Wann müssen die Einlagen erbracht sein?
Die Einlagen sollten bei der Anmeldung der UG ins Handelsregister in voller Höhe auf das Geschäftskonto eingezahlt sein (§ 5a Abs. 2, Satz 1 GmbHG).
Wieviel Stammkapital sollte eine UG haben?
Auch wenn das kleinstmögliche Stammkapital nur einen Euro beträgt, sollte man lieber mit einem höheren Kapital starten. So vermeidet man Unterkapitalisierung. Denn der Geschäftsführer einer UG ist verpflichtet, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, falls das Vermögen der Gesellschaft die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (rechnerische Überschuldung) und er nicht darlegen kann, dass die Gesellschaft in den nächsten zwei Jahren noch fortgeführt werden kann (§ 15a Abs. 4 InsO). Eine solche Prognose kann gerade bei Start-Ups nicht so leicht aufgestellt werden.
Beträgt das Stammkapital Ihrer Firma nur einen Euro, tritt rechnerische Überschuldung schon mit dem Kauf zweier Briefmarken zu 0,62 € an, falls das Vermögen nicht durch Gesellschafterdarlehen oder Einnahmen aus der geschäftlichen Tätigkeit erhöht wird. Warum aber sollte man eine Gesellschaft gründen, um ihr direkt im Anschluss ein Darlehen zu geben? Deswegen empfehlen wir unseren Mandanten die Firma von Beginn an mit etwas mehr Stammkapital auszustatten. Zumindest sollten durch das Stammkapital die Gründungskosten und die Anlaufkosten gedeckt sein. Es ist auch immer vernünftig einen kleinen Puffer zu haben, um die ungewisse erste Zeit durchzustehen.
Ansparpflicht bis 25.000 € bei der UG
Als der Gesetzgeber die UG aus der Taufe hob, hatte er ihre Verwandlung in eine „richtige“ GmbH im Blick. Deswegen legte er ihr die Pflicht auf, einen Viertel des Jahresgewinns anzusparen, bis das Stammkapital einer GmbH von 25.000 € angespart ist.
Stammkapital UG: Umwandlung in eine GmbH bereits bei Ansparung von 12.500 €
Hierbei sollten Sie aber wissen, dass es zur Umwandlung in eine GmbH bereits ausreicht, 12.500 € anzusparen. Entgegen einem weit verbreiteten Rechtsirrtum sind Sie als Gründer einer UG sind nicht dazu verpflichtet, eine Stammeinlage von 25.000 € anzusparen. Dies wurde durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 2011 bestätigt (BGH, Beschluss vom 19. 4. 2011 – II ZB 25/10). So dürfen Gründer von UG nicht gegenüber den Gründern von GmbH benachteiligt werden. Diese wiederum dürfen eine GmbH zum Handelsregister anmelden, sobald eine Einlage von 12.500 € eingezahlt und nachgewiesen worden ist (siehe §§ 7 Abs. 2, 5 Abs. 1 GmbHG). Wenn es zur Gründung einer GmbH ausreicht, eine Stammeinlage von 12.500 € nachzuweisen, soll dasselbe für die Gründer einer UG gelten.
Wenn es also einmal soweit ist und Sie 12.500 € Stammkapital angespart haben, können die Gesellschafter einen sog. Kapitalerhöhungsbeschluss treffen und die UG zu einer klassischen GmbH umfirmieren. Gerne beraten wir Sie hierzu.
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