Guide: Behörden und Anlaufstellen für Gründer
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Guide: Behörden und Anlaufstellen
Es gibt einige Anlaufstellen, Behörden und Ämter, die für Gründer besonders relevant sind. Bei einigen von ihnen müssen Sie sich verpflichtend melden, bei anderen ist dies freiwillig.
Wir geben einen Überblick in alphabetischer Reihenfolge.

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Zuständige Stellen
Amtsgericht
Bei den Amtsgerichten wird unter anderem das Handelsregister geführt
Je nach Rechtsform ihres Unternehmens müssen sich Gründer ins Handelsregister eintragen lassen. Das Amtsgericht ist auch für Unternehmens-Insolvenzen zuständig. Gründer, die eine Gewerbeimmobilie kaufen, müssen ebenfalls zum Amtsgericht, das auch die Grundbücher führt.
Bauamt
Im Zusammenhang mit Gewerbeimmobilien kommen Gründer auch oft mit dem Bauamt in Kontakt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sie Betriebsräume neu errichten oder aber umbauen bzw. umnutzen (Privaträume in Gewerberäume o.ä.) möchten. Das Bauamt prüft solche Vorhaben und genehmigt sie gegebenenfalls
Berufsgenossenschaft/ BG
Die meisten Unternehmen sind dazu verpflichtet, sich bei einem Unfallversicherungsträger registrieren zu lassen. Die zuständigen Stellen sind die so genannten Berufsgenossenschaften (BGs). Sie sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die BGs tragen dazu bei, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten usw. zu verhindern und unterstützen Unternehmen beim Arbeitsschutz. Wenn es doch zu einem Unfall kommt oder ein Arbeitnehmer eine Berufskrankheit entwickelt, entschädigen sie den Versicherten.
BGs gibt es für unterschiedliche Branchen, etwa die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) oder die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN).
Finanzamt
Das Finanzamt hat die Aufgabe, Steuererklärungen zu bearbeiten und Steuern zu erheben. Es setzt z.B. Steuer-Vorauszahlungen fest, entscheidet über Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Erstattungen und erlässt Steuerbescheide auf Grundlage der jährlichen Steuererklärung. Gründer müssen sich beim Finanzamt melden und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Sie erhalten sodann eine Steuernummer. Vorher dürfen sie keine Rechnungen schreiben.
Gesundheitsamt
In manchen Branchen kommen Gründer auch mit dem Gesundheitsamt in Kontakt. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten im medizinischen Bereich aber z.B. auch Gastronomiebetriebe. Sichergestellt werden müssen z.B. Infektionsschutz, Hygienestandards usw. Oft wird auch ein vom Gesundheitsamt ausgestelltes Gesundheitszeugnis benötigt.
Gewerbeaufsichtsamt
In manchen Bereichen werden Gründern bestimmte Auflagen gemacht. So haben sie z.B., wenn sie Mitarbeiter beschäftigen, für einen adäquaten Arbeitsschutz zu sorgen. Je nach Branche können auch besondere Verbraucher- oder Umweltschutzauflagen bestehen. Über all das wacht das Gewerbeaufsichtsamt, über den Arbeitsschutz auch die o.g. Berufsgenossenschaften (BG).
Gründerzentren
In vielen Städten gibt es öffentliche so genannte Gründerzentren, die Unterstützung ( z.B. Coaching, finanzielle Förderung oder Gewerbemieträume) bieten bzw. vermitteln. Manche konzentrieren sich auf bestimmte Branchen (z.B. IT), andere stehen allen Gründern offen.
Handwerkskammer
Für Handwerksbetriebe sind auch die jeweils zuständigen Handwerkskammern relevant, Selbstverwaltungseinrichtung, in denen sie Pflichtmitglied sind. Manche Handwerke mit festem Standort (stehendes Gewerbe) sind zudem zulassungspflichtig und müssen sich in ein Verzeichnis, die so genannte Handwerksrolle, eintragen lassen, so bestimmt es die Handwerksordnung (HwO). Die Anlage A zur HwO zählt die betreffenden Handwerke einzeln auf, u.a. Dachdecker, Klempner, Glaser oder Augenoptiker.
Industrie- und Handelskammern (IHK)
Gründer, die ein Gewerbe betreiben, werden zahlungspflichtiges IHK-Mitglied.
In manchen Branchen brauchen Gründer auch eine Fachkundeprüfung oder aber eine besondere Erlaubnis der IHK, z.B. Makler, Zeitarbeitsfirmen oder Anlageberater.
Einige IHKs führen auch schon vor der Gründung ein so genanntes Vorabstellungnahmeverfahren durch, bei dem geprüft wird, ob gegen den Wunsch-Namen eines neu zu gründenden Unternehmens firmenrechtliche Bedenken bestehen
Jobcenter/ Arbeitsagentur
Auch das Jobcenter/ die Arbeitsagentur spielt für Gründer eine Rolle. Es hilft ihnen nicht nur bei der Personalbeschaffung. Es gibt auch vielfältige Unterstützungsangebote für Gründer, wie z.B. den Gründungszuschuss für Bezieher von Arbeitslosengeld I oder Gutscheine für Gründungsberatungen u.ä. Selbständige, die sich freiwillig gesetzlich versichert haben, können sogar Arbeitslosengeld erhalten.
Kammern (Freiberufler)
In einigen der so genannten freien Berufe ist eine Registrierung und Mitgliedschaft in der zuständigen Standeskammer Pflicht. Beispiele dafür sind Ärzte oder Architekten. Ohne Kammermitgliedschaft dürfen sie ihre Tätigkeiten nicht ausüben.
Die Kammermitgliedschaft bringt den Betreffenden auch oft besondere Vorteile, wie etwa attraktive Altersversorgungs-Leistungen der zugehörigen Versorgungswerke, die oft deutlich über denen der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte liegen.
Markenamt
Gründer, die eine Marke anmelden möchten, um Ihr Unternehmen oder Produkt besonders zu schützen, führt der Weg außerdem zum Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Es prüft das Vorliegen absoluter Schutzhindernisse und trägt, wenn alles in Ordnung ist, die Marke in das Markenregister ein. Für den europaweiten Schutz von Marken (EU-Marken) ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zuständig
Meldeamt
Gründer müssen sich im Verlauf des Gründungsprozesses bei verschiedenen Stellen ausweisen können. Oft werden Personalausweise bzw. Meldebescheinigungen verlangt. Diese stellt das Meldeamt aus. Auch wenn die Gründung mit einem Umzug an einen andern Ort einhergeht, ist dort die entsprechende Ummeldung vorzunehmen.
Notar
Bei einigen Unternehmen, jedenfalls solchen, die ins Handelsregister eingetragen werden, bedarf es zur Gründung einer notariellen Beurkundung. Neben Kapitalgesellschaften, wie GmbH und UG, sind davon auch Offene Handelsgesellschaften (OHGs) und eingetragene Kaufmannleute erfasst. Der Notar sichtet und prüft die Gründungsdokumente und beurkundet ggf. den Gesellschaftsvertrag sowie die Anmeldung zum Handelsregister.
Wirtschaftsförderungsgesellschaften
Die Aufgabe von Wirtschaftsförderungsgesellschaften ist eigentlich die Förderung und Stärkung eines Wirtschafsstandortes bzw. einer Region. Aber auch Gründer können von ihnen profitieren.
Neugründungen gehen oft mit dem Entstehen von Arbeitsplätzen und einer Stärkung der Wirtschaftskraft der Region einher. Gerade bei aussichtsreichen Gründungsvorhaben helfen die Wirtschaftsförderungsgesellschaften deshalb meist bereitwillig und bietet z.B. Unterstützung durch Beratungsleistungen oder Networking-Möglichkeiten.
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