Hundepension gründen und betreiben: Bundesweit mit Anwalt
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Hundepension gründen und betreiben
Sie möchten sich mit einer Hundepension selbstständig machen? Eine Hundepension ist eine Einrichtung, die vorübergehende Unterbringung und Betreuung für Hunde anbietet, wenn deren Besitzer nicht in der Lage sind, sich um sie zu kümmern. Dies kann aus verschiedenen Gründen der Fall sein, wie zum Beispiel Urlaub, Geschäftsreisen, Krankenhausaufenthalte oder andere Verpflichtungen.
In einer Hundepension werden die Hunde in der Regel in einem speziellen Bereich untergebracht, wo sie gefüttert, gepflegt und regelmäßig spazieren geführt werden. Einige Hundepensionen bieten zusätzliche Dienstleistungen an,
Hundepensionen können sehr unterschiedlich ausgestattet und organisiert sein, von einfachen Unterkünften bis hin zu luxuriösen Einrichtungen mit umfassenden Dienstleistungen. Wichtig ist, dass die Hunde in einer sicheren und artgerechten Umgebung betreut werden.
In diesem Beitrag erfahren Sie mehr darüber, wie Sie sich mit einer Hundepension selbstständig machen können.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Rechtsform und Formalitäten
Buchhaltung und Unternehmensrecht
Online Gründung
Schließung
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Sie möchten eine Hundepension eröffnen? Die Aussichten sind gut. Manchmal können sich Hundebesitzer zeitweise nicht um ihr Tier kümmern. Wenn Freunde oder Verwandte nicht einspringen können, kommen Hundepensionen ins Spiel.
Anlässe sind oft Urlaube, bei denen der Hund nicht mitreisen kann, ober auch berufliche Verpflichtungen, bei denen das Tier manchmal nur tage- oder stundenweise untergebracht werden muss. Hierfür gibt es auch spezielle Hundetagesstätten.
Fragen wie:
- „Worauf muss ich bei der Hundepensions-Gründung achten?”
- „Welche Rechtsform ist dafür geeignet?“,
- „Was gehört in meinen Businessplan?“
werden auf dieser Seite eingehend beantwortet.
Wir gründen Ihre Hundepension– Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft.
Daten und Fakten
- In Deutschland gibt es über 10 Millionen Hunde, die in Haushalten leben. Im Jahr 2021 gab es rund 1,74 Millionen Haustierbesitzer in Deutschland, die zwei Hunde als Haustiere im Haushalt hatten.
- Es gibt aktuell 1.172 Tierpensionen in Deutschland. Lauf der Website Hundepension-Suche.de sind davon 595 Hundepensionen.
- NRW belegt dabei mit 230 Pensionen den ersten Platz, gefolgt von Bayern und Niedersachsen
Quellen: Statista, Listflix, Leben mit Haustieren

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Ablauf der Gründung Ihrer Hundepension
Schritt 1 - Kostenfreie Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst zur Wahl der passenden Rechtsform für Ihre Hundepension
.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie erhalten eine ausführliche Gründungsberatung. Wir erstellen auch einen individuellen Gründungsplan für Ihre Hundepension.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Erstellung des Gesellschaftsvertrages
Wollen Sie in Form einer Gesellschaft gründen, sind wir bei Bedarf oft dazu in der Lage, Ihren Gesellschaftsvertrag für Ihre Hundepension innerhalb von 24 Stunden zu erstellen.
Schritt 4 - Gründung Ihrer Vermietung
Wir tragen Ihre Hundepension in das Handelsregister ein und melden sie steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten darüber hinaus eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihrer Vermietung
Mit Hundepension durchstarten – Voraussetzungen
Für die Eröffnung einer Hundepension ist meist eine Sachkundeprüfung beim Veterinäramt bzw. eine einschlägige Ausbildung notwendig, etwa zum Tierarzthelfer oder Tierpfleger.
In jedem Fall sollten Sie über hinreichende Erfahrung im Umgang mit Hunden verfügten und sich auch mit artgerechter Tierhaltung, ihrer Pflege und der Hundeerziehung auskennen.
Auch an die Räumlichkeiten, in denen die Pension betrieben wird, werden bestimmte Anforderungen gestellt, Hundepensionen dürfen z.B. nicht reinen Wohngebieten liegen (Gefahr von Lärm- und Geruchsbelästigung) und es sind die Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Hundeverordnung in Bezug auf Zwingergröße, Auslauf usw. einzuhalten.
Vor der Gründung Ihrer Hundepension sollten Sie einen Businessplan entwerfen, anhand dessen Sie Ihr Geschäftskonzept ausarbeiten und das geplante Vorhaben einschätzen. Er enthält Angaben zur Finanzierung, zur Konkurrenzsituation, Chancen und Risiken usw.
Themen wie:
- Wettbewerbsanalyse (andere Hundepensionen in der Nähe)
- Konzept
- Zielgruppe
- Standort
- Marketing- und Vertriebsstrategie
- Budget
werden dort eingestellt.
Darüber hinaus ist der Businessplan die Basis für Fördermittel und den Bankkredit.
Als Kosten sollten dabei erfasst werden die Gründungskosten i.e.S.. Ferner Kosten für Gebäudekauf/ Miete und Umbau, Gehege/ Käfige und technische Ausstattung, laufende Kosten sowie Marketing/Werbekosten.
Im Businessplan sollten Sie auch das genaue Konzept Ihrer Pension festhalten.
Welche Umfang haben die angebotenen Leistungen? Planen Sie eine Tag- und Nachtbetreuung (dann Übernachtungsräume für Angestellte einplanen!) oder eine Hundetagesstätte? Kümmern Sie sich gezielt um bestimmte Arten von Hunden, wie alte Tiere oder bissige/Problemhunde?
Wie viele Tiere können Sie unterbringen? Wie müssen Auslaufbereiche und Gehege/ Käfige ausgestaltet sein?
Einige Hundepensionen bieten zusätzliche Dienstleistungen an, wie zum Beispiel:
- Training: Gezielte Übungen und Erziehungseinheiten.
- Sozialisierung: Spiel- und Interaktionsmöglichkeiten mit anderen Hunden.
- Pflege: Baden, Bürsten und manchmal auch Frisieren.
- Tierärztliche Betreuung: In einigen Einrichtungen steht ein Tierarzt zur Verfügung oder es wird ein tierärztlicher Notdienst organisiert.
Wer sind Ihre Zielgruppen? Familien, die den Hund nicht mit in Urlaub nehmen können und ihn gut untergebracht wissen möchten? Oder zahlungskräftigte Halter, die dem Hund quasi einen Wellnessaufenthalt bieten möchten? All das gilt es festzulegen.
Für das Marketing sollten Sie eine ansprechende Internetseite einrichten, auf der Sie Ihre Pension und dort gut untergebrachte Hunde zeigen können. Zudem lassen sich soziale Medien als Plattform nutzen und auch ein Eintrag bei Google Maps ist nützlich.
Ausgelegte Flyer und Werbung in Hundemagazinen, auf Tierschutzportalen usw. runden die Maßnahmen ab.
Vor der Eröffnung der Hundepension, die den Kauf oder die Anmietung einer geeigneten Immobilien samt Auslaufflächen und einige Umbaumaßnahmen voraussetzt, sollte auch eine sorgfältige Finanzplanung vorgenommen werden. Welches Kapital ist vorhanden bzw. kann beschafft werden und welche Ausgaben fallen bei der Gründung an? Welche fixen und variablen laufenden Kosten (Tierfutter, Tierversicherungen usw.) kommen auf Dauer hinzu?
All das ist auch bei der Festsetzung der Tagespauschalen zu bedenken. Wie viele Tiere müssen Sie wie oft zu welchen Preisen aufnehmen, um Ihre Kosten zu decken und Gewinn zu erwirtschaften?
Idealerweise verfügen Sie zu Beginn über ausreichendes Eigenkapital; die meisten Gründer müssen jedoch auf Fremdkapital zurückgreifen. Die Finanzierung kann als Kreditfinanzierung durch eine Bank erfolgen. Es gibt aber auch noch andere Finanzierungsmodelle, wie z.B. die Finanzierung durch Investoren, etwa in Form eines Beteiligungsvertrags.
Rechtsform wählen
Wenn Sie eine Hundepension eröffnen möchten, dann ist zu klären, welche Rechtsform für Sie die Richtige ist.
Viele gründen als Einzelunternehmen oder GbR. Es sind aber auch Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG möglich.
Hundepension als Einzelunternehmen
Viele Hundepensionen sind eher kleine Betriebe. die in Deutschland oft als Einzelunternehmen geführt werden. Diese Gründungsform erfordert wenig Aufwand und die steuerlichen Pflichten sind überschaubar.
Ein großer Nachteil liegt in der Haftung mit Ihrem Privatvermögen.
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Hundepension als GbR
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, wobei mindestens zwei Gründer einen gemeinsamen Zweck verfolgen müssen. Auch bei ihr erfordert die Gründung wenig Aufwand.
Die Gesellschafter haften aber unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen, wie jeder Einzelunternehmer.
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Hundepension als GmbH oder UG
Wer in großem Umfang Tiere betreut und hohe Einnahmen generiert, der kann auch über eine Kapitalgesellschaft nachdenken, eine GmbH oder UG.
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist aber aufwändig und es ist eine Einlage von 25.000 Euro nötig (mindestens zunächst 12.500 Euro Stammkapital). Notarbesuch und Handelsregister- Anmeldung sind obligatorisch. Der große Vorteil ist die Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Stammkapitals.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG gleicht der GmbH, kann aber mit 1 Euro Stammkapital gegründet werden. wobei für den Geschäftsbeginn mehr Kapital unbedingt zu empfehlen ist. Wie die GmbH bietet auch die UG eine Haftungsbeschränkung.
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Handelsregistereintrag
Je nach der Unternehmensform ist ein Handelsregistereintrag nötig. So etwa bei der UG, GmbH oder beim eingetragenen Kaufmann (e.K.)
Die Eintragung können wir gerne im Rahmen unserer Dienstleistung für Sie übernehmen.
Finanzamt
Die Eröffnung der Hundepension müssen Sie dem Finanzamt melden. Steuerpflichtig sind Ihre Einnahmen natürlich. Bleiben sie für das vorangegangene Jahr aber unter 22.000 Euro Jahresumsatz (laufendes Kalenderjahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro), können Sie ggf. die Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nutzen. Bei vielen Hundepensionen ist das der Fall. Diese Regelung ermöglicht es Kleinunternehmern, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Es ist jedoch zu beachten, dass Kleinunternehmer auch keine Vorsteuer aus ihren Eingangsrechnungen abziehen können.
Gewerbeamt
Der gewerbliche Betrieb einer Hundepension ist auch beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform.
Die Gewerbeanmeldung übernehmen wir im Rahmen unserer Dienstleistungen für Sie.
Verbände
Für Hundepensionen ist insbesondere der Bundesverband für Tiergesundheit e.V. (BfT ) zuständig. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Hundepension eröffnen – Marke anmelden
Falls Sie im großen Stil Tiere betreuen, kann es sich anbieten, eine Marke anzumelden, um sich gegen Mittbewerber und Nachahmer zu schützen. Der Firmenname, aber auch das Logo usw. können markenrechtlich geschützt werde.
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Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Kostenloses Erstgespräch und Wahl einer passenden Marke.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Check, ob die Marke in das Register eingetragen werden kann. Bekanntheitsschutzprüfung sowie Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche .
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Eintragung Ihrer Marke in das Markenregister. Zehn Jahre Markenschutz
Deutsche Marke für Ihre Hundepension anmelden
Mit einer DE-Marke haben Sie zehn Jahre Markenschutz in ganz Deutschland. Empfehlenswert, wenn Ihre Kunden im Wesentlichen in Deutschland wohnen. Das dürfte bei den hiesigen Hundepensionen meist der Fall sein.
Hundepension : Buchhaltung outsourcen
Besonders große Tierpensionen haben manchmal eine Bilanz und doppelte Buchführung nach dem HGB zu erstellen. Dies kann anspruchsvoll sein.
Damit Sie sich ganz der Tierbetreuung widmen können, ist dann die Auslagerung der Buchhaltung an einen externen Dienstleister anzuraten.
Minimierung des Verwaltungsaufwands
Überblick Ihrer Finanzlage
Auslagerung der Haftung
Hundepension – negative Bewertung auf Google & Co. löschen
Gute Bewertungen sind von hoher Bedeutung für den Erfolg Ihrer Hundepension. Tierpensionen werden auf verschiedenen Online-Portalen bewertet, die es Nutzern ermöglichen, ihre Erfahrungen zu teilen und Bewertungen abzugeben. Zu den bekanntesten Portalen gehören:
- Google Maps/Google My Business
- Yelp,
- Facebook,
- Hundepension-Suche.de,
- Tierärzte.de
- Meinestadt.de
Hundehalter können sich hier einen Eindruck von Ihrer Pension machen und als Ihre Kunden auch selbst Bewertungen abgeben.
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Viele Hundehalter achten, bevor sie Ihnen ihr geliebtes Tier anvertrauen, natürlich sehr auf die Online-Bewertungen Ihrer Hundepension. Bei negativen Bewertungen sollten Sie prüfen (lassen), ob eine Löschung möglich ist.
Wie Sie negative Online-Bewertungen löschen
Gegen unrechtsmäßige Bewertungen können Sie rechtlich vorgehen wenn
- unwahre Tatsachen behauptet werden. Manche schreiben sogar Bewertungen, ohne jemals mit ihrem Tier bei Ihnen gewesen zu sein.
- der Hundehalter Sie beleidigt bzw. schmäht.
- es sich um von der Konkurrenz lancierte Fake Bewertungen handelt
Im Rahmen unserer anwaltlichen Leistungen bieten wir unseren Mandanten an, die Löschung unrechtmäßiger Bewertung für sie zu betreiben.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Senden Sie uns bitte zunächst den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit Internetadresse und Beschreibung des Sachverhaltes. Dies ist per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de möglich oder über unser Kontaktformular.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen nun vorab kostenfrei, wie die Erfolgsaussichten zur Löschung aussehen. Bei positivem Ergebnis können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der Löschung beauftragen möchten. Je Bewertung ist ein einmaliges Pauschalhonorar zu zahlen.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Im Normalfall wird die Bewertung schon auf das anwaltliche Schreiben hin (notice-and-take-down-letter) seitens des Portals gelöscht.
Exkurs: Hundepension abwickeln und schließen
Es kann passieren, dass eine Hundepension nicht gut läuft, sich nicht rechnet und geschlossen werden muss.
Dazu gibt es mehrere Wege:
- Einleitung eines Insolvenzverfahrens
- Liquidation des Unternehmens
- Löschung oder Auflösung des Unternehmens bei Vermögenslosigkeit
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Unsere Mandanten vertrauen uns auch in folgenden Fachgebieten
FIRMA
GRÜNDEN
BEWERTUNG
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: KRAUS GHENDLER Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, GHENDLER RUVINSKIJ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).










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