Firma eines e.K löschen

Selbstständige Einzelunternehmer, die ihrer geschäftlichen Tätigkeit nicht mehr aktiv nachgehen, sollten über die Beendigung der Firma nachdenken.

Tatsächlich werden in Deutschland jährlich so viele Unternehmen gelöscht, wie gegründet.

Die Gründe können vielfältiger Natur sein:

  • Die Selbständigkeit war ein Nebeneinkommen. Die hauptberufliche Erwerbstätigkeit wurde als Angestellter ausgeübt. Es werden keine weiteren Bestrebungen zur Wiederaufnahme der vernachlässigten Selbstständigkeit vorgenommen.
  • Im Rahmen der Einzelfirma wurden erste Schritte in Richtung Selbstständigkeit vorgenommen, um ein Geschäftsmodell zu testen. Der Test verlief nicht wie gewünscht und die Selbstständigkeit wird eingestellt.
  • Das Unternehmen läuft erfolgreich und soll als GmbH oder UG fortgeführt werden. Um die private Haftung für weitere Geschäfte zu beenden, wird das Einzelunternehmen beendet.

Auflösung der Einzelfirma stoppt private Haftung und Kosten

Die Firma eines e.K. sollte beendet werden, wenn kein aktiver Geschäftsbetrieb mehr vorliegt. Es existieren mehrere rechtlich zugelassene Methoden:

  1. Die Löschung auf Anregung nach 31 Abs. 2 HGB
  2. Die Löschung von Amts wegen oder wegen Vermögenslosigkeit (§ 394 FamFG)

Sobald Ihnen als Einzelunternehmer klar wird, dass Sie keine selbstständige Tätigkeit mehr ausüben möchten, sollten Sie Ihre Firma löschen lassen. Sie stoppen damit die private Haftung und die fortlaufenden Kosten, die durch die Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten und sonstiger Gebühren entstehen.

Beachten Sie: Steuerberater sind meistens der erste Anlaufpunkt im Falle der Schließung einer Firma. Dennoch kennen die meisten Steuerberater das Verfahren der Löschung ohne Sperrjahr nicht. Deshalb empfehlen viele Steuerberater (aufgrund dieser konkreten Wissenslücke) sofort die “klassische” Liquidation – trotz ihrer Langwierigkeit und Kosten.

Wir bieten die Auflösung/ Löschung  ohne Sperrjahr  zu einem Festpreis.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.