Ihre UG in eine GmbH umwandeln
Die meisten Inhaber einer UG möchten sie nach Ansparung des dafür notwendigen Stammkapitals in eine GmbH umwandeln.
Zwar sind beide Gesellschaftsformen rechtlich fast identische – insbesondere bietet sowohl die GmbH als auch die UG eine persönliche Haftungsbeschränkung -, doch gilt die GmbH ist eine gegenüber der UG angesehenere Rechtsform.
Eine UG darf außerdem im Fall eines Gewinnvortrags nicht ihren gesamten Jahresüberschuss an ihre Gesellschafter ausschütten, sondern muss eine Rücklage von 25 % bilden. Diese Thesaurierungspflicht entfällt bei der GmbH.
In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Umwandlung Ihrer UG in eine GmbH.
Umwandlung mit Haftungs-, Steuer- und organisatorischen Vorteilen
Für die Umwandlung einer UG wird auf zwei Weisen vorgenommen:
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftereinlagen – schnellste und einfachste Umwandlungsmethode
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln – kostenaufwändige Umwandlungsmethode, kostspielige Bewertung durch Wirtschaftsprüfer erforderlich
Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Kernpunkte Umwandlung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.