UG & Co. KG liquidieren, löschen oder auflösen

Eine UG & Co. KG, die ihren Geschäftszweck verfehlt, belastet Geschäftsführer, Gesellschafter und Kommanditisten unnötig mit Kosten und Pflichten.

Die Beendigung sollte in Betracht gezogen werden, wenn:

  • die UG & Co. KG keine Gewinne erwirtschaftet, die Kehrtwende unwahrscheinlich erscheint und die Inhaber die Gesellschaft beenden möchten.
  • die UG & Co. KG versilbert werden soll. Das Vermögen kann veräußert und die Gesellschaft danach beendet werden.
  • die Inhaber die Gesellschaft eigentlich veräußern möchten, aber keine passenden Käufer finden. Um die Kosten zu stoppen, wird sie beendet.

Beendigung der UG & Co. KG stoppt die Haftung und laufende Kosten

Folgenden Optionen können in Betracht gezogen werden:

  1. Die Liquidation (§§ 60 Abs. 1 Nr. 2, 66 ff. GmbHG), Sie beendet Ihre UG & Co KG sicher.
  2. Die Auflösung ohne Sperrjahr ohne Vermögenslosigkeitsvermerk ( § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) oder
  3. Die Löschung ohne Sperrjahr wegen Vermögenslosigkeit (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 394 FamFG).

Die Löschung oder Auflösung können alternativ zur Liquidation nach §§ 66 ff. GmbHG angewandt werden. Es gelten für sie aber strenge Voraussetzungen und sie werden nicht von allen Registergerichten durchgeführt.

Wir übernehmen für Sie die Liquidation, Auflösung oder Löschung Ihrer UG & Co. KG ohne Sperrjahr – zu einem Festpreis.

UG & Co. KG schnell und einfach beenden lassen

Beendungspaket - Honorar je Gesellschaft: Verwaltungs-UG und KG

GesellschaftLiquidation

389,–zzgl. € 73,91 USt.
  • Liquidation jeder Gesellschaft. Sichere Auflösung & Löschung.
  • Jede Gesellschaft
    Wir führen die Liquidation für jede Gesellschaftsform durch - insbesondere für die GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG (dann jeweils für die Verwaltungs-GmbH bzw. UG und die KG). Das Honorar bleibt dabei gleich. Für Gesellschaften wie KG oder OHG führen wir für das gleiche Honorar eine Auflösung durch. Für Firmen von eK. führen wir für das gleiche Honorar eine Löschung aus dem Handelsregister durch. Die Liquidation ist ein sicheres Verfahren: Sie wird von allen Gerichten akzeptiert. Sie kann auch durchgeführt werden, wenn eine Gesellschaft zu Verfahrensbeginn noch Aktiva oder Passiva hat oder ihr laufendes Geschäft noch nicht gänzlich abgewickelt wurde, beispielsweise weil noch nicht alle Verträge gekündigt worden sind.
  • Sichere Auflösung & Löschung
    • Möglich bei allen Gerichten - Alternative: Blitzlöschung, wird von vielen Gerichten abgelehnt oder verzögert durchgeführt
    • Möglich bei laufenden Verpflichtungen: Abwicklung im Sperrjahr
    • Möglich bei offenen Steuerpflichten: Erfüllung im Sperrjahr
    • Möglich bei Vermögen: Verteilung im Sperrjahr
    • Möglich bei Schulden: Befriedigung im Sperrjahr - Alternative, falls Sie Schulden nicht tragen können oder wollen: Insolvenzverfahren
  • Kein Vermögenslosigkeitsvermerk
    Im Handelsregister wird kein Vermögenslosigkeitsvermerk eingetragen.
  • Begleitung & Organisation
    • Vertretung während des gesamten Liquidationsverfahrens
    • Vertretungsdauer ab Anmeldung der Liquidation: über 13 Monate
    • Organisation 2 Beurkundungen Notar
    • Durchführung Gläubigeraufruf Bundesanzeiger
    • Erfolgseinschätzungsgespräch Blitzlöschung: zzgl. 139,- €
    • Liquidationsgespräch: Telefonische Klärung Ihrer Fragen, insbesondere zu Pflichten, Ablauf & Unterlagen, zzgl. 89,- €
  • Beendungsunterlagen
    • Liquidationsunterlagen Auflösungsbeschluss für die Gesellschafter
    • Liquidationsunterlagen Auflösung für das Registergericht
    • Gläubigeraufruf beim Bundesanzeiger
    • Liquidationsunterlagen Löschung für das Registergericht
  • Gläubigeraufruf
    Wir führen für Sie den Gläubigeraufruf durch Meldung beim Bundesanzeiger durch.
  • Sperrjahr
    Wir begleiten Sie während des Sperrjahrs.

Online Firma beenden

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Firma zum günstigen Festpreis von 389,– €
direkt online durch eine Liquidation aufzulösen und löschen zu lassen.

Beratung zur Blitzlöschung

Sie erhalten ein Angebot zur Durchführung einer Beratung zur Blitzlöschung. Die Blitzlöschung ist ein komplexes Verfahren. Bestehen seine Voraussetzungen, kann Ihre Firma schneller und mit geringeren Steuerpflichten beendet werden. Ihre Fragen werden besprochen und es wird eingeschätzt, ob eine Blitzlöschung erfolgsversprechend ist.

Beendung Ihrer Gesellschaft

Wir organisieren für Sie den gesamten Beendungsprozess, beginnend mit dem Angebot zur Durchführung einer Blitzlöschung, dem Aufsetzen der Beendungsunterlagen über die Durchführung des Gläubigeraufrufs und der Vorbereitung der beiden Termine beim Notar bis hin zur Austragung Ihrer Gesellschaft aus dem Handelsregister nach Sperrjahr und dem Stopp Ihrer Pflichten als Gesellschafter und Geschäftsführer.

Ziele der Liquidation, Löschung oder Auflösung einer UG & Co. KG

  • Beendigung der Geschäftsführerhaftung

    Als Geschäftsführer einer UG & Co. KG können Sie persönlich haftbar gemacht werden. Durch die Liquidation, Löschung oder Auflösung wird die Haftbarkeit beendet.

  • Stopp laufender Kosten

    Trotz Inaktivität der Geschäftstätigkeit verursacht eine eingetragene UG & Co. KG Kosten. Durch die Doppelartigkeit der Rechtsform fallen diese Kosten zweifach an, einmal für die Komplementärs-UG und einmal für die KG. Mit der Austragung entfallen die Pflichten zur kaufmännischen Buchführung, Bilanzierung, steuerlichen Erklärung und Begleichung von IHK-Beiträgen.

  • Rechtssicherheit

    Die Liquidation, Auflösung oder Löschung der UG & Co. KG folgen gesetzlichen Regelungen.  Manche Unternehmer nehmen in einer Krisensituation die Dienste dubioser Unternehmensbestatter in Anspruch, die mit illegalen Methoden eine “rechtssichere” Beendigung anpreisen. Neben dem Eintritt der privaten Haftung des Geschäftsführers kann dieses Vorgehen in Geld- oder Freiheitsstrafen münden.

  • Geringe formale Aufwendungen

    Die Liquidation, Löschung oder Auflösung der UG & Co. KG mit uns minimiert den formalen Aufwand für Sie. Wir entwickeln eine individuelle Beendigungsstrategie und stehen Ihnen bei allen anfallenden Fragen zur Seite. Für die Zeit des Verfahrens berät Sie Ihr individueller spezialisierter Rechtsanwalt.

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Anleitung zur Liquidation, Auflösung oder Löschung der UG & Co. KG ohne Sperrjahr – Schritt für Schritt

Anleitung UG & Co. KG liqidieren

  • 1 Mandatierung

    Sie beauftragen uns mit der Liquidation Ihrer UG & Co KG. Wir prüfen die Voraussetzungen und beginnen mit den Vorbereitungen.

  • 2 Erstellung der Unterlagen

    Wir prüfen sodann die Voraussetzungen und arbeiten für Sie eine Strategie aus.  Unterlagen zur Liquidation Ihrer UG & Co KG werden ausgearbeitet. (Auflösungsbeschluss, Anmeldung, Liquidatoren, Gläubigeraufruf, Beendigung der Liquidation) und Gesellschafterbeschluss, Notartermin, Gläubigeraufruf werden vorbereitet.

    Auf Wunsch prüfen wir die Alternative einer “Blitzlöschung” wegen Vermögenslosigkeit. Sie kann in Einzelfällen schneller zur Entfernung aus dem Handelsregister führen. Die Liquidation kann dann ggf. auf eine Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit umgestellt werden. Ansonsten setzen wir die Liquidation fort.

  • 3 AUFLÖSUNGSBESCHLUSS

    Wir bereiten den Auflösungsbeschluss für Ihre UG & Co KG vor. Die Gesellschaftern unterzeichnen ihn.

  • 4 ERSTER BEURKUNDUNGSTERMIN

    Zwecks Meldung der Auflösung der UG & Co. KG zum Handelsregister und Beurkundung der Beendungsunterlagen ist ein Notartermin nötig.

  • 5 GLÄUBIGERAUFRUF

    Es folgt die Bekanntmachung der Liquidation Ihrer UG & Co KG im Bundesanzeiger mit Gläubigeraufruf.

  • 6 SPERRJAHR

    Ab dann läuft das Sperrjahr vor Löschung der UG & Co. KG aus dem Handelsregister. Es wird Vermögen verwertet,  Verbindlichkeiten und Verpflichtungen abgewickelt.

  • 7 ZWEITER BEURKUNDUNGSTERMIN

    Bevor die Meldung des Erlöschens der UG & Co. KG zum Handelsregister erfolgen kann, bedarf es eines zweiten Beurkundungstermins.

  • 8 Austragung AUS DEM HANDELSREGISTER

    Die UG & Co. KG wird aus dem Handelsregister ausgetragen (§ 19 HRV). Damit sind Sie und alle beteiligten Personen von den Pflichten entbunden sowie die laufenden Kosten gestoppt.

Löschung oder Auflösung der UG & Co. KG Schritt für Schritt

Anleitung UG & Co. KG auflösen/ löschen

  • 1. EINSCHÄTZUNGSGESPRÄCH ERFOLGSAUSSICHTEN

    Wenn Sie die Option des Wechsels von der Liquidation in eine Auflösung oder Löschung wegen Vermögenslosigkeit ohne Sperrjahr prüfen lassen möchten, bieten wir ein Erfolgseinschätzungsgespräch an. Dabei wird erörtert, ob die strengen Voraussetzungen  (kein Vermögen, keine laufenden Verpflichtungen usw.) erfüllt werden können.

  • 2 Erstellung der Unterlagen

    Nach Mandatserteilung kommt es zu einer vertieften Prüfung der Beendung Ihrer UG & Co. KG durch unsere Kanzlei. Wir arbeiten Ihre individuelle Abwicklungsstrategie gegenüber dem Gericht aus und begleitet danach die Beendung ohne Sperrjahr bis zu ihrem Abschluss.

    Ausarbeitung einer Beendungsstrategie zur vollen Enthaftung

    Durch die sorgfältige Ausarbeitung Ihrer Beendungsstrategie wird zeitlichen Verzögerungen oder der Abweisung des Löschungsverfahrens entgegengearbeitet, die Sie später Zeit und Geld kosten könnten.

    Während der Überprüfung werden die individuellen Einzelheiten Ihres Falles erfasst um so eine reibungslose und schnelle Abwicklung Ihrer UG & Co. KG zu gewährleisten. Die häufigsten Prüfungspunkte sind:

    • Betriebseinstellung
    • Gewinnsituation seit Gründung der Firma
    • Besonderheiten bei mehreren Gesellschaftern
    • Gewinnsituation seit Abgabe der letzten Steuererklärung
    • Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten
    • Ablauf bei mehreren Gesellschaftern
    • Notartermin bei Auflösung ohne Vermögenslosigkeitsvermerk
    • Vorhandenes Vermögen der Gesellschaft
    • Verbindlichkeiten der Gesellschaft
    • Eidesstattliche Versicherung
    • Verhalten nach erfolgreicher Löschung – insbesondere die Aufbewahrungspflichten nach §§ 74 Abs. 2 und 257 Abs. 4, 5 HGB sowie § 147 AO

    Ausarbeitung der UG & Co. KG Beendungsunterlagen

    Daraufhin erstellen wir ein Unterlagenpaket zur Herbeiführung der Auflösung oder Löschung Ihrer UG & Co. KG ohne Sperrjahr. Die Löschung aus dem Registergericht ist eine schwerwiegende Folge für ein Unternehmen – es verliert seine Existenz. Die Registergerichte prüfen Abwicklungsbegehren deshalb besonders sorgfältig. Unser Schwerpunkt liegt auf einer möglichst detaillierten und individuell vorbereiteten Darstellung der Vermögenslosigkeit als Voraussetzung der beschleunigten Entfernung Ihrer überflüssigen UG & Co. KG aus dem Handelsregister.

  • 3 ABKLÄRUNG STEUERLICHER UNBEDENKLICHKEIT

    Für die Auflösung oder Löschung der UG & Co. KG muss die steuerliche Unbedenklichkeit mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Es wird der Austragung nur zustimmen, wenn dem Staat durch die vorzeitige Austragung keine steuerlichen Nachteile entstehen. Die steuerlichen Pflichten würden somit für beide Seiten überflüssig sein und unnötigen Aufwand bedeuten. Durch die Abklärung entfallen die Steuerpflichten und die Gesellschaft kann schnell beendet werden.

  • 4 BEURKUNDUNGSTERMIN

    Die Auflösung kann ohne Sperrjahr und ohne Vermögenslosigkeitsvermerk durchgeführt werden. Für die Anwendung dieses Verfahrens ist allerdings ein Beurkundungstermin notwendig. In einem Gesellschafterbeschluss wird die Auflösung beschlossen und Liquidatoren für den verkürzten Zeitraum des Beendigungsverfahrens bestimmt. Der Beschluss bestätigt auch die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft durch eine eidesstattliche Versicherung. Wir bereiten alle formale Unterlagen vor und organisieren einen Notartermin.

  • 5 EINLEITUNG UND VERTRETUNG DER LÖSCHUNG ODER AUFLÖSUNG OHNE SPERRJAHR

    Wir leiten das angestrebte Beendigungsverfahren für Ihre UG & CO. KG ein. Unsere anwaltliche Begleitung beinhaltet die Vertretung vor dem Registergericht, wo wir die Vermögenslosigkeit glaubwürdig darstellen. Neben der Vertretung geben wir eine eidesstattliche Versicherung bezüglich der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft ab.

  • 6 AUSTRAGUNG AUS DEM HANDELSREGISTER

    Nach der Austragung der UG & Co. KG aus dem Handelsregister (§ 19 HRV) sind die rechtlichen Pflichten aufgehoben. Der Geschäftsführer wird enthaftet und die laufenden Betriebskosten sind gestoppt. Wir übermitteln Ihnen den Löschvermerk. Die Gesellschaft wurde erfolgreich beendet.

Voraussetzungen für die Liquidation, Auflösung oder Löschung der UG & Co. KG ohne Sperrjahr

Überblick Voraussetzungen

  • Eine inaktive UG & Co. KG verursacht Kosten. Außerdem kann der Geschäftsführer privat haftbar gemacht werden.

  • Sie können die UG & Co KG durch Liquidation sicher beenden. Das ist auch dann möglich, wenn es noch Vermögen,  Verbindlichkeiten oder laufende Geschäfte gibt. Eine Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit  ohne Sperrjahr ist dagegen an strenge Voraussetzungen gebunden. Blitzlöschungen werden von Gerichten auch oft  verweigert.

    Die Liquidation (§§ 60 Abs. 1 Nr. 2, 66 ff. GmbHG) beendet Geschäftsführerhaftung, Kosten und Pflichten. Nach der Liquidation steht auch kein  Vermerk “Gelöscht wegen Vermögenslosigkeit” im Handelsregister.

  • Die Auflösung der UG & Co. KG (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 131 Abs. 2 Nr. 2, 161 Abs. 2 HGB) kann ohne Sperrjahr durchgeführt werden. Nach der Löschung bleibt kein Vermerk bezüglich der Vermögenslosigkeit im Register zurück. Ein Notartermin ist erforderlich.

  • Die Löschung der UG & Co KG (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 5a GmbHG, § 394 FamFG sowie §§ 131 Abs. 2 Nr. 2, 161 Abs. 2 HGB) entbindet Geschäftsführer ebenfalls schnell von der Haftung und stoppt laufende Betriebskosten. Es ist kein Notartermin erforderlich, allerdings bleibt ein Vermerk „gelöscht wegen Vermögenslosigkeit“ im Handelsregister zurück.

  • Beide Verfahren setzen die Vermögenslosigkeit voraus. Sie besteht, wenn die UG & Co. KG

    • Keine Schulden
    • Keine laufenden Verpflichtungen
    • Kein Vermögen
    • Sowie die steuerliche Unbedenklichkeit

    vorzuweisen hat.

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Vorteile und Nachteile der Beendigung einer UG & Co. KG

Vorteile der Beendigung im Überblick

  • Enthaftung und Beendigung der persönlichen Verantwortung des Geschäftsführers

    Durch die Austragung der UG & Co. KG wird die persönliche Haftung des Geschäftsführers aufgehoben. Er kann durch Pflichtverletzungen nicht mehr persönlich haftbar gemacht werden. Sobald die Austragung vollzogen ist, existiert die UG & Co. KG nicht mehr.

  • Ende laufender Betriebskosten

    Mit der Beendigung werden die laufenden Betriebskosten gestoppt. Bei Fortführung der Gesellschaft bestehen sie aus:

    • Der Führung der kaufmännischen Buchhaltung
    • Der Erstellung von Bilanzen
    • Der Abgabe steuerlicher Erklärungen
    • Der Zahlung IHK und sonstiger Beiträge

    Die Pflichterfüllung geht mit einem erheblichen finanziellen oder zeitlichen Aufwand einher.

  • Legalität

    Alle  von uns angewandten Verfahren zur Beendigung der UG & Co. KG beruhen auf  Gesetzgebung und Rechtsprechung. Aufgrund der Faktenlage Ihrer Situation zeigen wir Ihnen auf, welches Verfahren rechtlich anwendbar ist. Es werden keine künstlichen Fakten geschaffen, um die Gesellschaft schneller auflösen zu können. Die unangenehme Situation eines unwirtschaftlichen Unternehmens und dem daraus resultierenden Bedürfnis, die Rechtsverhältnisse schnellstmöglich zu beenden, verleitet manche Unternehmer zu Fehlentscheidungen. Es existiert ein Markt von dubiosen Unternehmensbestattern, dessen Dienstleistungen den rechtlichen Rahmen überschreiten. Sie beinhalten häufig:

    • Unternehmensübertragungen
    • Geschäftsführeraustausch
    • Umwandlung oder Liquidation nach ausländischer Rechtsordnung.

    Den Dienstleistern fehlt es jedoch häufig an der anwaltlichen Zulassung. Zudem haben diese Methoden einen gegenteiligen Effekt. Bei Aufdeckung werden die rechtlichen Verhältnisse samt Haftung wiederbelebt. Dem Geschäftsführer drohen straf- und zivilrechtliche Folgen, die nicht selten in Geld- oder sogar Freiheitsstrafen münden.

Vorteile der Liquidation

  • Sichere Beendigung

    Mit der Liquidation wird Ihre UG & Co KG  sicher beendet

    Auflösung und Löschung ohne Sperrjahr (“Blitzlöschungen”) sind demgegenüber nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Bei Restvermögen, Verbindlichkeiten, laufenden Verträgen oder Steuerpflichten scheiden Sie aus. Viele Registergerichte lehnen sie auch ganz ab.

    Die Liquidation wird von uns daher primär eingeleitet. Die Erfolgsaussicht einer Blitzlöschung prüfen wir auf Wunsch.

Nachteile der Liquidation

  • Dauer

    Mittels Liquidation kann die UG & Co KG  zwar sicher aus dem Handelsregister  entfernt werden. Sie erfordert aber  ein Sperrjahr .

    Die  Blitzlöschungsverfahren können daher manchmal schneller sein, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Eine  Erfolgsaussichtsprüfung bieten wir bei  jeder Liquidation mit an.

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Vorteile und Nachteile der Auflösung einer UG & Co KG ohne Sperrjahr

Vorteile der Auflösung

  • KEIN VERMERK DER VERMÖGENSLOSIGKEIT

    Bei Auflösung der UG & Co. KG nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG droht kein Vermerk zur Vermögenslosigkeit im Handelsregister. Aus Reputationsgründen könnte er schädlich sein.

Nachteile der Auflösung

  • Notartermin

    Die Auflösung ohne Sperrjahr gibt es nicht ohne  Notartermin unter Beteiligung von Geschäftsführer,  Kommanditisten und  Gesellschaftern.

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Vorteile und Nachteile der Löschung einer UG & Co KG ohne Sperrjahr

Vorteile der Löschung

  • Keine Beurkundung nötig

    Die Löschung der UG & Co. KG ohne Sperrjahr, nach § 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 394 FamFG, kommt ohne notarielle Beurkundung aus, was den Aufwand verringert.

Nachteile der Löschung

  • VERMERK DER VERMÖGENSLOSIGKEIT

    Im Fall der Löschung der UG & Co. KG ohne Sperrjahr gibt es stets einen deutlich sichtbaren Vermerk „gelöscht wegen Vermögenslosigkeit“ im Handelsregister.

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Drei Wege zur Beendung einer UG & Co. KG

Arten der Beendung

  • 1 Liquidation mit Sperrjahr nach §§ 66, 73 GmbHG

    Die UG & Co. KG hat Vermögen und erwirtschaftet Gewinne. Sie soll dennoch beendet werden, etwa wegen eines Gesellschafterstreites. Dabei kommt die Liquidation mit Sperrjahr zur Anwendung.

  • 2 Auflösung oder Löschung nach §60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG

    Ausgangssituation: Die UG & Co. KG hat keine Schulden und kein Vermögen. Da die Vermögenslosigkeit vorliegt, kann das Unternehmen gelöscht oder aufgelöst werden.

  • 3 Regelinsolvenz nach § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG

    Die Schulden überschreiten das Vermögen der UG & Co. KG. Es gilt, Insolvenz anzumelden.

Erster Weg: Klassische Liquidation nach §§ 66 ff. GmbHG mit Sperrjahr

Eine UG & Co. KG, die einen Vermögensüberschuss vorweisen kann, wird üblicherweise fortgesetzt. Auflösungsgründe trotz wirtschaftlichen Erfolgs könnten folgende sein:

  • Es gab einen persönlichen Konflikt zwischen Gesellschaftern oder Kommanditisten.
  • Es existiert ein geringfügiges Restvermögen oberhalb der Bagatellgrenze vor, wodurch die Vermögenslosigkeit nicht vorhanden ist.

Liquidation nach Gesellschafterstreit (§§ 66 ff. GmbHG)

Liegt ein persönlicher Streit zwischen den Gesellschaftern und den Kommanditisten vor, während die UG & Co. KG sonst wirtschaftlich gesund ist, muss die Gesellschaft bei Beendigungswunsch nach §§ 66 ff GmbHG abgewickelt werden. Die klassische Liquidation beinhaltet ein Sperrjahr.

Beendigung durch Liquidation im Detail

Die benannten Liquidatoren (§ 72 GmbHG) führen folgende Schritte zur Liquidation der UG & Co. KG durch:

  1. Anmeldung der Liquidatoren zum Handelsregister.
  2. Anmeldung der Auflösung der UG & Co. KG zum Handelsregister.
  3. Steuerberater erstellt Eröffnungsbilanz und Bericht nach § 71 GmbHG.
  4. Steuerberater erstellt Jahresabschlüsse und Lageberichte.
  5. Änderung der Bezeichnung in: „UG & Co. KG  i.L.“ und Angabe der Liquidatoren auf Geschäftsunterlagen.
  6. Bekanntmachung  im elektronischen Bundesanzeiger und  Gläubigeraufruf
  7. Beenden laufender Geschäfte
  8. Erfüllung offener Verpflichtungen.
  9. Forderungen der UG & Co. KG einziehen.
  10. Gesellschafts-Vermögen veräußern.
  11. Sperrjahr (§ 73 GmbHG).
  12. Nach  Sperrjahr  Verteilung des Liquidationserlöses.
  13. Schlussrechnung
  14. Notartermin und melden des Abschlusses der Liquidation zum Handelsregister
  15. Löschung der UG & Co. KG wird aus Handelsregister.

Liquidation zur „Versilberung“ der UG & Co. KG

Die Liquidation einer UG & Co. KG kann notwendig werden, wenn das Vermögenswerte oder das gesamte Unternehmen veräußert werden sollen. Besonders wenn der Geschäftsbetrieb noch aktiv ist, bleibt die Liquidation die einzige Möglichkeit.

Löschung oder Auflösung ohne Sperrfrist bei Auszahlung durch ordentlichen Gewinnverteilungsplan

Liegt lediglich unwesentliches Vermögen vor, das knapp über der Bagatellgrenze liegt, können die Gesellschafter es sich gegenseitig übertragen. Man spricht von einem Gewinnverteilungsplan. Ziel ist es, das Vermögen so zu minimieren, dass die Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit möglich ist.

Zweiter Weg: Beendigung durch Auflösung (§ 60 Abs. 1 Nr. 2) oder Löschung

Die UG & Co. KG, die kein Vermögen und keine Schulden vorweist, ist für die Inhaber eine Belastung. Es werden fortlaufend Kosten verursacht und der Geschäftsführer mit der Möglichkeit zur privaten Haftbarkeit belastet. Neben der Liquidation mit Sperrjahr können zwei Verfahren zur vorzeitigen Beendigung angewandt werden:

  • Auflösung ohne Sperrjahr und ohne Vermögenslosigkeitsvermerk (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) oder
  • Löschung ohne Sperrjahr wegen Vermögenslosigkeit (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 394 FamFG)

Voraussetzungen für die Anwendbarkeit beider Verfahren

Die Löschung oder Auflösung der UG & Co. KG kann nur angewendet werden, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind. Da die Gesellschaft durch einen Gerichtsbeschluss ohne Sperrfrist aus dem Handelsregister ausgetragen wird, wird der Gläubigerschutz stark eingeschränkt. Die Anwendbarkeit der Verfahren kommt überhaupt nur bei  qualifizierter Vorbereitung und glaubwürdiger Darstellung der Vermögenslosigkeit infrage. Es dürfen weder Schulden noch Vermögen vorliegen. Zudem muss die steuerliche Unbedenklichkeit abgeklärt werden und das Registergericht muss das Verfahren zulassen.

Kostenstopp und Enthaftung für den Geschäftsführer

Durch die Austragung aus dem Handelsregister wird die Haftung des Geschäftsführers aufgehoben. Die doppelte Kostenbelastung durch den Betrieb der inaktiven UG & Co. KG entfällt.

Der dritte Weg: Regelinsolvenz bei Überschuldung der UG & Co. KG nach § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG

Eine UG & Co. KG, die aus dem eigenen Vermögen oder sonstigen Quellen die eigenen Schulden nicht mehr decken kann, ist insolvent. Der Geschäftsführer ist nach § 15 Abs. 1 InsO zur Stellung des Antrags auf Regelinsolvenz verpflichtet.

Anmeldung der Insolvenz nach mehr als drei Wochen führt zur Privathaftung

Als Geschäftsführer müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen (§ 15 Abs. 1 InsO). Ansonsten können Sie wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO) privat haftbar gemacht werden.

Austragung und private Enthaftung durch Insolvenz

Die Insolvenz hat ähnliche Folgen wie die Auflösung oder Löschung. Die UG & Co. KG wird nach Stellung des Antrags aufgelöst (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 InsO). Der Geschäftsführer, die Gesellschafter oder die Kommanditisten können privat nicht haftbar gemacht werden.

Verschleierung der Insolvenz führt zur privaten Haftbarkeit

Die Krisensituation der insolventen UG & Co. KG ist für Geschäftsführer und Inhaber ein unangenehmer Zustand. Dubiose Unternehmensbestatter nutzen die Situation aus, um ihre oft illegalen Dienstleistungen anzubieten. Durch Geschäftsführerwechsel, Unternehmensverschmelzungen oder Anteilsverkäufe soll die Insolvenz umgangen werden. Nach dem deutschen Recht erfüllen diese Methoden den Tatbestand der Insolvenzverschleppung. Sie münden in der privaten Haftung des Geschäftsführers und können sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

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Typische Betriebskosten einer inaktiven UG & Co. KG vermeiden

Durch die Auflösung oder Löschung einer UG & Co. KG stoppen Sie den Anfall weiterer Kosten Ihrer nicht weiter aktiven Unternehmung. Die typischen Kosten sind:

BeschreibungBetrag
Industrie und HandelskammerJährlicher Beitrag, bei im Handelsregister gelisteten Firmen durchschnittlich 469,- € (Quelle: www.ihk-fragen.de – “IHK Transparent”)310,- € Mindestbeitrag, bundesweiter Durchschnittsbeitrag bei 938,- €
BundesanzeigerJährlicher Beitrag78,- Mindestbeitrag
BuchführungBei Inaktivität als Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) jährliche Übermittlung der Angaben aus der Bilanz. Als Kleinkapitallgesellschaft (§ 267 HGB) Bilanzierungspflicht. Meistens kostenpflichtig durch den Steuerberater. Jährliche KostenVariable Steuerberaterkosten nach der StBVV
KontoführungGebühren der kontoführenden BankJe nach Konto

Tipp: Leiten Sie die Gewerbeabmeldung beim Gewerbeamt schon vorbereitend ein – damit sparen Sie IHK-Beiträge!

Liquidation vs Auflösung ohne Sperrjahr vs Löschung ohne Sperrjahr

Liquidation (§§ 66 ff. GmbHG) vs Auflösung ohne Sperrjahr (§ 60 Abs. 1 Nr 2 GmbHG) vs Löschung ohne Sperrjahr (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 394 FamFG):

LiquidationAuflösung ohne SperrjahrLöschung ohne Sperrjahr
Wird von allen Registergerichten durchgeführtJaNein. Viele Registergerichte verweigern sich einem Vermögenslosigkeitsverfahren und verweisen – auch nach Rechtsbehelf – auf die Liquidation. Dadurch muss das Verfahren abgebrochen und eine Liquidation durchgeführt werdenNein. Viele Registergerichte verweigern sich einem Vermögenslosigkeitsverfahren und verweisen – auch nach Rechtsbehelf – auf die Liquidation. Dadurch muss das Verfahren abgebrochen und eine Liquidation durchgeführt werden
Erforderlichkeit der Abwesenheit jeglichen Vermögens, Verbindlichkeiten, laufender Verpflichtungen oder offener SteuerpflichtenNein, die Liquidation ist bei allen Gesellschaften möglich – sie ist länger, aber sichererJa, die Voraussetzungen werden streng geprüftJa, die Voraussetzungen werden streng geprüft
Auflösungsbeschluss und Anmeldung der Liquidatoren – Beurkundungstermin NotarJaJaNein
Antrag auf Wegfall des Sperrjahres aufgrund von Vermögenslosigkeit und entsprechende eidesstattliche Versicherung der Gesellschafter bzw. des LiquidatorsNeinJaJa
Eröffnungsbilanz und Bericht (§ 71 GmbHG) – SteuerberaterJaNeinNein
Alle Jahresabschlüsse und Lageberichte – SteuerberaterJaJa und Nein – nach Vermögenslosigkeit verzichten viele Finanzämter nach anwaltlicher Klärung auf Abschlüsse und Lageberichte während inaktiver Geschäftsjahre. Andere Gerichte verlangen nach allen AbschlüssenJa und Nein – nach Vermögenslosigkeit verzichten viele Finanzämter nach anwaltlicher Klärung auf Abschlüsse und Lageberichte während inaktiver Geschäftsjahre. Andere Gerichte verlangen nach allen Abschlüssen
Bekanntmachung der Auflösung und den Aufruf der Gläubiger im elektronischen BundesanzeigerJaNeinNein
Sperrjahr (§ 73 GmbHG)JaNeinNein
Verteilung des Liquidationserlöses und Erstellung der Schlussrechnung (§ 74 Abs. 1 S. 1 GmbHG) – SteuerberaterJaNeinNein
Anmeldung des Abschlusses der Liquidation – 2 Beurkundungstermin NotarJaNeinNein
Vermerk im Handelsregister“Die Gesellschaft wurde am 11.07.2012 geschlossen”“Die Gesellschaft wurde am 11.07.2012 geschlossen”“Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Verrmögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht”
DauerMindestens 13 MonateDurchschnittlich 3 Monate ab Einreichung. Wird das Verfahren abgelehnt, muss zusätzlich zur verstrichenen Zeit eine Liquidation durchgeführt werdenDurchschnittlich 3 Monate ab Einreichung. Wird das Verfahren abgelehnt, muss zusätzlich zur verstrichenen Zeit eine Liquidation durchgeführt werden
KostenSteuerberaterkosten, 2 Notartermine, anwaltliche BegleitungIm Optimalfall 1 Notartermin und anwaltliche Begleitung; häufig Steuerberaterkosten für Abschlüsse; bei Scheitern zuzüglich volle Kosten der LiquidationIm Optimalfall anwaltliche Begleitung; häufig Steuerberaterkosten für Abschlüsse; bei Scheitern zuzüglich volle Kosten der Liquidation

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Kosten der Beendung durch Liquidation

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  • Liquidation jeder Gesellschaft. Sichere Auflösung & Löschung.
  • Jede Gesellschaft
    Wir führen die Liquidation für jede Gesellschaftsform durch - insbesondere für die GmbH, UG, GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG (dann jeweils für die Verwaltungs-GmbH bzw. UG und die KG). Das Honorar bleibt dabei gleich. Für Gesellschaften wie KG oder OHG führen wir für das gleiche Honorar eine Auflösung durch. Für Firmen von eK. führen wir für das gleiche Honorar eine Löschung aus dem Handelsregister durch. Die Liquidation ist ein sicheres Verfahren: Sie wird von allen Gerichten akzeptiert. Sie kann auch durchgeführt werden, wenn eine Gesellschaft zu Verfahrensbeginn noch Aktiva oder Passiva hat oder ihr laufendes Geschäft noch nicht gänzlich abgewickelt wurde, beispielsweise weil noch nicht alle Verträge gekündigt worden sind.
  • Sichere Auflösung & Löschung
    • Möglich bei allen Gerichten - Alternative: Blitzlöschung, wird von vielen Gerichten abgelehnt oder verzögert durchgeführt
    • Möglich bei laufenden Verpflichtungen: Abwicklung im Sperrjahr
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  • Kein Vermögenslosigkeitsvermerk
    Im Handelsregister wird kein Vermögenslosigkeitsvermerk eingetragen.
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    • Liquidationsgespräch: Telefonische Klärung Ihrer Fragen, insbesondere zu Pflichten, Ablauf & Unterlagen, zzgl. 89,- €
  • Beendungsunterlagen
    • Liquidationsunterlagen Auflösungsbeschluss für die Gesellschafter
    • Liquidationsunterlagen Auflösung für das Registergericht
    • Gläubigeraufruf beim Bundesanzeiger
    • Liquidationsunterlagen Löschung für das Registergericht
  • Gläubigeraufruf
    Wir führen für Sie den Gläubigeraufruf durch Meldung beim Bundesanzeiger durch.
  • Sperrjahr
    Wir begleiten Sie während des Sperrjahrs.

Kosten der Beendung Ihrer UG & Co KG durch Liquidation im Überblick

Bei der Beendung Ihrer  UG & Co KG  durch eine Liquidation entstehen folgende Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
Kosten der Beendung einer Firma durch LiquidationJede Rechtsform: GmbH, UG, GmbH & Co. KG (je Gesellschaft), UG & Co. KG (je Gesellschaft), OHG, KG; Alle erforderlichen Liquidationsunterlagen; Erstellung Auflösungsbeschluss; Anmeldung Auflösungsbeschluss und Liquidatoren zum Handelsregister; Organisation Beurkundung beim Notar zur Auflösung; Bekanntmachung der Auflösung; Bekanntmachung des Gläubigeraufrufs beim Bundesanzeiger; Begleitung während des Sperrjahres; Organisation Beurkundung beim Notar zur Löschung; Anmeldung der Löschung zum Handelsregister; Vertretungsdauer bis Ende des Sperrjahres und Anmeldung des Erlöschens der Gesellschaft zum Handelsregister: über 13 Monate389,– €
Honorar je Gesellschaft (Komplementärin und KG)
Optional: Kosten Erfolgseinschätzungsgespräch Blitzlöschung Telefonisches Gespräch zur Einschätzung der Erfolgsaussicht der Blitzlöschung im Rahmen der Liquidation 139,– €
Optional: Kosten Liquidationsgespräch Telefonisches Gespräch bei Fragen zur Liquidation, beispielsweise zu den (steuerlichen) Pflichten, dem Ablauf oder den erforderlichen Unterlagen im Rahmen der Liquidation 89,– €
BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung der Liquidationsunterlagen. Es sind zwei Notartermine erforderlich: einer zu Beginn, einer zum Abschluss der Liqidation
Jeweils durchschnittlich 240,- €
SteuerberaterLiquidationsbilanzen: Eröffnungs- und -schlussbilanz; Laufende AbschlüsseÜber 1.000,- €
BundesanzeigerVeröffentlichung des Gläubigeraufrufs35,- €
HandelsregistergebührenKosten der Abmeldung der Gesellschaft vom HandelsregisterCa. 150,- €

Kosten der Beendung einer UG & Co KG ohne Sperrjahr bei Vermögenslosigkeit

Grundsätzlich beginnen wir eine Beendung mit der Liquidation. Sie tritt bei jeder Gesellschaft sicher ein und wird von allen Gerichten durchgeführt. Vor ihrer Einleitung bieten wir unsern Mandanten die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Blitzlöschung durch eine Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit ohne Sperrjahr. Dieses Verfahren wird nicht von allen Registergerichten akzeptiert und hat strenge Voraussetzungen – ist die Erfolgsaussicht jedoch gegeben, kann es zu einer Zeitersparnis sowie unter Umständen verringerten steuerlichen Pflichten (Finanzämter verzichten häufig auf Abschlüsse) führen. Entscheiden Sie sich für eine Blitzlöschung, werden die Kosten der Liquidation auf die Blitzlöschung angerechnet.

Kosten Löschung oder Auflösung einer UG & Co. KG ohne Sperrjahr

Übersicht der Pakete - Honorar je Gesellschaft

UG & Co. KGLöschung ohne Sperrjahr

1.199,–zzgl. € 227,81 USt.
  • Löschung einer UG ohne Sperrjahr wegen Vermögenslosigkeit.
  • Erfolgseinschätzungsgespräch
    Einschätzungsgespräch zur Einschätzung der Erfolgsaussicht der Blitzlöschung im Rahmen der Liquidation. Kosten: 139,- €.
  • Kein Sperrjahr
    Bei einer erfolgreichen Blitzlöschung wegen Vermögenslosigkeit entfällt das Sperrjahr.
  • Kein Vermerk
    Es wird ein Vermögenslosigkeitsvermerk hinterlegt.
  • Begleitung & Organisation
    • Beratung und Vertretung während des Verfahrens
    • Vertretungsdauer ab Beauftragung: bis 12 Monate
  • Beendungsunterlagen
    • Löschungsunterlagen für das Registergericht
  • Unbedenklichkeitsverfahren
    Optional: Klärung der steuerlichen Unbedenklichkeit beim zuständigen FInanzamt, um Löschungs oder Auflösungsverfahren zu beschleunigen und die Wahrscheinlichkeit des Verzichtes auf bestimmte Abschlüsse zu erhöhen. Kosten 389,– €.
  • Anrechnung Liquidationskosten
    Das gezahlte Honorar der zuvor eingeleiteten Liquidation wird bei Durchführung eines Vermögenslosigkeitsverfahren voll angerechnet. Lediglich bei einem erfolglosen Ablauf der Blitzlöschung (Ablauf 12 Monate oder Ablehnung durch Registergericht) wird das Liqudationshonorar (389,– € ) im Fall einer erneuten Liquidation wieder zu tragen sein.

UG & Co. KGAuflösung ohne Sperrjahr

1.199,–zzgl. € 227,81 USt.
  • Auflösung einer UG ohne Sperrjahr und Vermögenslosigkeitsvermerk wegen Vermögenslosigkeit.
  • Erfolgseinschätzungsgespräch
    Einschätzungsgespräch zur Einschätzung der Erfolgsaussicht der Blitzlöschung im Rahmen der Liquidation. Kosten: 139,- €.
  • Kein Sperrjahr
    Bei einer erfolgreichen Blitzlöschung wegen Vermögenslosigkeit entfällt das Sperrjahr.
  • Kein Vermerk
    Es wird kein Vermögenslosigkeitsvermerk hinterlegt.
  • Begleitung & Organisation
    • Beratung und Vertretung während des Verfahrens
    • Organisation Beurkundung Notar
    • Vertretungsdauer ab Beauftragung: bis 12 Monate
  • Beendungsunterlagen
    • Auflösungsunterlagen für das Registergericht
  • Unbedenklichkeitsverfahren
    Optional: Klärung der steuerlichen Unbedenklichkeit beim zuständigen FInanzamt, um Löschungs oder Auflösungsverfahren zu beschleunigen und die Wahrscheinlichkeit des Verzichtes auf bestimmte Abschlüsse zu erhöhen. Kosten 389,– €.
  • Anrechnung Liquidationskosten
    Das gezahlte Honorar der zuvor eingeleiteten Liquidation wird bei Durchführung eines Vermögenslosigkeitsverfahren voll angerechnet. Lediglich bei einem erfolglosen Ablauf der Blitzlöschung (Ablauf 12 Monate oder Ablehnung durch Registergericht) wird das Liqudationshonorar (389,– € ) im Fall einer erneuten Liquidation wieder zu tragen sein.

Kosten Löschung oder Auflösung einer UG & Co. KG ohne Sperrjahr im Überblick

Bei der Löschung oder Auflösung einer UG & Co. KG ohne Sperrjahr entstehen folgende Kosten:

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
Kosten ErfolgseinschätzungsgesprächGespräch zur Einschätzung der Erfolgsaussicht der Blitzlöschung im Rahmen der Liquidation. Prüfung des Löschungsunterfangens und -strategie.139,– €
Honorar je Gesellschaft
Kosten der UG & Co. KG Löschung wegen VermögenslosigkeitEidesstattliche Versicherung, Löschungsunterlagen Registergericht; Beratung und Vertretung während des Löschungsverfahrens; Vertretungsdauer ab Beauftragung: bis 12 Monate. Bei Durchführung des Vermögenslosigkeitsverfahrens volle Anrechnung der gezahlten Liquidationskosten1.199,– € – bei Durchführung der Blitzlöschung werden die Liquidationskosten voll angerechnet.
Honorar je Gesellschaft
Kosten der UG & Co. KG Auflösung ohne VermögenslosigkeitsvermerkPrüfung des Auflösungsunterfangens und -strategie; Organisation Beurkundung beim Notar, Eidesstattliche Versicherung, Auflösungsunterlagen Registergericht; Beratung und Vertretung während des Auflösungsverfahrens; Vertretungsdauer ab Beauftragung: bis 12 Monate. Bei Durchführung des Vermögenslosigkeitsverfahrens volle Anrechnung der gezahlten Liquidationskosten1.199,– € – bei Durchführung der Blitzlöschung werden die Liquidationskosten voll angerechnet.
Honorar je Gesellschaft
Optional: Kosten des Unbedenklichkeitsverfahrens FinanzamtKlärung der steuerlichen Unbedenklichkeit beim zuständigen Finanzamt zur Beschleunigung des Löschungs- oder Auflösungsverfahrens beim Registergericht 389,– €
Honorar je Gesellschaft
Nur bei Auflösung: BeurkundungskostenNotarielle Beurkundung der Auflösungsbeschlüsse
Jeweils durchschnittlich 240,- €
SteuerberaterLaufende Abschlüsse – werden in den meisten Fällen zur Löschung oder Auflösung gefordertÜber 1.000,- €
HandelsregistergebührenGerichtskosten der Abmeldung der Gesellschaft vom HandelsregisterDurchschnittlich 150,- €
Kosten Liquidation nach BlitzlöschungBei erfolglosem Ablauf der Blitzlöschung (Überschreitung der Vertretungsdauer / Abweisung): Durchführung der Liquidation389,– €
Honorar je Gesellschaft

Ihr Unternehmensrechtsteam

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten

 

Prinzipien

  • KOSTENFREIE ERSTBERATUNG & PRÜFUNG

    Kostenfreie Erstberatung oder Überprüfung Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.

  • SCHNELL & EINFACH

    Wir kümmern uns um Ihren Unternehmensrechtsfall – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.

  • RECHTSSICHERHEIT

    Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.

  • PREISTRANSPARENZ

    Im Falle eines Pauschalhonorars begleiten wir Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.

  • SPEZIALISIERUNG

    Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.

  • LANGFRISTIGKEIT

    Die Betreuung Ihres Falls ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Unternehmensrechts.

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    Infoblatt zur Vermögenslosigkeit

    Immer wieder ist die Rede von der Vermögenslosigkeit als Voraussetzung zur Beendung. Was dies überhaupt bedeutet können Sie in unserem Infoblatt nachlesen. Hier zum Download:

    Infoblatt zur Vermögenslosigkeit

    Ablauf der Beendung

    Wie läuft eine Liquidation oder Auflösung ab? Welche Schritte übernehmen wir für Sie?
    In unserer PDF finden Sie die Antworten zu den meisten Fragen.

    Infoblatt / Präsentation Beendung

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    • Gesellschaftsrecht

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