UG & Co KG löschen auflösen: Bundesweit vom Anwalt
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UG & Co. KG auflösen oder löschen
Eine UG & Co. KG, die ihren Geschäftszweck verfehlt, belastet Geschäftsführer, Gesellschafter und Kommanditisten unnötig mit Kosten und Pflichten.
Die Auflösung oder Löschung sollte in Betracht gezogen werden, wenn:
- die UG & Co. KG keine Gewinne erwirtschaftet, die Kehrtwende unwahrscheinlich erscheint und die Inhaber die Gesellschaft beenden möchten.
- die UG & Co. KG versilbert werden soll. Das Vermögen kann veräußert und die Gesellschaft danach beendet werden.
- die Inhaber die Gesellschaft eigentlich veräußern möchten, aber keine passenden Käufer finden. Um die Kosten zu stoppen, wird sie beendet.
Auflösung der UG & Co. KG beendet die Haftung und laufende Kosten
Anstatt eine UG & Co. KG mit Sperrjahr zu liquidieren, sollte eine der folgenden Optionen in Betracht gezogen werden:
- Die Auflösung ohne Sperrjahr ohne Vermögenslosigkeitsvermerk ( § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) oder
- Die Löschung ohne Sperrjahr wegen Vermögenslosigkeit (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 394 FamFG).
Beide Verfahren können innerhalb von 4 bis 12 Wochen, anstatt von 13 Monaten, durchgeführt werden.
Löschung oder Auflösung der UG & Co. KG schneller als Liquidation
Die Löschung oder Auflösung können alternativ zur Liquidation nach §§ 66 ff. GmbHG angewandt werden. Die Liquidation ist ein langwieriges und teures Verfahren. Es nimmt 13 Monate in Anspruch und kostet mindestens 3.000 Euro. Entscheiden Sie sich dagegen, mit der Löschung oder Auflösung die UG & Co. KG zu beenden, sparen Sie neben Zeit auch Honorarkosten, da der formale Aufwand deutlich geringer ist.
Wir übernehmen für Sie die Auflösung oder Löschung Ihrer UG & Co. KG ohne Sperrjahr – zu einem Festpreis.
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
UG & Co. KG auflösen oder löschen lassen: Kosten im Überblick
Ziele der Löschung oder Auflösung einer UG & Co. KG
Schnelle Beendigung
Den Inhabern einer UG & Co. KG fällt die überflüssige Gesellschaft zur Last. Auch wenn der Betrieb eingestellt wurde, müssen weiterhin Pflichten erfüllt werden, die Zeit oder Geld kosten. Die Löschung oder Auflösung kann nach 4 bis 12 Wochen eingestellt werden. Die klassische Liquidation dauert 13 Monate.
Kostengünstiges Verfahren
Der formale Aufwand der Löschung oder Auflösung ist im Vergleich zur Liquidation deutlich geringer. Die Honorarkosten für den rechtlichen Beistand fallen dadurch günstiger aus. Nur bei der Auflösung ist ein einmaliger Notartermin samt Vorbereitung erforderlich, während bei der Liquidation zwei Termine notwendig sind. Die Gesamtkosten der Liquidation betragen somit mindestens 3.000 Euro.
Beendigung der Geschäftsführerhaftung
Als Geschäftsführer einer UG & Co. KG können Sie persönlich haftbar gemacht werden. Durch die Löschung oder Auflösung wird die Haftbarkeit schnellstmöglich beendet.
Stopp laufender Kosten
Trotz Inaktivität der Geschäftstätigkeit verursacht eine eingetragene UG & Co. KG Kosten. Durch die Doppelartigkeit der Rechtsform fallen diese Kosten zweifach an, einmal für die Komplementärs-UG und einmal für die KG. Mit der Austragung entfallen die Pflichten zur kaufmännischen Buchführung, Bilanzierung, steuerlichen Erklärung und Begleichung von IHK-Beiträgen.
Rechtssicherheit
Die Auflösung oder Löschung der UG & Co. KG folgen gesetzlichen Regelungen. In einem Gerichtsverfahren wird die Vermögenslosigkeit beider Gesellschaften festgestellt und danach rechtsmäßig vorzeitig aus dem Handelsregister ausgetragen. Viele Unternehmer nehmen in einer Krisensituation die Dienste dubioser Unternehmensbestatter in Anspruch, die mit illegalen Methoden eine “rechtssichere” Beendigung anpreisen. Neben des Eintritts der privaten Haftung des Geschäftsführers kann dieses Vorgehen in Geld- oder Freiheitsstrafen münden.
Geringe formale Aufwendungen
Die Löschung oder Auflösung der UG & Co. KG mit uns minimiert den formalen Aufwand für Sie. Wir entwickeln eine individuelle Beendigungsstrategie und stehen Ihnen bei allen anfallenden Fragen zur Seite. Für die Zeit des Verfahrens berät Sie Ihr individueller spezialisierter Rechtsanwalt.
Anleitung zur Auflösung oder Löschung der UG & Co. KG ohne Sperrjahr – Schritt für Schritt
Anleitung UG & Co. KG löschen
1 KOSTENFREIE ERSTBERATUNG
Im kostenlosen Erstgespräch beantworten wir Ihre Fragen zu Kosten und Ablauf der Verfahren. Im Kurzüberblick lässt sich erschließen, welches der Verfahren zur Anwendung kommen könnte.
2 Erstellung der formalen Unterlagen
Nach der Mandatierung prüfen wir vertieft die Erfolgsaussicht der UG & Co. KG Abwicklung ohne Sperrjahr und erstellen Ihre individuelle Beendigungsstrategie. Sowohl die Löschung als auch die Auflösung erfordern als beschleunigte Verfahren die Vermögenslosigkeit. Der Fokus unserer Arbeit liegt deshalb auf der Vorbereitung der detaillierten und konsequenten Darstellung der Vermögenslosigkeit Ihrer UG & Co. KG. Das Registergericht entscheidet nach Bewertung dieser Darstellung auf Grundlage unserer Unterlagen, ob eines der beschleunigten Verfahren anwendbar ist.
3 Abklärung steuerlicher Unbedenklichkeit
Damit die Verfahren angewandt werden können, muss zudem die steuerliche Unbedenklichkeit mit dem Finanzamt abgeklärt werden. Ihr Rechtsanwalt übernimmt diese Aufgabe für Sie.
4 BEURKUNDUNGSTERMIN
Im Rahmen der Auflösung der UG & Co. KG ohne Vermögenslosigkeitsvermerk fällt ein Beurkundungstermin an, der samt Gesellschafterbeschluss bei Ihnen vor Ort organisiert wird.
5 EINLEITUNG UND VERTRETUNG BEI DER BEENDUNG OHNE SPERRJAHR
Im Anschluss an die formale Vorbereitung leiten wir die Löschung oder Auflösung vor dem zuständigen Registergericht ein. Sie werden durch das ganze Verfahren hindurch anwaltlich vertreten.
6 Austragung AUS DEM HANDELSREGISTER
Die UG & Co. KG wird aus dem Handelsregister ausgetragen (§ 19 HRV). Damit sind Sie und alle beteiligten Personen von den Pflichten entbunden sowie die laufenden Kosten eingestellt.
Löschung oder Auflösung der UG & Co. KG im Detail
1. Kostenfreie Erstberatung
Wenn Sie sich für die Löschung oder Auflösung Ihrer UG & Co. KG interessieren, können Sie unsere kostenlose Erstberatung in Anspruch nehmen. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen zum Ablauf und zu möglichen Kosten. Zusammen analysieren wir Ihre Ausgangssituation und bewerten die Vermögenslosigkeit sowie weitere formale Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Verfahren. Im Anschluss können wir Ihnen die möglichen und juristisch angemessenen nächsten Schritte vorschlagen.
2. Erstellung der formalen UG & Co. KG Beendungsunterlagen
Nach Mandatserteilung kommt es zu einer vertieften Prüfung der Beendung Ihrer UG & Co. KG durch unsere Kanzlei. Wir arbeiten Ihre individuelle Abwicklungsstrategie gegenüber dem Gericht aus und begleitet danach die Beendung ohne Sperrjahr bis zu ihrem Abschluss.
Ausarbeitung einer Beendungsstrategie zur vollen Enthaftung
Durch die sorgfältige Ausarbeitung Ihrer Beendungsstrategie und wird zeitlichen Verzögerungen oder der Abweisung des Löschungsverfahrens entgegengearbeitet, die Sie später Zeit und Geld kosten könnten.
Während der Überprüfung werden die individuellen Einzelheiten Ihres Falles erfasst um so eine reibungslose und schnelle Abwicklung Ihrer UG & Co. KG zu gewährleisten. Die häufigsten Prüfungspunkte sind:
- Betriebseinstellung
- Gewinnsituation seit Gründung der Firma
- Besonderheiten bei mehreren Gesellschaftern
- Gewinnsituation seit Abgabe der letzten Steuererklärung
- Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten
- Ablauf bei mehreren Gesellschaftern
- Notartermin bei Auflösung ohne Vermögenslosigkeitsvermerk
- Vorhandenes Vermögen der Gesellschaft
- Verbindlichkeiten der Gesellschaft
- Eidesstattliche Versicherung
- Verhalten nach erfolgreicher Löschung – insbesondere die Aufbewahrungspflichten nach §§ 74 Abs. 2 und 257 Abs. 4, 5 HGB sowie § 147 AO
Ausarbeitung der UG & Co. KG Beendungsunterlagen
Daraufhin erstellen wir ein Unterlagenpaket zur Herbeiführung der Auflösung oder Löschung Ihrer UG & Co. KG ohne Sperrjahr. Die Löschung aus dem Registergericht ist eine schwerwiegende Folge für ein Unternehmen – es verliert seine Existenz. Die Registergerichte prüfen Abwicklungsbegehren deshalb besonders sorgfältig. Unser Schwerpunkt liegt deshalb auf einer möglichst detaillierten und individuell vorbereiteten Darstellung der Vermögenslosigkeit sowie Ihres rechtlichen Anspruches auf eine beschleunigte Entfernung Ihrer überflüssigen UG & Co. KG aus dem Handelsregister.
3. Abklärung steuerlicher Unbedenklichkeit
Für die Auflösung oder Löschung der UG & Co. KG muss die steuerliche Unbedenklichkeit mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Es wird der Austragung nur zustimmen, wenn dem Staat durch die vorzeitige Austragung keine steuerlichen Nachteile entstehen. Die steuerlichen Pflichten würden somit für beide Seiten überflüssig sein und unnötigen Aufwand bedeuten. Durch die Abklärung entfallen die Steuerpflichten und die Gesellschaft kann schnell beendet werden.
4. Beurkundungstermin
Die Auflösung kann ohne Sperrjahr und ohne Vermögenslosigkeitsvermerk durchgeführt werden. Für die Anwendung dieses Verfahrens ist allerdings ein Beurkundungstermin notwendig. In einem Gesellschafterbeschluss wird die Auflösung beschlossen und Liquidatoren für den verkürzten Zeitraum des Beendigungsverfahrens bestimmt. Der Beschluss bestätigt auch die Vermögenslosigkeit der Gesellschaft durch eine eidesstattliche Versicherung. Wir bereiten alle formale Unterlagen vor und organisieren einen Notartermin an einer Örtlichkeit Ihrer Wahl vor.
5. Einleitung und Vertretung der Löschung oder Auflösung ohne Sperrjahr
Wir leiten das angestrebte Beendigungsverfahren für Ihre UG & CO. KG ein. Unsere anwaltliche Begleitung beinhaltet die Vertretung vor dem Registergericht, wo wir die Vermögenslosigkeit glaubwürdig darstellen und das Gericht zur Einwilligung der Anwendung eines beschleunigten Beendungsverfahrens bewegen. Neben der Vertretung geben wir eine eidesstattliche Versicherung bezüglich der Vermögenslosigkeit der Gesellschaft ab.
6. Austragung aus dem Handelsregister
Nach der Austragung der UG & Co. KG aus dem Handelsregister (§ 19 HRV) sind die rechtlichen Pflichten aufgehoben. Der Geschäftsführer wird enthaftet und die laufenden Betriebskosten sind gestoppt. Wir übermitteln Ihnen den Löschvermerk. Die Gesellschaft wurde erfolgreich beendet.
Voraussetzungen für die Auflösung oder Löschung der UG & Co. KG ohne Sperrjahr
Überblick Löschung ohne Sperrjahr
Eine inaktive UG & Co. KG verursacht Kosten. Außerdem kann der Geschäftsführer privat haftbar gemacht werden.
Die Auflösung der UG & Co. KG (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 und §§ 131 Abs. 2 Nr. 2, 161 Abs. 2 HGB) kann ohne Sperrjahr durchgeführt werden. Nach der Löschung bleibt kein Vermerk bezüglich der Vermögenslosigkeit im Register zurück. Ein Notartermin ist erforderlich.
Die Löschung der UG & Co KG (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 5a GmbHG, § 394 FamFG sowie §§ 131 Abs. 2 Nr. 2, 161 Abs. 2 HGB) entbindet Geschäftsführer ebenfalls schnell von der Haftung und stoppt laufende Betriebskosten. Es ist kein Notartermin erforderlich, allerdings bleibt ein Vermerk „gelöscht wegen Vermögenslosigkeit“ im Handelsregister zurück.
Beide Verfahren setzen die Vermögenslosigkeit voraus. Sie besteht, wenn die UG & Co. KG
• Keine Schulden
• Keine laufenden Verpflichtungen
• Kein Vermögen
• Sowie die steuerliche Unbedenklichkeitvorzuweisen hat.
Die Löschung und Auflösung können nach 4 bis 12 Wochen abgeschlossen sein, während die klassische Liquidation ein Jahr in Anspruch nimmt.
Vorteile und Nachteile der Löschung einer UG & Co. KG ohne Sperrjahr
Vorteile Auflösung oder Löschung ohne Sperrjahr im Überblick
Enthaftung und Beendigung der persönlichen Verantwortung des Geschäftsführers
Durch die Austragung der UG & Co. KG wird die persönliche Haftung des Geschäftsführers aufgehoben. Er kann durch Pflichtverletzungen nicht mehr persönlich haftbar gemacht werden. Sobald die Austragung vollzogen ist, existiert die UG & Co. KG nicht mehr.
Ende laufender Betriebskosten
Mit der Löschung oder Austragung werden die laufenden Betriebskosten gestoppt. Bei Fortführung der Gesellschaft bestehen sie aus:
• Der Führung der kaufmännischen Buchhaltung
• Der Erstellung von Bilanzen
• Der Abgabe steuerlicher Erklärungen
• Der Zahlung IHK und sonstiger BeiträgeDie Pflichterfüllung geht mit einem erheblichen finanziellen oder zeitlichen Aufwand einher.
Günstigeres Verfahren
Die Kostenersparnis im Vergleich zur Liquidation ist ein schlagkräftiges Argument für die Anwendung der Löschung oder Auflösung der UG & Co. KG. Das Honorar fällt nur einmalig für einen kurzen anwaltlichen Begleitungszeitraum von 4 bis 12 Wochen an. Nur bei der Auflösung ist ein Notartermin notwendig. Die Liquidation hingegen bedarf generell zweier Notartermine sowie einer intensiven Begleitung über einen Zeitraum von 12 Monaten. Die formalen Anforderungen sind deutlich höher, was in einem größeren Aufwand bei der Erstellung der Unterlagen, wie der Eröffnungsbilanz, den Gesellschafterbeschlüssen, dem Gläubigeraufruf sowie der Anmeldung des Abschlusses für die Liquidation mündet. Für das Liquidationsverfahren müssen mindestens 3.000 Euro einkalkuliert werden. Die Notarkosten betragen üblicherweise ebenfalls 450 Euro.
Zeitersparnis
Simultan zur Kostenersparnis ist die Zeitersparnis ein enormer Vorteil für beschäftigte Unternehmer. Die Auflösung oder Löschung kann bereits nach 4 bis 12 Wochen abgeschlossen sein. Die klassische Liquidation hingegen nimmt samt Vorbereitung 13 Monate in Anspruch. Der Grund dafür ist das vorausgesetzte Sperrjahr (§ 73 GmbHG), welches zusammen mit dem Gläubigeraufruf dem Schutz der Gläubiger vor der endgültigen Beendigung der Gesellschaft dient.
Legalität
Beide von uns angewandten Verfahren zur beschleunigten Beendigung der UG & Co. KG beruhen auf einer gesetzlichen Grundlage. Aufgrund der Faktenlage Ihrer Situation zeigen wir Ihnen auf, welches Verfahren rechtlich anwendbar ist. Es werden keine künstlichen Fakten geschaffen, um die Gesellschaft schneller auflösen zu können. Die unangenehme Situation eines unwirtschaftlichen Unternehmens und dem daraus resultierenden Bedürfnis, die Rechtsverhältnisse schnellstmöglich zu beenden, verleitet manche Unternehmer zu Fehlentscheidungen. Es existiert ein Markt von dubiosen Unternehmensbestattern, dessen Dienstleistungen den rechtlichen Rahmen überschreiten. Sie beinhalten häufig:
• Unternehmensübertragungen
• Geschäftsführeraustausch
• Umwandlung oder Liquidation nach ausländischer Rechtsordnung.Den Dienstleistern fehlt es jedoch häufig an der anwaltlichen Zulassung. Zudem haben diese Methoden einen gegenteiligen Effekt. Bei Aufdeckung werden die rechtlichen Verhältnisse samt Haftung wiederbelebt. Dem Geschäftsführer drohen straf- und zivilrechtliche Folgen, die nicht selten in Geld- oder sogar Freiheitsstrafen münden.
Nachteile der Auflösung ohne Sperrjahr
Notartermin erforderlich
Für die Auflösung der GmbH ohne Sperrjahr nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG ist ein Notartermin erforderlich. Der organisatorische Aufwand ist dadurch etwas höher.
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Vorteile und Nachteile der Löschung oder Auflösung einer UG ohne Sperrjahr
Vorteile Auflösung oder Löschung ohne Sperrjahr
Ende Ihrer persönlichen Haftung und Verantwortung
Mit der Beendigung der rechtlichen Existenz Ihrer UG entfällt die persönliche Haftung für den Geschäftsführer. Offiziell ist der Prozess mit der Austragung aus dem Handelsregister ausgeschlossen. Die persönliche Verantwortung und das juristische Risiko des Geschäftsführers sind damit aufgehoben.
Stopp laufender Betriebskosten
Ab dem Zeitpunkt der Austragung entfallen alle steuer- und buchhalterischen Pflichten. Damit werden die laufenden Kosten unterbunden. Sie fallen an durch:
• Die Pflicht der laufenden Buchhaltung
• Die Bilanzierung
• Die Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten, wie der Erstellung und Abgabe der Steuererklärung
• Die IHK-BeiträgeAls Geschäftsführer einer UG sind Sie persönlich für die Erfüllung dieser Pflichten verantwortlich. Mit der Austragung entfallen alle Pflichten, deren Erfüllung mit Kosten oder einem erheblichen zeitlichen Aufwand einhergeht.
Kostengünstigeres Verfahren
Ein signifikanter Vorteil der Löschung oder Auflösung einer UG ist die Kostenersparnis. Anstatt eines umfangreichen Prozesses mit mehreren Notwendigkeiten der anwaltlichen Vertretung fällt lediglich ein einmaliges Honorar zum Festpreis für die Begleitung während des Löschzeitraums von maximal drei Monaten und wenn notwendig zum Notartermin an. Die Liquidation einer UG nach §§ 66 ff. GmbHG erfordert eine intensive anwaltliche Begleitung über einen Zeitraum von einem Jahr, einschließlich zweier Notartermine und der Erstellung zahlreicher umfangreicher Unterlagen:
• Die Erstellung der Eröffnungsbilanz der UG nach § 71 Abs. 1, 2 GmbHG, §§ 316 ff. HGB entfällt bei Löschung oder Auflösung.
• Die Erstellung der Steuererklärung samt Jahresabschlüsse nach §71 Abs. 1, 2 GmbHG §§ 316. ff. HGB – Bei Löschung oder Auflösung der UG kann auf eine alte Steuererklärung zurückgegriffen werden, wenn diese maximal vor 8 Monaten erstellt wurde.
• Der Gläubigeraufruf nach § 65 Abs. 2 GmbHG – Bei Löschung oder Auflösung der UG ohne Sperrjahr wird er überflüssig.
• Die Notwendigkeit des Beschlusses über die Feststellung der Eröffnungsbilanz der UG nach § 71 Abs. 2 GmbHG entfällt bei der Löschung oder Auflösung.
• Die Anmeldung der Liquidation der UG nach §§ 66 ff. GmbHG in das Handelsregister im Sinne von § 74 Abs. 1 S. 1 GmbHG wird ebenfalls überflüssig.
• Die beiden Notartermine, die im Rahmen der Liquidation notwendig werden, werden verzichtbar. Alleine dadurch sparen Sie mind. 450 Euro.Die herkömmliche Liquidation einer UG bedeutet für den Inhaber der Gesellschaft auch ohne anwaltliche Begleitung einen finanziellen Aufwand von 3.000 Euro. Neben unserem Honorar zum Fixpreis entstehen Notarkosten in Höhe von mindestens 240 Euro.
Zeitersparnis
Die Zeitersparnis der Löschung oder Auflösung einer UG gegenüber der Liquidation ist nicht zu unterschätzen. Als Inhaber können Sie sich deutlich zügiger und mit weniger Verpflichtungen neuen Unternehmungen widmen. Anstatt das gesamte Sperrjahr nach § 73 GmbHG abzuwarten, ist die Löschung oder Auflösung bereits nach 4 bis 12 Wochen abgeschlossen. Das Sperrjahr dient dem Gläubigerschutz. Vor der Austragung durch Liquidation wird für 12 Monate ein Vermerk „i.L.“ ins Handelsregister eingetragen, sodass Gläubiger sich melden können, um potenzielle Forderungen gegen die Gesellschaft geltend machen zu können. Mit Vorbereitung dauert der Prozess somit 13 Monate. Durch die Auflösung oder Löschung kann der Prozess auf maximal drei Monate verkürzt werden.
Legalität
Eine unprofitable und überflüssige UG kann schnell zur Belastung für Unternehmer werden. Kommt dazu noch eine wirtschaftliche Krisensituation, ist der Drang, schnell zu handeln, groß. Dubiose Unternehmensbestatter nutzen diese Situation für ihre Geschäfte und verkaufen Dienstleistungen mit unzureichenden rechtlichen Zulassungen. Die angebotenen Verfahren beinhalten
• Geschäftsführeraustausch
• Liquidation nach einer fremden Rechtsordnung oder
• die Verschmelzung zweier Gesellschaften.Meistens fehlt es dabei nicht nur an den juristischen Kenntnissen, um derartige Verfahren durchzuführen, sondern auch an der anwaltlichen Zulassung (§ 2 RDG). Zwar scheinen die Angebote verlockend, da sie mit Schnelligkeit und Preisgünstigkeit werben. Bei Aufdeckung können Sie dem Inhaber der UG jedoch teuer zu stehen kommen. Es besteht das Risiko, Beschuldigter in einem strafrechtlichen Verfahren zu werden. Sogar Geld- oder Freiheitsstrafen können die Folge dessen sein. Letztendlich wird weder die Haftung aufgehoben, noch die UG rechtsgültig aus dem Handelsregister ausgetragen. Egal, wie groß der zeitliche Druck sein mag, er ist niemals das Risiko wert, ein dubioses Verfahren durchzuführen.
Vor- und Nachteile der Auflösung einer UG
Vorteile der Auflösung ohne Sperrjahr
Kein Vermerk der Vermögenslosigkeit und weiter verbreitetes Verfahren
• Wir die UG nach § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG aufgelöst, entsteht im Handelsregister kein Eintrag der Vermögenslosigkeit. Im Handelsregister steht nach erfolgreicher Auflösung lediglich: “Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.”
• Zusätzlich wird das Verfahren der Auflösung von allen Registergerichten anerkannt. Die kostengünstigere Löschung wird von einigen Registergerichten abgelehnt. In diesen Fällen stellen wir automatisch und ohne Kostennachteil auf eine Auflösung um. Wir wollen das Angebot der Löschung dennoch aufrechterhalten, um unseren Mandanten, die keine Auflösung betreiben wollen, eine möglichst kostengünstige Alternative anbieten zu können.
Nachteile der Auflösung ohne Sperrjahr
Notartermin erforderlich
Für die Auflösung der UG ohne Sperrjahr bedarf es eines Notartermins mit Beteiligten Gesellschaftern und dem Geschäftsführer. Der organisatorische Aufwand ist dadurch etwas höher.
Vor- und Nachteile der Löschung einer UG
Vorteile der Löschung ohne Sperrjahr
Kostengünstiger
Die Löschung ohne Sperrjahr erfolgt nach § 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 394 FamFG. Um das Verfahren durchzuführen, ist kein Notartermin erforderlich. Das Verfahren kann daher von uns günstiger angeboten werden.
Nachteile der Löschung ohne Sperrjahr
Vermerk der Vermögenslosigkeit und Ausnahmecharakter
• Ist die Löschung der UG ohne Sperrjahr erfolgt, wird sie rechtsgültig aus dem Handelsregister ausgetragen. Es bleibt allerdings der Handelsregister-Vermerk „gelöscht wegen Vermögenslosigkeit“. Dieser ist für Dritte einsehbar. Wenn Sie jedoch keine Selbstständigkeit im B2B-Bereich mehr anstreben oder im Ausland tätig sein wollen, kann der Eintrag für Sie irrelevant sein.
• Obwohl rechtlich zulässig, wird die Löschung von einigen Registergerichten abgelehnt (beispielsweise bei den Registergerichten in Frankfurt oder Duisburg). Wir führen dann eine Auflösung durch. Dennoch wollen wir das Angebot weiter aufrecht erhalten, um im Fall vieler noch das Löschungsverfahren durchführender Gerichte (beispielsweise Köln) weiterhin eine kostengünstigere Lösung anbieten zu können.
Auflösung oder Löschung ohne Sperrjahr | Liquidation (§§ 66 ff. GmbHG) | |
---|---|---|
Dauer | 1-3 Monate vergehen im Durchschnitt bis zur Löschung aus dem Handelsregister | Mindestens 13 Monate. Der Vorbereitung durch Erstellung aller Bilanzen etc. folgen 12 Monate des Sperrjahres |
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Drei Wege zur Beendung einer UG & Co. KG
Arten der Beendung
1 Auflösung oder Löschung nach §60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG
Ausgangssituation: Die UG & Co. KG hat keine Schulden und kein Vermögen. Da die Vermögenslosigkeit vorliegt, kann das Unternehmen gelöscht oder aufgelöst werden. In der Praxis lassen viele Unternehmer die Gesellschaft dennoch nach §§ 66 ff., 73 GmbHG liquidieren, obwohl dies teuer und langwierig ist.
2 Regelinsolvenz nach § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG
Die Schulden überschreiten das Vermögen der UG & Co. KG. Es gilt, Insolvenz anzumelden.
3 Liquidation mit Sperrjahr nach §§ 66, 73 GmbHG
Die UG & Co. KG hat Vermögen und erwirtschaftet Gewinne. Sie soll dennoch beendet werden, etwa wegen eines Gesellschafterstreites. Dabei kommt die Liquidation mit Sperrjahr zur Anwendung. Bei einem ordentlichen Gewinnverteilungsplan kann das Restvermögen vorher abgewickelt und dennoch die Auflösung oder Löschung zum Tragen kommen.
Erster Weg: Beendigung durch Auflösung (§ 60 Abs. 1 Nr. 2) oder Löschung
Die UG & Co. KG, die kein Vermögen und keine Schulden vorweist, ist für die Inhaber eine Belastung. Es werden fortlaufend Kosten verursacht und der Geschäftsführer mit der Möglichkeit zur privaten Haftbarkeit belastet. Neben der Liquidation mit Sperrjahr können zwei Verfahren zur vorzeitigen Beendigung angewandt werden:
- Auflösung ohne Sperrjahr und ohne Vermögenslosigkeitsvermerk (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) oder
- Löschung ohne Sperrjahr wegen Vermögenslosigkeit (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 394 FamFG)
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit beider Verfahren
Die Löschung oder Auflösung der UG & Co. KG kann nur angewendet werden, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind. Da die Gesellschaft durch einen Gerichtsbeschluss ohne Sperrfrist aus dem Handelsregister ausgetragen wird, wird der Gläubigerschutz stark eingeschränkt. Die restriktive Anwendbarkeit der Verfahren muss durch eine qualifizierte Vorbereitung und glaubwürdige Darstellung der Vermögenslosigkeit umgangen werden. Es dürfen weder Schulden noch Vermögen vorliegen. Zudem muss die steuerliche Unbedenklichkeit abgeklärt werden.
Kostenstopp und Enthaftung für den Geschäftsführer
Durch die Austragung aus dem Handelsregister wird die Haftung des Geschäftsführers aufgehoben. Die doppelte Kostenbelastung durch den Betrieb der inaktiven UG & Co. KG entfällt.
Liquidation deutlich teuer
Trotz vorhandener Vermögenslosigkeit lassen viele Unternehmer ihre UG & Co. KG per Liquidation nach §§ 66 ff. GmbHG aus dem Handelsregister austragen. Dabei kann auf das Verfahren, das mit 3.000 € Mindestkosten ordentlich zu Buche schlägt, umgangen werden.
Der zweite Weg: Regelinsolvenz bei Überschuldung der UG & Co. KG nach § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG
Eine UG & Co. KG, die aus dem eigenen Vermögen oder sonstigen Quellen die eigenen Schulden nicht mehr decken kann, ist insolvent. Der Geschäftsführer ist nach § 15 Abs. 1 InsO zur Stellung des Antrags auf Regelinsolvenz verpflichtet.
Anmeldung der Insolvenz nach mehr als drei Wochen führt zur Privathaftung
Als Geschäftsführer müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit einen Insolvenzantrag stellen (§ 15 Abs. 1 InsO). Ansonsten können Sie wegen Insolvenzverschleppung (§ 15a Abs. 4 InsO) privat haftbar gemacht werden.
Austragung und private Enthaftung durch Insolvenz
Die Insolvenz hat dieselben Folgen wie die Auflösung oder Löschung. Die UG & Co. KG wird nach Stellung des Antrags aufgelöst (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 InsO). Der Geschäftsführer, die Gesellschafter oder die Kommanditisten können privat nicht haftbar gemacht werden.
Verschleierung der Insolvenz führt zur privaten Haftbarkeit
Die Krisensituation der insolventen UG & Co. KG ist für Geschäftsführer und Inhaber ein unangenehmer Zustand. Dubiose Unternehmensbestatter nutzen die Situation aus, um ihre oft illegalen Dienstleistungen anzubieten. Durch Geschäftsführerwechsel, Unternehmensverschmelzungen oder Anteilsverkäufe soll die Insolvenz umgangen werden. Nach dem deutschen Recht erfüllen diese Methoden den Tatbestand der Insolvenzverschleppung. Sie münden in der privaten Haftung des Geschäftsführers und können sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.
Dritter Weg: Klassische Liquidation nach §§ 66 ff. GmbHG mit Sperrjahr oder Löschung ohne Sperrjahr bei UG & Co. KG mit Vermögen
Eine UG & Co. KG, die einen Vermögensüberschuss vorweisen kann, wird üblicherweise fortgesetzt. Auflösungsgründe trotz wirtschaftlichen Erfolgs könnten folgende sein:
- Es gab einen persönlichen Konflikt zwischen Gesellschaftern oder Kommanditisten.
- Es existiert ein geringfügiges Restvermögen oberhalb der Bagatellgrenze vor, wodurch die Vermögenslosigkeit nicht vorhanden ist.
Liquidation nach Gesellschafterstreit (§§ 66 ff. GmbHG)
Liegt ein persönlicher Streit zwischen den Gesellschaftern und den Kommanditisten vor, während die UG & Co. KG sonst wirtschaftlich gesund ist, muss die Gesellschaft bei Beendigungswunsch nach §§ 66 ff GmbHG abgewickelt werden. Die klassische Liquidation beinhaltet ein Sperrjahr, in dem die Haftung und die doppelten laufenden Kosten erhalten bleiben. Durch die Notwendigkeit zweier Notartermine und der umfangreichen formalen Vorbereitung fällt das Verfahren deutlich teuer aus, als die Löschung oder Auflösung.
Beendigung durch Liquidation im Detail
Die benannten Liquidatoren (§ 72 GmbHG) führen folgende Schritte zur Liquidation der UG & Co. KG durch:
- Die Liquidatoren werden nach einem Notartermin durch die Geschäftsführer zum Handelsregister angemeldet.
- Nach einem Notartermin wird auch die Auflösung der UG & Co. KG zum Handelsregister angemeldet.
- Es werden eine Eröffnungsbilanz sowie eine Bericht erstellt(§ 71 GmbHG) – Gewöhnlich übernimmt dies der Steuerberater kostenpflichtig.
- Sie stellen die jährlichen Jahresabschlüsse sowie Lageberichte auf – Auch das wird gewöhnlich kostenpflichtig vom Steuerberater übernommen.
- Sie ändern die Briefköpfe: „GmbH / UG i.L.“ und geben die Liquidatoren an §§ 71 Abs. 5, 68 Abs. 1, 2 GmbHG.
- Sie veranlassen die Bekanntmachung der Auflösung und den Aufruf der Gläubiger im elektronischen Bundesanzeiger – Durch den “Gläubigeraufruf” machen die Liquidatoren die Auflösung der UG & Co. KG in den Gesellschaftsblättern bekannt und fordern die Gläubiger auf, sich bei der UG & Co. KG zu melden (aufbundesanzeiger.de vgl. § 12 S. 1 GmbHG).
- Sie sorgen für die Beendigung aller laufenden Geschäfte der Gesellschaft.
- Sie erfüllen alle offenen Verpflichtungen der Gesellschaft.
- Sie ziehen die Forderungen der UG & Co. KG ein.
- Sie veräußern das gesellschaftliche Vermögen, um es in Geld umzusetzen.
- Abwarten des Sperrjahres (§ 73 GmbHG).
- Nach Ablauf des Sperrjahres (ab Veröffentlichung im Handelsregister) und Erfüllung aller Verbindlichkeiten verteilen Sie den Liquidationserlös an die Gesellschafter unter Zurückbehaltung der Löschungskosten.
- Sie erstellen eine Schlussrechnung am Ende der Abwicklung (§ 74 Abs. 1 S. 1 GmbHG)
- Nach einem Notartermin melden sie den Abschlusses der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister an
- Die UG & Co. KG wird daraufhin aus dem Handelsregister gelöscht.
Liquidation zur „Versilberung“ der UG & Co. KG
Die Liquidation einer UG & Co. KG kann notwendig werden, wenn das Vermögenswerte oder das gesamte Unternehmen veräußert werden sollen. Besonders wenn der Geschäftsbetrieb noch aktiv ist, bleibt die Liquidation die einzige Möglichkeit.
Löschung oder Auflösung ohne Sperrfrist bei Auszahlung durch ordentlichen Gewinnverteilungsplan
Liegt lediglich unwesentliches Vermögen vor, das knapp über der Bagatellgrenze liegt, können die Gesellschafter es sich gegenseitig übertragen. Man spricht von einem Gewinnverteilungsplan. Ziel ist es, das Vermögen so zu minimieren, dass die Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit möglich ist.
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Typische Betriebskosten einer inaktiven UG & Co. KG vermeiden
Durch die Auflösung oder Löschung einer UG & Co. KG stoppen Sie den Anfall weiterer Kosten Ihrer nicht weiter aktiven Unternehmung. Die typischen Kosten sind:
Beschreibung | Betrag | |
---|---|---|
Industrie und Handelskammer | Jährlicher Beitrag, bei im Handelsregister gelisteten Firmen durchschnittlich 469,- € (Quelle: www.ihk-fragen.de – “IHK Transparent”) | 310,- € Mindestbeitrag, bundesweiter Durchschnittsbeitrag bei 938,- € |
Bundesanzeiger | Jährlicher Beitrag | 78,- Mindestbeitrag |
Buchführung | Bei Inaktivität als Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) jährliche Übermittlung der Angaben aus der Bilanz. Als Kleinkapitallgesellschaft (§ 267 HGB) Bilanzierungspflicht. Meistens kostenpflichtig durch den Steuerberater. Jährliche Kosten | Variable Steuerberaterkosten nach der StBVV |
Kontoführung | Gebühren der kontoführenden Bank | Je nach Konto |
Liquidation vs Auflösung ohne Sperrjahr vs Löschung ohne Sperrjahr
Liquidation (§§ 66 ff. GmbHG) vs Auflösung ohne Sperrjahr (§ 60 Abs. 1 Nr 2 GmbHG) vs Löschung ohne Sperrjahr (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 394 FamFG):
Liquidation | Auflösung ohne Sperrjahr | Löschung ohne Sperrjahr | |
---|---|---|---|
Auflösungsbeschluss und Anmeldung der Liquidatoren – Beurkundungstermin Notar | Ja | Ja | Nein |
Antrag auf Wegfall des Sperrjahres aufgrund von Vermögenslosigkeit | Nein | Ja | Ja |
Eröffnungsbilanz und Bericht (§ 71 GmbHG) – Steuerberater | Ja | Nein | Nein |
Alle Jahresabschlüsse und Lageberichte – Steuerberater | Ja | Nein – nach Vermögenslosigkeit verzichten die meisten Finanzämter nach anwaltlicher Klärung auf Abschlüsse und Lageberichte während inaktiver Geschäftsjahre | Nein – nach Vermögenslosigkeit verzichten die meisten Finanzämter nach anwaltlicher Klärung auf Abschlüsse und Lageberichte während inaktiver Geschäftsjahre |
Bekanntmachung der Auflösung und den Aufruf der Gläubiger im elektronischen Bundesanzeiger | Ja | Nein | Nein |
Sperrjahr (§ 73 GmbHG) | Ja | Nein | Nein |
Verteilung des Liquidationserlöses und Erstellung der Schlussrechnung (§ 74 Abs. 1 S. 1 GmbHG) – Steuerberater | Ja | Nein | Nein |
Anmeldung des Abschlusses der Liquidation – 2 Beurkundungstermin Notar | Ja | Nein | Nein |
Vermerk im Handelsregister | “Die Gesellschaft wurde am 11.07.2012 geschlossen” | “Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.” | “Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Verrmögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht” |
Dauer | Mindestens 13 Monate | Durchschnittlich 1-3 Monate | Durchschnittlich 1-3 Monate |
Kosten | Steuerberaterkosten im hohen Bereich, 2 Notartermine, anwaltliche Begleitung | 1 Notartermin, anwaltliche Begleitung | Anwaltliche Begleitung |
Tipp: Leiten Sie die Gewerbeabmeldung beim Gewerbeamt schon vorbereitend ein – damit sparen Sie IHK-Beiträge!
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Kosten der Löschung oder Auflösung einer UG & Co. KG ohne Sperrjahr– Zahlung nach erfolgreicher Abwicklung
Bei der Löschung oder Auflösung einer UG & Co. KG ohne Sperrjahr entstehen folgende Kosten – Sie zahlen erst nach der erfolgreichen Austragung der UG & Co. KG aus dem Handelsregister:
Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
---|---|---|
Kosten der UG & Co. KG Löschung wegen Vermögenslosigkeit | Löschungsberatung, Prüfung des Löschungsunterfangens und -strategie, Eidesstattliche Versicherung, Löschungsunterlagen Registergericht; Beratung und Vertretung während des Löschungsverfahrens – Honorar fällig erst nach erfolgter Löschung | 1.229,- € – fällig erst nach erfolgter Löschung |
Kosten der UG & Co. KG Auflösung ohne Vermögenslosigkeitsvermerk | Aufösungsberatung, Prüfung des Auflösungsunterfangens und -strategie, Organisation Beurkundung beim Notar, Eidesstattliche Versicherung, Auflösungsunterlagen Registergericht; Beratung und Vertretung während des Auflösungsverfahens – Honorar fällig erst nach erfolgter Auflösung | 1.279,- € – fällig erst nach erfolgter Auflösung |
Optional: Kosten des Unbedenklichkeitsverfahrens Finanzamt | Klärung der steuerlichen Unbedenklichkeit beim zuständigen Finanzamt zur Beschleunigung des Löschungs- oder Auflösungsverfahrens beim Registergericht | 339,- € |
Nur bei Auflösung: Beurkundungskosten | Notarielle Beurkundung des Auflösungsbeschlusses | Durchschnittlich 480,- € |
Handelsregistergebühren | Gerichtskosten für die Abmeldung der Gesellschaft vom Handelsregister | Durchschnittlich 150,- € |
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Sehr starke Kostenersparnis zur Liquidation
Es besteht eine besonders hohe Einsparung gegenüber der Liquidation (§§ 66 ff. GmbHG). Sie erfordert
- eine intensive und langanhaltende anwaltliche Begleitung über den Zeitraum von über einem Jahr,
- mindestens zwei Notartermine und
- die kostenaufwändige Erstellung von Bilanzen und Abschlüssen durch den Steuerberater.
Ihre Gesamtkosten liegen deshalb üblicherweise mindestens bei einem Betrag von 3.000 €. Dies ist ihren zahlreichen Abschnitten und Schritten geschuldet:
- Aufstellung der Eröffnungsbilanz durch den Steuerberater- § 71 Abs. 1, 2 GmbHG §§ 316 ff. HGB – entfällt bei der Löschung
- Aufstellung der Steuererklärungen / Jahresabschlüsse durch den Steuerberater- § 71 Abs. 1, 2 GmbHG, §§ 316 ff. HGB – bei der Löschung kann die letzte max. 8 Monate alte Steuererklärung verwendet werden
- Gläubigeraufruf – § 65 Abs. 2 GmbHG – entfällt bei der Löschung
- Beschluss über die Feststellung der Eröffnungsbilanz – § 71 Abs. 2 GmbHG – entfällt bei der Löschung
- Anmeldung des Abschlusses der Liquidation zur Eintragung in das Handelsregister – § 74 Abs. 1 S. 1 GmbHG – entfällt bei der Löschung
- 2 Notartermine – mindestens 450 € – bei der Löschung höchstens 1 Notartermin mit üblichen Kosten von 240 €
Festpreis und Zahlung nur nach erfolgreicher Löschung oder Auflösung der UG & Co. KG
Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag, der nur bei erfolgreicher Löschung oder Auflösung der UG & Co. KG zu bezahlen ist: weitere Kosten werden für Sie nicht anfallen. Insbesondere werden Sie
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Beratung
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung des Löschungsbegehrens
- keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Organisation Ihrer Löschung und Ihre Vertretung während des Löschungsprozesses
zahlen müssen. Diese Kosten stehen nicht von Anfang an fest und können sehr stark ausufern. Bei uns bleibt es bei einem Festhonorar, das unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit Ihres Falles ist (Preistransparenz). Als auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei haben wir die notwendige Erfahrung, um unseren Aufwand einzuschätzen und unseren Mandanten einen transparenten Pauschalpreis und eine Zahlung im Falle einer erfolgreichen Löschung oder Auflösung anzubieten.
Schnelle Liquidation wenn die Löschung/Auflösung nicht möglich ist
Für den Fall, dass eine Beendung Ihrer Gesellschaften aufgrund von Vermögenslosigkeit ohne Sperrjahr nicht möglich ist, ist die klassische Liquidation die einzige Möglichkeit Ihre Gesellschaften zu beenden. Wir helfen Ihnen schnellstmöglich den Liquidationsprozess zu beginnen und begleiten Sie während der gesamten Dauer der Abwicklung. Wir übernehmen den ganzen Prozess der Liquidation und das zum Festpreis.
Sollte das Handelsregistergericht bei dem Ihre Gesellschaften eingetragen sind die Auflösung und Löschung der Gesellschaften ablehnen, gehen wir sofort zur klassischen Liquidation Ihrer UG & Co. KG über, damit Sie keine Zeit verlieren.
Leistung | Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) |
---|---|---|
Kosten der UG & Co. KG Liquidation | Liquidationsberatung, Organisation Notartermine, Liquidationsunterlagen (Liquidationsbeschluss, Anmeldung Liquidation, Bekanntmachung, Anmeldung Liquidationsabschluss), für beide Gesellschaften, Organisation und Begleitung des Liquidationsverfahrens vor dem Registergericht während der Gesamtdauer des Sperrjahres (>12 Monate), 2 Stunden Beratung im Sperrjahr und bei der Verteilung | 1.659,00- € |
Optional: Kosten des Unbedenklichkeitsverfahrens Finanzamt | Verfahren beim zuständigen Finanzamt zur Beschleunigung der Liquidationseröffnung und Vermeidung von Beanstandungen des Registergerichts | 339,- € |
Beurkundungskosten | Notarielle Beurkundung des Liquidationsbeschlusses, Notarielle Beurkundung des Liquidationsabschlusses am Ende des Sperrjahrs | Durchschnittlich jeweils 240,- € |
Weitere Kosten | Gerichtliches Liquidationsverfahren, Entfernung der Gesellschaft aus dem Handelsregister | 70 € zuzüglich 40 € pro Liquidator, nach Ermessen des Gerichts |
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UG & Co. KG Unterlagen Download
Übersicht Unterlagen Download
Folgende Unterlagen stehen Ihnen weiter unten zum Download bereit:
- ✓ UG & Co. KG Beendung Unterlagen
- ✓ Beendung Infoblatt zur Vermögenslosigkeit
Gerne begleitet unsere Kanzlei Ihre UG & Co. KG Beendung- Wir übernehmen dabei den gesamten Prozess für Sie.
Laden Sie sich die Auftragsunterlagen runter und lassen Sie
- die Beauftragung
- die Vollmacht
- die Angaben zu Ihrem Unternehmen
- alle Unterlagen zur Beendung
uns ausgefüllt zukommen:
- per E-Mail (unternehmer@anwalt-kg.de) oder
- per Fax (0221 – 6777 005-9) oder
- per Post (KRAUS I GHENDLER Anwaltskanzlei, Aachener Straße 1, 50674 Köln).
Um uns die Prüfung der Vermögenslosigkeit zu ermöglichen, übersenden Sie uns bitte die folgenden Unterlagen:
- Den ausgefüllten Bogen „03 – Vertiefte Angaben“
- Letzte Abschlüsse
- Kontoauszüge der Gesellschaftskonten
- Kopien weiterer Gesellschaftsunterlagen/Buchhaltungsunterlagen
Wir Prüfen Ihre Unterlagen kostenlos und geben Ihnen eine Einschätzung zur Möglichkeit der Beendung Ihrer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit.
UG & Co. KG Unterlagen zum Download
Beendung Infoblatt zur Vermögenslosigkeit
Auf Unserem Infoblatt erfahren Sie alles was Sie wissen sollten zur Vermögenslosigkeit und ihren Voraussetzungen.
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Ihr Unternehmensrechts-Team

Andre Kraus
Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ahaliya Kapilan
Rechtsanwältin

Oksana Enns
Dipl. Wirtschaftsjuristin

Sara Garcia Corraliza
Rechtsanwältin

und ein Team
von juristischen Beratern, Diplom Juristen und weiteren Rechtsanwälten
Unsere Prinzipien
Prinzipien
Kostenfreie Überprüfung und Zahlung erst nach Löschung
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT. Bezahlung erst nach erfolgreicher Austragung aus dem Handelsregister.
Schnell & einfach
Wir kümmern uns um Ihre inaktive Gesellschaft – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
Rechtssicherheit
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren und zu bezahlen erst nach erfolgreicher Austragung aus dem Handelsregister.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
Langfristigkeit
Die Löschung der UG & Co. KG ohne Sperrjahr ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts.
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Nach der Auflösung oder Löschung einer UG & Co. KG
Übersicht Nach der UG & Co. KG Beendung
Nach der Beenung Ihrer UG & Co. KG können Sie zahlreiche rechtliche Fragestellungen erwarten: Von der Gewerbe- und Steueranmeldung über eine Markenanmeldung und die Erstellung von AGB bis hin zur Entfernung einer schlechten Bewertung im Internet.
Das können Sie als Unternehmer typischerweise erwarten:
- PRODUKTNAMEN SCHÜTZEN
- Es wird eine deutsche DE Marke angemeldet
- Es wird eine europäische EU Marke angemeldet
- Es wird eine internationale IR Marke angemeldet
- AGB ERSTELLEN
- Es werden AGB für Ihren Webseiten-Onlineshop erstellt
- Es werden Amazon Shop AGB erstellt
- Es werden eBay Shop AGB erstellt
- Es werden AGB für andere Unternehmenszwecke erstellt
- UNTERNEHMEN FINANZIEREN
- Es wird eine stille Beteiligung erstellt
- Es wird ein partiarisches Darlehen erstellt
- MITARBEITER EINSTELLEN
- Es wird ein Arbeitsvertrag erstellt
- Es wird ein Freelancervertrag erstellt
Das erwartet Sie nach der Schließung – im Detail:
Beschreibung | Lösung | |
---|---|---|
Produktnamen schützen | Eine DE, EU oder IR Marke schützt Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung vor Nachahmern. Nachdem ein Markenschutz angemeldet worden ist, dürfen Konkurrenten ihren Namen nicht mehr nutzen | Wir führen eine DE, EU oder IR Markenanmeldung durch |
AGB erstellen | Allgemeine Geschäftsbedingungen stellen sicher, dass die Abwicklung Ihrer Dienstleistung gleichmäßig und nach Ihren Regeln erfolgt. Sie kommen mit jedem Ihrer Kunden oder Auftraggeber zur Anwendung und verhindern, dass wichtige und für Sie vorteilhafte rechtliche Bestimmungen immer wieder neu verhandelt werden müssen | Wir erstellen individuelle AGB sowie Impressum und Datenschutzerklärung |
Unternehmen finanzieren | Sie benötigen zusätzliches Kapital und wollen Investoren an Ihrem Unternehmen beteiligen. Je nach Wunsch und Ihrer Verhandlungsposition können Sie den Investor mit vielen Mitbestimmungsrechten ausstatten oder lediglich am Unternehmenserfolg beteiligen | Wir erstellen eine stille Beteiligung oder ein partiarisches Darlehen |
Mitarbeiter einstellen | Sie wollen einen Mitarbeiter (beispielsweise Fest-, Teilzeit-, 450, €, Werkstudent, AZUBI, Praktikanten) einstellen oder einen Freelancer beauftragen | Wir erstellen einen Mitarbeiter- oder Freier-Mitarbeiter-Vertrag |
Bewertung entfernen | Sie sind bei Google, Facebook, Jameda & Co. unberechtigt schlecht bewertet worden | Wir gehen gegen die Bewertung vor |
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Auflösung bestehender UG & Co. KG und Neugründung
19 Nov 2018/0 Kommentare/in UG & Co. KG löschenGuten Tag, die derzeitigen Geschäftsführer der bestehenden Gesellschaft werden die Gesellschaft zum Jahresende verlassen. Die übrigen Gesellschafter wollen die Geschäfte weiterführen, aber die Haftung für die bisherigen Geschäfte der ausscheidenden GF nicht übernehmen. Bietet es sich an, die aktuelle Gesellschaft aufzulösen und dann neu zu gründen? Es werden seitens der GF die Einblicke in Konten […]
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