• Bestehende operative GmbH oder UG in eine Holding umwandeln: Bundesweit mit Anwalt

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Ihre bestehende operative GmbH oder UG in eine Holding umwandeln

Die Umwandlung einer schon bestehenden operativen GmbH oder UG in eine Holding – meistens eine GmbH-Holding, seltener eine UG-Holding – ist eine oft vorkommende Umwandlungsart.  Die Umwandlung wird durch Einbringung in die Muttergesellschaft der Holding als “Anteilstausch” – meistens als Aufgeld-Sachagio – durchgeführt.

Eine GmbH oder UG wird häufig in eine Holding umgewandelt, wenn der Inhaber einer GmbH oder UG

  • eine weitere operative Unternehmung angeht und seine Haftung auf mehrere Tochtergesellschaften verteilen will,
  • den überschüssigen Gewinn – den Gewinnvortrag, meistens lohnt sich die Holding-Umwandlung ab einem Gewinn von jährlich 70.000 € – der operativen Tätigkeit seiner GmbH oder UG langfristig anlegen und investieren will,
  • sein Vermögen schützen will, beispielsweise weil der operativen GmbH ein hoher Schaden, beispielsweise durch einen nicht aussichtsreichen Prozess droht – der Gewinn der GmbH wird nach Umwandlung durch Entnahme an die Muttergesellschaft übertragen oder
  • sein operatives Unternehmen verkaufen will. Nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren (22 UmwStG) nach der Umwandlung ist ein steuerlich sehr vorteilhafter Verkauf des Unternehmens denkbar (ca. 1,5 % statt ca. 25 % Steuer auf den Veräußerungsgewinn).

Maßgeblich sind die Vorteile der Holding:

  1. Vermögensschutz: Sie verteilen die Haftung auf die operativen Tochtergesellschaften. Ihre Spardosen-Muttergesellschaft wird in einem Schadensfall nicht betroffen. Sie können bei mehreren Geschäftszweigen sogar einen durch Insolvenz abwickeln, ohne die übrigen zu gefährden
  2. Steuervorteil Vermögensaufbau und Investition: Die Holding hat eine “Spardosenfunktion”. Die Gewinne der Töchter können in der Muttergesellschaft angespart und investiert werden, insbesondere in Immobilien, weitere Tochterunternehmen oder Wertpapiere
  3. Steuervorteil Veräußerung: Im Fall eines Exits können von einer Muttergesellschaft gehaltene Anteile an einer operativen Tochter deutlich steuergünstiger verkauft werden, als es bei einer Veräußerung als natürliche Person der Fall wäre
  4. Image: Bei einer Umwandlung aus einer UG heraus erhalten Sie mit der GmbH ist eine angesehene Rechtsform

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige über die Umwandlung Ihrer GmbH oder UG in eine Holding.

Abzuraten ist davon, einfach eine Holding zu gründen und im Anschluss Ihre GmbH oder UG aufzulösen. Die Umwandlungsvorteile gehen verloren und Sie riskieren, dass  darin eine Fortführung außerhalb des Umwandlungsprozesses gesehen und das Ganze als hoher Veräußerungsgewinn unter Aufdeckung stiller Reserven der GmbH oder UG  besteuert wird.

Wir begleiten Ihre Umwandlung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

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