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Umwandlung Unternehmen in Familiengesellschaft

Umwandlung in Familiengesellschaft

Eine Familiengesellschaft ist ein Unternehmen, das sich im Besitz einer Familie befindet und oft das Ziel verfolgt, das Unternehmen über Generationen hinweg innerhalb der Familie zu erhalten.

Familiengesellschaften bieten die Möglichkeit, das Familienvermögen strategisch und strukturiert zu bündeln, um so eine effektive und kontinuierliche Vermögensübertragung auf nachfolgende Generationen zu gewährleisten. Diese Organisationsform ist darauf ausgelegt, das Auseinanderfallen des Familienvermögens durch Erbfälle, Ehescheidungen oder andere Ereignisse zu verhindern. Ziel ist es, das Vermögen geschlossen an die nächste Generation weiterzureichen und es über Generationen hinweg zu bewahren. Dabei ist ein wesentlicher Aspekt, dass die Vermögensinhaber während ihres Lebens die Entscheidungsgewalt über ihr Vermögen nicht aus der Hand geben müssen, sondern weiterhin aktiv steuern und kontrollieren können.

Dies ermöglicht eine flexible Gestaltung der Vermögensnachfolge, bei der sowohl die Interessen der derzeitigen als auch der zukünftigen Generationen berücksichtigt werden können, während gleichzeitig steuerliche Optimierungen realisiert werden.

Familiengesellschaften können nicht nur neu gegründet, sondern auch durch Umwandlung ins Leben gerufen werden. Umwandlungsfähig sind z.B. Einzelunternehmen (Gewerbe, Freiberufler, e. K., Handwerksbetriebe), Personenhandelsgesellschaften (GbR, OHK, KG) oder Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG).

Gängige Umwandlungsarten sind:

  • Einzelunternehmen in GmbH, GmbH & Co. KG oder Holding
  • UG in GmbH
  • GmbH oder UG in Holding
  • Personengesellschaft in GmbH oder Holding

Wichtige Umwandlungsmethoden sind:

  1. Aufgeld-Sachagio
  2. Sachgründung
  3. Ausgliederung
  4. Abspaltung
  5. Aufspaltung
  6. Verschmelzung

Im Folgenden bieten wir einen Einblick in diese Thematik.

Zwei ineinander liegende Hände von Kind und Erwachsenem

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.