Wandeldarlehens-Vertrag erstellen lassen
Gründer und Unternehmer müssen für Ihr Unternehmen Kapital beschaffen. Eine Möglichkeit dazu ist das so genannte Wandeldarlehen. Es kann für Unternehmen attraktiv sein, da es sofortige Liquidität bietet, ohne dass ein Unternehmenswert festgelegt werden muss.
Wandeldarlehen können insgesamt betrachtet eine effektive Möglichkeit für Unternehmen sein, Finanzmittel zu beschaffen, und für Investoren, um in aufstrebende Unternehmen zu investieren.
Ein Wandeldarlehen ist zunächst ein Darlehen: Das Unternehmen erhält vom Darlehensgeber Geld. Der Kreditgeber hat dabei die Möglichkeit, das Darlehen (plus aufgelaufene Zinsen) in Eigenkapital des Unternehmens umzuwandeln, typischerweise in Form von Aktien. Dies geschieht in der Regel bei einer späteren Finanzierungsrunde oder bei einem bestimmten Auslöser- oder Wandlungsereignis, wie z.B. einem Verkauf des Unternehmens.
Die genauen Bedingungen für das Wandeldarlehen, einschließlich des Zeitpunkts und der Bedingungen für die Umwandlung, werden in einem Vertrag festgelegt.
Ein typisches Merkmal von Wandeldarlehen ist der “Discount” oder “Cap”, der dem Kreditgeber einen Vorteil gegenüber späteren Investoren bietet, indem er ihm ermöglicht, Aktien zu einem niedrigeren Preis oder zu einer höheren Bewertung zu erwerben.
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Kernpunkte Wandeldarlehens-Vertrag
Inhaltsverzeichnis
Erstellung oder Prüfung
Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.