• Wandeldarlehensvertrag erstellen lassen, bundesweit

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Wandeldarlehens-Vertrag erstellen lassen

Gründer  und  Unternehmer  müssen für  Ihr Unternehmen Kapital beschaffen. Eine Möglichkeit dazu ist das so genannte Wandeldarlehen. Es kann für Unternehmen attraktiv sein, da es sofortige Liquidität bietet, ohne dass ein Unternehmenswert festgelegt werden muss.

Wandeldarlehen können insgesamt betrachtet eine effektive Möglichkeit für Unternehmen sein, Finanzmittel zu beschaffen, und für Investoren, um in aufstrebende Unternehmen zu investieren.

Ein Wandeldarlehen ist zunächst ein Darlehen: Das Unternehmen erhält vom Darlehensgeber Geld. Der Kreditgeber hat dabei die Möglichkeit, das Darlehen (plus aufgelaufene Zinsen) in Eigenkapital des Unternehmens umzuwandeln, typischerweise in Form von Aktien. Dies geschieht in der Regel bei einer späteren Finanzierungsrunde oder bei einem bestimmten Auslöser- oder Wandlungsereignis, wie z.B. einem Verkauf des Unternehmens.

Die genauen Bedingungen für das Wandeldarlehen, einschließlich des Zeitpunkts und der Bedingungen für die Umwandlung, werden in einem Vertrag festgelegt.

Ein typisches Merkmal von Wandeldarlehen ist der “Discount” oder “Cap”, der dem Kreditgeber einen Vorteil gegenüber späteren Investoren bietet, indem er ihm ermöglicht, Aktien zu einem niedrigeren Preis oder zu einer höheren Bewertung zu erwerben.

Wir erstellen Ihren  Wandeldarlehens-Vertrag – Sie konzentrieren sich allein auf Ihr Geschäft.

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Kostenfreie Erstberatung

Sie erhalten eine kostenfreie Erstberatung zur Erstellung Ihres Vertrags. Bei diesem Gespräch klären wir Ihre offenen Fragen und beraten Sie zu den wichtigsten Grundthemen einer Vertragserstellung wie der richtigen Vertragsart oder den Kosten und dem Ablauf Ihrer Vertragserstellung.

Erstellung Ihres Vertrags

Wir beginnen mit der Erstellung Ihres Vertrags. Dazu ermitteln wir per Fragebogen die Details zu Ihrem Vertag und Ihren Wünschen. In einem weiteren Gespräch legen wir Ihnen unseren Entwurf vor und arbeiten Ihre Änderungswünsche – falls vorhanden – in den Vertrag ein. Sie verfügen nun über einen rechtssicheren und lückenlos erstellten Vertrag.

Unsere Pakete

VertragErstellung

€599,–zzgl. € 113,81 USt.
  • Vertrag-Erstellung
  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Vorbesprechung
  • Erstellung und Prüfung
    • Vertrag Entwurf
    • Erstellung Ihres Vertrags
  • Abschlußanpassung und Abschlussgespräch
    • Einarbeitung Ihrer Änderungswünsche
    • Abschlussgespräch

Was ist ein Wandeldarlehen?

Ein Wandeldarlehen, auch als konvertierbares Darlehen oder “Convertible Note” bezeichnet, ist eine spezielle Form der Finanzierung, bei der ein Darlehen zu einem späteren Zeitpunkt in Eigenkapital des Unternehmens umgewandelt werden kann. Diese Art von Finanzierung wird oft von Risikokapitalgebern oder Angel-Investoren angeboten und ist besonders bei Start-ups und Unternehmen in der Frühphase beliebt. Aufgrund seiner hybriden Natur, die sowohl Elemente von Fremd- als auch von Eigenkapital beinhaltet, wird diese Form der Finanzierung auch als Mezzanine-Kapital bezeichnet.

Das Kernmerkmal eines Wandeldarlehens ist die Option des Kreditgebers, die Schuld in Unternehmensanteile umzuwandeln, anstatt eine Rückzahlung zu verlangen. Diese Umwandlung erfolgt normalerweise während einer zukünftigen Finanzierungsrunde und kann zu einem vorher festgelegten Preis oder gemäß den Bedingungen der nächsten Finanzierungsrunde erfolgen.

Für das Unternehmen bietet diese Art der Finanzierung den Vorteil, dass es Geld beschaffen kann, ohne eine sofortige Unternehmensbewertung durchführen zu müssen. Für den Kreditgeber besteht der Vorteil darin, dass er im Erfolgsfall an der Wertsteigerung des Unternehmens partizipieren kann.

Es ist jedoch zu beachten, dass das Risiko für den Kreditgeber bei einem Wandeldarlehen höher ist als bei einem herkömmlichen Darlehen. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens kann das Darlehen nicht zurückgezahlt werden.

Exkurs: Was ist eine SAFE-(Simple Agreement for Future Equity) Finanzierung?

Ein SAFE (Simple Agreement for Future Equity) ist ein Finanzierungsmechanismus, der aus den USA kommt.

Es handelt sich  um eine Spielart des Wandeldarlehens. Die Besonderheit besteht darin, dass das Darlehen zinslos vergeben wird und es keine feste  Laufzeit gibt. Eine Umwandlung in Anteile oder Aktien erfolgt also nicht nach einer bestimmten Zeit, sondern nur bei Eintritt bestimmter anderer, vertraglich festgelegter Bedingungen. Das können z.B. eine  Finanzierungsrunde oder ein Verkauf  sein.

Im Falle eines Unternehmensverkaufs, einer Abwicklung  oder eines Börsengangs kann statt der Umwandlung regelmäßig auch die Darlehensrückzahlung verlangt werden.

Bei einer Eigenkapital-Finanzierungsrunde wird der Darlehensbetrag oft automatisch in Vorzugsaktien umgewandelt.

Vorteile des Safe:

  • einfach zu handhaben,
  • i.d.R. keine Unternehmensbewertung nötig,
  • unbestimmte Laufzeit,
  • Flexibilität
  • Zinslosigkeit

Nachteile des Safe:

  • US-Recht nicht 1:1 auf deutsches Recht übertragbar
  • Geltendes Recht ist klar zu regeln
  • Kapitalerhöhung in Deutschland von  Gesellschaftern oder Aktionären zu genehmigen und folgt bestimmtem Ablauf
  • Einige Rechtsfragen noch unklar, z.B. Erfordernis einer notariellen Beurkundung
  • Unternehmensbewertung in der Praxis nicht immer zu vermeiden, sondern von vertraglich festgelegter Bedingungen abhängig
  • Bewertungsobergrenze und ein Bewertungsabschlag wegen  Investmentrisikos sinnvoll.

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Ziele der Erstellung eines Vertrags für Unternehmen

  • 1. Ziel

    RECHTSSICHERHEIT

    Von uns verfasste Wandeldarlehens-Verträge sorgen für Rechtssicherheit. Die entscheidenden Vertragspunkte werden klar und lückenlos geregelt. Unklarheiten, Rechtsverstöße und Rechtsstreitigkeiten werden vermieden.

  • 2. Ziel

    VERTRAGSINITIATIVE

    Als Initiator des Wandeldarlehensvertrags sind Sie Ihren Vertragspartnern gegenüber im Vorteil. Sie können Ihren Vorstellungen Geltung verschaffen und die Verhandlungen an einem vorteilhaften Ausgangspunkt beginnen.

    2. Ziel

  • 3. Ziel

    KEINE FORMALITÄTEN

    Wir kümmern uns um die gesamte Formulierung Ihres Wandeldarlehensvertrags. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Erstellung von Wandeldarlehensvertrag im Detail:

Überblick Ablauf einer Vertrags-Erstellung

  • Anwaltliche  Beratung zum Wandeldarlehensvertrag
  • Individueller Wandeldarlehensvertrag
  • Anwaltliche Abschlussberatung
  • Abschlussanpassung des Wandeldarlehensvertrages
  • Beratung einholen

    Bevor Sie einen Wandeldarlehensvertrag abschließen, erteilen wir Ihnen rechtlichen Rat . Wír können Ihnen helfen, die Bedingungen des Darlehens zu verstehen und sicherzustellen, dass sie für Sie geeignet sind.

  • Vertragsbedingungen festlegen

    Gemeinsam mit Ihnen legen wir die Bedingungen des Darlehens fest, einschließlich des Darlehensbetrags, des Zinssatzes, der Laufzeit des Darlehens, der Bedingungen für die Umwandlung des Darlehens in Eigenkapital und aller anderen relevanten Bedingungen. Die Regelungen werden von uns ausformuliert.

  • Abschlussberatung

    Der Vertragsentwurf wird in einer Abschlussberatung nochmals besprochen. Es wird sichergestellt, dass alle Informationen korrekt sind. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, sollten Sie diese nun noch ansprechen.

  • Abschlussanpassung

    Wenn Sie mit dem Vertrag zufrieden sind, können Sie ihn verwenden und unterzeichnen sowie auch vom Kreditgeber unterzeichnen lassen, um ihn rechtlich bindend zu machen. Haben Sie dagegen noch Änderungswünsche, nehmen wir vorher noch die entsprechenden Anpassungen vor.

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Prüfung von Wandeldarlehens-Verträgen im Detail:

  • 1 Analyse Ihrer Verträge

    Im Vorfeld der Wandeldarlehensvertrags-Prüfung  analysieren wir Ihre Geschäftsabläufe  

  • 2 Anwaltlicher Wandeldarlehensvertrags-Check

    Es folgt eine Wandeldarlehensvertrags-Beratung durch einen Anwalt.

  • 3 Hinweise und Änderungsvorschläge

    Das Ergebnis des Wandeldarlehensvertrags-Checks leiten wir Ihnen zu. 

  • 4 Abschlussberatung durch einen Anwalt

    Danach besprechen wir, welche Wandeldarlehens-Vertragsklauseln u.U. bedenklich sind.  

  • 5 Anpassung und Überwachung

    Auf Wunsch überwachen wir auch Ihre Wandeldarlehensvertrags-Vorlage für künftige Finanzierungen im Hinblick auf notwendige Anpassungen wegen einer Änderung der Gesetzgebung oder Rechtsprechung.

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Checkliste und Klauseln Wandeldarlehens-Vertrag

Checkliste Wandeldarlehens-Vertrag, typische Klauseln

  • 1. Darlehensbetrag

    Diese Klausel gibt den Betrag des Darlehens an, das der Kreditgeber dem Unternehmen gewährt.

  • 2. Zinssatz

    Hier wird der Zinssatz festgelegt, zu dem das Darlehen verzinst wird. Die Zinsen können zu dem Betrag hinzugefügt werden, der in Eigenkapital umgewandelt wird.

  • 3. Laufzeit:

    Die Laufzeit des Darlehens legt fest, wann das Darlehen zurückgezahlt oder umgewandelt werden muss.

  • 4. Umwandlungsbedingungen

    Diese Klausel legt die Bedingungen für die Umwandlung des Darlehens in Eigenkapital fest. Sie kann Auslöser für die Umwandlung (wie eine Finanzierungsrunde oder einen Verkauf des Unternehmens), die Methode zur Bestimmung des Umwandlungspreises und möglicherweise eine “Cap” (einen Höchstbetrag für die Bewertung bei der Umwandlung) oder einen “Discount” (einen Rabatt auf den Preis, den spätere Investoren zahlen) beinhalten.

  • 5. Kündigungsbedingungen

    In dieser Klausel werden die Bedingungen festgelegt, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann.

  • 6. Weitere Erklärungen

    Beide Parteien können Erklärungen und Garantien abgeben, zum Beispiel dass das Unternehmen das Recht hat, das Darlehen aufzunehmen und dass der Kreditgeber das Recht hat, das Darlehen zu gewähren.

  • 7. Geltendes Recht und Gerichtsstand:

    Diese Klausel legt das anwendbare Recht und den Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten aus dem Vertrag fest.

Kosten der Vertragserstellung

VertragErstellung

€599,–zzgl. € 113,81 USt.
  • Vertrag-Erstellung
  • Anwaltliche Rechtsberatung
    • Erstberatung 30 Min.
    • Vorbesprechung
  • Erstellung und Prüfung
    • Vertrag Entwurf
    • Erstellung Ihres Vertrags
  • Abschlußanpassung und Abschlussgespräch
    • Einarbeitung Ihrer Änderungswünsche
    • Abschlussgespräch

Kosten Erstellung Vertrag

BeschreibungKosten (Nettobeträge)
Vertrag ErstellungAlle Vertragsunterlagen; Vorbesprechung, Vertragserstellung, Korrekturlauf, AbschlussgesprächFestpreis:599,– €

Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag: weitere Kosten fallen für Sie nicht an. Insbesondere werden Sie
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Vertrags-Beratung sowie die Abschlussberatung
• keine höhere anwaltliche/notarielle Gebühr nach RVG für die Erstellung Ihres Vertrags

zahlen müssen. Unsere Kosten stehen von Anfang an fest und überschreiten nicht das Festhonorar, unabhängig von der Komplexität oder Langwierigkeit des Falles.

Kosten Prüfung Vertrag

Soll bereits ein bestehender Vertrag geprüft und angepasst werden, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.

DienstleistungBeschreibungKosten (Nettobeträge)
Vertrag PrüfungPrüfung Vertrag (Prüfung aller bestehender Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung
vom Anwalt; individuelle Anpassung und/oder Erstellung ergänzender und/oder neuer Klauseln; Nachberatung
und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit).

START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde)
Rechtssicher (5 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 219,- je weitere Stunde)
PLUS (10 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 189,- je weitere Stunde)

Festpreis: 249,– € (“Vertrag Prüfung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 249,– (“Vertrag Prüfung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 219,– € (“Vertrag Prüfung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- €

Kosten Erstellung individueller Vertrag

Handelt es sich bei Ihrem Vertrag nicht um einen Arbeitsvertrag, Geschäftsführervertrag, ein par. Darlehensvertrag, Stille Beteiligung, Treuhandvertrag oder NDA, werden wir für Sie auf Grundlage eines pauschalen Stundenkontingents tätig. Je höher die enthaltene Bearbeitungszeit, desto niedriger ist das weitere Stundenhonorar.

DienstleistungPaket(e)Preise
Individuelle VertragserstellungIndividueller Vertrag (Alle Vertragsunterlagen; Ausführliche Vertragsberatung vom Anwalt; Erstellung
individueller Vertrag; Nachberatung und abschließende Einarbeitung von Änderungswünschen; Umfasst ist
eine vom Paket abhängige Bearbeitungszeit).

START-UP (3 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 249,- je weitere Stunde)
Rechtssicher (5 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 219,- je weitere Stunde)
PLUS (10 Stunden Bearbeitungszeit enthalten, 189,- je weitere Stunde)

Festpreis: 749,– € (“AGB individuelle Erstellung START-UP – 3h enthalten”) jede weitere Stunde 249,- € — 959,– (“AGB individuelle Erstellung Rechtssicher – 5h enthalten”) jede weitere Stunde 219,- € — 1.699,– € (“AGB individuelle Erstellung PLUS – 10h enthalten”) jede weitere Stunde 189,- €

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    • Vertragsrecht

    Vertragsprüfung

    Guten Tag, ich würde gerne meine Verträge und AGBs (insgesamt 3 mit 3-4 Seiten Dokumente) prüfen lassen. Ich führe ein Nachhilfeunternehmen und möchte einmal den Vertrag zwischen mir und den Schüler:innen sowie die AGBs prüfen lassen. Weiterhin möchte ich eine Minijobberin einstellen und würde hier gerne auch einmal den Arbeitsvertrag prüfen lassen. Können Sie mir […]

    Mr.

    20

    Aktenzeichen 2656231

    Guten Tag, wir hatten für heute 16:00 Uhr einen Termin für ein telefonisches Beratungsgespräch ( 2. Gespräch). Leider hat weder jemand auf meine Email reagiert, in der ich darum bat, das Gespräch nicht per Telefon, sondern via bspw. Google meets, Teams, etc. zu führen, noch hat uns überhaupt jemand angerufen. Ich möchte Sie an dieser […]

    Erfahrungen & Bewertungen zu KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei

    Checkliste stille Gesellschaft Vertrag

    • Abfindungsansprüche

      Als Gesellschafter können Sie sich einen Abfindungsanspruch sichern, falls der Unternehmer eine vorzeitige Beendigung der stillen Gesellschaft oder seines Unternehmens vornimmt und damit Ihre Gewinnbeteiligung entfällt.

    • Bilanzierung

      Der mezzanine Charakter der stillen Beteiligung macht es erforderlich, gesondert zu vereinbaren, ob die Beteiligung als Fremdkapital oder Eigenkapital bilanziert werden soll.

    • Dauer und Beendigung der stillen Beteiligung

      Stellen Sie sicher, dass im Voraus beide Parteien über die Dauer und die Modalitäten der Beendigung der stillen Gesellschaft einig sind.

    • Einfluss auf Geschäftsführung

      Von größter Wichtigkeit ist es, dass Sie vorher besprechen, welche Rolle der stille Gesellschafter im Unternehmen einnehmen soll. Dies hat außerdem entscheidenden Einfluss auf die Bilanzierung als Eigen- oder Fremdkapital.

    • Höhe der Beteiligung

      Kernpunkt der stillen Gesellschaft ist die Höhe der Beteiligung. Zusammen mit der Verzinsung ergibt sich daraus auch die Bewertung des Unternehmens.

    • Kontroll- und Informationsrechte und -pflichten

      Vielfach lässt sich der stille Gesellschafter zumindest Auskunftsrechte einräumen, so dass das Unternehmen ihm beispielsweise Einsicht in die Bilanz oder Auftragsbücher gewähren muss.

    • Übertragung der stillen Beteiligung

      Einigen Sie sich darüber, ob der Stille Gesellschafter seine Beteiligung übertragen darf. So können Sie vereinbaren, dass Sie vorher zustimmen müssen. Dann haben Sie weiterhin in der Hand, wer an Ihrem unternehmen beteiligt ist.

    • Verlustbeteiligung

      Wichtig für die Beurteilung, ob eine typische oder atypische stille Beteiligung vorliegt, ist die Vereinbarung einer Verlustbeteiligung oder das Weglassen dieser.

    • Verzinsung bzw. Gewinnbeteiligung

      Ein eintscheidender Punkt im Gesellschaftsvertrag ist die Verzinsung der Beteiligung. In der Regel ist dies eine prozentuale Gewinnbeteiligung. Dabei kann auch vereinbart werden, dass der stille Gesellschafter am Gewinn oberhalb einer bestimmten Grenze mit einem geringeren Prozentsatz beteiligt ist.

    • Zustimmungspflichtige Geschäfte

      Es ist wichtig, im Voraus zu regeln, welche Rechte der stille Gesellschafter hat. Beispielsweise kann dieser sich ein Mitbestimmungsrecht bei bestimmten, für das Unternehmen grundlegenden Geschäften einräumen lassen wie etwa dem Verkauf von Grundstücken oder der Auflösung der Gesellschaft.

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