UG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Die UG (haftungsbeschränkt), auch als „Mini-GmbH“, „1-Euro-GmbH“ oder auch „kleine GmbH“ bekannt, ist praktisch keine eigene Rechtsform, sondern vielmehr eine GmbH, die sich aufgrund Ihrer vereinfachten Gründungsanforderungen und geringen Kosten einer Beliebtheit unter den Start-up Gründern erfreut. So ist sie, wie die GmbH, auch eine juristische Person (§§ 13, 5a GmbHG) und kann daher selbstständig geschäftliche Verträge schließen. Wie jede Gesellschaft benötigt auch die UG eine offizielle Firmenbezeichnung. Während der Name im Einklang entsprechend Ihrer Marketing-Strategie gewählt werden kann, ist ein Kürzel „UG (haftungsbeschränkt)“ oder „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ verpflichtend.
Vorteilhaft ist eine UG deshalb, weil zu Ihrer Gründung bereits die Einbringung eines Stammkapitals in Höhe von 1 € ausreichend ist und damit praktisch das Privatvermögen durch Trennung vom Betriebsvermögen geschützt wird. Ein privater wirtschaftlicher Totalverlust ist somit ausgeschlossen. Geeignet ist die UG vor allem für Personen, die sich schnell und kostengünstig selbstständig machen wollen, insbesondere für all diejenigen, die vor der Erfordernis des Stammkapitals für eine GmbH von mindestens 12.500,- € zurückschrecken. Faktisch sollte jedoch ein höherer Betrag gewählt werden, um erfolgreich und sicher zu gründen. Die Unternehmergesellschaft eignet sich hervorragend, um als „Ein-Mann-Betrieb“ mit beschränkter Haftung die eigene Existenz aufzubauen.
Trotz der vielen Vorzüge, bringt die Gründung einer UG auch gewisse Nachteile mit sich. Als nachteilig wird insbesondere der Verwaltungsaufwand der UG angesehen. So wird, wie man es schon bei der GmbH kennt, eine doppelte Buchführung und Bilanzerstellung nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gefordert. Auch genießt die Unternehmergesellschaft nicht denselben Status wie eine klassische GmbH.
Mischformen – GmbH & Co. KG und UG & Co. KG
Übernimmt eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, wie die GmbH oder UG die Rolle des Komplementärs, so entsteht die mittlerweile beliebte Mischform der GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG. Tatsächlich sind diese in der Praxis häufiger anzutreffen, als die reine Form der KG. Die Kommanditgesellschaften machen heutzutage tatsächlich nur noch 1% aller Unternehmen in Deutschland aus.
Die UG/GmbH & Co. KG kann für Gründer eine interessante Option sein, da sie die Vorteile einer Personengesellschaft mit denen einer Kapitalgesellschaft verknüpft. Die im Geschäftsverkehr auftretende Rechtspersönlichkeit ist die KG, welche zu Vertragsschlüssen befugt ist. Der Komplementär der KG wird durch die UG/GmbH verkörpert, weshalb gleichzeitig stille Teilhaber als Kommanditisten an dem Unternehmen steuerlich vorteilhaft beteiligt werden können. Nicht zu vernachlässigen ist dabei aber der doppelte Aufwand, der durch die Kombination zweier eigenständiger Unternehmen entsteht. Beide Gesellschaften müssen getrennt gegründet und durch zwei passende Gesellschaftsverträge aufeinander angepasst werden.
Wie bei der UG lässt sich die Gründung der UG & Co. KG bereits mit einer Stammeinlage von 1€ durchführen. Praktisch ist eine höhere Einlage notwendig, bis die ersten Gewinne generiert werden.
Die Gründung einer GmbH & Co. KG bedarf hingegen, wie man es schon von der GmbH kennt, der Stammeinlage von mindestens 12.500,- €. Das hohe Startkapital verleiht der GmbH & Co. KG Vergleich zu der UG & Co. KG ein höheres Ansehen in der Gesellschaft im sowie eine bessere Bonität für Unternehmenskredite.
Eins der größten Vorzüge dieser Mischform liegt in der Haftungsbeschränkung. Als juristische Person haftet die UG/GmbH & Co. KG für die Schulden der betrieblichen Geschäfte ausschließlich mit ihrem Betriebsvermögen. Damit wird der Schutz des Privatvermögens vor einem möglichen Totalverlust gewährleistet. Alleine der Geschäftsführer könnte wegen einer Pflichtverletzung privat haftbar gemacht werden.
Firmengründung vom Rechtsanwalt
✔ GÜNSTIG ✔ SCHNELL ✔ RECHTSSICHER
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)