• GmbH gründen: Nachteile

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Nachteile der GmbH Gründung

Nachfolgend  finden Sie eine Übersicht über die Nachteile, die Sie als Gründer, der sich für die Rechtsform einer GmbH entscheidet, kennen sollten. Wir zeigen Ihnen gleichzeitig auch Alternativen auf.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.

  • Hohe Gründungskosten

    Allein die hohe Stammeinlage von 25.000 € bzw. 12.500 € macht die Gründung einer GmbH vergleichsweise teuer.

    Alternative: Haben Sie nicht so  viel Geld zur Verfügung, so  können Sie eine UG gründen. Auch dadurch erhalten Sie eine haftungsausschließende Gesellschaft, die aber schon mit nur  1 Euro Stammkapital gegründet werden kann. Allerdings hat die UG ein nicht ganz so hohes Ansehen wie die GmbH. Außerdem besteht eine  Pflicht zur Bildung von Rücklagen aus den Gewinnen.

  • Steuernachteile bei Beteiligung

    Die Beteiligung von Investoren   als Gesellschaftern gestaltet sich steuerlich ungünstig. Diese können  nicht über ein Geschäftsführergehalt steuerlich vorteilhaft  beteiligt werden.  Die Folge ist, dass  Gewinne  der Körperschafts-, Gewerbe- und Kapitalertragssteuer sowie dem Solidaritätszuschlag unterliegen. Die Steuerlast würde insgesamt deutlich über der Einkommenssteuer liegen, die beim Geschäftsführergehalt zu tragen ist.

    Alternative: Bei einer GmbH & Co. KG werden alle Gesellschafter als Kommanditisten mit ihrem individuellen Einkommenssteuersatz besteuert. Nachteil sind dabei die höheren Gründungs- und Verwaltungskosten einer GmbH & Co. KG. Sie fallen jeweils doppelt an, weil zwei Gesellschaften (GmbH und KG) gegründet und verwaltet werden müssen. Die GmbH & Co. KG eignet sich deshalb am ehesten bei bereits laufenden Unternehmen mit einem kalkulierbaren Einkommen. Alternativ zur GmbH & Co. KG kann deshalb auch an eine stille Beteiligung von Investoren/Familienmitgliedern bzw. ein Partiarisches Darlehen an der GmbH gedacht werden.  Ebenso sollte bedacht werden, dass in ersten Jahren die meisten Gewinne für Investitionen zurückgestellt und nicht ausgeschüttet werden. Hierbei bietet die GmbH Vorteile.

  • Notarkosten bei Gesellschafterwechsel

    Wenn  die Gesellschafter der GmbH wechseln, muss die Satzung beim Notar um den/ die  neue(n) Gesellschafter ergänzt werden.

    Alternative: Ohne Beurkundung kann der Gesellschaftsvertrag hingegen bei einer der GmbH & Co. KG  geändert werden. Nur die Handelsregisteranmeldung wird notariell geändert – allerdings preisgünstiger, als es eine GmbH Gesellschaftsvertragsänderung wäre. Auch hierbei gilt aber: der Ersparnis beim Notar stehen bei der GmbH & Co. KG ihr doppelter Aufwand und Kosten gegenüber, sodass nur aus diesem Grund selten auf sie zurückgegriffen wird, sondern  meistens eine GmbH gegründet wird.

  • Ungeeignet für Non-Profit-Sektor

    Die Gewinne einer GmbH sind als gewerblich anzusehen und werden voll besteuert. Falls Sie im Non-Profit / gemeinnützigen Bereich tätig sind  und dennoch Ihre Haftung ausschließen wollen, müssten Sie alle Einnahmen versteuern  und könnten für Zuwendungen auch keine Spendenquittung ausstellen.

    Alternative: Eine gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit begrenzter Haftung) bietet Ihnen die Möglichkeit einer steuerlichen Freistellung sowie die Befugnis, Spendern oder Zuwendern „Spendenquittungen“ zu erteilen. Damit müssen eventuelle Profite nicht versteuert werden – sie werden zur Verwendung für den speziellen Gesellschaftszweck zurückgestellt. Gleichzeitig können Spender zur steuerlich vorteilhaften Zuwendung animiert werden. Im Verhältnis zum Verein kann eine gGmbH auch alleine gegründet werden. 7 Gründungsmitglieder sind nicht notwendig. Nachteil ist, dass kein Teil eines eventuellen Gewinns an die Gesellschafter fließen darf. Der Gründer erhält lediglich ein angemessenes Geschäftsführergehalt

  • Kriselnder Geschäftszweig als Risiko

    Wenn eine GmbH mehrere unterschiedliche Geschäftszweige betreibt, besteht das Risiko, dass ein finanziell in Schieflage geratender Geschäftszweig die gesamte GmbH in die Gefahr der Insolvenz  bringt. Verluste einzelner Zweige werden den übrigen Zweigen der GmbH zugerechnet. Die Folge  kann ein „Totalverlust“ sein.

    Alternative: Um diese Gefahr zu vermeiden, wird eine Holdingstruktur gegründet. Dazu wird zunächst eine Holding GmbH als „Muttergesellschaft“ errichtet – zum Preis und nach dem Ablauf einer GmbH Gründung. Danach errichtet die Mutter-GmbH für jeden ihrer Geschäftszweige je eine Tochter-GmbH  –  wiederum führen wir jeweils eine abgestimmte GmbH Gründung durch. Im Falle der finanziellen Krise einer der „Töchter“ kann dann allein diese durch einen Insolvenzantrag oder anderweitig beendet werden. Die übrigen Tochter-GmbH führen ihr Geschäft ohne Einschränkung fort. Die Schaffung einer Holdingstruktur ist bei mehreren Geschäftsfeldern sinnvoll, sobald einer der Bereiche erfolgreich läuft oder eine große Investition für den Betrieb mehrerer Gesellschaften vorhanden ist. In diesem Fall lohnt die Investition in mehrere GmbH einer Holdingstruktur zum Schutz des gesamten Unternehmens. Sie wird oft auch mit einer GmbH & Co. KG als „Mutter“ gegründet, um den beteiligten Gründern den Vorteil der steuerlich vorteilhaften Entnahme zu geben. Wir statten deshalb die von uns gegründeten GmbH fast bei jeder Gründung mit der Möglichkeit der späteren Verwendung als Holding / Mutter-GmbH aus (erweiterter Gesellschaftszweck). Nachteil der Holdingstruktur ist ein mindestens doppelter finanzieller Gründungs- und Verwaltungsaufwand.

  • Steuernachteile bei Exit

    Beim Verkauf von GmbH Anteilen ist der Veräußerungsgewinn nach dem Teileinkünfteverfahren mit 60 % zu versteuern.

    Alternative: Das lässt sich vermeiden, indem eine Holdingstruktur gegründet wird. Die dann entstehende Holding-GmbH muss einen Veräußerungsgewinn nur mit 5 % versteuern (§ 8b Abs. 3 bzw. Abs. 5 KStG – nur 5 % gelten als GmbH-Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen). Dies gilt jedoch nur, solange der Erlös in der Holding-GmbH belassen wird – beispielsweise um eine weitere Investition zu tätigen oder in einem weiteren Geschäftszweig tätig zu werden. Die Holding-Gründung kann zu Beginn geschehen, falls ein fester Exit-Plan der Gründer besteht. Entwickelt sich die Verkaufsidee erst später, kann auch später eine Holdingstruktur gegründet werden, mit der ein sogenannter „Anteilstauch“ durchgeführt wird. Die Holding-GmbH erhält Anteile an der aktuellen GmbH im Tausch gegen Anteile an ihr. Danach werden die GmbH-Anteile von der Holding-GmbH steuerlich vorteilhaft verkauft. Nachteil ist der mindestens doppelte finanzielle Gründungs- und Verwaltungsaufwand. Ein weiterer Nachteil ist die hohe Versteuerung bei Auszahlung des Erlöses aus der Holding-GmbH an ihren Inhaber. Um diese zu verringern, kann eine Holding-GmbH & Co. KG gegründet werden, die aber wiederum an sich einen doppelten Gründungs- und Verwaltungsaufwand erfordert.

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