Beim Verkauf von GmbH Anteilen ist der Veräußerungsgewinn nach dem Teileinkünfteverfahren mit 60 % zu versteuern.
Alternative: Das lässt sich vermeiden, indem eine Holdingstruktur gegründet wird. Die dann entstehende Holding-GmbH muss einen Veräußerungsgewinn nur mit 5 % versteuern (§ 8b Abs. 3 bzw. Abs. 5 KStG – nur 5 % gelten als GmbH-Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen). Dies gilt jedoch nur, solange der Erlös in der Holding-GmbH belassen wird – beispielsweise um eine weitere Investition zu tätigen oder in einem weiteren Geschäftszweig tätig zu werden. Die Holding-Gründung kann zu Beginn geschehen, falls ein fester Exit-Plan der Gründer besteht. Entwickelt sich die Verkaufsidee erst später, kann auch später eine Holdingstruktur gegründet werden, mit der ein sogenannter „Anteilstauch“ durchgeführt wird. Die Holding-GmbH erhält Anteile an der aktuellen GmbH im Tausch gegen Anteile an ihr. Danach werden die GmbH-Anteile von der Holding-GmbH steuerlich vorteilhaft verkauft. Nachteil ist der mindestens doppelte finanzielle Gründungs- und Verwaltungsaufwand. Ein weiterer Nachteil ist die hohe Versteuerung bei Auszahlung des Erlöses aus der Holding-GmbH an ihren Inhaber. Um diese zu verringern, kann eine Holding-GmbH & Co. KG gegründet werden, die aber wiederum an sich einen doppelten Gründungs- und Verwaltungsaufwand erfordert.
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