Rechtsanwalt Andre Kraus ist in einem Beitrag für das Portal „Selbstständig im Netz“ auf die Fragen der Rechtsformwahl der Gründung eines einzelnen Unternehmers oder mehrerer Gründer eingegangen.
Rechtsformen bei einer Gründung alleine
Hat man sich als Gründer dazu entschieden ein Unternehmen zu gründen oder einer eigenen selbständigen Tätigkeit nachzugehen, so stellt sich zunächst die Frage der Rechtsform. Auch sollte von Anfang an festgelegt werden, ob man als Einzelunternehmer tätig werden will oder eine juristische Person in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) gründet.
Um eine für sich passende Rechtsform zu finden, hat Rechtsanwalt Andre Kraus in einem Gastbeitrag im Forum „Selbstständig im Netz“ die einzelnen Rechtsformen miteinander verglichen und deren Vor- und Nachteile herausgearbeitet:
Das Einzelunternehmen
Die GmbH
Die UG (haftungsbeschränkt)
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Welche Rechtsform ist am besten geeignet, wenn man zusammen gründet?
Hat man sich dazu entschlossen zusammen mit anderen Personen ein Unternehmen zu gründen, um eine gemeinsame Idee zu verwirklichen, so hat man sich zu Beginn für eine Rechtsform zu entscheiden. Zur Auswahl stehen insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG), die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die GmbH & Co. KG und die UG & Co. KG.
Um die passende Rechtsform zu finden, hat Rechtsanwalt Andre Kraus in einem Gastbeitrag im Forum „Selbstständig im Netz“ die einzelnen Rechtsformen miteinander verglichen und deren Vor- und Nachteile herausgearbeitet:
Die GbR oder OHG
Die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
Die GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG