HolidayCheck Bewertung löschen lassen
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HolidayCheck Fake Bewertung löschen lassen
Die Empfehlung von Hotels durch Freunde und Bekannte oder dem Reisebüro “vor Ort” wurden weitestgehend durch Online-Portale wie Holidaycheck ersetzt. Auf Holidaycheck kann man Reisen und Hotels für den Urlaub buchen. Dabei kann man sich an mehreren Millionen Bewertungen zu hunderttausenden Hotels weltweit orientieren.
Auf HolidayCheck geben viele (angebliche) Hotelgäste negative und ungünstige Bewertungen ab, welche häufig nicht der Wahrheit entsprechen oder nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Diese Bewertungen können gelöscht werden.
Bewertungen auf HolidayCheck haben eine grundlegende Bedeutung für die Reputation eines Hotelbetriebs. Gerade im Zeitalter der digitalen Informationssuche als Grundlage von Entscheidungsfindung ist eine gute, gar makellose Reputation im Internet für Ihren wirtschaftlichen Erfolg unumgänglich. Ein striktes Vorgehen und konsequente Maßnahmen gegen negative Bewertungen werden immer wichtiger. Lassen Sie einen negativen und unvorteilhaften Eintrag über Ihren Betrieb auf HolidayCheck von uns kostenfrei auf seine Rechtmäßigkeit prüfen und danach zu einem Festpreis löschen.
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Online Bewertung einreichen oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre negative Bewertung direkt Online einreichen oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Prüfung
Nach der Einreichung überprüfen wir die fragliche Bewertung kostenlos. Daraufhin teilen wir Ihnen die Erfolgsaussichten der Löschung mit und Erläutern Ihnen die möglichen Vorgehensweisen.

Löschung der negativen Bewertung
Wir übernehmen den gesamten Prozess der Löschung für Sie. Von der ersten Kontaktaufnahme, zur kostenfreien Erfolgsprüfung, über das Anschreiben an Kununu und etwa notwendige Folgeschritte.
Überblick Holiday Check Bewertung
Bewertungen auf Holidaycheck sind grundsätzlich gestattet
Öffentliche Bewertungen im Internet werden immer wichtiger, auch in der Reise- und Hotelbranche. Hierbei kam ursprünglich die Frage auf, ob sich Unternehmer und Selbstständige auf einem Online-Portal wie Holidaycheck bewerten lassen müssen, obwohl sie sich freiwillig nicht angemeldet haben. Zwar eröffneten Portale wie Holidaycheck einen neuen Marketingkanal, andererseits musste man auch damit Leben, dass einen Konkurrenten anonym verunglimpften, um den Wettbewerb zu verzerren oder einen Gäste mit negativen Bewertungen erpressten. Im Jahr 2014 hat der BGH indes entschieden (VI ZR 358/13), dass öffentliche Bewertungen auch ohne Anmeldung gestattet sind. Laut BGH müssen sich auf dem Markt tätige Unternehmen bewerten lassen, weil das Informationsinteresse der Verbraucher überwiegt. Bewertungen werden von der Meinungsfreiheit durch Art. 5 GG gedeckt. Allerdings müssen Bewertungen gelöscht werden, wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen von Holidaycheck oder Ihr Persönlichkeitsrecht verstoßen (Art 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art 1 Abs. 1 GG).
Wir löschen Ihre Bewertung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.

Ziele der Löschung
Reputation wiederherstellen
Durch die Löschung Ihrer negativen Bewertung wird Ihre Reputation im Internet wieder hergestellt.
Kostenfreie Prüfung und Rabatt
Keine Erfolgsaussicht – keine Kosten.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung Ihrer negativen Bewertung, nach unserer Einschätzung bzgl. der Erfolgsaussicht können Sie uns beauftragen gegen die schlechte Rezension vorzugehen. Unseren Dauermandanten bieten wir zudem einen Rabatt ab der 2. Bewertung.Kostenfreie Prüfung und Rabatt
Hohe Erfolgsquote
Die mit Abstand meisten Bewertung werden unmittelbar nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben entfernt.
Schnell und Einfach
Wir übernehmen die Löschung Ihrer Bewertung. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Schnell und Einfach
Verbesserung Ihrer Bewertung - Die Kernpunkte
77 % aller Verbraucher orientieren sich an Bewertungen im Internet.
Holidaycheck bietet seinen Nutzern über 7,6 Millionen Hotelbewertungen und Bilder zur Entscheidungsfindung.
Holidaycheck ist eines der Top 3 Online-Portale für Hotelbewertungen und Reisebuchungen in Deutschland
Die Löschung einer Bewertung Ihres Hotels auf Holidaycheck ist auch nach viele Jahren noch möglich.
Wird die Bewertung gelöscht, verbessert dies Ihre Reputation bei potentiellen Gästen und Kunden, denn Ihre durchschnittliche Bewertung und Empfehlungsquote steigern sich.
Gerichtskosten fallen beim Vorgehen gegen Holidaycheck-Bewertungen nicht an
Ihre Anwaltskosten können ggf. bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ersetzt werden.
Bewertungssystem von HolidayCheck für die Löschung negativer Bewertungen
Besondere Nutzungsbedingungen für das Einstellen von Inhalten und Löschung von Bewertungen auf Holidaycheck
Holidaycheck hat wie auch andere Online-Portale Verfahren entworfen und entsprechende Nutzungsbedingungen erlassen, um einen objektivierbaren und hohen Qualitätsstandard sowie den Ausschluss von Bewertungen und Einträgen mit ehrverletzendem oder unrichigem Inhalt zu gewähren. Holidaycheck untersagt es in seinen besonderen Nutzungsbedingungen für das Einstellen von Inhalten:
- Illegale Inhalte: Rechtswidrige Bewertungen oder Inhalte, wie die Verletzung geistiger Schutzrechte, werden nicht geduldet
- Dritt- oder Eigenwerbung: Holidaycheck möchte authentische Bewertungen haben. Werbung für den eigenen Betrieb oder andere Unternehmen ist nicht erlaubt. Automatisierte Algorithmen filtern daher Inhalte, die an Formulierungen in Katalogen erinnern.
- Netiquette: Bewertungen mit unwahrem, beleidigendem oder obszönem Inhalt werden von Holidaycheck nicht gestattet.
- Identitätstäuschung: Eine Bewertung soll nur verfasst werden, wenn man selbst die bewertete Leistung in Anspruch genommen hat.
Bewertung löschen lassen – welche Maßnahmen wir ergreifen
Oftmals gestaltet es sich schon schwierig, die zuständigen Abteilung eines Online-Portals zu finden.. Holidaycheck hat seinen Geschäftssitz in der Schweiz. Wir schreiben Holidaycheck mit einer anwaltlichen Löschungsaufforderung („notice-and-take-down-letter“) an, mit der wir das Unternehmen von den rechtswidrigen Inhalten in Kenntnis setzen.
Bei Löschung einer unvorteilhaften Bewertung gehen wir nach der sog. Doppelstrategie vor, womit Holidaycheck mehr unter Druck gesetzt wird. Wir begründen den Löschungsanspruch mit
- einem Verstoß gegen die Besonderen und Allgemeinen Nutzungsbedingunen von Holidaycheck und zusätzlich
- einem Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
So können oftmals mehr stichhaltige und wirkungsvolle Argumente pro Löschung der negativen und unvorteilhaften Bewertung angebracht werden.
Rechtsschutz gegen negative HolidayCheck-Bewertungen
Eine unberechtigte und unvorteilhafte, ja geschäftsschädigende Bewertung auf Holidaycheck kann jeden Hotelier und Unternehmer der Tourismusbranche treffen. Der Bundesgerichtshof lässt generell Bewertungen zu, wenn die Leistung öffentlich auf dem Markt angeboten wird (BGH „Spickmich“-Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/18 und Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13). Jeder der sich im freien Wettbewerb befindet muss sich also damit abfinden, dass er öffentlich bewertet werden darf. Diese richterliche Auffassung führt jedoch nicht dazu, dass alle Bewertungen rechtmäßig wären und zu tolerieren sind. Im Gegenteil – Sie können und dürfen sich gegen eine unberechtigte unvorteilhafte Bewertung schützen lassen.
Unwahre oder ehrverletzende Bewertungen von Gästen und Konkurrenten
Nicht selten werden Erfahrungsberichte mit ehrverletzendem oder unwahrem Inhalt veröffentlicht. Auch nicht selten werden sie nicht nur von unzufriedenen oder unliebsamen Gästen verfasst, sondern von Wettbewerbern, die ihr Unternehmen zum eigenen Vorteil schlecht reden wollen. Negativen und unvorteilhaften Bewertungen von Gästen liegen sehr häufig überzogene oder falsche Erwartungen zugrunde. Sehr viel problematischer sind Bewertungen, die Konkurrenten in die Welt gesetzt oder beauftragt haben. Diese sind regelmäßig sehr professionell und raffiniert formuliert. Gerade bei Holidaycheck und im Tourismusbereich gibt es sehr viele Fake-Bewertungen. Jedenfalls existieren viele Ursachen, aus denen unvorteilhafte Bewertungen über Ihr Hotel bzw. Unternehmen veröffentlicht und verbreitet werden können.
Rechtsgrundlage der Löschung einer unvorteilhaften Bewertung
Die rechtliche Grundlage der Löschung einer unvorteilhaften Bewertung oder eines negativen Eintrags ist:
- ein Verstoß gegen die allgemeinen und besonderen Nutzungsbedingungen von Holidaycheck und
- eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).
Ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist dann anzunehmen, wenn die getätigten Äußerungen nicht der Wahrheit entsprechen, also unwahr sind oder einen herabsetzenden und ehrverletzenden bzw. diffamierenden Charakter (Beleidigung/reine Schmähkritik) aufweisen.
Um die Löschung einer unerlaubten und unvorteilhaften negativen Bewertung zu bewirken, geht man
- zunächst gegen Holidaycheck und
- im Anschluss gegebenenfalls gegen den bewertenden Holidaycheck Nutzer selbst vor.
Unerlaubte und zu löschende negative HolidayCheck-Bewertungen
Eine unvorteilhafte und negative Bewertung auf Holidaycheck ist nicht erlaubt, wenn sie
- das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unternehmens oder Unternehmers verletzt (Art 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art 1 Abs. 1 GG) und
- nicht von dem Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt ist (Art. 5 GG).
Als Konsequenz muss sie gelöscht werden.
Unwahre Tatsachenbehauptungen stets zu löschen
Meinungsäußerungen als herabwürdigende Schmähkritik sind zu löschen
Meinungsäußerungen ohne Fundament aus Tatsachen und indirekte Tatsachenbehauptungen sind zu löschen
Beispiele von unerlaubten HolidayCheck-Bewertungen
Als eine auf Unternehmensrecht spezialisierte Kanzlei werden wir Ihre Bewertung zunächst kostenfrei einschätzen. Die Überprüfung ist unverbindlich – Sie erhalten eine sofortige Erfolgseinschätzung. Erst wenn eine verbotene Bewertung vorliegt, werden wir das Portal kontaktieren, um die Bewertung entfernen zu lassen. In allen anderen Fällen ist unsere Prüfung für Sie komplett kostenfrei. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie einige Beispiel erlaubter und unerlaubter Internet-Bewertungen.
[cta_button_unter title=”HolidayCheck Bewertung löschen” label=”HIER LÖSCHUNG KOSTENFREI PRÜFEN LASSEN” link=”/holidaycheck-bewertung-entfernen-und-loeschen-lassen/#einreichen” link2=”/reputationsrecht/bewertung-sz-beauftragung.pdf” termintext=”” ]
Vorteile und Nachteile der Verteidigung gegen eine negative Bewertung
Ein aktives anwaltliches Vorgehen gegen eine schlechte HolidayCheck Bewertung hat sowohl
- Vorteile als auch
- Nachteile.
Genauso bestehen Vorteile und Nachteile der drei denkbaren Vorgehensweisen gegen eine schlechte HolidayCheck – Bewertung:
- Vorgehen auf eigene Faust
- Vorgehen mit einer erfahrenen Anwaltskanzlei
- Vorgehen mit einem nicht erfahrenen Rechtsanwalt
Löschung einer schlechten Bewertung auf HolidayCheck Schritt für Schritt
Überblick Ablauf Bewertung löschen
Eine Bewertungslöschung läuft wie folgt ab:
- Zusendung der Unterlagen
- Kostenfreie Überprüfung
- Auftrag erteilen
- Anschreiben
- Entfernung und weitere Ansprüche
Dauer der Löschung einer HolidayCheck Bewertung
Die Löschung einer HolidayCheck Bewertung kann sich langwierig gestalten. Die anwaltliche Begleitung hat den Zweck, sie durch fundierte Argumentation zu verkürzen und HolidayCheck damit “die Entscheidung zu erleichtern“. HolidayCheck weist nach einer Anfrage eines Bewerteten selbst zunächst auf eine längere Bearbeitungsdauer hin – dies hängt mit dem hohen Anfragenvolumen zusammen. Bei einem anwaltlichen Anschreiben hängt die Dauer der Bearbeitung durch HolidayCheck nach unserer Erfahrung vom Grund des Löschungsbegehrens ab:
[cta_button_unter title=”HolidayCheck Bewertung löschen” label=”HIER LÖSCHUNG KOSTENFREI PRÜFEN LASSEN” link=”/holidaycheck-bewertung-entfernen-und-loeschen-lassen/#einreichen” link2=”/reputationsrecht/bewertung-sz-beauftragung.pdf” termintext=”” ]
Kosten Löschung HolidayCheck Bewertung
Honorar – welche Kosten fallen bei der Löschung an
Rabatt für Dauermandanten
Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Bewertungen betroffen. Unseren Stammmandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:
- Ab der 25. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 129,– €
- Ab der 50. negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 99,– €
pro Löschungsverfahren – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
Durch die Löschung einer negativen Bewertung entstehen die folgenden Kosten:
| Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
|---|---|---|
| Kosten außergerichtliches Anschreiben | Erstellung eines individuellen anwaltlichen notice-and-takedown-letters | Pauschal 229,– € |
| Kosten bei mehreren Bewertungen | Dauermandanten-Regelung | Ab der 2. Bewertung 199,– € Ab der 10. Bewertung 149,– € Ab der 25. Bewertung 129,– € Ab der 50. Bewertung 99,– € |
| Kosten eines gerichtlichen Vorgehens gegen das Portal oder einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Inanspruchnahme des Verfassers | Weitergehende Maßnahme zur Durchsetzung der Löschung gegen das Portal in schwierigen Fällen. Gerichtliches oder außergerichtliches Verfahren. | Gebühren nach RVG, Tätigkeit und Fälligkeit erst nach Absprache und Kostenklärung (Preistransparenz). |
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