HolidayCheck Fake Bewertung löschen lassen
Die Empfehlung von Hotels durch Freunde und Bekannte oder dem Reisebüro “vor Ort” wurden weitestgehend durch Online-Portale wie Holidaycheck ersetzt. Auf Holidaycheck kann man Reisen und Hotels für den Urlaub buchen. Dabei kann man sich an mehreren Millionen Bewertungen zu hunderttausenden Hotels weltweit orientieren.
Auf HolidayCheck geben viele (angebliche) Hotelgäste negative und ungünstige Bewertungen ab, welche häufig nicht der Wahrheit entsprechen oder nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Diese Bewertungen können gelöscht werden.
Bewertungen auf HolidayCheck haben eine grundlegende Bedeutung für die Reputation eines Hotelbetriebs. Gerade im Zeitalter der digitalen Informationssuche als Grundlage von Entscheidungsfindung ist eine gute, gar makellose Reputation im Internet für Ihren wirtschaftlichen Erfolg unumgänglich. Ein striktes Vorgehen und konsequente Maßnahmen gegen negative Bewertungen werden immer wichtiger. Lassen Sie einen negativen und unvorteilhaften Eintrag über Ihren Betrieb auf HolidayCheck von uns kostenfrei auf seine Rechtmäßigkeit prüfen und danach zu einem Festpreis löschen.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.
Überblick Holiday Check Bewertung
Bewertungen auf Holidaycheck sind grundsätzlich gestattet
Öffentliche Bewertungen im Internet werden immer wichtiger, auch in der Reise- und Hotelbranche. Hierbei kam ursprünglich die Frage auf, ob sich Unternehmer und Selbstständige auf einem Online-Portal wie Holidaycheck bewerten lassen müssen, obwohl sie sich freiwillig nicht angemeldet haben. Zwar eröffneten Portale wie Holidaycheck einen neuen Marketingkanal, andererseits musste man auch damit Leben, dass einen Konkurrenten anonym verunglimpften, um den Wettbewerb zu verzerren oder einen Gäste mit negativen Bewertungen erpressten. Im Jahr 2014 hat der BGH indes entschieden (VI ZR 358/13), dass öffentliche Bewertungen auch ohne Anmeldung gestattet sind. Laut BGH müssen sich auf dem Markt tätige Unternehmen bewerten lassen, weil das Informationsinteresse der Verbraucher überwiegt. Bewertungen werden von der Meinungsfreiheit durch Art. 5 GG gedeckt. Allerdings müssen Bewertungen gelöscht werden, wenn sie gegen die Nutzungsbedingungen von Holidaycheck oder Ihr Persönlichkeitsrecht verstoßen (Art 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art 1 Abs. 1 GG).
Wir löschen Ihre Bewertung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.


Online Bewertung einreichen oder Terminvereinbarung
Sie können Ihre negative Bewertung direkt Online einreichen, online eine kostenfreie Erstberatung reservieren oder uns eine Nachricht schicken.

Kostenfreie Prüfung
Nach der Einreichung überprüfen wir die fragliche Bewertung kostenlos. Daraufhin teilen wir Ihnen die Erfolgsaussichten der Löschung mit und Erläutern Ihnen die möglichen Vorgehensweisen.

Löschung der negativen Bewertung
Wir übernehmen den gesamten Prozess der Löschung für Sie. Von der ersten Kontaktaufnahme, zur kostenfreien Erfolgsprüfung, über das Anschreiben an Kununu und etwa notwendige Folgeschritte.
Ziele der Löschung
Reputation wiederherstellen
Durch die Löschung Ihrer negativen Bewertung wird Ihre Reputation im Internet wieder hergestellt.
Kostenfreie Prüfung und Rabatt
Keine Erfolgsaussicht – keine Kosten.
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Überprüfung Ihrer negativen Bewertung, nach unserer Einschätzung bzgl. der Erfolgsaussicht können Sie uns beauftragen gegen die schlechte Rezension vorzugehen. Unseren Dauermandanten bieten wir zudem einen Rabatt ab der 2. Bewertung.Kostenfreie Prüfung und Rabatt
Hohe Erfolgsquote
Die mit Abstand meisten Bewertung werden unmittelbar nach dem ersten anwaltlichen Anschreiben entfernt.
Schnell und Einfach
Wir übernehmen die Löschung Ihrer Bewertung. Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft.
Schnell und Einfach
Verbesserung Ihrer Bewertung - Die Kernpunkte
77 % aller Verbraucher orientieren sich an Bewertungen im Internet.
Holidaycheck bietet seinen Nutzern über 7,6 Millionen Hotelbewertungen und Bilder zur Entscheidungsfindung.
Holidaycheck ist eines der Top 3 Online-Portale für Hotelbewertungen und Reisebuchungen in Deutschland
Die Löschung einer Bewertung Ihres Hotels auf Holidaycheck ist auch nach viele Jahren noch möglich.
Wird die Bewertung gelöscht, verbessert dies Ihre Reputation bei potentiellen Gästen und Kunden, denn Ihre durchschnittliche Bewertung und Empfehlungsquote steigern sich.
Gerichtskosten fallen beim Vorgehen gegen Holidaycheck-Bewertungen nicht an
Ihre Anwaltskosten können ggf. bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung ersetzt werden.
Bewertungssystem von HolidayCheck für die Löschung negativer Bewertungen
Besondere Nutzungsbedingungen für das Einstellen von Inhalten und Löschung von Bewertungen auf Holidaycheck
Holidaycheck hat wie auch andere Online-Portale Verfahren entworfen und entsprechende Nutzungsbedingungen erlassen, um einen objektivierbaren und hohen Qualitätsstandard sowie den Ausschluss von Bewertungen und Einträgen mit ehrverletzendem oder unrichigem Inhalt zu gewähren. Holidaycheck untersagt es in seinen besonderen Nutzungsbedingungen für das Einstellen von Inhalten:
- Illegale Inhalte: Rechtswidrige Bewertungen oder Inhalte, wie die Verletzung geistiger Schutzrechte, werden nicht geduldet
- Dritt- oder Eigenwerbung: Holidaycheck möchte authentische Bewertungen haben. Werbung für den eigenen Betrieb oder andere Unternehmen ist nicht erlaubt. Automatisierte Algorithmen filtern daher Inhalte, die an Formulierungen in Katalogen erinnern.
- Netiquette: Bewertungen mit unwahrem, beleidigendem oder obszönem Inhalt werden von Holidaycheck nicht gestattet.
- Identitätstäuschung: Eine Bewertung soll nur verfasst werden, wenn man selbst die bewertete Leistung in Anspruch genommen hat.
Bewertung löschen lassen – welche Maßnahmen wir ergreifen
Oftmals gestaltet es sich schon schwierig, die zuständigen Abteilung eines Online-Portals zu finden.. Holidaycheck hat seinen Geschäftssitz in der Schweiz. Wir schreiben Holidaycheck mit einer anwaltlichen Löschungsaufforderung („notice-and-take-down-letter“) an, mit der wir das Unternehmen von den rechtswidrigen Inhalten in Kenntnis setzen.
Bei Löschung einer unvorteilhaften Bewertung gehen wir nach der sog. Doppelstrategie vor, womit Holidaycheck mehr unter Druck gesetzt wird. Wir begründen den Löschungsanspruch mit
- einem Verstoß gegen die Besonderen und Allgemeinen Nutzungsbedingunen von Holidaycheck und zusätzlich
- einem Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
So können oftmals mehr stichhaltige und wirkungsvolle Argumente pro Löschung der negativen und unvorteilhaften Bewertung angebracht werden.
Rechtsschutz gegen negative HolidayCheck-Bewertungen
Eine unberechtigte und unvorteilhafte, ja geschäftsschädigende Bewertung auf Holidaycheck kann jeden Hotelier und Unternehmer der Tourismusbranche treffen. Der Bundesgerichtshof lässt generell Bewertungen zu, wenn die Leistung öffentlich auf dem Markt angeboten wird (BGH „Spickmich“-Urteil vom 23.06.2009 – VI ZR 196/18 und Urteil vom 23.09.2014 – VI ZR 358/13). Jeder der sich im freien Wettbewerb befindet muss sich also damit abfinden, dass er öffentlich bewertet werden darf. Diese richterliche Auffassung führt jedoch nicht dazu, dass alle Bewertungen rechtmäßig wären und zu tolerieren sind. Im Gegenteil – Sie können und dürfen sich gegen eine unberechtigte unvorteilhafte Bewertung schützen lassen.
Unwahre oder ehrverletzende Bewertungen von Gästen und Konkurrenten
Nicht selten werden Erfahrungsberichte mit ehrverletzendem oder unwahrem Inhalt veröffentlicht. Auch nicht selten werden sie nicht nur von unzufriedenen oder unliebsamen Gästen verfasst, sondern von Wettbewerbern, die ihr Unternehmen zum eigenen Vorteil schlecht reden wollen. Negativen und unvorteilhaften Bewertungen von Gästen liegen sehr häufig überzogene oder falsche Erwartungen zugrunde. Sehr viel problematischer sind Bewertungen, die Konkurrenten in die Welt gesetzt oder beauftragt haben. Diese sind regelmäßig sehr professionell und raffiniert formuliert. Gerade bei Holidaycheck und im Tourismusbereich gibt es sehr viele Fake-Bewertungen. Jedenfalls existieren viele Ursachen, aus denen unvorteilhafte Bewertungen über Ihr Hotel bzw. Unternehmen veröffentlicht und verbreitet werden können.
Unvorteilhafte Bewertung durch HolidayCheck löschen lassen
Um eine unvorteilhafte Bewertung oder einen Eintrag löschen zu lassen, handeln wir folgendermaßen:
- Beweissicherung: Senden Sie uns einen Screenshot oder Link von der negativen Bewertung.
- Kostenfreie Überprüfung: Wir prüfen kostenfrei, ob ein Verstoß gegen die allgemeinen oder besonderen Nutzungsbedingungen von Holidaycheck oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht vorliegt. Ist dies der Fall, leiten wir die erforderlichen Gegenmaßnahmen ein. Liegen die Voraussetzungen nicht vor, entstehen Ihnen keine Kosten.
- Aufforderung zur Löschung: Bei Erfolgsaussichten setzen wir Holidaycheck von der unberechtigten Bewertung in Kenntnis und fordern die umgehende Löschung der Bewertung („notice-and-take-down-letter„). Die Aufforderung wird von uns in Übereinstimmung mit den Blogspot-Kriterien des BGH verfasst.
- Löschung der Bewertung: Die Löschung der unvorteilhaften Bewertung durch Holidaycheck erfolgt sehr oft schon nach dem ersten anwaltlichen Schreiben. Falls nicht, entwickeln wir gemeinsam eine Strategie, um gerichtlich gegen Holidaycheck und den Holidaycheck Nutzer vorzugehen. Diese setzen wir anwaltlich
- Schadensersatz und Unterlassung: Auf Ihren Wunsch hin können wir nach der Löschung der Bewertung gegen den Holidaycheck Nutzer möglicherweise auch weitere Ansprüche geltend machen, wie zum Beispiel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder Schadensersatz.
Rechtsgrundlage der Löschung einer unvorteilhaften Bewertung
Die rechtliche Grundlage der Löschung einer unvorteilhaften Bewertung oder eines negativen Eintrags ist:
- ein Verstoß gegen die allgemeinen und besonderen Nutzungsbedingungen von Holidaycheck und
- eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG).
Ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist dann anzunehmen, wenn die getätigten Äußerungen nicht der Wahrheit entsprechen, also unwahr sind oder einen herabsetzenden und ehrverletzenden bzw. diffamierenden Charakter (Beleidigung/reine Schmähkritik) aufweisen.
Um die Löschung einer unerlaubten und unvorteilhaften negativen Bewertung zu bewirken, geht man
- zunächst gegen Holidaycheck und
- im Anschluss gegebenenfalls gegen den bewertenden Holidaycheck Nutzer selbst vor.
Vorgehen gegen HolidayCheck
Zunächst richten wir einen juristisch begründete Löschantrag („notice-and-take-down-letter„) an Holidaycheck. Dies ist der unmittelbarste und schnellste Weg zur Löschung der unvorteilhaften Bewertung. Holidaycheck muss nun handeln, nachdem es durch unser Anschreiben Kenntnis von dem rechtsverletzenden Sachverhalt einer Persönlichkeitsverletzung erlangt hat sowie einer diesbezüglichen rechtlichen Würdigung. Wir gestalten das Anschreiben sehr konkret, um den vom BGH in seiner „Blogspot“-Grundsatzentscheidung aufgestellten Kriterien zu genügen. Hierdurch Holidaycheck unter Zugzwang gebracht (BGH „Blogspot“, Urteil vom 25. Oktober 2011 – VI ZR 93/10). Die Rechtsabteilung von Holidaycheck prüft den Sachverhalt in der Regel objektiv und ohne persönliche Befangenheit, denn das Unternehmen möchte einer erweiterten Haftung entgehen. Herabwürdigenden und beleidigende Bewertungen sowie diffamierende Schmähkritiken werden daraufhin oftmals unverzüglich gelöscht. Bei einem streitigen Sachverhalt, was bei unwahren Bewertung vorkommen kann, wird dem Holidaycheck Nutzer unser Schreiben zur Stellungnahme weitergeleitet. Unser anwaltliches Schreiben beinhaltet daher auch eine Aufschlüsselung möglicher Folgen eines gerichtlichen Vorgehens für diesen Nutzer. Um die drohende gerichtlicher Auseinandersetzung und Durchsetzung mit den damit verbundenen Kosten zu vermeiden, entschließen sich viele Nutzer dann, eine Bewertung löschen zu lassen.
HolidayCheck kann von Gerichten zur Löschung unvorteilhafter Bewertungen gezwungen werden
Löscht Holidaycheck die unberechtigten Äußerungen über Sie nicht, kann das Unternehmen von Gerichten zur Löschung der unvorteilhaften Bewertungen gezwungen werden. In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH die Zuständigkeit deutscher Gerichte für Klagen gegen im Ausland ansässige Online-Portale festgestellt (BGH Urteil vom 21.04.2016 – I ZR 43/14). Sie können daher Ihren Unterlassungsanspruch auch vor deutschen Gerichten einklagen, wenn der Unternehmenssitz des Portals im Ausland liegt.
Maßnahmen gegen den bewertenden HolidayCheck Nutzer
Zuerst Maßnahmen gegen Holidaycheck zu ergreifen, ist empfehlenswerter, da Maßnahmen gegen den Holidaycheck Nutzer, der die Bewertung verfasst hat, nur indirekt zur Löschung führen. Holidaycheck ist zudem nur im Ausnahmefall verpflichtet, bei der Identifizierung des konkreten Verfassers der Bewertung helfen. Ist Ihnen der Holidaycheck Nutzer also nicht zufälligerweise bekannt, ist das Ergreifen direkter Maßnahmen zur Löschung gegen Holidaycheck deutlich effektiver. Ist Ihnen hingegen die Identität der Ihre Rechte verletzenden Holidaycheck Nutzers bekannt, werden wir, nachdem wir Holidaycheck angeschrieben haben, auch gegen den Holidaycheck Nutzer selbst vorgehen können. Gegen diesen haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz.
Unerlaubte und zu löschende negative HolidayCheck-Bewertungen
Eine unvorteilhafte und negative Bewertung auf Holidaycheck ist nicht erlaubt, wenn sie
- das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Unternehmens oder Unternehmers verletzt (Art 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art 1 Abs. 1 GG) und
- nicht von dem Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt ist (Art. 5 GG).
Als Konsequenz muss sie gelöscht werden.
Löschung einer unerlaubten Bewertung bei Überwiegen des Interesses des bewerteten Unternehmers oder Unternehmens
Überwiegt Ihr Interesse an einer unversehrten Persönlichkeit das Interesse des Verfassers einer Bewertung auf Holidaycheck an seiner freien Meinungsäußerung, ist die negative Bewertung nicht erlaubt und zu löschen. Dies ergibt sich aus einer umfassenden Abwägung vielfältiger und auf den jeweiligen Einzelfall bezogener Kriterien. Bei diesen handelt es sich beispielsweise um:
- Kontext, also Haupt- und Nebenumstände der Bewertung
- genauer Wortlaut
- objektiven Empfängerhorizont (wie durfte eine neutrale Person die Aussage verstehen)
- In welche Schutzsphäre und mit welcher Intensität erfolgte der Eingriff?
- Unterscheidung Meinungsäußerung – Tatsachenbehauptung
Unwahre Tatsachenbehauptungen stets zu löschen
Aussagen über objektive und überprüfbare, also nachweisbare Umstände und Fakten werden der Kategorie der Tatsachenbehauptungen zugeordnet. Eine Tatsachenbehauptung ist entweder wahr oder falsch. Unwahre Bewertungen sind nicht erlaubt. Daher sind sie stets zu löschen. Eine Löschung hat auch dann zu erfolgen, wenn die Äußerung irrtümlich falsch ist.
Meinungsäußerungen als herabwürdigende Schmähkritik sind zu löschen
Meinungen enthalten stets eine persönliche (subjektive) Wertung des Verfassers. Sie sind durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt. Es geht bei solchen negativen Bewertung, um Aussagen, die nicht nachgewiesen werden können. Eine Meinung lässt sich nicht durch objektive Kriterien überprüfen. Sie gibt lediglich eine Einstellung zu zu einer Situation bzw. einem Sachverhalt wieder. Meinungen sind im Einzelfall verboten. Etwa, wenn sie herablassend oder herabwürdigend sind und die Grenze zur sogenannte Schmähkritik überschreiten. Eine solche liegt vor, wenn die Schmähung des Bewerteten im Vordergrund steht und gleichzeitig keinerlei sachliche Auseinandersetzung mit den gegebenen Umständen stattfindet. Sie könnte sogar als Beleidigung gem. § 185 StGB eine Straftat verwirklichen sein.
Meinungsäußerungen ohne Fundament aus Tatsachen und indirekte Tatsachenbehauptungen sind zu löschen
Auch muss die Meinung ihr Fundament in einem tatsächlichen Sachverhalt bzw. Ereignis haben. Ist beispielsweise der Holidaycheck Nutzer, der Sie bewertet, nie ihr Gast gewesen, also der Hotelbesuch und die dabei gemachten Erfahrungen reine Erfindung, dann ist seine Meinung nicht mehr schützenswert. Dementsprechend ist eine Meinung ohne Tatsachenfundament zu löschen. Gleiches gilt für indirekte Tatsachenbehauptungen durch eine Meinungsäußerung. Sind Behauptungen über innere Tatsachen Voraussetzung der Meinungsäußerung, so, muss diese gelöscht werden (BGH Urteil vom 22. September 2009 – VI ZR 19/08).
Beispiele von unerlaubten HolidayCheck-Bewertungen
Bewertung | Ergebnis | Gründe |
---|---|---|
VERGABE EINER SCHLECHTEN NOTE, KEIN BEWERTUNGSTEXT | Erlaubt | Erlaubte Meinungsäußerung. Notenbewertungen ohne Rezensionstext werden als erlaubte, nicht schmähende Äußerungen angesehen. |
VERGABE EINER SCHLECHTEN NOTE OHNE BEWERTUNGSTEXT, VERFASSER WAR NIE PATIENT ODER KUNDE | Verboten | Unerlaubte Meinungsäußerung mangels Tatsachengrundlage. Das Bewertungsportal hat bei Meldung eine Prüfpflicht hinsichtlich der Tatsachenbasis einer Bewertung, insbesondere wenn sie anonym abgegeben wird (BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15; LG Hamburg, Urteil v. 12.01.2018 – Az.: 324 O 63/17; Soehring, Presserecht, 5. Auflage § 20 Tz. 9b; anders LG Augsburg, Urteil v. 17.08.2017 – Az.: 022 O 560/17). |
“In diesem Krankenhaus gibt es Flöhe und Mäuse.” | Verboten | Unerlaubte unwahre Tatsachenbehauptung. |
“Der Arzt ist einfach ein Ekel.” | Verboten | Zwar eine Meinungsäußerung, aber unerlaubt aufgrund beleidigendem Inhalt. |
“Es ist jedem klar, dass dieser Pflegedienst insolvent ist. Die haben die Mindeststandards in der Pflege nicht erfüllt und sind nicht zuverlässig gekommen!?!?“ | Verboten | Unerlaubte unwahre Tatsachenbehauptungen. |
“Dieser Arzt ist ein Tyrann! Ich hatte den Eindruck, dass er nur wollte, dass die Behandlung schmerzte.” | Verboten | Unerlaubte Meinungsäußerung und indirekte Tatsachenbehauptung. Erste Äußerung ist eine Beleidigung (“Folterknecht”). Nach ihrem Wegfall ist die übrig bleibende Meinung eine indirekte und unwahre Behauptung (“..er wollte, dass die Behauptung schmerzte..”). |
„Ich fand dass sich der Arzt nur sehr wenig Zeit für mich genommen hat. Deshalb fühlte ich mich in der Praxis fehl am Platz und empfehle sie niemanden weiter.“ | Erlaubt | Erlaubte Meinungsäußerung. Nicht beleidigend und keine reine Schmähkritik. |
“Dieser Optiker ist ein reiner Betrüger, ich habe ihm alles überwiesen und noch immer keine Brille erhalten.” | Verboten | Unerlaubte unwahre Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung. Erste Äußerung ist eine Beleidigung (“Betrüger”). Die übrig bleibende Behauptung ist unwahr. |
VERÖFFENTLICHUNG EINES FOTOS unter dem TITEL „Pranger der Schande“ | Verboten | Unerlaubte Meinungsäußerung.Persönlichkeitsrecht überwiegt, da kein Mehrwert für die Berichterstattung (OLG München, „Pranger der Schande“-Urteil gegen die Bildzeitung. |
Aussage: „Dieser Mann ist ein Rabauken-Doktor“ | Verboten | Unerlaubte Meinungsäußerung. Die Äußerung „Rabauke“ ist ehrverletzend (AG Pasewalk, Urteil vom 20.05.2015 – AZ. 711 Js 1044/14). beleidigend. |
Als eine auf Bewertungsabwehr und den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts spezialisierte Kanzlei werden wir die auf Sie bezogene Bewertung zunächst kostenfrei überprüfen. Diese Überprüfung ist unverbindlich – Sie erhalten unverzüglich eine Einschätzung zu den Erfolgsaussichten. Erst wenn eine unzulässige rechtswidrige Bewertung vorliegt, werden wir den Webseitenbetreiber kontaktieren, um die Bewertung entfernen zu lassen. Andernfalls bleibt unsere Überprüfung für Sie vollständig kostenfrei.
Entfernung negativer Bewertungen vom Rechtsanwalt
✔ GÜNSTIG ✔ SCHNELL ✔ RECHTSSICHER
Über
20000
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Vorteile und Nachteile der Verteidigung gegen eine negative Bewertung
DAS PORTAL LÖSCHT UNTER ANWALTLICHEM DRUCK NEGATIVE BEWERTUNGEN
Durch anwaltlichen Druck prüft und bearbeitet das Portal die Aufforderung zur dauerhaften Entfernung einer negativen Bewertung ohne Zeitverzögerung.
Bewertungen, die gegen die Nutzungsrichtlinien des Portals oder rechtliche Vorgaben verstoßen, werden von den Portalen regelmäßig unverzüglich entfernt.ANWALTLICHE ABWEHR NEGATIVER BEWERTUNGEN ALS MARKETINGSTRATEGIE
Negative Bewertungen haben bei der Entscheidungsfindung von Kunden, Patienten oder Gästen ein großes Gewicht. Schon wenige negative Bewertungen können regelmäßig positive Bewertungen überschatten.
Eine Vielzahl von Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen haben dies erkannt und setzen verstärkt auf eine tadellose Reputation im Internet. Dies ist Teil einer soliden Marketingstrategie. Eine professionelle anwaltliche Abwehr von Bewertungen als Teil Ihres Reputationsmanagements hilft Ihnen, wenn Sie selbst nicht weiterkommen oder den Bereich der Bewertungsabwehr aus zeitlichen oder sonstigen Gründen in die Hände eines Spezialisten auslagern möchten.
KOSTENFREIE ÜBERPRÜFUNG
Zunächst prüfen wir die Bewertung kostenfrei.
Wenn die Entfernung und Löschung erfolgversprechend ist, können Sie uns beauftragen gegen die negative Rezension vorzugehen.
SCHNELL, EINFACH UND GÜNSTIG
Durch unsere ausdrückliche Spezialisierung auf Unternehmens- und Reputationsrecht ist die Löschung einer Bewertung für Sie schnell und einfach. Sie übersenden uns Ihre negative Bewertung – wir übernehmen den Rest.
Wird Ihr Unternehmen häufig negativ bewertet, profitieren Sie von unserem Dauermandantenrabatt.
HONORAR
Im Fall einer Beauftragung zur Löschung der negativen Bewertung fallen Kosten an.
Löschung einer schlechten Bewertung auf HolidayCheck Schritt für Schritt
So gehen wir für Sie gegen eine Holidaycheck Bewertung vor
Zusendung der Unterlagen
Stellen Sie uns einen Link zu oder einen Screenshot von Ihrer negativen Bewertung und Ihre Unterlagen bzw. Kontaktdaten per E-Mail zur Verfügung. Sie können uns gerne per Email erreichen unter unternehmer@anwalt-kg.de
Kostenfreie Prüfung der Bewertung
Wir überprüfen die negative Bewertung kostenfrei auf ihre Rechtmäßigkeit bzw. darauf, ob sie gelöscht werden kann. Die Überprüfung bleibt gratis, wenn die Erfolgschancen unzureichend sind – ihnen entstehen dann keinerlei Kosten.
Holidaycheck anschreiben
Wir schreiben die zuständige Abteilung von Holidaycheck an, setzen das Unternehmen so von ihrem Sachverhalt in Kenntnis und fordern es zur Löschung der unvorteilhaften Bewertung auf. Durch diesen anwaltlichen notice-and-take-down-letter, der den „Blogspot“ Kriterien des BGH genügt, wird Holidaycheck verpflichtet, sich mit Ihrer Angelegenheit zu befassen. Unser Schreiben enthält alle relevanten Fakten und zusätzlich eine rechtliche Würdigung des Sachverhalts (Doppelstrategie).
Löschung und weitere Ansprüche
Regelmäßig bewirkt bereits die erste anwaltliche Aufforderung die Löschung der negativen Bewertung durch das Holidaycheck. Sofern Sie dies wünschen, beraten wir gemeinsam die Möglichkeiten weiterer Ansprüche durchzusetzen, insbesondere die gerichtliche Erwirkung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen oder angemessenem Schadensersatz.
Dauer der Löschung einer HolidayCheck Bewertung
Die Löschung einer HolidayCheck Bewertung kann sich langwierig gestalten. Die anwaltliche Begleitung hat den Zweck, sie durch fundierte Argumentation zu verkürzen und HolidayCheck damit “die Entscheidung zu erleichtern“. HolidayCheck weist nach einer Anfrage eines Bewerteten selbst zunächst auf eine längere Bearbeitungsdauer hin – dies hängt mit dem hohen Anfragenvolumen zusammen. Bei einem anwaltlichen Anschreiben hängt die Dauer der Bearbeitung durch HolidayCheck nach unserer Erfahrung vom Grund des Löschungsbegehrens ab:
Grund | Beschreibung | Dauer |
---|---|---|
Unwahrheit | Das notice-and-take-down Schreiben an Google argumentiert mit einer unwahren Tatsachenbehauptung des Bewerters | Interne Prüfung von 2-4 Wochen, anschließende Weiterleitung an Bewerter, Löschung nach weiteren 2 Wochen bei Nichtäußerung |
Unzulässige Meinungsäußerung | Im Google-Anschreiben wird eine allgemeine Persönlichkeitsverletzung in Form einer die zulässige Meinungsäußerung überschreitenden beleidigenden Äußerung geltend gemacht – Dauer hängt von der Intensität der Schmähkritik ab | Interne Prüfung von 1-4 Wochen, keine Weiterleitung und direkte Löschung |
Offensichtlich rechtswidriger Inhalt nach NetzDG | Bei einem offensichtlich rechtswidrigen Inhalt nach NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) muss eine Löschung oder Sperrung der Google-Bewertung innerhalb von 24 Stunden erfolgen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 NetzDG). Dies ist selten der Fall, führt aber zu einer beschleunigten Löschung. Beispiele sind offensichtliche und stumpfe Beleidigungen, Hassrede oder Bedrohungen | Interne Prüfung von 24 Stunden, keine Weiterleitung und direkte Löschung (gesonderter Hinweis im notice-and-take-down-letter) |
Entfernung negativer Bewertungen vom Rechtsanwalt
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(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Kosten Löschung HolidayCheck Bewertung
Durch die Löschung einer negativen Bewertung entstehen die folgenden Kosten:
Beschreibung | Kosten (Nettobeträge) | |
---|---|---|
Kosten außergerichtliche Inanspruchnahme des Betreibers | Erstellung eines individuellen anwaltlichen notice-and-takedown-letter zur Löschung einer negativen DocInsider-Bewertung; Anschreiben von DocInsider, Überwachung der Löschung im Zeitraum von 2 Monaten ab Anschreiben; Ausarbeitung einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Folgestrategie gegen DocInsider oderden Verfasser der negativen DocInsider-Bewertung bei unterbleibender Löschung | Pauschal 179,– € |
Kosten bei mehreren Bewertungen | Dauermandanten-Regelung | Ab der zweiten Bewertung 174,– € Ab der zehnten Bewertung 169,– € |
Kosten eines gerichtlichen Vorgehens gegen HolidayCheck oder einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Inanspruchnahme des Verfassers | Rechtswidrige Internetbewertungen werden oft auf das erste anwaltliche Anschreiben hin gelöscht. HolidayCheck überprüft ein fundiertes anwaltliches Anschreiben mit der gebotenen Sorgfalt, um die Entstehung weiterer Anwaltskosten zu vermeiden. In schwierigen Fällen kann eine weitergehende Durchsetzung der Löschung notwendig werden. Sie kann mittels gerichtlicher Maßnahmen gegen HolidayCheck oder einer Inanspruchnahme des Verfassers der negativen Bewertung erfolgen | Gebühren nach RVG, Tätigkeit und Fälligkeit erst nach Absprache und Kostenklärung (Preistransparenz). |
Rabatt für Dauermandanten
Viele Mandanten sind immer wieder von schlechten Bewertungen betroffen. Unseren Stammandanten bieten wir deshalb einen Rabatt an:
- Ab der 2 Löschung einer Bewertung kostet jede Löschung 174,– € netto.
- Ab der 10 negativen Bewertung erhalten unsere Dauermandanten einen rabattierten Festpreis von 169,– € pro Löschung – dieses Angebot ist zeitlich oder hinsichtlich der Anzahl der Bewertungen nicht beschränkt.
Hohe Kostenersparnis durch Festpreis
Ein außergerichtliches Vorgehen gegen HolidayCheck durch einen anwaltlichen notice-and-take-down-letter zu einem pauschalen Festpreis bedeutet eine hohe Einsparung gegenüber einer sonst üblichen Bezahlung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese würde
- bei einem Streitwert bis 5.000 € (in den meisten Fällen einschlägig bei einer üblichen 1,3 Gebühr) Rechtsanwaltskosten von 492,54 € verursachen
- bei einem Streitwert bis 10.000 € (seltener, schlechte Bewertung eines Unternehmers durch einen anderen Unternehmer, bei einer üblichen 1,3 Gebühr) Rechtsanwaltskosten von 887,03 € verursachen
Im Falle einer bei Anwälten oft üblichen Stundenregelung können noch höhere Kosten entstehen.
Festpreis und keine weiteren Kosten nach RVG
Unser anwaltliches Honorar ist ein einmaliger Festbetrag, der weitere Kosten nach dem RVG ausschließt: durch unsere Spezialisierung auf einige Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Fälle können wir unseren Mandanten ein transparentes und ein verhältnismäßig geringes Festhonorar anbieten.
Kostenerstattung möglich
Ist der Verfasser einer negativen Rezension bekannt, kann er auf die Erstattung der Ihnen entstandenen Kosten in Anspruch genommen werden. Sie haben einen Anspruch auf Löschung der HolidayCheck Bewertung (Unterlassungsanspruch) auch einen Anspruch auf Schadensersatz. Er beinhaltet grundsätzlich die Anwaltskosten.
Bei einem gerichtlichen Verfahren trägt regelmäßig der unterlege Kläger oder Beklagte die Kosten (Gerichts- und Anwaltskosten).
Honorar – welche Kosten fallen bei der Löschung an
Entfernung negativer Bewertungen vom Rechtsanwalt
✔ GÜNSTIG ✔ SCHNELL ✔ RECHTSSICHER
Über
20000
geprüfte Fälle
Offene Fragen? – Einfach anrufen:
(Mo. – So. von 9 – 22 Uhr / BUNDESWEIT – Dt. Festnetz)
Prinzipien
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung
Kostenfreie anwaltliche Erstberatung in Ihrer Angelegenheit und Ersteinschätzung Ihres Falls – BUNDESWEIT.
Schnell & einfach
Wir kümmern uns um Ihre UG-Gründung – Sie konzentrieren sich alleine auf Ihr Geschäft. Eine Wartezeit oder lange Bearbeitungsdauer sehen wir nicht vor.
Rechtssicherheit
Ihre Rechtssicherheit steht für uns an erster Stelle. Wir erfüllen den anwaltlichen Vorbehalt der Rechtsberatung (§ 2 Abs. 1 RDG) und übernehmen die volle anwaltliche Gewähr.
Preistransparenz
Wir begleiten Sie zu einem feststehenden Festpreis – ohne komplexe Gebühren oder indirekt umgelegte Kosten von Vermittlungsportalen.
Spezialisierung
Durch unsere Spezialisierung auf bestimmte Kerngebiete und den Verzicht auf alle anderen Rechtsgebiete bieten wir Ihnen eine besonders hohes Fachniveau zu einem verhältnismäßig geringen Festpreis.
Langfristigkeit
Die Beratung ist unsere Investition in eine langfristige Zusammenarbeit auf den Gebieten des Unternehmens– und Verbraucherrechts.
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KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ ist eine Kooperation der folgenden unabhängigen und rechtlich selbständigen Rechtsanwaltskanzleien: Kraus Ghendler GbR, der GHENDLER RUVINSKIJ Partnerschaftsgesellschaft mbB und KRAUS Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Andre Kraus).
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