• BGH zur Angabe der Haftungsbeschränkung im Namen der UG

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BGH zur Angabe der Haftungsbeschränkung im Namen der UG

Viele Neugründungen entscheiden sich für die Unternehmergesellschaft (UG), die als “Mini-GmbH” bekannt ist. Das Hauptmerkmal der UG ist, dass sie eine beschränkte Haftung bietet, d.h. die Gesellschafter sind nicht mit ihrem Privatvermögen haftbar, sondern nur mit dem Unternehmensvermögen. Dies gibt vielen Start-ups und kleinen Unternehmen die notwendige Sicherheit.

Jedoch hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil betont, wie wichtig es ist, die Haftungsbeschränkung korrekt im Namen des Unternehmens anzugeben. Wer dies versäumt, riskiert eine unbeschränkte Haftung. Das bedeutet, dass im Falle eines Rechtsstreits nicht nur das Vermögen der Gesellschaft, sondern auch sein privates Vermögen auf dem Spiel steht.

Der konkrete Fall

In den zugrundeliegenden Fall ging es um eine  Geldanlage und damit verbundene Beratungspflichtverletzungen. Verklagt worden war der Prokurist und spätere alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer UG. Er hatte sich dem Kläger als Finanzvermittler und Inhaber der UG präsentiert. Die beschränkte Haftung der Firma machte er gegenüber dem Kläger nicht ausreichend deutlich, meinte dieser.

Das Urteil des BGH

Der BGH gab dem Kläger Recht. Falsche oder unvollständige Bezeichnungen, wie nur “UG” oder “Unternehmergesellschaft”, könnten erhebliche  Konsequenzen haben. Wer für eine GmbH oder UG auftrete und dabei ohne korrekten  Formzusatz das berechtigte Vertrauen des Geschäftspartner hervorrufe, dass mindestens eine natürliche Person persönlich hafte, der sei selbst in der Pflicht.  Zu seinen Lasten entstehe  ein eigener Haftungstatbestand.

Deshalb ist es unerlässlich, die gesetzlichen Vorgaben des  § 5a Abs. 1 GmbHG  zur Angabe der Haftungsbeschränkung ganz genau zu beachten. Korrekt sind nur die Bezeichnungen „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder  „UG (haftungsbeschränkt)“.

BGH Az. III ZR 210/20

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.