Selbständig machen als Buchhalter: Bundesweit vom Anwalt
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Selbständig machen als Buchhalter
Viele Unternehmen haben keine eigene Buchhaltung, sondern greifen auf externe Buchhalter oder Buchhaltungsservices zurück.
Es gibt keine gesetzlich geregelte Ausbildung für Buchhalter in Deutschland. Viele Buchhalter haben eine kaufmännische Ausbildung, z. B. als Industriekaufmann/-frau oder Bürokaufmann/-frau, absolviert und sich dann auf die Buchhaltung spezialisiert. Es gibt auch spezifische Weiterbildungen und Kurse für Buchhalter, aber sie sind nicht obligatorisch.
Wenn Sie als Buchhalter den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, ist dies durchaus erfolgversprechend, es gibt jedoch diverse Aspekte zu berücksichtigen.
Dazu gehören z.B. die erlaubten Tätigkeiten. Beispielsweise ist es nicht jedem gestattet, den Jahresabschluss oder eine Umsatzsteuer-Voranmeldung vorzunehmen. Das Steuerberatergesetz (StBerG) gibt genaue Auskunft darüber, welche Aufgaben von welcher Berufsgruppe durchgeführt werden dürfen.
Auch bei der Wahl der Berufsbezeichnung ist Vorsicht geboten. Gebräuchliche Bezeichnungen neben Buchhalter (frei oder angestellt) sind z.B. Buchführungshelfer (i.d.R. nicht fest angestellt) oder Kontierer. So genannte geprüfte Bilanzbuchhalter sind Personen, die nach einer Fortbildung eine entsprechende Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer anderen Stelle erfolgreich abgelegt haben.
Wie Sie vorgehen sollten, wenn sie sich als Buchhalter selbstständig machen wollen, was es dabei zu beachten gibt und was wir für Sie tun können erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
1. Gründung eines Buchhalterbüros
2. Betrieb eines Buchhalterbüros
3. Wachstum des Buchhalterbüros
4. Herausforderungen an das Unternehmen
5. Nachfolge regeln, Unternehmen abwickeln
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1. Gründung Ihrer Buchhaltung
Schritt 1 - Kostenlose Erstberatung
Wir beraten Sie zunächst zur Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Buchhaltungsbüro.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Sie bekommen bei uns eine eingehende Gründungsberatung und wir erstellen Ihnen einen passgenauen Gründungsplan.
Schritt 2 - Anwaltliche Gründungsberatung
Schritt 3 - Aufsetzen des Gesellschaftsvertrages
Sollten Sie in Form einer Gesellschaft gründen, erstellen wir Ihren Gesellschaftsvertrag auch innerhalb von 24 Stunden.
Schritt 4 - Gründung Ihres Buchhaltungsbüros
Wir tragen Ihr Buchhaltungsbüro ggf. in das Handelsregister ein und melden es steuerlich sowie gewerblich an. Sie erhalten ferner eine Abschlussberatung, in der sie offene Fragen klären können.
Schritt 4 - Gründung Ihres Buchhaltungsbüros
Rechtsform für Buchhaltungsbüro wählen
Wenn Sie ein Buchhaltungsbüro gründen wollen, dann gilt es, vorab zu klären, welche Rechtsform dafür geeignet ist.
Sind Sie gewerblich tätig, so benötigen Sie eine Rechtsform, die dafür ausgelegt ist. Auch die Finanzierung und Haftung sowie die Frage, ob Sie alleine oder zu mehreren gründen möchten, spielen eine Rolle.
Für die Gründung eines Buchhaltungsbüros kommen insbesondere infrage:
- das Einzelunternehmen
- die GbR
- die GmbH
- die UG
Ein Buchhaltungsbüro als Einzelunternehmen gründen
Eine Vielzahl von Buchhaltern entscheidet sich für die Unternehmensform des Einzelunternehmens.
Die Attraktivität dieses Modells liegt vor allem in der Einfachheit seiner Gründung. Es bedarf keines Stammkapitals und die bürokratischen Prozesse sind überschaubar. Doch es ist wichtig zu wissen, dass bei finanziellen Schwierigkeiten oder Haftungsfällen das persönliche Vermögen des Unternehmers betroffen sein kann.
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Buchhaltungsbüro als GbR gründen
Wenn mindestens zwei Personen gemeinsam ein Buchhaltungsbüro gründen möchten, kann die Wahl auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) fallen. Hierbei wird lediglich ein Gesellschaftsvertrag abgeschlossen, um ein gemeinsames Unternehmensziel zu verfolgen – kaum bürokratischer Aufwand also-
Allerdings sollten Gründer beachten, dass, ähnlich wie beim Einzelunternehmen, die Gesellschafter der GbR mit ihrem gesamten Vermögen, sowohl geschäftlich als auch privat, haften.
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Buchhaltungsbüro als GmbH gründen
Wollen Sie umfassendere Buchhaltungsservices im größeren Rahmen anbieten, z.B. mit mehreren Buchhaltern oder sogar Bilanzbuchhaltern, kommt auch eine GmbH in Betracht. Dafür ist allerdings ein solides Startkapital notwendig. Das Mindeststammkapital liegt bei 12.500 Euro. Es ist ein Notartermin nötig sowie die Eintragung in das Handelsregister.
Vorteile sind die beschränkte Haftung sowie das hohe Ansehen der GmbH im Geschäftsverkehr. Für eine komplette Befreiung von der persönlichen Haftung muss allerdings eine Einlage von 25.000 Euro geleistet werden.
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Buchhaltungsbüro gründen als UG (haftungsbeschränkt)
Ferner bietet sich die UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) als weitere Option an. Wie bei der GmbH beschränkt sich die Haftung auf das Geschäftsvermögen.
Die UG weist viele Ähnlichkeiten zur GmbH auf. Der wesentliche Unterschied liegt im Stammkapital: Für die Gründung einer UG reicht theoretisch 1 Euro aus. In der Praxis ist jedoch meistens ein höherer Betrag notwendig, um das Buchhaltungsbüro effektiv zu betreiben.
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Handelsregistereintrag
Je nach Rechtsform müssen Sie eine Eintragung in das Handelsregister veranlassen. etwa bei Gründung einer UG oder GmbH.
Wir bieten Ihnen an, die Registrierung im Handelsregister im Rahmen unserer Leistungen für Sie zu übernehmen.
Buchhaltungsbüro beim Finanzamt anmelden
Es ist wichtig, dem Finanzamt die Gründung eines Unternehmens mitzuteilen und eine Steuernummer zu beantragen. Ohne diese Nummer ist es nicht möglich, Rechnungen zu erstellen.
Wenn beispielsweise die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden soll, muss dies ebenfalls angegeben werden. Viele Freelancer, die alleine gründen, melden sich als Einzelunternehmer und Kleingewerbetreibende.
Um sich für die Kleinunternehmerregelung zu qualifizieren, darf im Vorjahr ein Umsatz von maximal 22.000 € nicht überschritten worden sein und im aktuellen Jahr nur ein Umsatz von weniger als 50.000 € erwartet werden. Dadurch entfällt die Umsatzsteuerpflicht und die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen. Allerdings kann man in diesem Fall auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Auf den Rechnungen muss auf die Anwendung des § 19 UStG hingewiesen werden.
Wir bieten als Dienstleistung die Anmeldung beim Finanzamt an.
Anmeldung beim Gewerbeamt
Anders als Steuerberater sind Buchhalter keine Freiberufler. Ihre gewerbliche Aktivität, die eigenständig, kontinuierlich und mit dem Ziel, Profit zu machen, ausgeführt wird, ist daher dem Gewerbeamt anzuzeigen. Die genauen Tätigkeiten sind dabei anzugeben. Es ist Gewerbesteuer zu entrichten.
Anmeldung bei der IHK
Ihre Buchhaltungsfirma muss ferner ggf. bei der örtlichen IHK angemeldet werden. Dies ist vor Aufnahme des Geschäftsbetriebs erforderlich.
Besondere Zugangsvoraussetzungen, erlaubte Tätigkeiten
Selbständige Buchhalter dürfen nicht alle Aufgaben wahrnehmen, die angestellte Buchhalter erfüllen können. Anders als diese dürfen sie z.B. die Buchhaltung nicht einrichten oder die Bilanzierung vornehmen. Dies ist Buchhaltern nach § 5 Abs. 1 StBerG nur im Angestelltenverhältnis erlaubt.
Wer als Selbstständiger eine kaufmännische Ausbildung (z.B. Bürokaufmann) und eine mindestens 3-jährige Tätigkeit im Buchhaltungswesen vorweisen kann ( StBerG § 6 Nr. 3 und 4 ) darf u.a. Lohnabrechnungen und Lohnsteuer-Anmeldungen vornehmen, Mahnungen bearbeiten, Belege kontieren und den Zahlungsverkehr ausführen. Haben Sie eine Ausbildung in einem Ausbildungsberuf des steuer- oder wirtschaftsberatenden Bereichs, z.B. Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt, entfällt das Erfordernis der dreijährigen Berufspraxis.
Ohne kaufmännische Ausbildung und Berufspraxis sind nur einfache Tätigkeiten erlaubt, wie das reine Erfassen von Belegen oder die bloße Datenerfassung.
Anspruchsvollere Aufgaben in der Buchführung sind Vertretern der steuerberatenden Berufe (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte, vereidigte Buchprüfer) vorbehalten. Als reiner Buchhalter dürfen Sie also z.B. keinen Jahresabschluss, keine Bilanz und keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung aufstellen, keine Steuererklärung machen, weder Lohnkonten einrichten noch den betrieblichen Kontenplan der Finanzbuchhaltung erstellen.
Bei dem so genannten Bilanzbuchhalter handelt es sich zwar um eine geschützte Berufsbezeichnung. Auch sie dürfen aber z.B. insbesondere keine Steuerberatung durchführen, diese ist Steuerberatern vorbehalten. Erlaubt ist Bilanzbuchhaltern dagegen die Abrechnung laufender Löhne und Gehälter, die Lohnsteueranmeldung, die Buchung laufender Geschäftsvorfälle, die Kalkulation von Kosten und Preisen, das Erteilen von Buchungsanweisungen usw., nicht aber z.B. die Erst-Einrichtung der Buchführung oder des Kontenrahmens oder das Einreichen der Steuererklärung oder Umsatzsteuervoranmeldungen.
2. Der Betrieb eines Buchhaltungsbüros
Geschäftsmodell des Buchhaltungsbüros
Zu unterscheiden sind das bloße Buchhaltungsbüro und der umfassendere Buchhaltungsservice. Damit ist es nur erlaubt zu werben, wenn auch wirklich entsprechend umfangreichere Leistungen angeboten werden (dürfen).
Zu beachten sind bei der Beschreibung Ihres Leistungsangebotes auch immer die Vorgaben des Steuerberatergesetzes (StBerG) das festlegt, welche Tätigkeiten von welchen Personen durchgeführt werden dürfen. Hier ist auch an die so genannten Vorbehaltsaufgaben zu denken, die, wie bereits geschildert, nur angestellte Buchhalter ausüben dürfen.
Werbung für Buchhaltungsbüro
Für Buchhalter gelten bestimmte Werbebeschränkungen, insbesondere wenn sie keine zugelassenen Steuerberater sind. Die Grenzen für die Werbung ergeben sich vor allem aus dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) und der Berufsordnung für Steuerberater:
- Irreführung vermeiden: Buchhalter dürfen in ihrer Werbung keine Bezeichnungen oder Titel verwenden, die den Eindruck erwecken könnten, dass sie zur Steuerberatung befugt sind, wenn dies nicht der Fall ist.
- Klare Abgrenzung: Wenn ein Buchhalter Dienstleistungen anbietet, die im Rahmen der sogenannten “Hilfeleistung in Steuersachen” erlaubt sind (z.B. laufende Geschäftsbuchhaltung), muss dies klar in der Werbung abgegrenzt werden, um keine falschen Erwartungen zu wecken.
- Überschreiten des Erlaubten: Buchhalter dürfen nicht mit Dienstleistungen werben, die sie aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht erbringen dürfen. Dazu gehört beispielsweise das Erstellen von Jahresabschlüssen
- Berufsordnung für Steuerberater: Für zugelassene Steuerberater, die sich grundsätzlich auch als Buchhalter betätigen dürfen, gelten zusätzliche Regeln aus der Berufsordnung, die die Werbung betreffen. Dies umfasst unter anderem das Verbot von anpreisender oder irreführender Werbung.
IT, Datenschutz
Wenn Sie Buchhalter automatisch personenbezogene Daten Ihrer Kunden verarbeiten und dafür mindestens neun Mitarbeiter beschäftigen, gibt das Gesetz vor, dass Sie einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen. Bereits die Nutzung von Computertechnik gilt als “automatische Verarbeitung”.
Mitarbeiterbeschäftigung
Wenn Ihr Buchhaltungsbüro expandiert, kann der Bedarf an Angestellten entstehen. Sie sollten sich dann der Arbeitsrechtsgesetze und -pflichten (Sozialversicherung, Arbeitsschutz usw.), bewusst sein. Außerdem brauchen Sie Arbeitsverträge.
Versicherungen und Altersversorgung
Betriebliche Absicherung
Je nach Tätigkeitsumfang kommen unterschiedliche Versicherungen zum Tragen. Die Betriebshaftpflicht, die Berufshaftpflicht und eine Rechtsschutzversicherung sind gängig.
Persönliche Absicherung
Im persönlichen Bereich sollten Sie als selbstständiger Buchhalter eine Kranken- und Pflegeversicherung haben, ggf. eine Unfallversicherung sowie eine verpflichtende oder freiwillige gesetzliche Rentenversicherung.
3. Unternehmensführung und Wachstum des Buchhaltungsbüros
Bevor Sie Ihr Buchhaltungsbüro eröffnen, ist es wichtig, sich über das benötigte Startkapital und die anfallenden Kosten klar zu werden. Ebenso wichtig ist die Preisfindung.
Preisfindung
Ihre Stundensätze oder Pauschalen sollten Sie durchdacht kalkulieren. Gängige Gebührensätze enthalten z.B. die BVBC-Gebührenverordnung oder die Gebührentabelle des Bundesverbandes für selbständige Buchhalter BBH.
Finanzplan und Finanzierung
Ein allein arbeitender Buchhalter brauchen Sie oft nicht viel mehr als einen PC mit Buchhaltungssoftware, Schreibtisch und Telefon, Sie haben also eher niedrige Startkosten.
Das Aufstellen eines Finanzplans hilft Ihnen, Kosten, Entnahmen und Einnahmen zu planen. Für die Steuer liefert er eine Prognose über den erwarteten Jahresumsatz.
Neben Eigenkapital werden Gründungs-Finanzierungen oft durch Bankkredite, Investorengelder, Beteiligungsverträge usw. bestritten.
Die finanzielle Ausrichtung eines Buchhaltungsbüros kann durch verschiedene Maßnahmen optimiert werden.
Je nach gewählter Rechtsform können sich steuerliche Vorteile oder Nachteile ergeben. Es lohnt sich, die verschiedenen Optionen vor der Unternehmensgründung gegeneinander abzuwägen.
Durch Berücksichtigung von Betriebsausgaben und Abschreibungen kann die steuerliche Belastung reduziert werden. Dazu zählen Ausgaben wie Büromaterialien, Werbeaktionen oder IT-Hardware.
Abhängig von den angebotenen Dienstleistungen gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Umsatzsteueroptimierung. Für viele Buchhaltungsbüros ist die Regelung für Kleinunternehmer relevant.
Finanzierungsoptionen:
Investieren Sie aus eigenen Mitteln, erhöht dies Ihren Anteil am Unternehmen.
Externe Geldgeber können als Investoren gewonnen werden. Allerdings bedeutet dies oft, Unternehmensanteile abzutreten.
Bankdarlehen sind eine gängige Methode zur Finanzierung.
Zur Ausarbeitung einer maßgeschneiderten Finanzstrategie empfiehlt es sich, einen Finanzberater oder Unternehmensberater hinzuzuziehen.
4. Herausforderungen an das Buchhaltungsbüro
Problemen vorbeugen, Recht bekommen, Angriffe abwehren
AGB für Buchhaltungsbüro
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bieten Unternehmern die Möglichkeit, Vertragskonditionen für zahlreiche Geschäftsbeziehungen im Voraus festzulegen. Sie erleichtern somit den Geschäftsverkehr und können unter Umständen einige gesetzliche Bestimmungen zugunsten des Verfassers der AGB anpassen, wobei natürlich rechtliche Grenzen beachtet werden müssen.
Da Buchhalter in der Regel eher Geschäftsbeziehungen mit anderen Unternehmen als mit Privatkunden pflegen, haben sie einen erweiterten Spielraum in der Gestaltung ihrer AGB.
Verträge für Buchhaltungsbüro
In der Praxis schließen Buchhalter häufig Dienstverträge ab, da sie regelmäßig wiederkehrende Tätigkeiten wie die laufende Buchführung übernehmen.
Es hängt aber immer von der konkreten Beauftragung und den individuellen Vereinbarungen zwischen Buchhalter und Mandant ab. Bei Unsicherheiten kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.
Marke anmelden
Für Buchhalter kann es sinnvoll sein, über die Registrierung einer DE-Marke nachzudenken. Dies schützt nicht nur den Unternehmensnamen, sondern auch die angebotenen Dienstleistungen und fördert die Identifizierbarkeit beim Kunden.
Bevor Sie jedoch den Schritt zur Anmeldung gehen, sollten Sie sicherstellen, dass die gewählte Marke nicht bereits von einem anderen Unternehmen rechtlich geschützt ist. Dies kann durch eine detaillierte Markenrecherche geklärt werden. Für die Registrierung ist das Deutsche Patent-und Markenamt zuständig.
Schritt 1
Kostenfreie Erstberatung
Wir wählen mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch die passende Marke für Ihr Buchhaltungsunternehmen aus.
Schritt 2
Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Sodann prüfen wir, ob die Marke auch in das gewünschte Register eingetragen werden kann (Bekanntheitsschutzprüfung, Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche).
Schritt 2
Schritt 3
Eintragung der Marke in das Markenregister
Zuletzt wird die Marke eingetragen. Sie haben Schutz für zehn Jahre. Dieser kann später auch verlängert werden.
Die Führung eines Buchhaltungsbüros – negative Bewertung auf Portal löschen
Das Ansehen Ihres Buchhaltungsbüros spielt eine entscheidende Rolle für den Erfolg Ihres Unternehmens. Plattformen wie:
Google, Yelp, Facebook oder Proven Expert
ermöglichen es Kunden, sich über Ihr Büro zu erkundigen und ihre eigenen Erlebnisse und Meinungen zu hinterlassen.
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Google ist eine der am häufigsten genutzten Plattformen, wenn es darum geht, Dienstleister zu bewerten und auszuwählen. Bei ungünstigen Kritiken Ihres Buchhaltungsbüros sollten Sie prüfen, ob diese gelöscht werden können. Nicht jede negative Bewertung muss hingenommen werden.
Eine Bewertung kann gelöscht werden, wenn:
- Der Inhalt der Bewertung nicht wahrheitsgetreu ist.
- Sie beleidigende oder anderweitig rechtlich bedenkliche Aussagen enthält.
- Die Bewertung offensichtlich gefälscht wurde, beispielsweise über Schein-Accounts.
Wir bieten im Rahmen unserer rechtlichen Dienstleistungen Unterstützung an, sollten Sie ungerechtfertigte Bewertungen entfernen wollen.
Ablauf der Löschung einer schlechten Online-Bewertung
Schritt 1
Sichtung der Unterlagen
Wir benötigen den Text Ihrer schlechten Bewertungen mit der entsprechenden Internetadresse und Ihrer Beschreibung des Sachverhaltes. Diesen können Sie uns einfach per E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de zukommen lassen. Sie können auch über unser Kontaktformular an uns herantreten oder uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung anrufen.
Schritt 2
Kostenlose Erstprüfung
Wir prüfen kostenlos, wie die Erfolgsaussichten zur Löschung sind. Das Ergebnis teilen wir Ihnen mit und Sie können dann entscheiden, ob Sie uns mit der Entfernung beauftragen.
Falls ja wenden wir uns mit einem sogenannten notice-and-take-down-letter an das Bewertungsportal. Für Sie wird pro Bewertung ein einmaliges Pauschalhonorar fällig.
Schritt 2
Schritt 3
Löschung der Bewertung
Meist wird die Bewertung bei guten Erfolgsaussichten vom Portal gelöscht.
5. Exit & Nachfolge beim Buchhaltungsbüro
Planung der betrieblichen Nachfolge:
Für den Fortbestand ist auch bei einer Buchhaltungsfirma eine durchdachte Nachfolgeplanung unerlässlich. Dies umfasst die Bestimmung von zentralen Rollen im Betrieb, eine schrittweise Übergabe von Zuständigkeiten und die Weiterbildung des designierten Nachfolgers.
Da jede Unternehmensübergabe individuell ist, ist es ratsam, sich frühzeitig von Experten wie Rechtsanwälten beraten zu lassen, um den optimalen Nachfolgeweg zu ermitteln.
Optionen für eine geordnete Nachfolge:
Es existieren verschiedene Modelle, um die Unternehmensnachfolge zu gestalten, darunter:
Innerfamiliär:
Familiengeführte Betriebe könnten beispielsweise von einem Verwandten fortgeführt werden, vorausgesetzt, dieser hat das nötige Interesse und die Qualifikationen.
Durch externe Parteien:
Ein alternativer Ansatz ist die Übernahme durch externe Akteure, etwa einen externen Käufer, eine andere Firma oder sogar einen langjährigen Mitarbeiter.
Finanzierungsstrategien:
Die finanzielle Seite der Nachfolge sollte ebenfalls gründlich überdacht werden, ob durch Eigenmittel, Fremdkapital oder eine Mischung aus beiden.
Rechtliche und steuerliche Aspekte:
Mit jeder Firmenübergabe sind rechtliche und steuerliche Fragen verbunden. Hierbei sollten Fachleute konsultiert werden.
Wert des Unternehmens:
Für die Festlegung des Verkaufspreises und die Aufteilung des Vermögens ist eine objektive Unternehmensbewertung essenziell.
Vertragswesen und Dokumentation:
Sämtliche Absprachen und Vereinbarungen im Rahmen der Nachfolge sollten akribisch festgehalten werden, sei es in Form von Kaufverträgen, Anteilsübertragungsvereinbarungen oder Gesellschafterverträgen.
Buchhaltungsbüro abwickeln und schließen
Es gibt Situationen, in denen eine Unternehmensbeendigung unvermeidlich wird, sei es aufgrund wirtschaftlicher Umstände oder gesetzlicher Anforderungen. Hierbei gibt es unterschiedliche Wege, wie etwa die Insolvenz, die Auflösung wegen Vermögenslosigkeit oder die Liquidation.
Insolvenzverfahren:
Wenn Ihr Buchhaltungsunternehmen überschuldet ist, kann es notwendig werden, ein Insolvenzverfahren einzuleiten.
Auflösung wegen fehlender Vermögenswerte:
Wenn Ihr Buchhaltungsbüro keine nennenswerten Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten mehr aufweist, kann eine Auflösung aufgrund von Vermögenslosigkeit, ohne die Einhaltung eines Sperrjahres, in Betracht gezogen werden. Nach etwa drei Monaten könnte das Unternehmen dann aus dem Handelsregister gelöscht werden.
Verfahren der Liquidation:
Das Liquidationsverfahren (gemäß §§ 66 ff. GmbHG) stellt eine umfassende Möglichkeit dar, ein Unternehmen zu beenden. Dieser Weg ist besonders dann angezeigt, wenn das Buchhaltungsunternehmen noch über Vermögenswerte, aktive Geschäftsbeziehungen oder laufende Verträge verfügt oder wenn ein Auflösungsverfahren wegen Vermögenslosigkeit von Gericht oder Finanzamt abgelehnt wird.
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