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Selbständig machen als Buchhalter

Viele Unternehmen haben keine eigene Buchhaltung, sondern greifen auf externe Buchhalter oder Buchhaltungsservices zurück.

Es gibt keine gesetzlich geregelte Ausbildung für Buchhalter in Deutschland. Viele Buchhalter haben eine kaufmännische Ausbildung, z. B. als Industriekaufmann/-frau oder Bürokaufmann/-frau, absolviert und sich dann auf die Buchhaltung spezialisiert. Es gibt auch spezifische Weiterbildungen und Kurse für Buchhalter, aber sie sind nicht obligatorisch.

Wenn Sie als Buchhalter den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten, ist dies durchaus erfolgversprechend, es gibt jedoch diverse Aspekte zu berücksichtigen.

Dazu gehören z.B.  die erlaubten Tätigkeiten. Beispielsweise ist es nicht jedem gestattet, den Jahresabschluss oder eine Umsatzsteuer-Voranmeldung vorzunehmen. Das Steuerberatergesetz (StBerG) gibt genaue Auskunft darüber, welche Aufgaben von welcher Berufsgruppe durchgeführt werden dürfen.

Auch bei der Wahl der Berufsbezeichnung ist Vorsicht geboten. Gebräuchliche Bezeichnungen neben Buchhalter (frei oder angestellt) sind z.B. Buchführungshelfer (i.d.R. nicht fest angestellt) oder Kontierer. So genannte geprüfte Bilanzbuchhalter sind Personen, die nach einer Fortbildung eine entsprechende Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer anderen Stelle erfolgreich abgelegt haben.

Wie Sie vorgehen sollten, wenn sie sich als Buchhalter selbstständig machen wollen, was es dabei zu beachten gibt und was wir für Sie tun können erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.