• Ihr Unternehmenssitz: Gewerbesteuerhebesatz, Betriebsaufspaltung & Co.

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Ihr Unternehmenssitz: Günstiger Gewerbesteuerhebesatz, Vermeidung der Betriebsaufspaltung & Co.

Der Sitz Ihres Unternehmen ist nach § 3 Abs. 1 GmbHG Pflichtinhalt einer GmbH, einer UG oder einer Holdingsatzung. Er muss keine konkrete Geschäftsanschrift enthalten; es wird eine Stadt bzw. Gemeinde aufgenommen. Innerhalb dieser Stadt oder Gemeinde kann die Geschäftsanschrift beliebig verändert werden, ohne dass die Satzung (notariell) geändert werden muss – es reicht jeweils eine deutlich kostengünstigere Ummeldung.

Sitz und Geschäftsanschrift haben Relevanz für den Gewerbesteuerhebesatz, eine “Betriebsaufspaltung” und die Standortwahl

  1. Der Sitz bestimmt den Gewerbesteuerhebesatz – Sie könnten einer geringeren Gewerbesteuer unterfallen
  2. Die Geschäftsanschrift in einer Ihnen gehörenden Immobilie kann zur “Betriebsaufspaltung” führen – sie sollten unbedingt getrennt werden
  3. Der Sitz der Gesellschaft und ihre Standorte können auseinanderfallen – Sie können als Geschäftsführer auch in einer anderen Stadt (oder in einem anderen Staat) sitzen und Bereiche Ihres Unternehmens an anderen Standorten betreiben und so von Vorteilen der jeweiligen Städte, Gemeinden und Jurisdiktionen profitieren
  4. Der Sitz kann die Standortwahl bestimmen – die Standortwahl kann zu einem Kernfaktor Ihrer Unternehmertätigkeit werden

Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Sitz Ihres Unternehmens.

Andre Kraus, Rechtsanwalt und Gründer der Anwaltskanzlei, ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Gründung, Markenrecht, Reputationsschutz und Unternehmensrecht.