• Datenschutz für Kunden, Mitarbeiter, Patienten

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Datenschutz gegenüber Kunden, Mitarbeitern, Patienten


Seit Inkrafttreten der DSGVO müssen Unternehmen auf die hohen Anforderungen an den  Datenschutz gegenüber Kunden, Mitarbeitern und Patienten  reagieren.

Neben den bereits bestehenden Rechten durch das deutsche BDSG-alt, wurden neue Rechte für Bürger aus dem gesamten EU-Raum geschaffen. Für Unternehmen besteht ein bedeutender Mehraufwand sowie ggf. die Pflicht zur Berufung eines Datenschutzbeauftragten.

Der Verstoß gegen den gesetzlichen Datenschutz gegenüber Kunden und Interessenten kann zu einer hohen Geldbuße, Strafe oder einer Abmahnung führen.

Neben der erforderlichen Neuausrichtung der Behandlung personenbezogener Daten von außen, müssen Unternehmen auch intern neue Anforderungen an den Datenschutz erfüllen. Diese  betreffen auch den Umgang mit Daten von Mitarbeitern sowie die IT-Infrastruktur.

Die DSGVO sieht ferner die sensiblen Patientendaten als besonders schutzwürdig und verlangt zusätzliche Maßnahmen von Arztpraxen.