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DSGVO und Gründung: Das sollten Sie als Firmengründer wissen
Das Inkrafttreten der EU-DSGVO hat den Datenschutz zum zentralen Element jedes unternehmerischen Vorhabens werden lassen. Schon vor der Gründung müssen Aspekte des Datenschutzes erkannt und systematisch in die Unternehmensplanung integriert werden. Betroffen sind Personal- und Marketingabteilunge, allgemeine interne und externe Kommunikation und die Entwicklung digitaler Produkte. Was sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO? Die personenbezogenen Daten sind ein elementarer Schlüsselbegriff der neuen Datenschutzgrundverordnung. Erst wenn diese verarbeitet, erhoben oder verwendet werden, greift die neue Verordnung der EU. Eine genaue Erläuterung findet sich in Art. 4 Abs. 1 DSGVO: Daten sind demnach personenbezogen, wenn sie die Möglichkeit bieten eindeutige Rückschlüsse