GmbH gründen

Sehr geehrte, kann ich GmbH gründen, obwohl ich nur Aufenthaltstitel habe und kein Niederlassung Erlaubnis s.g. unbefristeter Aufenthalt. Ich wollte zusammen mit noch 3 leute, die stille Gesellschafter sind, eine ambulanter Pflegedienst gründen. Ich habe schon mein Niederlassung Erlaubnis beantragt, aber es dauert halt lange, corona etc. Wir haben interesse für das ganze Paket was sie anbieten. Vorausetzungen bezüglich Pflege und KVB (Erfahrungen, Ausbildung usw) haben wir schon.
Mfg

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrteR FragestellerIn,
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Während für EU-Bürger Niederlassungsfreiheit gilt, müssen Ausländer eines unionsfremden Staates, die eine Firma in Deutschland gründen möchten, weiterhin beachten, dass Sie eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis benötigen. An eine Niederlassungserlaubnis für Bürger aus Drittstaaten stellt das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) hohe Anforderungen (§ 9 AufenthG).
    Ihre genauen Fragen zu Ihrem Vorhaben können Sie gerne mit einem meiner Kollegen und Kolleginnen in einem kostenfreien Erstgespräch klären.
    Schreiben Sie uns eine E-Mail an unternehmer@anwalt-kg.de oder reservieren Sie sich hier direkt einen Termin zur kostenfreien Beratung
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