IT GmbH als Sachgründung?
Sehr geehrter Herr Kraus,
zusammen mit einem Partner wollen wir eine GmbH für unser IT Unternehmen gründen. Ich habe ein Auto, das ich bereits jetzt für mein eigenes Beratungsunternehmen nutze. Lohnt sich dann eine Sachgründung, bei der ich das Auto als Sacheinlage in die GmbH einbringe?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben in Ihrem Fall zwei Möglichkeiten:
Sie führen tatsächlich eine GmbH – Sachgründung durch. Sie können den PKW als Ihren Teil der Einlage erbringen und so einen Teil Ihrer sogenannten Bareinlage ersetzen. Wird das Auto beispielsweise auf einen Wert von 10.000 € geschätzt, wird Ihre Einlagepflicht um diesen Betrag schrumpfen.
Allerdings hat dieser Weg den Nachteil der regelmäßig hohen Gutachterkosten einer GmbH Sachgründung. Was sich deshalb auch empfiehlt, wenn die zu gründende IT GmbH tatsächlich das Fahrzeug objektiv benötigt: Verkaufen Sie den PKW an die GmbH nach der Gründung. Setzen Sie einen realistischen PKW Wert an. Auf diese Weise kommen Sie zum selben Ergebnis. Allerdings wird auch ihr Partner damit nach Gründung der GmbH einverstanden sein müssen.
Gerne beraten wir Sie in Ihrem speziellen Fall.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus