Abstandsregeln CSC

Sehr geehrte Damen und Herren Anwälte,

ich werde in Fürstenwalde bei Berlin einen CSC gründen. Hier eine kurze Vorstellung:
Der finanzierungsbedarf wurde ausgearbeitet und ein privater Investor wird die Gründung und den Aufbau der Vereinigung finanzieren, bis sich der Verein selber trägt. Der Verein wird eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle bieten, die ich besetzen werde (Tätigkeiten wie Buchführung, Mitgliederverwaltung, Hausmeisterdienste, Besetzung der Ausgabestelle tagsüber usw.). Umfangreiche Erfahrungen in der Produktion von Cannabis und Vermehrungsmaterial liegen vor. Ausreichend Gründungsmitglieder sind vorhanden. Die Herausforderung besteht darin, ein geeignetes “Besitztum” zu mieten. Insbesondere die Abstandsregel wirft für mich eine Frage auf.
Was wird als “Schule” definiert? Ein potenzieller und sehr attraktiver Standort befindet sich in einem Gewerbegebiet, welcher innerhalb von 200m Umkreis eine Tanzschule, Pflegeschule und eine Berufsschule benachbart. Jedoch keine Kinder- und Jugendeinrichtungen wie Kitas und Grund- bzw. Sekundarschulen. Gilt die Berufsschule als „Schule“ gemäß CanG?
Mit freundlichen Grüßen, Theodor Schilling

1 Antwort
  1. Roman
    says:

    Sehr geehrter Herr Schilling,
    auch wir haben die Entwicklungen aufmerksam verfolgt und beraten Sie gerne zum Thema CSC / Anbauvereinigung.

    Leider schweigt das CanG zum Begriff der Schule. Er wird vorausgesetzt, jedoch nicht definiert. Der Begriff Schule wird in anderen Gesetzen definiert, was aber keinen verlässlichen Schluss darüber zulässt, wie das CanG den Begriff verstanden haben will.

    Für eine Vielzahl anderer Neuerungen durch das CanG haben wir jedoch unsere Unterlagen an die ab dem 1. April geltende Rechtslage angepasst.

    Sie können gerne einen Termin zur kostenlosen Erstberatung vereinbaren unter https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/.

    Es würde uns freuen, wieder von Ihnen zu hören.

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